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Unterhaltstitel richtig verstehen

 
(@paul2009)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal hallo,

ich mache hier ein Parallelthema auf. Hoffe, dass ist ok ... so wird es vielleicht etwas übersichtlicher.

Ich habe in 2004 einen Titel mit folgendem Inhalt unterschrieben: ... ab 01.04.2004 121% des jeweiligen Regelbetrages gemäß § 1 Regelbetrag-Verordnung, ab 01.04.2004 der zweiten Altersstufe, ab ... (12. Geburtstag) der dritten Altersstufe abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind. Nicht anrechenbar ist nach § 1612b Absatz 5 BGB der Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135,0 v.H. des jeweiligen Regelbetrages unterschreitet. Es ergibt sich damit - derzeit (seinerzeit)-ein Zahlbetrag von 249 € monatlich.

Mit Hilfe von Oldie hab ich schon herausgefunden, dass das ein dynamischer alter Titel ist und ich hab auch schon versucht, dass ganze entsprechend der Unterhaltsreform 2008 umzurechnen.

Was ich noch nicht verstehe: bedeutet der Titel, dass ich jeweils den Mindestunterhalt der entsprechenden Altersstufe beurkundet habe (also 332-halbes Kindergeld = 242 €) oder ist es immer Stufe 4 (also 371-halbes Kindergeld = 289 €)?

Danke an Euch.

Gruß,
Paul


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2009 11:06