Hallo,
ex droht nun zum 4 Mal mit Pfändung wenn der Unterhalt für unser Kind nicht am ersten drauf ist. Kann ich die Urkunde so (aussergerichtlich) abändern lassen, dass der Unterhalt spätestens am z.B. 3 oder 4 eines jeden Monats drauf sein muß? Zur Zeit steht dort zum 1. eines jeden Monats.
Ich meine das ist ja nunmal kein Gehalt welches sie bezieht, und damals hatte ich immer nachweislich gezahlt und bin heute schlauer was so eine Urkunde angeht, das würde ich heute so nicht mehr unterschreiben.
Gleich eines vorweg, die KM brauche ich garnicht erst zu fragen, wir sind gerade im SR Streit, diesen Monat Urteil.
Gruß
MDroid
Hi MD,
mit einem Titel gehe ich die Verpflichtung ein, etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bezahlen. Wenn da halt der 01. drin steht, wird halt auch zu diesem Zeitpunkt gezahlt. Wo ist da das Problem? Ohne jemand zu nahe treten zu wollen, werden oft diese Termine zur Zahlung bewußt verzörgert ("ach, geb ich den Überweisungsträger halt erst am 03. ab..."), um den Ex-Partner zu gängeln. Von sowas halte ich nichts. Und ganz ehrlich: Ob nun die Überweisung 1 oder 2 Tage später durchläuft ...die Kohle ist trotzdem weg. Also richte einen Dauerauftrag so ein, das das Zahlungsziel erreicht wird. Frag am besten Mal bei Deiner Bank nach, wie lange eine Buchung dort max. dauert. Heute dürfte es max. 1 Tag im Giroverkehr dauern.
Zum Thema Fristen im Zahlungsverkehr auch interessant aus Wiki:
Zur rechtzeitigen Zahlung des Zahlungspflichtigen genügt es nicht, den Überweisungsbeleg innerhalb der vorgegebenen Frist (z. B. innerhalb der Skontofrist) bei seiner Bank eingereicht zu haben; denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3. April 2008 (Rs. C-306/06) erfolgt eine Zahlung per Überweisung nur dann rechtzeitig, wenn der Überweisungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist bei der Empfängerbank eingeht
Also setz die Überweisung auf den 29. des Vormonats und erspar Dir irgendwelche Änderungen am Titel. Gruß Ingo
Hi
Für Unterhaltszahler, bei denen erst am 1, 2, 3, oder vieleicht noch später der Lohn auf dem Konto ist, wird es verständlicherweise schwer am Ende des Monats noch mal eben das Konto(wenn auch nur für ein paar Tage) ins Minus zu ziehen(wenn die Banken das überhaupt mitmachen).
Ich denke und ich handhabe das schon seit Jahren so, das der Unterhalt, der am 1. des Monats fällig wird, am 15 des Monats auf Ihr Konto ist. :puzz:
Anfangs gab es Schwierigkeiten, jetzt nach 10 Jahren hat Exilein sich daran gewöhnt. 🙂
Der Gerichtsvollzieher wird jedenfalls nicht am 10. auftauchen, denn der laufende Unterhalt wird gezahlt und das pünktlich zum 15. des Monats. 😉
Gruss Wedi
Hi Ingo,
danke für die Hinweise. Nein, es geht nicht darum meiner Ex eins auszuwischen, eher anders herum, in ein paar Tagen gibt es ein Urteil vom AG wegen GSR. Sie versucht seit einigen Wochen mich mit allen möglichen Sachen mich unter Druck zu setzen. Der Hintergrund ist der, ich bekomme seit ein paar Monaten Krankengeld wegen Arbeitsunfall, und die Krankenkasse ist nicht die schnellste und Lohneinbußen habe ich dadurch auch schon ( ca: 450 EUR Netto die mir fehlen).
Also kann man den titel abändern lassen aussergerichtlich? Sie setzt diesen Titel leider in letzter Zeit immer als Druckmittel ein.
Ich war auch schon einmal am überlegen, zwei Monate im vorraus zu zahlen, damit sie garnicht mehr in den Genuß von diesem Druckmittel kommt, das wäre doch auch eine Lösung oder?
@ wedi
deine Antwort kam gerade als ich geschrieben habe, so hatte ich das eigentlich auch gesehen, das sie halt nicht wegen ein oder zwei Tagen jedesmal Pfänden tut oder halt "nur" immer droht zu pfänden.
Gruß
MDroid
Hi Md,
nach meiner Kenntnis geht das nur über eine Abänderungsklage. Und auch nur bei gewichtigen Änderungen.
Ich würde die Exe vielleicht noch mal nett und freundlich auf die Problematik ansprechen. Das Recht Dich zu mahnen und mit der Vollstreckung zu drohen hat sie auf jeden Fall.
Ich war auch schon einmal am überlegen, zwei Monate im vorraus zu zahlen, damit sie garnicht mehr in den Genuß von diesem Druckmittel kommt, das wäre doch auch eine Lösung oder?
Mach doch einfach das, wozu der Titel Dich auffordert: Dafür zu sorgen, dass Deine Bank pünktlich am 01. des Monats einen Zahlungseingang eines Betrages X auf dem Konto der KM sicherstellt. Ein terminierter Dauerauftrag ist da die bequemste und sicherste Methode, dieses sicherzustellen. Gruß Ingo
Hi
Also kann man den titel abändern lassen aussergerichtlich?
Aussergerichtlich kannst du nix abändern.
Krankheit gilt vor Gericht als vorübergehendes Ereignis und wird mit voller Unterhaltszahlung gestraft.
Nach 6 Monaten kann eine Abänderungsklage angestrebt werden.
Ich war auch schon einmal am überlegen, zwei Monate im vorraus zu zahlen, damit sie garnicht mehr in den Genuß von diesem Druckmittel kommt, das wäre doch auch eine Lösung oder?
Nein, eine Lösung ist das nicht, das wäre nur eine Bestätigung dafür das du Zahlen kannst und nicht unter den zu hohen Zahlungen im Krankheitsfall leidest.
Lass dich nicht unter Druck setzen und zahle möglichst pünktlich, wegen 3 oder 4 Tagen passiert da nichts, also nur die Ruhe.
Gruss Wedi
Hi,
ich würde vor einem gerichtlichen Abänderungsantrag die Ex auffordern, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde herauszugeben oder einen Vollstreckungsverzicht zu erklären - Zug um Zug gegen Übergabe eines entsprechend geänderten Titels.
Die Gefahr, bei einem sofortigen Anerkenntnis auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, wäre mir zu gross.
Gruss von der Insel
Mach doch einfach das, wozu der Titel Dich auffordert: Dafür zu sorgen, dass Deine Bank pünktlich am 01. des Monats einen Zahlungseingang eines Betrages X auf dem Konto der KM sicherstellt. Ein terminierter Dauerauftrag ist da die bequemste und sicherste Methode, dieses sicherzustellen. Gruß Ingo
Natürlich ist das so und du hast auch Recht. Nur hat, wie wedi schon geschrieben, nicht jeder einen DISPO auf dem Girokonto und selbst wenn, kommt der Unterhalt ja Regelmäßig (Immer) pünktlich. Klagen deswegen möchte ich nicht, alleine schon wegen den evtl. Kosten die da entstehen werden. Es war ja kein gerichtlicher Titel, sondern ich hatte diesen "freiwillig" (entweder freiwillig oder Gericht) unterschrieben.
Gruß
MDroid
Hi,
ich würde vor einem gerichtlichen Abänderungsantrag die Ex auffordern, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde herauszugeben oder einen Vollstreckungsverzicht zu erklären - Zug um Zug gegen Übergabe eines entsprechend geänderten Titels.
Die Gefahr, bei einem sofortigen Anerkenntnis auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, wäre mir zu gross.Gruss von der Insel
Mit der KM kann man im Moment nicht reden und wie gesagt, in ein paar Tagen kommt das Urteil vom AG wegen GSR Antrag. Sie will mich nur zu unüberlegten Handlungen bewegen, aber das war einmal, ich gehe auf so etwas garnicht mehr ein.
Gruß
MDroid
Hi
1 .
ich würde vor einem gerichtlichen Abänderungsantrag die Ex auffordern, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde herauszugeben oder einen Vollstreckungsverzicht zu erklären - Zug um Zug gegen Übergabe eines entsprechend geänderten Titels.
Die Gefahr, bei einem sofortigen Anerkenntnis auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben, wäre mir zu gross.
2 .
Sie setzt diesen Titel leider in letzter Zeit immer als Druckmittel ein.
Zweiteres setzt ersteres ausser Kraft.
Wenn krankheitsbedingt länger als 6 Monate weniger Einkommen zur Verteilung des Unterhalts übrig ist und die Gefahr zu gross ist, das kurz vor oder kurz nach den 6 Monaten wieder der Titel bedient werden kann, kann man getrost die Finger von einem Abänderungsantrag lassen.
Entscheiden in wie weit er wieder arbeitsfähig wird kann nur der TO selber, oder seine Ärzte.
Klagen deswegen möchte ich nicht, alleine schon wegen den evtl. Kosten die da entstehen werden. Es war ja kein gerichtlicher Titel, sondern ich hatte diesen "freiwillig" (entweder freiwillig oder Gericht) unterschrieben.
Wat denn nu, existiert ein Titel, oder zahlst du freiwillig?
Ist schon ein riesen Unterschied.
Gruss Wedi
Falls Du dafür Dein Konto überziehen musst, weil Dein Lohn erst ein paar Tage später kommt, dürften die Überziehungszinsen, die für 2 oder 3 Tage anfallen auch langfristig günstiger sein, als die Kosten, die Du für die Abänderung des Titels (falls nicht einvernehmlich möglich) hast. Bei 500 € Überziehung fallen bei 15% Überziehungszins pro Tag gerade mal 20 ct Überziehungszinsen an. Selbst bei 5 Tagen, an denen Du Deinen Dispo bemühst, fallen dadurch nur 1 € Zinsen an (im Monat), im Jahr also 12 €.
Andere (komplizierte) Lösung, falls sich niemand findet, der Dir den Betrag längerfristig, bis Du wider flüssig bist (dafür nur einmalig) leiht: Falls Du keinen Dispo hast oder das Konto nicht negativ fahren kannst, bitte eine Dir vertrauenswüride Person, Dir den Betrag für eine Woche vorzustrecken (Überweisung auf Dein Konto), zahle den KU rechtzeitig und überweise das vorgestreckte Geld sobald Du Deine Knete bekommen hast, wieder zurück. Geht vlt. mit den Eltern oder Geschwistern. Das gnaze kannst Du ja per Dauerauftrag so einrichte, dass der Vorstrecker das Geld nur ein paar Tage vorstrecken muss. Geht nat. nur, wenn Onlineüberweisungen für beide kostenlos sind.
Macht natürlich nur dann Sinn, wenn eine gütliche Einigung mit der KM nicht möglich ist und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Gruß, PP
Noch ein Nachtrag von mir, ich habe zu schnell abgeschickt, sorry:
Auch wenn Du keinen Dispo hast, dulden ja die meisten Banken eine kurzfristige Überziehung des Kontos, im Unterschied zum Dispo aber zu einem etwas höheren Zinssatz.
Wat denn nu, existiert ein Titel, oder zahlst du freiwillig?
Ist schon ein riesen Unterschied.
Gruss Wedi
Ich hatte damals mehr oder weniger freiwillig eine Unterhaltsurkunde bei unserer Behörde unterschrieben. Das freiwillig bezieht sich auf die Unterschrift. Die Urkundsbeamtin meinte damals, wenn ich diese Urkunde nicht unterschreibe, wird das JA dieses ebend gerichtlich durchsetzen. Unabhängig davon, das ich damals Nachweislich erklärt und belegt hatte, Unterhaltszahlungen immer geleistet zu haben und zwar nicht nur regelmäßig sondern immer, hat die garnicht interessiert. Es ging damals halt nur darum das für eine kurze Zeit die KM Unterhaltsvorschuss bekommen hatte, bis meine finanzielle Situation sich wieder positiv ändert. Ich bin damals umgezogen und konnte mir die hohen berufsbedingten Spritkosten sparen.
Das JA war dann aber der Ansicht, wir machen hier am besten gleich eine Unterhaltsurkunde, denn nach deren Berechnungen hätte ich die ganze Zeit den vollen Unterhalt zahlen können. Da fragt man sich nur, da ich bei derselben Behörde zweimal meine gesamten Unterlagen eingereicht hatte, es zweimal zum Ergebnis kam, ja sie können nicht den vollen Unterhalt zahlen. Dieselbe Behörde (anderer Stadtteil) hatte dann beim dritten Mal festgestellt, nein, sie können ja doch zahlen. Obwohl sich an meiner finanziellen Situation da noch garnichts geändert hatte, erst später durch meinen Umzug. Das nur zum Background.
Gruß
MDroid
Noch ein Nachtrag von mir, ich habe zu schnell abgeschickt, sorry:
Auch wenn Du keinen Dispo hast, dulden ja die meisten Banken eine kurzfristige Überziehung des Kontos, im Unterschied zum Dispo aber zu einem etwas höheren Zinssatz.
Hi,
Dispo habe ich, das ist nicht das Problem. Aber wenn dieser schon voll ausgeschöpft ist schon ;-), dann gehen auch keine Überweisungen mehr bis wieder Geld eingegangen ist. Also wie gesagt, das ist jetzt nicht so das Drama, es war einfach nur eine Frage ob man den Titel (Unterhaltsurkunde) aussergerichtlich (ohne KM) ändern kann, nämlich nur das Datum von zum ersten auf z.B. zum dritten eines Monats.
Ich seh das so wie wedi, wegen ein bis zwei Tagen wird da nichts passieren. Die Hauptsache ist, es kommt immer regelmäßig. Ich glaube der Richter wird derjenigen einen "Piepmatz" zeigen, wenn es nur um ein oder zwei Tage geht, und dann wird das im schriftlichen Verfahren, wenn es denn überhaupt soweit kommen sollte, erledigt in Abänderung auf zwei Tage später.
Gruß
MDroid
Hallo mdroid,
Die Urkundsbeamtin meinte damals, wenn ich diese Urkunde nicht unterschreibe, wird das JA dieses ebend gerichtlich durchsetzen. Unabhängig davon, das ich damals Nachweislich erklärt und belegt hatte, Unterhaltszahlungen immer geleistet zu haben und zwar nicht nur regelmäßig sondern immer, hat die garnicht interessiert.
Das muss die auch gar nicht interessieren. Es besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf einen Titel, den in diesem Fall halt die Beistandschaft durchgesetzt hat bzw. auch gerichtlich durchgesetzt hätte.
Dass du immer gezahlt hast, hat damit nichts zu tun.
Gruß
E.
Also solange du dich über das SR mit ihr duellierst, solltest du Kreide fressen und und Geld auf die Sekunde pünktlich überweisen.
Aber wenn das durch ist, würde ich mir um 2-3 Tage auch keinen Kopf machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo
Unterhalt, SG und Umgang wird bei Gericht strikt getrennt gesehen.
Besser ist es natürlich pünktlich zu zahlen, Einfluss auf den SG-Prozess wird es aber nicht haben.
Ob er ein, zwei Tage später zahlt, oder sogar Pfändungen angesrebt werden, werden den SG-Duckmäuserbraunhalsinkmshinternkriecherniedrigungsauf kniendrutscher-Prozess nicht beeinflussen.
Gruss Wedi
Da verwechselst du aber ganz geschmeidig Theorie und Praxis.
Sie, bzw. ihr PaRAsit werden es sich nicht nehmen lassen, ganz beiläufig zu erwähnen, dass dieser ääährlooose Lump noch nicht mal in der Lage ist, pünktlich den Unterhalt zu überweisen.
So jemand ist ja wohl kaum in der Lage, seinen Sorgerechtsverpflichtungen verantwortungsvoll und zeitnah nachzukommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also solange du dich über das SR mit ihr duellierst, solltest du Kreide fressen und und Geld auf die Sekunde pünktlich überweisen.
Aber wenn das durch ist, würde ich mir um 2-3 Tage auch keinen Kopf machen.
Letzte Anhörung war vor drei Wochen. Einigung nicht möglich. Es wird ein Urteil kommen, nächste Woche. Gefühl gut, aber was bedeuten schon Gefühle. Recht ist ja bekanntlich nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen.
Gruß
MDroid
Servus mdroid,
es scheint, daß bei der KM offenbar langsam die Nerven blank liegen.
Wir beide wissen warum...und es sind wohl erste Anzeichen, daß Du auf einem "konsequenten" Weg bist.
Versuche die gegebenen Tipps zu den Zahlungsmodalitäten so umzusetzen.
Das angedachte Abändern des Titels um Tage ist doch rechnerisch sinnlos und führt letztendlich zu nichts.
Ein Sachstandsbericht zu Deinem von Dir hier wiederholt "angerissenen" GSR-Verfahren würde anderen Betroffenen sicher helfen.
Evtl. in einem anderen Faden...
Viele Grüße