Hallo,
erst mal zur Situation:
Ich war 5 Jahre mit meiner Freundin zusammen, wir haben nach 2 Jahren eine kleine Tochter bekommen, die jetzt fast 3 ist und uns voriges Jahr eine Wohnung für 123 000 Euro auf meinen Namen gekauft. Meine Freundin studierte die letzten 3 Jahre und wir wurden da ich Schichtarbeit habe oft von meiner Mutter unterstützt, was die Kleine anging, falls ich auf der Arbeit war und meine Freundin Vorlesung hatte. Das ging soweit auch ganz gut, weil meine Mutter nur 2 km entfernt wohnt. Jetzt wo das Studium fast vorbei ist, war meine Freundin der Meinung sie müsste sich trennen und ungefähr 40 km entfernt zu Bekannten ziehen, die in dem Ort eine Kneipe haben und über dieser ihre Wohnung. Meine Freundin wohnt jetzt mietfrei in einem 5 qm Zimmer mit der Kleinen in dieser Wohnung und macht dafür ab und zu die Kneipenarbeit. Ich sitze im Moment auf 123000 Euro Schulden in der Wohnung die ich vor einem Jahr für uns kaufte, bei einem Durchschnittslohn von 1850 Euro, wenn ich Urlaubsgeld usw mit einrechne. Hole die Kleine jedes Wochenende ab und bringe sie Sonntags wieder heim.
Bis jetzt hat noch niemand von uns das Jugendamt informiert, weil wir das unter uns regeln wollten. Wir sind seit September getrennt und ich habe seitdem, mit Einverständnis meiner Freundin, jeden Monat die 150 Euro Kindergeld überwiesen und nebenbei Sachen wie ein neues Bett usw für die Kleine gekauft, weil ich erst mal mein Girokonto decken musste.
Ab 1.1 wird dann auch der Unterhalt überwiesen. Ich muss dazusagen das meine Freundin nach der Trennung keinen Unterhalt wollte, mit der Begründung das sie wisse wie ich finanziell jetzt mit der Wohnung dastehe. Ich habe mich dann informiert was ich zahlen müsste und laut meinem Anwalt wären das 199 Euro. Danach machte ich ihr das Angebot das ich ihr 100 Euro + das Kindergeld überweise und für die Kleine Kleider usw kaufe falls etwas gebraucht wird und sie war damit einverstanden. Vor kurzem kam sie jetzt zu mir und meinte sie hätte doch gern 150 Euro + Kindergeld (das Kindergeld läuft im Moment noch auf mein Konto und wird überwiesen). Ich sagte ihr zu und ließ von meinem Anwalt eine Vereinbarung erstellen, in der geregelt ist das ich 150 Euro Unterhalt bezahle und die Kleine noch auf andere Art und Weise unterstütze d.h mit Kleidern, Spielzeug oder das ich sie jedes We zu mir hole usw.
Meine Fragen sind jetzt:
Ist so eine Vereinbarung, wenn sie vom Anwalt erstellt wurde rechtskräftig, weil ich die Sache jetzt endlich mal geregelt haben will.
Wie wäre der weitere Ablauf, wenn die Vereinbarung rechtskräftig ist, sich meine Freundin im nachhinein aber nicht daran hält ?
Kann das Jugendamt die Beträge von September bis Januar oder auch ganz allgemein rückwirkend einfordern, wenn es noch nicht eingeschaltet ist und mich auch noch nicht angeschrieben hat ?
Kommt das mit den 199 Euro hin als Unterhalt für ein 3 jähriges Kind bei 1850 Euro Verdienst
(wobei ich sagen muss dass ich weniger habe und da halt Bonuszahlungen die einmal Jährlich im Sommer kommen mit eingerechnet sind) ?
Werden Schulden die ich habe mit eingerechnet zB. für die Wohnung ?
Kann die Mutter einfach wegziehen, wenn wir beide das Sorgerecht haben und ich mein Kind sehen will und wenn wie weit ?
Welche Chancen habe ich das Kind zu mir zu holen, wenn es aus seinem gewohnten Umfeld geholt wurde und jetzt in einem 5qm Zimmer über einer Kneipe lebt ?
Welche Anlaufstellen gibt es für mich ein Beratungsgespräch zu machen, den Anwalt kann ich mir auf Dauer nicht leisten und das Jugendamt will ich nicht unbedingt einschalten, daß Familiengericht evt ?
Ist jetzt doch ein bischen länger geworden als ich dachte, aber ich bin für jede Hilfe dankbar 🙂
[Editiert am 2/12/2005 von Darknez]
Moin,
Ist so eine Vereinbarung, wenn sie vom Anwalt erstellt wurde rechtskräftig,
Nein. Rechtlich bindend ist ausschließlich ein Titel (Urteil, Beschluss, Vergleich).
Kommt das mit den 199 Euro hin als Unterhalt für ein 3 jähriges Kind bei 1850 Euro Verdienst
Ja, bedingt in der KG-Anrechnung (>hier<).
Werden Schulden die ich habe mit eingerechnet zB. für die Wohnung ?
Bei Berechnung des KU i.A. nicht.
Kann die Mutter einfach wegziehen,
Nein. Praktisch sieht das leider immer anders aus. Du könntest Antrag auf Erlass einer EA bei Gericht einreichen. Die Ex wird dann rührseelige Gründe anführen und sehr wahrscheinlich Recht bekommen. Wer Fakten schafft, ist immer im Vorteil.
Welche Chancen habe ich das Kind zu mir zu holen,
Dem Kind wird altersbedingt keine eigene Meinung zugestanden Kindesanhörung vor Gericht fällt also aus. Das Kontinuitätsprinzip wurde von der KM gebrochen, jedoch auch gleich wieder neu begründet. Zudem besagt das Kontinuitätsprinzip in sarkastischer Auslegung: Wer bisher Unterhalt bezahlt hat, soll ihn weiterhin zahlen." Du hat Chancen, wenn Vernachlässigungen erheblichen Ausmaßes beweisbar sind oder das Kindeswohl insgesamt gefährdet ist.
Welche Anlaufstellen gibt es für mich ein Beratungsgespräch zu machen,
Die Frage hier ist: Was willst du klären?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey!
Dem Kind wird altersbedingt keine eigene Meinung zugestanden Kindesanhörung vor Gericht fällt also aus.
Das ist aber nicht ganz so...!
Meine Tochter wurde damals in dem Alter auch schon angehört, vom Richter im Beisein des zuständigen SA des damaligen JA`s..!!!
Ich fand das damals auch unmöglich..aber angeblich kann man das ab einem Alter von 3 Jahren sehr wohl tun..
Grad ne tolle Aktion war es nicht..
Aber der Regelfall ist es wohl nicht..dennoch wohl nicht völlig ausgeschlossen.
Gruß
Jens
Moin Jens,
das tut mir wirklich leid für deine Lütte. Eine Kindesanhörung von 4-jährigen kenne ich und meines Wissens ist hier auch die absolute Grenze. Aber ein 3-jähriges Kind - ne, was sind das für Richter?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
quote:
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Welche Anlaufstellen gibt es für mich ein Beratungsgespräch zu machen,
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Die Frage hier ist: Was willst du klären?
Ich meine damit Anlaufstellen an die man sich wenden kann ganz allgemein, ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was da noch auf mich zukommt und mein Anwalt verlangte für ein Beratunsgespräch und dieses Formblatt das er erstellte 425 Euro, daß wird mir auf Dauer zu teuer, falls ich wieder eine Beratung brauche, da die Sache ja noch ganz am Anfang steht.
Zum Beispiel wüsste ich gern, wenn Du sagst diese Vereinbarung ist nicht bindend, ob ich sie dann überhaupt unterschreiben lassen soll, mich einfach an das mündlich ausgemachte halten soll und die 150 Euro überweise (wobei ich da auch nicht weiss, ob das JA die Differenz dann in einiger Zeit rückwirkend einklagen kann, die wurden ja noch nicht eingeschaltet) oder ob ich evt. selbst zum JA gehen soll und die Sache da ein für allemal kläre.
Und danke noch für die Antworten bis jetzt, daß hilft mir schon mal etwas weiter.
...an die man sich wenden kann ganz allgemein... Anwalt verlangte für ein Beratunsgespräch und dieses Formblatt das er erstellte 425 Euro...
Ich hatte es vermutet - wir sind zu preiswert 😉 Ne, mal im ernst. Rechtliche Beratung kann und darf nur ein RA leisten - wir schreiben unsere Meinung und Erfahrung nieder. Manchmal, so stelle ich fest, liegen wir dichter an der Realität als so mancher RA 😀
Wegen dieser Vereinbarung: Der Unterhaltsgläubiger hat Anspruch auf einen Titel. Dies kann z.B. eine JA-Urkunde sein. Gibt's bei jedem JA kostenlos für dich als Schuldner. Such mal im Forum nach diesem Begriff. Das KG steht in jedem Fall dem Betreuungselternteil zu. Das solltest ihr in Kürze auf Reihe bringen, sonst bekommst du unnötig Arbeit ins Haus, weil die Familienkasse das Geld evtl. von dir zurück haben möchte, da die KM es auch noch beantragte.
DeepThougt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!