Hi zusammen,
mal eine dumme Frage, woraus kann ich ersehen ob ein Unterhaltstitel befristet ist? Hier steht nämlich nichts :exclam:..ich habe aber folgendes gefunden..Stimmt das?
Ein zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit des Kindes ausgestellter Unterhaltstitel gilt auch nach Vollendung der Volljährigkeit des Kindes weiter.
Dies ist die herrschende Auffassung.
Nur das OLG Hamm vertritt eine abweichende Meinung und hat in einem Beschluss des Jahres 2005 verlangt, dass ein volljähriges Kind sich für Unterhaltsleistungen nach der Volljährigkeit einen neuen Titel verschaffen muss.
Wer aus dem Titel vollstrecken kann, hängt davon ab, wer den Titel erwirkt hat. Dies unterscheidet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Titel erwirkt wurde.
1. Die Eltern waren noch nicht rechtskräftig geschieden.
In diesem Falle hat der Elternteil, der das Kind betreute, im Prozeßstandschaft für das Kind geklagt und ist somit Inhaber des Titels. Es ist aber nicht mehr Inhaber des Anspruchs und damit muss der Titel auf das Kind umgeschrieben werden.
2. Die Eltern waren bereits rechtskräftig geschieden.
In diesem Falle reden wir nicht von Prozeßstandschaft, sondern das Kind hat selbst geklagt und wurde durch den betreuenden Elternteil gesetzlich vertreten. Der Titel lautet somit auf das Kind selbst und das Kind kann auch nach Volljährigkeit aus diesem Titel vollstrecken.
Hallo Harry,
Hier steht nämlich nichts
Dann ist da auch nichts.
Das was du da gefunden hast, ist ein wackeliges Brett.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi DirtyHarry
Nach meiner Auffassung ist der Beschluss des OLG Hamm eine einsame Entscheidung. Eindeutige bestimmungen gibt es nicht. Die Rechtssprechung beruft sich in der Regel auf den Rechtsanspruch auf UH von Kindern ggü. ihren Eltern, die Frage nach dem Titelinhaber ist da nachrangig.
Eine kleine Diskussion zu dem Thema gibt es hier im Abschnitt: "Eintritt der Volljährigkeit - Fortgeltung von Titeln"
Lediglich eine per Datum festgehaltene Befristung kann diesen Kreis durchstossen (ich sagte: kann).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wäre ja auch zu schön gewesen um wahr zu sein :wink:.
Naja es liegt ja noch etwas in der Ferne aber ich dachte, ich schaue schon mal 🙂
Ex muss ja nun schon auf KU von der Jüngsten verzichten, da diese nun bei uns wohnt und wenn dann der Ku von der Mittleren auch noch wegfällt, wird es ganz schön knapp in der Haushaltskasse :phantom:
Danke erstmal für eure Antworten 🙂
Gruß
DH
Wegfallen in Form von Tochter bekommt den Unterhalt, nicht dass wir uns falsch verstehen 😉
