Liebe Ratgeber,
Hatte gestern ein interessantes Gespräch mit einem Sachbearbeiter des Jugendamtes.
Er meinte, dass es durchaus möglich ist einen Titel zurückzunehmen, auch rückwirkend, da ein Titel ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt. Ich höre das zum ersten Mal, da ich hier im Forum immer nur lese, dass Titel nur auf dem Weg der Abänderungsklage geändert oder anulliert werden können. Er war aber sehr fest davon überzeugt und meinte, dass es hierzu auch bereits entsprechende Urteile gibt.
Bei mir ist das zwar kein aktuelles Problem, aber ich wüsste schon gerne genauer Bescheid.
Reicht es ein Schreiben an die UE zu schicken, in dem dem Titel widersprochen wird oder muss das auch notariell beglaubigt sein.
Müsste die UE dann nicht versuchen das gerichtlich zu klären?
Für mich sind die Antworten insoweit auch interessant, weil dieser Sachbearbeiter sehr viel redet, aber nicht so richtig in die Pötte kommt, wenn es um den Unterhalt für meinen Sohn geht, der bei mir lebt.
Liebe Grüsse und vielen Dank
FF
Moin.
Nein.
Das ist Unsinn.
Natürlich kann man den Titelinhaber auffordern ihn raus zu rücken, nur wenn er das nicht tut, muss man eben wieder klagen und dabei wird dann zu klären sein, ob die Forderung zurecht erhoben wird.
Ein einfacher Zettel auf dem steht, "ich ziehe den Titel zurück" reicht nicht. Dadurch wäre er ja auch nicht aus der Welt.
Das muss er aber, damit er nicht mehr benutzt werden kann.
Auch ein Schuldschein kann nicht einseitig für ungültig erklärt werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Feuerfliege,
Er meinte, dass es durchaus möglich ist einen Titel zurückzunehmen, auch rückwirkend, (...)
weil dieser Sachbearbeiter sehr viel redet, aber nicht so richtig in die Pötte kommt, wenn es um den Unterhalt für meinen Sohn geht, der bei mir lebt.
Seufz.
Ich sag's mal so: Falls du beim nächsten Besuch dieses Jugendamtes einen Lila-Pudel-Detektor dabei haben solltest, dann aufpassen bitte - das Ding wird dir wegen Überlastung in der Aktentasche explodieren ...
Im Klartext: Einen Titel einseitig aufkündigen zu können ist Quatsch mit Soße. Das Ding soll schließlich sicherstellen, dass der Berechtigte jederzeit bei dir pfänden kann, wenn du nicht zahlst - und dafür wäre das Teil nun wirklich völlig sinnlos, wenn du dann dem Gerichtsvollzieher nur zu sagen bräuchtest: "Ätsch, bätsch, ich will nicht mehr und habe den Titel soeben widerrufen".
Und wes Geistes Kind dieser JA-Verbrecher ist, zeigen ja seine "Bemühungen" für das Kind, das bei dir lebt statt bei Muttern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Beppo war schneller 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Info,
ich habe mir das schon so gedacht, denn auf diese Weise würde die ganze Titulierung ad absurdum geführt.
Das mit dem lila Pudel habe ich nicht verstanden. Gibt es hier einen Thread wo ich nachfragen kann? 😉
Liebe Grüsse
FF
Servus FF!
Das mit dem lila Pudel habe ich nicht verstanden. Gibt es hier einen Thread wo ich nachfragen kann? 😉
Dieser Faden bringt evtl. Licht uns Dunkle! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Feuerfliege,
Das mit dem lila Pudel habe ich nicht verstanden.
Dann entschuldige bitte die Verwirrung, die ich mit diesem Begriff gestiftet habe. Um zu erläutern, was ein lila Pudel ist:
Ein Lila Pudel ist ein männliches Wesen, welches sich dem Feminismus andient, ohne dessen Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit zu überprüfen.
(...)
Lila Pudel sind anzutreffen in Politik, Justiz und Verbänden, treiben dort offensichtlich aus beruflich-opportunen Gründen unter dem Rock der Frauenverbände ihr Unwesen und stellen sich damit unter dem Heiligenschein vorgeblicher Gleichberechtigung und Humanität dem Feminismus als Steigbügelhalter zur Verfügung. Diese jämmerlichen (...) Figuren scheinen gar nicht zu bemerken, wie lächerlich sie sich mit ihrer Selbsterniedrigung machen. Im Orbit um die Feministinnen in Politik, Justiz und Verbänden schweben meistens willenlose, sozialengagierte Lila Pudel, die noch deren Theorien bestärken.
(...)
Die hinter diesen Kreisen stehenden "Männer" (Lila Pudel), stammen meist aus sozialen Berufen (...). Diese Kreise sind die letzten, die sich gegen die allgegenwärtige Diskriminierung von Männern und Vätern einsetzen, und sie schließen aus ihren Texten und Webseiten systematisch all die vielen Personen und Organisationen aus, die sich wirklich für Männer und Väter einsetzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
stammen meist aus sozialen Berufen
die Betonung liegt auf meist!
Und aus persönlicher Betroffenheit heraus, und der Tatsache, dass ich tunlichst Missverständnisse vermeiden möchte, will ich hier ausdrücklich betonen, dass nicht alle männlichen Angehörigen von sozialen Berufen als Lila Pudel anzusehen sind!
😉 :undwech1:
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Für mich sind die Antworten insoweit auch interessant, weil dieser Sachbearbeiter sehr viel redet, aber nicht so richtig in die Pötte kommt, wenn es um den Unterhalt für meinen Sohn geht, der bei mir lebt.
Hallo,
ein Unterhaltsschuldner kann einen Titel nicht einseitig zurücknehmen, schon gar nicht rückwirkend. Der JA-Mitarbeiterhat ganz offenbar das Wesen eines Titels nicht verstanden. Denn es geht dabei eben gerade darum, sich einer nicht einseitig kündbaren Zahlungsverpflichtung zu unterwerfen. Was den Unterhalt für deinen bei dir lebenden Sohn betrifft: wurde denn die KM schon vom JA-Männlein zu irgendwas aufgefordert?
/elwu
Vielen Dank für die vielen AUskünfte. Das Forum ist wirklich klasse, hier werden Sie in allen Lebenslagen geholfen.
Den lila Pudel kannte ich noch nicht, aber der Begriff passt.
@elwu
Ja er hat sie innerhalb der letzten 12 Monate aufgefordert
einen Steuerbescheid für das Jahr 2009 vorzulegen (da hat sie noch gar nicht gearbeitet)
Arbeitssuche nachzuweisen (die Antwort war eine handgeschriebene Telefonliste mit Nummern aus dem Branchenbuch, wo meine Ex nach Praktikas nachfragen wollte)
Jetzt will er nach aktuelle Verdienstbescheinigungen nachfragen..
Bei unseren Gesprächen erklärt er mir immer sehr umfassend, warum es keinen Sinn macht bei einer Frau um Unterhalt nachzusuchen, nämlich weil er sowieso keine Handhabe hat, da, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde, es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Richter im Sinne meines Sohnes urteilen würden, da seine Mutter ja eine Frau, nein sogar eine Mutter ist.
Damit hat er wahrscheinlich nicht unrecht.
Liebe Grüße
FF
Jetzt will er nach aktuelle Verdienstbescheinigungen nachfragen..
Hallo,
ich würde dem Trottel sofort die Beistandschaft entziehen und das vereinfachte Verfahren übers Gericht veranlassen.
/elwu
HAllo Elwu,
ich lese hier zwar regelmäßig mit, aber das war mir neu. Super Tip!!!!
Ich sehe aber folgendes Problem:
Zwei unserer gemeinsamen Kinder (12 und 14 Jahre) leben bei der Mutter, die Mutter war nie nennenswert erwerbstätig, ihr Diplom liegt mittlerweile 10 Jahre zurück. Ihre Argumentation ist, dass sie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, weil sie als weibliche Ausländerin ohne Berufserfahrung nicht erste Wahl ist.
Ich sehe das anders, weil ich die Kinder mit Kußhand genommen auch in Wechselmodellen oder ähnlichem und einen Vollzeitjob gestemmt hätte und sie immer ermuntert habe arbeiten zu gehen. Meine Unterstützung hätte sie gehabt, ohne die Kinder zu " verlieren".
d. h. sie ist nicht leistungsfähig und nicht zu Erwerbstätigkeit verpflichtet, da alleinerziehend.
Sie zahlt Unterhalt. Mal 100 € mal 200,-€, diesen Monat 150,-€. Aber sie bestimmt, wieviel sie möchte, kann oder gerade will.
Unter Punkt 3.1. steht aber:
"Das Vereinfachte Verfahren ist nicht empfehlenswert, wenn der Unterhaltspflichtige Auskunft über seine Einkünfte gegeben hat und nur die Höhe des Unterhalts zwischen den Parteien streitig ist."
Ich werde mich hierzu nochmal schlauer machen, vielleicht gibt es hierzu ja auch im Forum noch Tipps.
Liebe Grüße
FF
Moin Feuerfliege,
... und nicht zu Erwerbstätigkeit verpflichtet, da alleinerziehend.
Wo bitte kommt denn diese Pauschalaussage her (etwa von Deinem JA-Kumpel) ?
Wenn ich Deine Geschichte richtig verstanden habe, hat Madame Euren Großen mehr oder minder an Dich abgeschoben.
Nunmehr bist auch Du alleinerziehend ...
... hast Du daran gedacht, Deine Arbeit niederzulegen ???
Wohl eher nicht.
Inwieweit Madame ihrer (nunmehr) erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommen muss, hängt zwar ggf. von richterlicher Einzelfallbewertung ab, aber dass sie grundsätzlich keine Verpflichtung zur Arbeit hat, halte ich für ein Gerücht.
Vermutlich würde ein Richter ihr kaum per sofort eine Vollzeitstelle vorschreiben, aber ein kleiner Anschubs (auch vor dem Hintergrund, dass alle Kinder noch etwas länger unterhalten werden dürfen) sollte hier schon bei rüberkommen ...
Wurde sie denn schon zur Herausgabe des Titels aufgefordert ?
Besten Gruß
United
Hallo United,
Ja diese Aussage kommt von meinem "Jugendamt-Kumpel". Er beruft sich hierbei auf seine Erfahrung mit der Berliner Rechtsprechung. Eine Frau im Alter von 47 Jahren, mit Migrationshintergrund, die zwar zwei Hochaschulabschlüsse besitzt, aber in ihrem Leben nie in ihren Berufen gearbeitet hat, wird auf dem Arbeitsmarkt nicht gerade mit offenen Armen empfangen. Er meinte, dass sie daher nur in Berufen fündig werden kann, die nur geringe Quakifikationen voraussetzen und sie auf keinen Fall zu einer Vollzeitstelle aufgefordert werden kann. In Zahlen würde ihr Einkommen also nie den Selbstbehalt nennenswert übersteigen müssen. Also kann sie auch nicht zu Unterhalt verdonnert werden.
Würde er grundsätzlich mehr Bemühungen vielleicht sogar mit Friststzungen von ihr fordern und sie dem nicht nachkommt, müsste letztendlich der Klageweg gegangen werden, dessen Ausgang, aufgrund der Voraussetzungen eher ungünstig für meinen Sohn ausgehen würde.
Und doch ich habe oft daran gedacht meine Arbeit niederzulegen, um mehr Zeit für die Kinder zu haben, aber die Konsequenzen sind eher nachteilig für die Kids.
Sie wurde bisher weder zur Titulierung eines Unterhaltes, noch zur Herausgabe meiner Titel aufgefordert. Das sie die Titel herausgeben soll war für mich bisher auch kein Thema, denn das ich Unterhalt zu zahlen habe ist ja unstrittig. Ich wolte hier nur nachforschen, was es mit dieser Aussage von ihm auf sich hat, denn sie kam mir sehr merkwürdig vor.
Liebe Grüße
FF
Hi
Dein JA-Kumpel begründet sein Halbwissen über die Rechtssprechung mit persönlichen Annahmen, anstatt sich mal die Urteilsbegründungen durchzulesen und anschliessend zu verstehen. Und grundsätzlich sind sämtliche Entscheidungen im Familienrecht Einzelfallentscheidungen.
Was hat z.B. eine geringe Qualifikation mir einer Vollzeitbeschäftigung zu tun? Heisst das, eine ungelernte Hilfskraft kann unmöglich 8 Stunden pro Tag und 40h/Wo arbeiten? Erkläre das mal der Arbeitsagentur oder der Arge. Auf die Antworten bin ich gespannt.
Das diese KM keinen Aufsichtsratsposten in den nächsten 4 Wochen bekommen wird bestreite ich nicht. Aber zwischen dem und ALG2 gibt es eine Menge Möglichkeiten, seine Arbeitskraft einzusetzen. Sie sollte es wenigstens versuchen und nicht schon im Vorfeld ablehnend agrumentieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
