@ Tina
Wie meinst Du das?
Klage wenn er nicht den Wünschen entspricht oder "ich will doch gar keinen Titel, mir reicht die Kohle jeden Monat!"
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi staengler,
Es gibt ja einen rechtsgültigen, aber zeitlich befristeten, Titel.
Die Gegenseite möchte aber nun einen neuen unbefristeten Titel.
Nun ist der Opener bereit einen neuen Titel erstellen zu lassen. Nicht unbefristet, aber eben nur noch auf die Volljährigkeit begrenzt (was ja rechtlich völlig ok ist, da sich ja da die Verhältnisse eh anders sind)
Wenn die Gegenseite nun aber auf einen völlig unbefristeten Titel besteht, muß sie einen neuen befristeten Titel annehmen oder kann sie das verweigern?
Bei Titeln, die z.B. in der Höhe nach unten korrigiert werden muß die Gegenseite zustimmen, sie kann auch auf dem alten Titel bestehen. Jetzt klarer was ich meine?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Der derzeitige Titel ist auf das 12. Lebenjahr befristet.
Der neue soll auf 18 befristet werden.
in diesem Fall bietet man einen auf 18 befristeten Titel dokumentierbar (per RA, JA etc.) an - und zwar Zug um Zug gegen Herausgabe des bisherigen Titels. Damit wäre eine Klage mutwillig, denn zur Unterschrift unter einen unbefristeten Titel kann niemand gezwungen werden.
Unterm Strich bewahrheitet sich bei solchen Aktionen:
(der durchaus Verständnis dafür hat, dass nicht jeder UH-Pflichtige sein eigenes, persönliches Unterhaltsrecht gebastelt bekommt)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja Tina! Jetzt is klar 😉
Mir wäre nicht bekannt, dass es einen Pflicht gibt, einen Titel anzunehmen. Andererseits kenne ich auch kein Recht, vorab dazu gefragt zu werden.
Ich denke mal, dass am Ende nur die Klage bleibt, wenn ansonsten keine Einigung erzielt wird.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ui, habe hier einiges mit meiner Frage ins "Rollen" gebracht!?
Vielen Dank für Eurer Engagement.
Tina, mit Deiner bisherige Einschätzung der Sachlage liegst Du gut.
Um es noch mal klar zu sagen/schreiben, der zweite Titel verbessert den Anerkennungszeitraum also vom 12. auf das 18. LJ.
Ist der erste Titel (auf das 12.LJ) dann überflüssig?
Meine Ex-Dame gibt nix freiwillig heraus, nicht mal das Babyalbum damit ich auf meine Kosten ein Duplikat erstellen lassen kann.
Dann werde ich den ersten Titel bestimmt auch nicht erhalten...
Ich las die Stichwörter Zug um Zug, die Dame vom JA ist zwar nett, wird jedoch nicht den Vermittler spielen.
Einen RA habe ich nicht damit beauftragt, da mir auch so schon jeder Atemzug berechnet.
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Du kannst bei einer Abänderung reinschreiben. unter Abänderung des Titels vom xxxxxx Urkundsnummer xxxxxx
Dann ist erkennbar das ein anderer Titel besteht.
Im Zweifelsfall kannst du dann beide Titel den GV unter die Nase halten. Und ihn darauf aufmerksam machen ,das eine unberechtigte Foderung zu Rückforderungen an die Auftraggeberin führt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
Dein Satz zur Abänderung: ""Unter Abänderung des Titels vom xxxxxx Urkundsnummer xxxxx""
Das liest sich noch etwas unfertig, solltest Du mehr Ahnung davon haben wie ich, wäre es schön, wenn Du ihn für mich
vervollständigen könntest.
Lieben Dank
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin,
Unter Abänderung der Urkunde vom xx.xx.xxxx, Urkundsnummer xxxxxx verpflichte ich mich für das Kind xy ab 01.xx.2010 Unterhalt in Höhe von x € zu zahlen.
Es muß dann die Begrenzung auf das 18. Lebenjahr rein und leider meist die Dynamik.
Dazu einen Prozentbetrag der DDT und dann die genauen Beträgen auflisten. Also ab dem sounsovielten x € abzgl. hälftiges KG = y €, ab dem sounsovielten (12- Lebenjahr) z € azgl. hälftige KG = a €
Sicher kann das noch jemand anderer genauer formulieren. Ich hab grad der Titel nicht zu Hand und leider heute keine Zeit zu suchen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke,
ist doch schon ein Anfang, vielleicht kann es mir dennoch jemand genauer schreiben.
Gruß Sky
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Guten Abend,
Bingo, ich werde tatsächlich wegen dem gesamtem Thema verklagt, wobei es
in der Klageschrift nicht um den unbegrenzten Titel geht (18.LJ ist ok), sondern da ich wie
gefordert den Ra der KM nicht bezahlt habe.
Nach eurer Einschätzung "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch" soll es in meinem
Fall nicht laufen...
Zahlen werde ich nur wenn das Amtsgericht es entscheidet, aber was sagt ihr!?
Ist eine Niederlage für mich zu erwarten?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
hat jemand hierzu fundiertes Hintergrundwissen oder auch Erfahrungswerte?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin,
Ich bin da tatsächlich unsicher.
Erst hat die Mutter etwas von dir verlangt aber das hast du nicht getan.
Dann hat sie einen RA mit der selben Forderung beauftragt und dann hast du das getan, richtig?
Ich kann mir vorstellen, dass du in diesem Falle den RA tatsächlich bezahlen musst.
Bin mir aber absolut nicht sicher.
Besserwisser vor!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nicht ganz, die KM wollte das ich einen unbegrenzten Titel zeichne, habe ich aber nicht gemacht,
sondern auf das 18 LJ. den neuen Titel begrenzt ausstellen lassen.
Einen Stellungnahme/Antwort habe ich nie dazu abgegeben.
Wer kann die neue Sachlage beurteilen?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo,
der RA von der KM hatte mich aufgefordert der KU Titel (war auf 12. LJ begrenzt) in einen unbegrenzten Titel abändern zu lassen.
Mit seinem Brief erhielt ich seine dreistellige Honorarforderung mit entsprechender Zahlungsaufforderung, da eine Begrenzung nicht
unüblich sei.
Den Brief hatte ich nie beantwortet und seine Rechnung auf nicht beglichen (ich habe keinen Auftrag erteilt!).
Den KU Titel habe ich auf das 18.LJ abändern lassen.
Nun habe ich Post vom Amtsgericht erhalten, mit entsprechender Klageschrift, da ich seiner Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen bin.
Wie beurteilt Ihr meine Lage, habe ich mit Klageabweisung zu rechnen und mit einer Niederlage?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo,
das kommt in so einem Fall drauf an. Wenn der Anwalt behauptet, das sei GoA (= Geschäftsführung ohne Auftrag) gewesen, dann könnte er vor Gericht Erfolg haben. Eine Klageabweisung wird wohl eher nicht erfolgen. Ob du verlierst, kommt darauf an. Hat der RA einfach nur gesagt, dass du nicht gezahlt hast, oder hat er auch begründet, weshalb du überhaupt zu zahlen hattest?
Immerhin hat der RA durch die Aufforderung erreicht, dass du nicht vor Gericht ziehen musstest, was für dich teurer geworden wäre, deshalb eventuell GoA.
Grüße von Peter
Moin sky1,
wenn man den Thread nochmal querliest, warst Du anfangs nur zu einer Befristung auf das 12. Lebensjahr bereit. Wir haben Dir umfangreich dargelegt, warum das keinen Sinn macht und warum das Kind in jedem Fall einen Anspruch darauf hat, dass der Titel mindestens bis zum Erreichen der Volljährigkeit gilt. Dieser Anspruch ist auch mühelos einklagbar.
Was ich jetzt nicht weiss, ist, an welcher Stelle Eurer Diskussion Deine Ex einen Anwalt eingeschaltet hat. Sollte zu dieser Zeit noch Dein Angebot "Befristung nur bis zum 12. LJ" im Raum gestanden haben, war die Einschaltung des Anwalts vermutlich geboten und durch Dich verursacht. Aber letztendliche Sicherheit bringt Dir vermutlich nur ein (ebenfalls kostenpflichtiges) Gerichtsurteil.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nachtrag: In einem neuen Thread gibt es für dieselbe Frage keine besseren Antworten - daher ==> Threads zusammengeführt
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
der KU Titel auf das 12. LJ bestand bereits als der RA der KM mir seinen Brief übersendet hatte.
Er schreibt in seiner Begründung, dass das JA nur auf meinen Wunsch hin die Begrenzung aufgenommen hatte.
Soweit korrekt, die Änderung auf das 18 LJ. habe ich durch Eure Empfehlung gemacht, war auch gut so.
Tja, Du meinst eine konkrete Richtung läßt sich nicht ableiten!?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Es gibt hier noch so 2-3 Jura Spezis.
Vielleicht melden die sich ja noch.
Oder du fragst mal in einem Juraforum nach.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
der KU Titel auf das 12. LJ bestand bereits als der RA der KM mir seinen Brief übersendet hatte.
Er schreibt in seiner Begründung, dass das JA nur auf meinen Wunsch hin die Begrenzung aufgenommen hatte.
Soweit korrekt, die Änderung auf das 18 LJ. habe ich durch Eure Empfehlung gemacht, war auch gut so.
genau das scheint der Knackpunkt zu sein: Der Anwalt wurde eingeschaltet, weil und als Du noch auf der unsinnigen Befristung auf das 12. Lebensjahr bestanden hast. Dagegen ist Deine Ex (erfolgreich) vorgegangen; die Anwaltskosten waren durch Dich verursacht.
Und ja: Das JA tituliert, was Du ihnen vorgibst; ggf. auch die Bezahlung eines ganzen Jahresunterhalts an Weihnachten oder in Vierteldollarstücken per Schubkarre. Ob so ein Titel juristisch wasserdicht ist, interessiert das JA nicht (ist auch gut so; Rechtsberatung sollten sie nicht auch noch versuchen). In Deinem Fall war er eben nicht wasserdicht.
Wäre das Ganze vor Gericht gegangen, hättest Du zusätzlich noch Deine eigenen sowie die gesamten Gerichtskosten an der Backe. Ich persönlich würde die Anwaltsrechnung bezahlen; alles andere wird erheblich teurer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.