Moin Zusammen,
ich hab natürlich die Suchfunktion vorher bemüht, aber kein Thema gefunden wo die Lösung wirklich am Klageweg vorbei ging.
Hier die Faktenlage:
- Ich wurde zum 1.1.26 betriebsbedingt gekündigt, Kündigungsschutzklage ist natürlich eingereicht, Gütetermin steht nächste Woche an
-1 Tochter (15), Unterhalt tituliert, 115%, zeitlich unbegrenzt, wurde damals mit Hilfe des Jugendamtes gemacht (die Mitarbeiterin schien sehr konfrontativ und auf Krawall gebürstet - möchte sie also gern vermeiden)
- Habe meine Daten durch einen ALG1 Rechner gejagt und bekomme vorrausslichtlich 1950€/m
Da sich natürlich nun mein Einkommen damit um ca. ein drittel reduziert denke ich sollte aufgrund dessen auch der Unterhalt angepasst werden. Das Verhältnis mit der KM ist "okay" würde ich sagen, nicht gut aber man kommt zurecht.
Gibt es eine Möglichkeit den Titel loszuwerden oder zu entwerten ohne zu Klagen? Ich würde wirklich gerne vermeiden wollen 1. dass es zu vermeidbarem Streit zw. meiner Tochter/KM und mir kommt und zudem wäre es auch schön kein Geld für Anwalt/Familiengericht zu verbrennen. Wir haben uns bisher immer einigen können ohne uns in die Wolle zu bekommen und ich glaube durchaus, dass man es hier auch schaffen kann.
Der Titel steht da jedoch vollends im Weg, da man selbst bei Einigung nachträglich pfenden lassen könnte so wie es ausseiht und ich vertraue da einfach nicht auf "den guten Willen".
Gruß
Kel
Gibt es eine Möglichkeit den Titel loszuwerden oder zu entwerten ohne zu Klagen?
Ja. Wenn dir der Gläubigervertreter die vollstreckbare Ausfertigung der Jugendamtsurkunde herausgibt, existiert quasi kein Titel mehr.
Aber das wird der Gläubigervertreter vermutlich nicht machen, jedenfalls so lange nicht, bis über den ab 1.1.2026 zu zahlenden Unterhalt eine Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit ich weiß ist es dem Unterhaltszahler ca 6 Monate zumutbar auch mit ALG1 den bisherigen Unterhalt zu zahlen.
Man geht davon aus, dass derjenige auf Rücklagen zugreifen kann.
Demzufolge hat es nur bei längerer Arbeitslosigkeit bzw Krankheit überhaupt eine Chance.
Wenn das Verhältnis zur KM einigermaßen da ist, versuch es mit einer temporären Reduzierung. Ohne Rechtssicherheit, denn der Titel existiert trotzdem noch
Hallo kelevra,
dein ALG 1 wird 1950€ betragen, für ein 15 jähriges Kind sind ab dem 01.01.2026 621,5€ Unterhalt zu zahlen (115%).
Dir bleiben also 1950€-621,5€=1328,5€.
Der notwendige Eigenbedarf laut DDT für einen nicht erwerbstätigen beträgt 1200€.
Damit ändert sich nichts am Unterhalt für dich, dein Unterhalt wird also nicht angepasst.
Damit bleibt dir nur die Möglichkeit, die Samson beschrieben hat.
Nett bei KM fragen und falls sie nein sagt, weiter zahlen.
Danke für die vielen Rückmeldungen. Ich werd also mal hoffen, dass "sie" mir gegenüber gütig ist.
Mal als Kommentar am Rande: 1200€ Selbstbehalt kann wirklich nur ein schlechter Scherz sein.
Gruß
kel
edit:
Noch als weitere Frage, damit ich da auf der sicheren Seite bin.
Wenn die KM sich erbarmt für die Zeit der Arbeitslosigkeit den Kindesunterhalt zu reduzieren und dies schriftlich bestätigt, könnte sie auf Grundlage des Titels trotzdem später nachfordern?
Die Selbstbehalte und auch anderen Grenzwerte für Zahler sind angesichts der gestiegenen Kosten mehr als ein schlechter Witz. Nur leider hat der deutsche KV und Unterhaltszahler keine Lobby.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und der BET verwaltet nur die Rechte und Ansprüche des Kindes. Von daher kann sie es dir schriftlich zusichern und der Titel steht trotzdem über die volle Summe. Wenn es richtig dumm läuft, kommt es zur Nachzahlung. Besonders wenn Behörden und Versorgungsämter ins Spiel kommen. Die interessiert euer Agreement gar nicht.
Die Selbstbehalte und auch anderen Grenzwerte für Zahler sind angesichts der gestiegenen Kosten mehr als ein schlechter Witz. Nur leider hat der deutsche KV und Unterhaltszahler keine Lobby.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und der BET verwaltet nur die Rechte und Ansprüche des Kindes. Von daher kann sie es dir schriftlich zusichern und der Titel steht trotzdem über die volle Summe. Wenn es richtig dumm läuft, kommt es zur Nachzahlung. Besonders wenn Behörden und Versorgungsämter ins Spiel kommen. Die interessiert euer Agreement gar nicht.
Alles klar, danke für die Info, da werde ich also meine Ersparnisse verbrennen müssen, da ich der KM nicht trauen kann.
Als Unterhaltszahler hast du eh eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zumindest so lange das Kind noch minderjährig ist.
Versuche lieber zeitnah einen neuen gut bezahlten Job zu bekommen als die Energie für das Thema aufzuwenden. Da kannst du -leider- nur verlieren.
Ja da hast du durchaus recht, ich hoffe einfach nur zügig etwas neues zu finden.
Hey, sorry dass ich den Thread nochmal aufmache aber es steht gerade evtl. eine Option für mich im Raum.
Sollte die KM auf die Idee kommen das Jugendamt einzuschalten um "meine finanzielle Situation einzuholen" würden dann wie üblich die letzten 12 Monate zählen oder könnte man das ALG1 als Berechnungsgrundlage angeben?
Gruß
kel
Gute Frage. Da man 6 Monate mit ALG1 den vollen Unterhalt zahlen "darf", vermute ich mal, dass es bei der Berechnung des zukünftigen Unterhaltes keine Rolle spielt. Notfalls nimmt man halt 12 Monate rückwirkend bis zum ALG1 oder betrachtet ein fiktives Einkommen auch wenn du nur ALG1 bekommst.
Wie du das finanziell stemmen kannst, ist allein deine Problematik...
Lieber Kelevra,
Du schreibst, dass du betriebsbedingt gekündigt wurdest. Gab es eine Abfindung?
Falls dem so ist, so darfst du dich darauf einstellen fleißig weiter zu bezahlen und zwar aus der Abfindnung, auch wenn du arbeitslos bist. Nicht für ewig (auch von der Höhe abhängig) aber der Gesetzgeber ist da auch nicht so genau wie lange man weiter zahlen muß. Lies dich da mal etwas ein. Für den Einstieg habe ich auf die schnelle das gefunden: Welchen Einfluss hat die Abfindung auf die Unterhaltsberechnung? Glaube das es auch Gerichtsurteile gibt, erinnere mich aber nichnt mehr.
Alles gute Dir!
Danke für die Antworten. Eine Abfindung von 1x Monatsgehalt gab es, diese musste ich aber vor Gericht erstreiten und die Anwaltskosten haben quasi alles gefressen was ich dabei gewonnen habe.
Ich muss mich damit abfinden, dass jede Berechnung so oder so zu meinen Ungunsten ausfällt und ich parallel dazu auch noch bei jeder relevanten Frage was mein Kind angeht außen vor bin. Ich frage mich wirklich wofür ich überhaupt Bewerbungen schreibe.
Die Abfindung wird ggf auf 12 Monate verteilt und ist diskussionswürdig da es eine einmalige Zahlung ist.
Aufgrund der Höhe kann man versuchen sie rauszuhalten bei der Berechnung. Leider ist es unrelevant wie viel Aufwand du betrieben hast um diese Abfindung zu bekommen...
Sollte die KM auf die Idee kommen das Jugendamt einzuschalten um "meine finanzielle Situation einzuholen" würden dann wie üblich die letzten 12 Monate zählen oder könnte man das ALG1 als Berechnungsgrundlage angeben?
Es besteht doch schon seit fast 4 Jahren eine Beistandschaft. Frau Beiständin verlangt doch sowieso mind. alle 2 Jahre Auskunft von dir.
Schreibe sie doch selbst freundlich an und schildere ihr deine aktuelle finanzielle Situation unter Beifügung des ALG1-Bescheides. Und dann bittest sie einfach darum, deine Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab 1.1.2026 von 115% auf 100% zu reduzieren. 😉 Mehr als ablehnen kann sie nicht.
