Moin Zusammen,
ich hab natürlich die Suchfunktion vorher bemüht, aber kein Thema gefunden wo die Lösung wirklich am Klageweg vorbei ging.
Hier die Faktenlage:
- Ich wurde zum 1.1.26 betriebsbedingt gekündigt, Kündigungsschutzklage ist natürlich eingereicht, Gütetermin steht nächste Woche an
-1 Tochter (15), Unterhalt tituliert, 115%, zeitlich unbegrenzt, wurde damals mit Hilfe des Jugendamtes gemacht (die Mitarbeiterin schien sehr konfrontativ und auf Krawall gebürstet - möchte sie also gern vermeiden)
- Habe meine Daten durch einen ALG1 Rechner gejagt und bekomme vorrausslichtlich 1950€/m
Da sich natürlich nun mein Einkommen damit um ca. ein drittel reduziert denke ich sollte aufgrund dessen auch der Unterhalt angepasst werden. Das Verhältnis mit der KM ist "okay" würde ich sagen, nicht gut aber man kommt zurecht.
Gibt es eine Möglichkeit den Titel loszuwerden oder zu entwerten ohne zu Klagen? Ich würde wirklich gerne vermeiden wollen 1. dass es zu vermeidbarem Streit zw. meiner Tochter/KM und mir kommt und zudem wäre es auch schön kein Geld für Anwalt/Familiengericht zu verbrennen. Wir haben uns bisher immer einigen können ohne uns in die Wolle zu bekommen und ich glaube durchaus, dass man es hier auch schaffen kann.
Der Titel steht da jedoch vollends im Weg, da man selbst bei Einigung nachträglich pfenden lassen könnte so wie es ausseiht und ich vertraue da einfach nicht auf "den guten Willen".
Gruß
Kel
Gibt es eine Möglichkeit den Titel loszuwerden oder zu entwerten ohne zu Klagen?
Ja. Wenn dir der Gläubigervertreter die vollstreckbare Ausfertigung der Jugendamtsurkunde herausgibt, existiert quasi kein Titel mehr.
Aber das wird der Gläubigervertreter vermutlich nicht machen, jedenfalls so lange nicht, bis über den ab 1.1.2026 zu zahlenden Unterhalt eine Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit ich weiß ist es dem Unterhaltszahler ca 6 Monate zumutbar auch mit ALG1 den bisherigen Unterhalt zu zahlen.
Man geht davon aus, dass derjenige auf Rücklagen zugreifen kann.
Demzufolge hat es nur bei längerer Arbeitslosigkeit bzw Krankheit überhaupt eine Chance.
Wenn das Verhältnis zur KM einigermaßen da ist, versuch es mit einer temporären Reduzierung. Ohne Rechtssicherheit, denn der Titel existiert trotzdem noch
Hallo kelevra,
dein ALG 1 wird 1950€ betragen, für ein 15 jähriges Kind sind ab dem 01.01.2026 621,5€ Unterhalt zu zahlen (115%).
Dir bleiben also 1950€-621,5€=1328,5€.
Der notwendige Eigenbedarf laut DDT für einen nicht erwerbstätigen beträgt 1200€.
Damit ändert sich nichts am Unterhalt für dich, dein Unterhalt wird also nicht angepasst.
Damit bleibt dir nur die Möglichkeit, die Samson beschrieben hat.
Nett bei KM fragen und falls sie nein sagt, weiter zahlen.
Danke für die vielen Rückmeldungen. Ich werd also mal hoffen, dass "sie" mir gegenüber gütig ist.
Mal als Kommentar am Rande: 1200€ Selbstbehalt kann wirklich nur ein schlechter Scherz sein.
Gruß
kel
edit:
Noch als weitere Frage, damit ich da auf der sicheren Seite bin.
Wenn die KM sich erbarmt für die Zeit der Arbeitslosigkeit den Kindesunterhalt zu reduzieren und dies schriftlich bestätigt, könnte sie auf Grundlage des Titels trotzdem später nachfordern?
Die Selbstbehalte und auch anderen Grenzwerte für Zahler sind angesichts der gestiegenen Kosten mehr als ein schlechter Witz. Nur leider hat der deutsche KV und Unterhaltszahler keine Lobby.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und der BET verwaltet nur die Rechte und Ansprüche des Kindes. Von daher kann sie es dir schriftlich zusichern und der Titel steht trotzdem über die volle Summe. Wenn es richtig dumm läuft, kommt es zur Nachzahlung. Besonders wenn Behörden und Versorgungsämter ins Spiel kommen. Die interessiert euer Agreement gar nicht.
Die Selbstbehalte und auch anderen Grenzwerte für Zahler sind angesichts der gestiegenen Kosten mehr als ein schlechter Witz. Nur leider hat der deutsche KV und Unterhaltszahler keine Lobby.
Der Unterhalt steht dem Kind zu und der BET verwaltet nur die Rechte und Ansprüche des Kindes. Von daher kann sie es dir schriftlich zusichern und der Titel steht trotzdem über die volle Summe. Wenn es richtig dumm läuft, kommt es zur Nachzahlung. Besonders wenn Behörden und Versorgungsämter ins Spiel kommen. Die interessiert euer Agreement gar nicht.
Alles klar, danke für die Info, da werde ich also meine Ersparnisse verbrennen müssen, da ich der KM nicht trauen kann.
Als Unterhaltszahler hast du eh eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zumindest so lange das Kind noch minderjährig ist.
Versuche lieber zeitnah einen neuen gut bezahlten Job zu bekommen als die Energie für das Thema aufzuwenden. Da kannst du -leider- nur verlieren.
