Hallo
Heute habe ich wieder mal eine Frage zum Thema Unterhaltstitel. Vielleicht ist es auch leicht klärbar, aber es schwirrt mir im Kopf.
Kurze Zusammenfassung: --- Unterhaltstitel von mir im Oktober unterschrieben(dynamisch- aus Unwissenheit) (Sohn war noch bei Ex)
--- Sohn wohnte schon paar Monate bei mir
--- Behörde weigert sich trotzdem den Titel aufzulösen
---- Unterhalt für 5 Monate hat EX in voller Höhe vom Amt bekommen(3 Monate davon lebte Sohn aber schon bei mir)
--- nun gerichtl. Entscheidung ABR zum Vater
--- Behörde weigert sich noch immer :knockout:
Rechtsanwalt versuchte während der ABR- Verhandlung diesen Titel mit ausschließen oder ungültig zu erklären lassen, aber der Richter meinte, er könne ja von meiner Ex eh nicht mehr vollstreckt werden.
Aber ich habe immer noch ein ungutes Gefühl dabei, daß das JA von mir noch einen vollstreckbarenTitel hat. Ok, meine Ex bekommt ja auch keine Leistungen mehr vom Amt dafür und somit ja auch stillgelegt, aber irgendwie ist das schon komisch.
Für die 5 Monate sind von mir noch keine Zahlungen ans Amt geleistet worden und bis jetzt hat auch noch niemand keine weitere Forderungen/Mahnungen bei mir angemeldet.
Warum stellt sich das Amt so quer??? Wäre es trotzdem besser, ihn gerichtlich auflösen zu lassen???
Welche Nachteile könnten mir in den kommenden Jahren eventuell daraus entstehen oder kann man es einfach dabei belassen???
Danke
Mit freundl. Grüßen NRW
Meine Signatur
Moin,
ich würde zunächst auf persönlichen Wege darauf drängen, dass
a) der Titel dir ausgehändigt wird und
b) schriftlich auf die Vollstreckung aus dem Titel verzichtet wird
b) deshalb, weil die Ex sich ja 'ne Kopie ziehen könnte. Kommt sie dieser "Bitte" nicht nach, musst du tatsächlich nochmals zu Gerichte ziehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo nrw,
Warum stellt sich das Amt so quer???
Tja, keine Ahnung.
Wäre es trotzdem besser, ihn gerichtlich auflösen zu lassen???
Ja,denn nur wenn festgestellt wird das er nicht gültig ist kann nicht vollstreckt werden.
Welche Nachteile könnten mir in den kommenden Jahren eventuell daraus entstehen oder kann man es einfach dabei belassen???
Es könnte ein MA des JA plötzlich mal sehen das du trotz Titel nichts zahlst. Dabei könnte ihm aber entgehen das der Sohn bei dir lebt und du somit gar nicht Unterhaltspflichtig bist. Dann hast du schnell ne Lohnpfändung an der Backe, die du dann mit Aufwand erstmal wieder loswerden mußt.
Ich würde das JA per Einschreiben zur Herausgabe des Titel auffordern mit der Begründung das dein Sohn bei dir lebt und so eine Barunterhaltspflicht derzeit nicht gegeben ist. Da sie ja schon signalisiert haben das sie den Titel nicht herausgeben kannst du sie aufforden dir die rechtliche Grundlage der Verweigerung zu nennen.
U.U. kann auch der Hinweis bei Nichtherausgabe den Klageweg zu beschreiten machen MA den Weg zum Aktenschrank, dem Heraussuchen des Titels und dem verschicken desselbigen erleichtern
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Danke für die Antworten.
Also meine EX behauptet, sie hätte nie einen Unterhaltstitel in die Hand bekommen vom JA.
Sie will natürlich nichts rausgeben was sie angeblich nie bekommen hat und unterschreiben will sie auch nichts.
Hat aber von der Stadt Hartz 4 Leistungen bekommen, wo in voller Höhe der zu zahlende Unterhalt mit einberechnet und ausbezahlt wurde.Also würde eventuell die Stadt irgendwann auf mich zu kommen und das Geld zurückfordern.
Ich habe gerade nochmal in meinen RA- Ordner nachgelesen.(Schriftverkehr zwischen meinem RA und den Mitarbeiter des JA)
Es kommt ja noch dicker und undurchsichtiger:
"Er sei hier aber ohnehin nur als Urkundsperson tätig gewesen. Insoweit könne er auf die erklärte Anfechtung seinerseits nicht reagieren. Da sei er der falsche Addresat." weiterhin:
"Auf meinen Vorbehalt hin, das im Schreiben vom xx.xx.2007 eine "Beistandschaft"angegeben sei, erklärte er mir, da liege ein Versehen vor. Die Angabe"als Beistand" sei versehentlich in den Briefkopf gekommen. Tatsächlich gebe es keine Beistandschaft für den Sohn ......" :knockout:
Was denn nun???
Also scheint nur die Klage gegen Ex und sicherheitshalber das JA was zu bringen.
Ich verklage einfach jeden, hab ja nichts besseres zu tun 😉
Gruß NRW
Meine Signatur
Moin nrw74,
Also meine EX behauptet, sie hätte nie einen Unterhaltstitel in die Hand bekommen vom JA.
Sie will natürlich nichts rausgeben was sie angeblich nie bekommen hat und unterschreiben will sie auch nichts.
Das kann gut sein. Bei mir hat das JA auch die Urkunde einbehalten, ebenso bei der Ex meines Mannes. Allerdings kann ich nicht verstehen, dass keine Beistandschaft bestehen soll, wenn die Urkunde beim JA hinterlegt ist.
eskima
Hi nrw74
ich kenne es so, dass der Rechtsanspruch an UH erstmal beim Kind liegt. Übergehen auf jemand anderen kann dieser Anspruch nur, wenn Leistungen von Dritten bezogen werden wie UHV bzw nach SGB. Wenn also weder UHV noch Leistungen nach SGB an das Kind gezahlt wurden liegt der Anspruch auf den Titel beim gesetzlichen Vertreter sprich KM und ist daher von dieser zu fordern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin nrw74,
Ich verklage einfach jeden, hab ja nichts besseres zu tun 😉
Mal ein etwas unkonventioneller Vorschlag, bevor Du einen Prozessmarathon startest: Eine solche Klage kostet Zeit und Geld - und zwar Deines. Wäre es nicht sinnvoller, das Ganze einfach so lange auf sich beruhen zu lassen, bis irgendwer mit diesem Titel aus dem Gebüsch kommt und Kohle haben will? Dann weisst Du, woher der Wind tatsächlich weht und kannst gezielt etwas dagegen unternehmen. Die Sachlage ist ja eindeutig.
Unabhängig davon sollte Dich das natürlich nicht hindern, das "Amt", das Deiner Ex noch Unterhaltsleistungen bezahlt hat, während Sohni schon bei Dir lebte, dazu aufzufordern, dieses Geld an Dich zu überweisen (und gleichzeitig bei Madame zurückzufordern, da die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr gegeben waren)? Du hast ja sicher die Kopie einer Meldebestätigung, seit wann Sohnemann bei Dir wohnt, oder?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
öhm mir fällt da gerade ein,dir ist eine frau doch jetzt unterhaltspflichtig für den sohn.jedenfalls offiziel,auch wenn sie zur zeit nicht leistungsfähig ist.
dreh den spieß um und beantrage eine beistandschaft beim JA um an den fälligen unterhalt zu kommen :wink:,mal gucken was dann passiert.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Moin,
Danke für die Antworten
Leistungen nach SGB an das Kind gezahlt wurden
Sind ja gezahlt worden, von der Stadt. Da ja Km für Sohn 5 Monate Leistung bezogen hat. Also wäre der Titel bei der Stadt, oder wie????
Aber auch die haben noch keine Ansprüche geltend gemacht, die sonst ja eigentlich sehr schnell bei sowas sind.
Wäre es nicht sinnvoller, das Ganze einfach so lange auf sich beruhen zu lassen, bis irgendwer mit diesem Titel aus dem Gebüsch kommt und Kohle haben will?
Ja, eigentlich schon, aber 1. würd ich ja gerne wissen, wer ihn hat und wer berechtigt oder nicht Ansprüche zu stellen. Deswegen wär es mir ja jetzt wichtig, wo noch alles frisch ist, alles weg zu haben , um nicht in ein paar Jahren vllt. Ärger und Stress zu haben.
Ich hab ja nur 3 Möglichkeiten : EX-- JA-- oder Stadt
........das "Amt", das Deiner Ex noch Unterhaltsleistungen bezahlt hat, während Sohni schon bei Dir lebte, dazu aufzufordern, dieses Geld an Dich zu überweisen Du hast ja sicher die Kopie einer Meldebestätigung, seit wann Sohnemann bei Dir wohnt, oder?
Ja würde sich gut auf dem Sparkonto des Lütten machen 😉 Sohnemann war bis kurz vor dem 1 . Gerichtstermin bei mir gemeldet (also 4 von 5 Monaten).
Dann hatte ihn die EX rückwirkend über die 4 Monate bei sich angemeldet. Somit war auch die Auszahlung rechtens.Ja so einfach ist das. Die Stadt hat es bei Hartz 4 Antrag nicht geprüft, ob Madam mit Sohn gemeldet ist, sondern ihr Mietvertrag war ausschlaggebend.
Also eine Gesetzeslücke, die gut und gern schamlos ausgenutzt werden kann( Ohh durft ich das jetzt so schreiben, wenn nicht, dann bitte löschen)
Nach dem Gerichtstermin meldete ich ihn wieder um. Wird wohl nix mit nem Geldsegen.
und beantrage eine beistandschaft beim JA um an den fälligen unterhalt zu kommen
Also ich beziehe zur Zeit UVG für Sohnemann, weil Madam nicht leistungsfähig ist.
Soweit mir bekannt ist, kümmern die sich ja auch drum das ihr Geld wieder reinkommt, oder wäre es besser,trotzdem noch eine Beistandschaft zu machen(abgesehen vom Titel)?????
Ich weiß, das der Ex bisher noch keine Aufgaben oder Forderungen( arbeiten, Bewerbung schreiben o.ä.) gemacht worden sind.
Gruß NRW
Meine Signatur
Hallo Tina
Na Danke 😉 :rofl2: aber dem Bürokratentum würde ich sowas auch noch zu traun
Meine Signatur
Hi
Sind ja gezahlt worden, von der Stadt. Da ja Km für Sohn 5 Monate Leistung bezogen hat.
Nee, ich meine nicht die Km sondern ob das Kind selbst Sozialleistung bezogen hat. Doch bei genauerem Nachdenken ist es unwahrscheinlich, denn dann wären sie bei Dir als Vater und Melkkuh aufgeschlagen. Also müsste der Titel im Besitz der KM sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
das Kind selbst Sozialleistung bezogen hat
Ich meine aber doch.
Sohnemann bekam oder bekommt ein sogenanntes Sozialgeld( §28 SGB 2), also explizit auf die Person.
Was ja als sein Einkommen gezählt wird, dementsprechend müsste die Stadt es eventuell versäumt haben( also nicht zu laut schreiben :wink:)
Aber auch die KM müsste ihre Abschrift haben, also denk ich, werd ich mich erst rühren, wenn sich jemand meldet.
Gruß NRW
Meine Signatur