Hallo,
im Internet habe ich einiges zum Thema Unterhaltstitel gelesen.
Meine Tochter ist 4 Jahre jung und bisher habe ich regelmäßig den Tabellenunterhalt bezahlt.
Die KM wollte jedoch zur Absicherungen einen Unterhaltstitel über das JA haben.
Also bin ich dieser Forderung auch nachgekommen, habe jedoch den Titel mit einer Laufzeitbegrenzung auf das 12.Lebensjahr durch das JA ausstellen lassen.
Jetzt möchte die KM diese Begrenzung gelöscht haben und fordert einen unbegrenzten Unterhaltstitel.
Meine Frage: Hat die KM einen Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo,
also wünschen kann die holde Dame solange Sie will. Wenn der Titel von den Zahlen her stimmt, so kann Sie gerne versuchen diesen abzuändern.
Ich denke, vor Gericht wird Sie dann die passende Antwort bekommen.
Wenn das Kind dann 12 ist, so stellst du einen neuen Titel aus (übers JA oder Notar) wieder mit einer zeitlichen Begrenzung (18. Lebensjahr).
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Spannend...auch, weil ich diese Frage gestern via Feedback gestellt bekam (und auf das Forum verwies) und die Frage von der KM gestellt wurde, die ihren Anspruch prüfen wollte. Tststs...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tja, vielen Dank uch beiden.
Jedenfalls habe ich den Bief von Ihren RA bei mir liegen, der mich "in Verzug" gesetzt hat, da ich wie vom JA gewünscht einen unbefristeten Titel unterzeichnet hatte. Nun verlangt er aus seiner Berechnung seine Bearbeitungskosten (ordentlicher 3stelliger Bereich) zu überweisen und seine Forderung den Titel ändern zu lassen nachzukommen, ansonsten müste ich mit dem Klageweg rechnen.
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo Sky,
Nun verlangt er aus seiner Berechnung seine Bearbeitungskosten (ordentlicher 3stelliger Bereich) zu überweisen
Ach wie süß. Hast du ihm einen Auftrag unterschrieben? Nein?!? Dann gilt immer noch der alte Grundsatz: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Ich würde auf diesen Schwachfug gar nicht erst reagieren. Wollen wir doch erst mal sehen, ob er sich traut, bei dir Geld einzuklagen für einen Auftrag, den nicht du, sondern die KM erteilt hat 😉
und seine Forderung den Titel ändern zu lassen nachzukommen, ansonsten müste ich mit dem Klageweg rechnen.
Das allerdings ist eine spannende Frage. Eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes ist regelmäßig unkritisch, da jedem Rechtsverdreher klar ist, dass sich mit Volljährigkeit einiges ändert. Wie ein Familienrichter darauf reagiert, wenn der Titel auf den 12. Geburtstag befristet ist? Ehrlich gesagt - ich habe keine Ahnung.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen Malachit,
vielen Dank für Deine Einschätzungen.
Die Sache mit der Rechnung klingt logisch und aber wer kennt schon genau die rechtlichen Möglichkeiten, wenn man nicht selbst aus der Richtig beruflich kommt. Jedefalls setzt es emotionale Regung frei :gunman:
Habe gestern noch etwas im Internet geforscht, dort las ich, dass eine Laufzeitbegrenzung bis 2 Jahre angewendet werden kann, darunter muss eine nachhaltige Begründung geliefert werden!?
Ist Dir so etwas bekannt?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo,
also meines Wissens nach gibt es keinen § der besagt, dass ein KU Titel unbefristet sein muss.
Sicherlich kann man als Gläubiger den Grundsatz von "Kostenvermeidung" anbringen, wenn man einen Titel mit extrem kurzer Laufzeit darbietet. Aber auch hier kann der Gläubiger ohne den Einsatz von Kosten immer wieder einen neuen Titel verlangen und sollte der dann nicht kommen ggf. einklagen.
Ich würde den RA gar nicht weiter beachten...solange die Höhe des KU unstrittig ist. Eher im Gegenteil, du kannst das Spielchen sogar ein bißchen mitspielen und durch "dumme" Gegenfragen den RA ein wenig beschäftigen 🙂
Vg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi74,
vielen Dank auch an Dich.
Ok vom Sternzeichen her ist mein Weg vorwärts, aber ich glaube es ist nicht Sinnvoll der RA ud die Mutter unötig zu reizen, aber wer weiß manchmal kann es bestimmt hilfreich sein. Der festgelegte Unterhalt ist unstrittig, ich wurde durch das JA sehr gewissenhaft "durchleuchtet", andersherum, mein Sohn darf gern den Unterhalt haben der ihn auch zusteht!
Die Befristung vom Titel hat das Jugendamt eigentlich auch geräuschlos aufgenommen zwar mit der Bemerkung, das eigentlich unbefristete Titel bei ihnen üblich sind, aber sie haben auf mich kein Druck ausgeübt, das möchte ich fairerweise an dieser Stelle erwähnen.
Daher wundert mich die jetzige Nummer durch den RA der KM umsomehr....
Ergo, das JA beurkundet, der RA der KM stellt alles in Frage und verlangt einen großen Schritt rückwärts...
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin sky,
ehjrlich gesagt verstehe ich den Sinn dieser Aktion nicht ganz (es sei denn, Du versuchst, den "Apparat" ein wenig beschäftigt zu halten). Denn Du bist unstreitig unterhaltspflichtig (mindestens) bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. darüber hinaus bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Also macht es Sinn (und wir empfehlen das hier auch regelmässig), den Unterhaltstitel auf den 18. Geburtstag zu befristen, denn ab da müssen die Gründe für einen Fortbestand der Unterhaltspflicht überprüft und dargelegt werden; ausserdem kommt dann auch die Mutter des Kindes mit einer Barunterhaltspflicht ins Spiel.
Vor dem 18. Geburtstag endet eine Unterhaltspflicht nur aus einem einzigen Grund: Das Kind stirbt. Welchen Sinn soll also die Befristung auf den 12. Geburtstag haben? An diesem Tag kommen keine neuen unterhaltsrelevanten Sachverhalte hinzu (ausser einer Änderung der Altersstufe). Du kannst auch keinen Kreditvertrag für ein Auto unterschreiben und darauf bestehen, dass er 60 Monate läuft, aber jährlich verlängert wird, weil Du Dich nicht länger verpflichten möchtest.
Grüssles
Martin
(der hier keine überflüssigen Nebenkriegsschauplätze eröffnen würde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
warum die Begrenzung auf das 12.LJ...., es gibt Kinder die möchten vielleicht später bei dem anderen Elternteil wohnen. Den "Trödel" um den Titel und dessen Gültigkeit etc. brauchst Du später nicht mehr führen.
Aber wie bereits geschildert hat alles seine Sonnen- und seine Schattenseiten.
Nur einen "Blankocheck" ergo einen unbegrenzten Unterhaltstitel sollte man nicht ohne nachzudenken unterzeichen.
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin sky,
warum die Begrenzung auf das 12.LJ...., es gibt Kinder die möchten vielleicht später bei dem anderen Elternteil wohnen. Den "Trödel" um den Titel und dessen Gültigkeit etc. brauchst Du später nicht mehr führen.
Die elterliche Unterhaltspflicht geht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr; die Frage ist höchstens, ob Du sie in Form von Bar- oder Betreuungsunterhalt leistest. Wenn Du aber schon einen denkbaren Wechsel des Lebensmittelpunktes als Begründung für eine Befristung anführst: Warum schreibst Du dann nicht diese rein? Eine Klage wegen Deiner Befristung auf das 12. Lebensjahr würdest Du vorhersehbar sowieso verlieren. Salopp gesagt: Es bringt nichts, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen.
Nur einen "Blankocheck" ergo einen unbegrenzten Unterhaltstitel sollte man nicht ohne nachzudenken unterzeichen.
das wissen wir hier schon seit gefühlten 1.000 Jahren und empfehlen deshalb die Befristung auf den 18. Geburtstag. Man kann mit einem Unterhaltstitel sowieso nicht alle denkbaren Ereignisse abbilden; beispielsweise Unfall oder Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen. Hier gibt es jedoch das Mittel der Abänderungsklage.
Grüssles
Martin
(der durchaus Verständnis dafür hat, dass nicht jeder UH-Pflichtige sein eigenes, persönliches Unterhaltsrecht gebastelt bekommt)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
ist Dir ein § bekannt der eine Befristung für den Unterhaltstitel regelt?
Läßt sich Dein Rat zur Begründung nachträglich aufnehmen?
Oder empfiehlt es sich den Titel selbst durch das JA auf das 18.LJ anpassen zu lassen?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
ist Dir ein § bekannt der eine Befristung für den Unterhaltstitel regelt?
Andersrum wird ein Schuh draus.
Es gibt keinen § der das verbietet!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ist Dir ein § bekannt der eine Befristung für den Unterhaltstitel regelt?
es gibt nicht für alle Lebensumstände einen eigenen Paragraphen (gottseidank; gibt sowieso schon zu viele); genauso, wie es keine Vorschrift über das Papierformat oder die Schriftfarbe von Unterhaltstiteln gibt. Eine Spezialregelung über Befristungen ist im konkreten Fall aber auch gar nicht nötig:
1. Eine Unterhaltsberechtigung Minderjähriger besteht unstreitig bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres
2. Das unterhaltsberechtigte Kind hat ebenso unstreitig ein einklagbares Recht auf einen Titel.
Der daraus resultierende Schluss ist einfache Mathematik; deshalb macht eine Befristung auf das 12. (oder 7te, 13te oder 15,5te) Lebensjahr keinen Sinn, weil zu diesen Daten keine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen eintritt.
Läßt sich Dein Rat zur Begründung nachträglich aufnehmen?
Nachträglich lässt sich ein Titel nur mit Einverständnis des Titelinhabers (bzw. seines gesetzlichen Vertreters) ändern; das dürfte in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich sein.
Oder empfiehlt es sich den Titel selbst durch das JA auf das 18.LJ anpassen zu lassen?
diese Befristung empfehlen wir hier grundsätzlich jedem Betroffenen. "Anpassen" lässt sich (siehe oben) nachträglich üblicherweise nichts; wenn die Befristung vergessen wurde, muss man rechtzeitig die Rückgabe des Titels zum 18. Geburtstag verlangen oder ihn ggf. zurückklagen.
Grüssles
Martin
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Moin Brille,
vielen Dank, ich werde eine Änderung auf das 18. LJ in Betracht ziehen,
obwohl der RA der KM einen unbegrenzten Titel fordert,.... ja ich wünsche mir auch einiges.
Vielen Dank für Deine Einsätzungen.
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hallo,
für mein Kind besteht ein Unterhaltstitel mit zeitlicher Befristung.
Dieser Unterhaltstitel wird zeitlich erweitert, aber befristet auf das 18 LJ. auf mein Kind ausgestellt.
Die Zahlbeträge ändern sich alle nicht und sind auch unstrittig.
Meine Fragen sind:
Habe ich ein Recht auf Rückgabe von dem ersten Titel?
Welche Nachteile hat es für mich, wenn ich den Titel nicht freiwillig von der Ex-Dame zurückerhalte
Die freundliche Dame vom JA sagte mir, dass meine Ex-Dame den ersten Titel nicht herausgeben muss.
Wie verhalte ich mich korrekt?
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin,
Deine Ex-Dame kann Dir auch einen schriftlichen Vollstreckungsverzicht für den ersten Titel geben; dann kann sie sich selbigen über's Klo tackern und jeden Tag anschauen. Wenn sie zwei Titel hat, kann sie grundsätzlich auch aus beiden vollstrecken. Die freundliche Dame vom JA erzählt also Unsinn.
Was ich allerdings nicht verstehe: Wenn bereits ein befristeter Titel besteht:
Die Befristung vom Titel hat das Jugendamt eigentlich auch geräuschlos aufgenommen zwar mit der Bemerkung, das eigentlich unbefristete Titel bei ihnen üblich sind, aber sie haben auf mich kein Druck ausgeübt, das möchte ich fairerweise an dieser Stelle erwähnen.
wo liegt dann das Problem, das einen weiteren Titel erforderlich macht?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
die Gegenseite möchte einen neuen unebfristeten Titel und diesen notfalls einklagen.
Da mit 18 ja beide Elternteile unterhaltspflichtig werden und das Kind ja evtl. auch gar keinen Anspruch hat, war der Tenor hier, das er den Titel statt auf 12 auf 18 befristen lässt. Da ein Richter wohl eher eine Befristung auf 18, als eine auf 12 tolerieren wird.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
die Gegenseite möchte einen neuen unebfristeten Titel und diesen notfalls einklagen.
wenn es einen auf das 18. Lebensjahr befristeten (dynamischen) Titel gibt, entfällt jeder Klagegrund. Insofern sollte man die Gegenseite einfach klagen lassen.
Ich hatte die bisherigen Äusserungen des Openers jedoch so verstanden, dass er - aus welchen Gründen auch immer - eine Befristung auf das 12. Lebensjahr fixieren wollte. Und die ist tatsächlich nirgends vorgesehen. Unklar ist mir noch immer, was im aktuell gültigen Titel drinsteht.
Grüssles
Martin
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Der derzeitige Titel ist auf das 12. Lebenjahr befristet.
Der neue soll auf 18 befristet werden.
btw. Muß die Gegenseite eigentlich einen Titel annehmen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen