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unterhaltstitelabänderung ???

 
(@blacky1251)
Schon was gesagt Registriert

hallo ,
heute muß ich mal einige fragen stellenund hoffe das man hier nicht immer gleich dafür gesteinigt wird .
also es geht um folgendes:
ich lebe mit meinem freund zusammen der eine tochter (14) aus 1. ehe hat für die er nun mittlerweile dank pfändung unterhalt bezahlt ( pfändung kam dank Anwalt zusatande der immer sagt "machen wir nicht".tolle sache !!!
so nun haben wir aber ein gemeinsames kind und wollten den titel ändern lassen da ja nun meine tochter auch ein recht drauf hat ab und zu mal was essen zu wollen ,
und der pkh antrag für die klage wurde jedesmal abgewiesen.
das heisst also nach unserem gesetz sind kinder aus zweitfamilien diejenigen die benachtteiligt werden , und Väter die einmal geschieden sind und kinder hatten diejenigen die sich eigendlich nen strick nehmen können oder seh ich das falsch ???
es ist ja nicht so das wir nicht zahlen wollen das stimmt ja nicht es ist seine tochter und auch wenn er nur der zahler ist und seine tochter nie sieht oder weiß was wie es ihr geht aber es muß doch auch eine möglichkeit geben das meine tochter nun auch berücksichtigt wird .

also wie gesagt hoffe ist nicht falsch rübergekommen
ich möchte nur irgendwie auch gerechtigkeit meiner kinder gegenüber
danke fürs zuhören
mfg blacky

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 13:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erstmal herzliche willkommen hier.

Zum zweiten traurig, wenn Unterhalt erst durch Pfändung gezahlt wird. Was war denn vorher?

Natürlich hat auch dein Kind ein Recht darauf beim Unterhalt berücksichtigt zu werden. Nur ohne weitere Informationen kommen wir heir so nicht weiter.

Was verdient dein LG, wieviel Unterhalt zahlt er derzeit?

Wenn PKH abgelehnt wird könnte man erstmal annehmen ,das er zuviel verdient, als das ihm diese Hilfe gewährt werden kann. Wenn ihm nach Zahlung des Unterhalts an die 1. Tochter mehr als der Selbstbehalt belibt und die Differenz bis zum Selbstbehalt der unterstern Stufe der DDT entspricht, dann würde eine Abänderung aktuell auch keinen Sinn machen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 13:17
(@blacky1251)
Schon was gesagt Registriert

sorry hatte einige angaben vergessen ,
also er bezahlte vorher den unterhalt von 249 euro beim verdienst von 1070 netto der erste anwalt sagte aber das er den noch rückständigen unterhalt der sich kurz nach der trennung ansammelte nicht zahlen soll bis des geklärt wäre. also sammelte es sich an und als er dann den unterhalt zahlte war schon einiges im topf dann wurde die tochter älter also andere tabelle - mehr unterhalt und da er nach der trennung noch schulden und co hatte und auch anwaltskosten weil der anwalt keine pkh beantragte konnte er einige male ned zahlen weil er nix mehr hatte und da wurde gepfändet.
er behält seinen SB =820 euro der rest is weg da er aber offiziell 284 Euro zahlen muß sammelt es sich weiter an und so kommt er da nicht raus .
also bekommt das eine kind dann den vollen mindestunterhalt angerechnet und das andere kind 0
und das soll dann so stimmen ??? und der anwalt kann keine klage zur abänderung einrichen weil die pkh immer abgelehnt wird und das ganze nun schon 2 jahre so geht .
wenn es denn so sein soll dann muß ich mich wohl damit abfinden -was schwer sein wird denn es ist einfach ungerecht das : seine Ex seid 1990 keiner regelmäßigen arbeit nachgekommenist sondern vom mann ausgehalten wurde und nach der scheidung aufgrund eines neuen kindes nun ja auch ned arbeiten gehen brauch und die kohle fürs kind so einstreichen will .
während andere immer arbeiten gegangen sind ( leider nun auch arbeitslos geworden aber immer auf der suche nach job um die kids versorgen zu können) dafür dann auch noch bestraft werden denn das ist strafe !!!!

mfg gruß blacky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 14:15
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo blacky,

mit welcher Begründung wird die PKH abgelehnt? So wie du schreibst, müsste sie genehmigt werden. Kann es sein, dass der Anwalt nicht auf PKH-Basis arbeitet oder dass der "Fall" schon am Laufen war und der Antrag zu spät gestellt wurde?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 15:09
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Blacky,

vielleicht ist der Anwalt aber auch einfach nur ungeschickt bei der Begründung der PKH-Anträge gewesen?

Es sieht doch so aus, dass bei der UH-Berechnung nun beim Vater auch das neue Kind berücksichtigt werden muss. Das bedeutet wahrscheinlich, dass ein Mangelfall eintritt und auf diese Weise wahrscheinlich der titulierte Unterhalt im Endeffekt herabgesetzt werden müsste.

Gegen eine zu Unrecht abgelehnte PKH-Gewährung kann man noch in Beschwerde beim OLG gehen. Da kann so eine Sache dann wieder gedreht bzw. ans Amstgericht zurückverwiesen werden.

Vielleicht versucht dein Partner es ganz einfach mal mit einem neuen Anwalt?! -- Konkurrenz gibt es ja reichlich. 😉

MfG
Klaus

PS: Die beiden Kinder stehen natürlich im gleichen Rang.

[Editiert am 28/4/2006 von VaterKlaus]

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 16:39
(@blacky1251)
Schon was gesagt Registriert

also der anwalt hatte es eigendlich gut und rechtzeitig begründet und wir hatten auch dagen beschwerde beim OLG eingereicht .....
wurde auch da abgelehnt aus dem grund " mangel am erfolg "
wir drehen uns im kreis ...
habe beim JA angerufen und gefragt was ich tun kann für meine Tochter ... das sie die interessen der älteren tochter auch vertreten habe ich halt pech gehabt oder besser gesagt mein kind hat halt pech wenn der Anwalt nix erreicht .
und unser anwalt sagte das er auch schon nicht mehr weis wie er es noch begründen soll .
den als der titel gemacht wurde war nur 1 unterhaltsanspruch nun hat sich das aber geändert und er hatte es auch begründet aber die suchen nach allem möglichen .
es hiess das auch unterlagen nicht eingereicht wurden ....
was aber als anlage deklariert ist .
oder oder oder
hier werden fehler ohne ende gesucht und mir platzt so langsam der geduldsfaden .

und dies is auch schon der 2. anwalt und ich darf gar nicht an die kosten denken die schon zusammen gekommen sind denn solange das mit der pkh nicht geklärt ist dürfen wir das dann alles zahlen .
mfg blacky

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 17:20
(@blacky1251)
Schon was gesagt Registriert

achso eins noch ...
der Anwalt hat sonst auch mit pkh gearbeitet hat es ja auch gleich vorgeschlagen damit wir nicht auf die kosten hängen .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2006 17:22
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo blacky,

ich weiß nicht ob das so richtig ist was ich dir dazu schreiben kann. Bei uns hier am Gericht kommt man aber wohl vom Mindestunterhalt-Titel auch nicht so einfach runter. Das machen die nicht und setzen den Titel runter, deshalb heißt es ja "Mindestunterhalt". So hat uns das mal unsere Anwältin erklärt.
Vielleicht könnt ihr beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) die Heraufsetzung des Pfändungsfreibetrags bzw. Selbstbehalts beantragen. Das neue Kind müsste dabei berücksichtigt werden. Dann kann nicht mehr so viel gepfändet werden, aber der Titel bleibt bestehen und die Schulden laufen weiter auf. Wenn er dann mal mehr verdient wird auch mehr gepfändet.
Beide Kinder stehen im gleichen Rang, haben den gleichen Anspruch auf Unterhalt. Rein theoretisch laufen auch Schulden gegenüber eurer gemeinsamen Tochter auf. Nützt dir nur nicht viel, wenn er das nicht bezahlen kann.
Aus dem Kreislauf kommt "Mann" meistens nicht wieder raus, es sei denn er gewinnt mal im Lotto.
Als Mann ist man da ganz schön am A....! Aber wenn du als Frau auf den Unterhalt angewiesen bist und ihn nicht kriegst bist du genauso am A..., denn du kannst dein Kind ja nicht hungern lassen.
Hat er mal über private Insolvenz nachgedacht? Der laufende Unterhalt muss weiter gezahlt werden aber er wäre dann die Rückstände los. Dann muss er aber auch wirklich den laufenden KU zahlen damit nicht neue Schulden entstehen.

Kann dir leider nicht mehr dazu sagen. Ich stecke bei dem Thema in der Zwickmühle. Mein Schatz ist Unterhaltspflichtig gewesen für 2 Kinder (484,-€) und hatte nur ALH von 400,-€. Da liefen die Schulden blitzartig auf Höchststand. Nun lebt sein Sohn bei uns und der Unterhalt hebt sich fast auf. Die Rückstände wird er nun auch nur über PI los, da die KM sich auf keine Abzahlung in verträglichen Raten einließ und eine Pfändung nach der nächsten schickte.
Tja und auf der anderen Seite stehe ich mit meinem Sohn. Dessen Vater versucht alles um sich um den KU zu drücken. Schiebt seine Arbeitslosigkeit vor um nichts zu zahlen, dabei hatte er längst wieder Arbeit. Dann wurde er gekündigt (angeblich) und seit dem arbeitet er schwarz (weiß ich von seinem Vater) und jammert rum er kann nichts zahlen er ist Arbeitslos. Klar macht einen so etwas ganz schön wütend. Aber wie soll ich das beweisen?

Ist schwierig wenn man es mal von beiden Seiten betrachten muss, weil beide Fälle in einer Familie vorkommen.

Viel Glück euch und laßt das mit der Titeländerung, bringt nichts. Oder mal direkt auf Mangelfallberechnung klagen, vielleicht geht das ja, und dann gibts sicher auch PKH.

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 19:55