Unterhaltstiel 30 J...
 
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Unterhaltstiel 30 Jahre gültig?Verjährt nach wenigen Jahren!

 
(@thomas011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe einen Unterhaltstitel aus dem Jahr 1993.
Die KM zahlte seit dem keinen Unterhalt.
Am 08.03.08 entschied das Fam.Gericht Helmstedt das meine ansprüche gegenüber der KM verjährt sind.
Die gründe dafür sind:
Der Richter meint  ich habe es versäumt seit 1993 regelmässig den GV zu schicken.
Das aber konnte ich nicht da ich bis 1999 Unterhaltsvorschuss erhielt.
Zudem hatte die KM ein Kind unter 13 Jahren.
Das Gesetz hat es nicht vorgesehen das eine KM mit Kind unter 13 Jahren aus 2.Ehe nur wg.dem Kindesunterhalt für die Kinder aus 1.Ehe arbeiten geht(ich"durfte "das aber).
Daher wäre es schwachsinn gewesen regelmässig den GV zu schicken da ich die kosten jedesmal tragen musste.
Von Zeit zu Zeit habe ich die KM durch einen Ra oder selber an die Unterhaltspflicht erinnert.
Auch das reichte dem Gericht nicht.
Das ich Unterhaltsvorschuss erhielt und gar nicht vollstrecken konnte bis 1999 macht die sache nicht besser.
Wieso?Das sagte mir der Richter nicht.
Das ich von zeit zu zeit Strafantrag wg.Verletzung der Unterhaltspflicht stellte letzmalig 2006 macht nichts in der sache.Das zeigt nicht das ich Unterhalt verlang habe!
Das das Jugendamt die KM an die Unterhaltspflicht erinnerte zählte ebenfalls nicht vor dem Gericht.
2007 schickte ich den GV um die gringe summe von 50.-Euro vollstrecken zu lassen.Nur eine teilsumme da ich wie immer das kostenrisiko trug und auch die 50.-nicht erhielt.
Dafür aber die GV kosten.
Der Richter sagte,das zeigt doch das ich gar kein Unterhalt benötige da ich nur 50.- haben wollte!
Ich erwiderte das ich aber die kosten für den GV tragen muss dürfte allgemein bekannt sein und das ich damit rechnete das wieder mal nicht gezahlt wird wg.armut,denn die KM hat nur 2 PKWs,eine Haushälfte.Immerhin stellte die im PKH antrag auch die Fahrkosten erstattung zum 10 km entfernten Anwalt da sie nichts habe.So waren es nur 65.-Euro für den GV aber bei der vollen summe wäre es extrem mehr gewesen.
Der Richter :"Wer den GV auftrag gibt muss auch zahlen!Aber das ändere nichts daran das es nur 50.-Euro waren."
Ergebnis:Der Titel wurde mir entzogen wg.Verjährung.
Wer Jahrelang nicht zahlungsfähig ist,den jenigen kann nicht zugemutet werden das sich Schulden die sich 30 Jahre lang anhäufen mit einmal noch gefordert werden.Das wäre existens bedrohend.
Das Urteil und Aktz. werde ich nach erhalt auf meiner HP veröffentlichen.
Gruss
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 18:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas,

ich bin mal wieder sprachlos, was einem in D alles für Recht verkauft wird und manch Andere hier anscheinend auch.

Ich bin zwar nicht so vom Fach, aber as much as I know, kann KU niemals verwirkt werden, zumal nicht du der berechtigte bist, sondern deine Kinder und denen wird der Richter ja wohl kaum ein Fehlverhalten vorwerfen.

Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Also einen schöneren Grund das OLG vom Sofa zu treiben kann ich mir kaum vorstellen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 02:09
(@thomas011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
der Anwalt meint ich solle mit das Kostenrisiko gut überlegen falls ich vor das OLG gehen will.Zu holen wäre doch nichts.Denn eine Mutter vollstrecken ist mehr als schwierig.PKH erhalte ich nicht obwohl ich nur einen PKW und keine Haushälfte habe.
Der rückständige Unterhalt bis Januar 2005 ist jetzt verjährt.
Denn da wurde meine Tochter 18 J.
Ab dem 01/2005 hat meine Tochter einen teil des Titels,den aber ein Gericht im Osten auf antrag der Mutter geändert hat so das meine Tochter nur ab Januar 2005 bis März 2007 fordern kann.
Das zu glauben und zu verstehen als Vater der dazu evtl.selber Unterhaltsverpflichtet ist fällt schwer.
Das hörte ich schon oft.
Aber aus den vergangenen Jahren weiss ich das recht nur für eine seite vorgesehen ist.
Egal was ich früher tat ich zog den kürzeren.
beispiel:Bevor die KM in 2.Ehe schwanger wurde hatte die einen Neuwagen.Den hatte ich öfter pfänden lassen damit Unterhalt gezahlt wird.
Von einen Tag zum anderen war eine Pfändung unmöglich geworden da die den Wagen an ihrer Mutter verschenkte(!)mit der begründung sie könne die Unterhaltskosten für den PKW nicht zahlen.
Ich teilte das dem Gericht in Wolfsburg mit und nichts geschah.Beschwerden deswegen wurden abgelehnt.Wo der Wahgen nach der scnekung sich befand muss nicht weiter erwähnt werden.
Bei Unterhaltsschulden einen PKW verschenken?
Das soll ein Vater machen der Unterhaltsverpflichtet ist.
Beim letzen verfahren wurde der KM PKH bewilligt.
Sie vergass aber z.B.die zwei PKWs aufzuführen im antrag.
Den Richter wurde das über meinen RA mitgeteilt.
Interessiert nicht.
PKH bewilligt.
Ich aber der verrentet ist mit 43 J.,eine 21 J.Schwangere Tochter zu Hause hat ohne eigenen Einkomen,da wird verlangt das ich meinen PKW erst verkaufe!
Das ist Recht.Wenigstens für eine seite...
Der Ra.wartet jetzt die Urteilsbegründung ab ob es sich lohnen würde vor das OLG zu gehen,aber rät jetzt schon davon ab.
Wie gesagt,das Urteil und die Urteilsbegründung werde ich auf thbu.nl veröffentlichen sobald es da ist.
Gruss
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 15:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja gut, dass sie 18 bzw. mittlerweile 21ist, mindert die Erfolgsaussichten tatsächlich.

Wenn da nix zu holen ist, ist der Gang zum OLG natürlich müßig.

Ich dachte, es ginge noch um nennenswerten KU für die Zukunft. aber so...

Wenn schon deine Finanzen nicht zu retten sind, lass wenigstens deine Psyche ihren Frieden finden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 15:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

viele Menschen beklagen am liebsten, was sie NICHT haben - statt sich über das zu freuen, was sie haben. Du hattest Deine Tochter bei Dir; ihre Mutter hat sich nicht sonderlich interessiert. Glaub mir: Die überwiegende Zahl der User dieses Forums würde einen Arm dafür geben und auf Unterhalts für's Kind pfeifen, wenn sie unter diesen Umständen Vater sein dürften. Du hast es doch auch ohne die Kohle Deiner Ex geschafft, die letzten 15 Jahre den Kühlschrank zu füllen und Deiner Tochter Klamotten zu kaufen - warum willst Du diesem Geld heute noch hinterherlaufen und Dir Gedanken über die Autos Deiner Ex machen?

Jetzt ist Deine Tochter volljährig und schwanger. Solange sie nicht in Ausbildung ist, gips eh keinen Unterhalt (ausser vom Vater Deines künftigen Enkels). Also: Kauf Dir einen Lehnstuhl, eine Pfeife, eine Zeitung und eine Lesebrille und bereite Dich auf Deine Opa-Rolle vor. Ist sinnvoller als in der Vergangenheit herumzutorkeln. 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 15:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, tatsächlich, wer nicht einen bestehenden Titel regelmäßig vollstrecken lässt, erweckt beim Schuldner den Eindruck, der Gläubiger brauche das Geld nicht (>OLG Schleswig<).

Und ja, die permanente und erfolglose Vollstreckung ist durch den Gläubiger kostenseitig zu tragen. Diese Kosten erhöhen jedoch den Schuldsaldo und sind in Folge vom Schuldner ebenso zu bezahlen.

Das Ergebnis der Verhandlung überrascht mich insofern wenig. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das OLG zu einem anderen Ergebnis kommt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 16:27
(@thomas011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe jetzt die schriftliche Urteilsbegründung.
einer der gründe ist das ich seit dem der Unterhaltsvorschuss im Jahr 1999 auslief nicht regelmässig vollstreckt habe und der Mutter aufgrund der ansammlung von Unterhaltsrückständen eine Zahlung nicht zugemutet werden kann.
Aber Vollstrecken konnte ich nicht da das Gesetz  einer Mutter nicht zumutet mit einen Kind unter 13 J.arbeiten zu gehen.
Ich durfte nicht vollstrecken hätte es aber machen müssen!
Wo ist da die logik?
Ich kann nachweisen das von Zeit zu Zeit Unterhalt verlangt wurde und das würde lt.Ra.reichen um vor das OLG zu gehen.
Aber darauf verzichte ich.
Geld würde es nie geben und wer weiss was den Richtern da wieder einfällt.
Als ich noch arbeiten ging kannte ich viele Väter die an Frau und Kind zahlen mussten und dazu in 2.Ehe lebten.
Aber von denen erhielt niemand die Chance zu sagen ich bleibe zu Hause und kümmere mich um mein Kind bzw.mache nur noch teilzeit.
Denn das hat das Gesetz keineswegs vorgesehen.
Das ist das was mich ärgert.
Warum darf nur eine seite sich ein neues leben aufbauen und von allen verpflichtungen entbunden werden?
Das soll nicht heissen das die Kinder in armut leben sollen aus 1.Ehe.
Ich sagte dem Richter dann heisst das ich muss meine Schwangere Tochter auch nicht mehr unterstützen,da kam als antwort das ich selbstverständlich Unterhaltsverpflichtet bin!Warum nur ich?Weil es nunmal so ist(meine Tochter werde ich natürlich nicht vor die Tür setzen).
Warum wurde PKH bewilligt obwohl der Richter weiss das etliche angaben falsch sind?
Die frage wurde und wird nicht beantwortet werden.
Ich bin mir sicher das wenn sich ein Vater der z.B.unverschuldet wg.langer Krankheit o.ä.nicht zahlen konnte und sich auf dieses Urteil beruft eine Klageabweisung erhalten wird.
Zu welchen Vater wird bei einer Scheidung mit Sorgerecht entscheidung gesagt:
"Sehen sie zu das sie sich mühe geben und das Sorgerecht später doch noch erhalten!"
Mit sicherheit zu keinen Vater.
Oder das Jugendamt sagt wenn Sie vorhaben aufhören zu arbeiten ist unsere empfehlung das Sie das Sorgerecht als Vater erhalten hinfällig!?
Oder das die Mutter weder zu Geburtstage,Weihnachten u.s.w.nicht mal eine Karte schickt und das Jugendamt sagt das hat erzieherische gründe seitens der Mutter und die gehen mich nichts an.Denn die Kinder litten darunter das sie immer vergessen wurden aber bei einen besuch zu Weihnachten zu schauen durften wie deren Kind Geschenke erhielt und meine beiden immehin ein Überraschungsei.

Selbstverständlich bin ich froh das meine Kinder bei mir waren bzw.eine trotz ihrer 21 J.immer noch bei mir ist und ich trotz meiner verrentung nicht auf Geld der KM  angewiesen bin.
Das was sich Familenrecht nennt ist nichts weiter als eine Verarsch**.
Aber das werden die meisten hier im forum schon lange wissen.

Gruss
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2008 12:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Thomas,

Deine Verärgerung kann ich voll und ganz verstehen. Doch tatsächlich hätte regelmäßig die Vollstreckung betrieben werden müssen, damit der Titel "am Leben bleibt". Sicher, du hättest die Vollstreckungskosten vorstrecken müssen und die Kosten wären als Schuld auf den Titel oben rauf gekommen, die Gesamtschuld wäre gestiegen. Nur, dein Verlust heute ist um Längen höher im Vergleich zur regelmäßigen Vollstreckung. Du hättest hierfür nämlich u.U. PKH bekommen.

Worüber du nachdenken könntest: Dein RA hat dich trotz bekannter Rechtsprechung zu diesem Thema in ein Verfahren rennen lassen. Dies ist nach meiner Meinung grob pflichtwidrig. Die Kosten des Verfahrens hätte der RA demnach zu tragen. Als weitere Spielart, so du die Aussage des RA, es reiche eine regelmäßig Zahlungsanmahnung, schriftlich hast, diesen RA auf Schadensersatz wegen offensichtlicher Falschberatung zu verklagen.

In Summe hat dies Thema mitnichten etwas mit dem Familienrecht zu tun. Gleiches wäre dir passiert, hättest du gegen wen und weshalb auch immer einen vollstreckbaren Tirel.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2008 12:35
(@thomas011)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
der Ra.hat von anfang an gesagt das es riskant sei wenn ich den Titel nicht freiwillig herausgebe.
Jetzt aber da die Urteilsbegründung da ist sieht es anders aus und da nachweise vorhanden sind das ich keineswégs in den vergangenen Jahren nichts unternahm könnte es vor dem OLG gut ausgehen.
Das würde dennoch nichts bringen.
Der Richter sagt selber das eine Vollstreckung bevor deren Kind nicht 13 J.alt sinnlos gewesen wäre und ich nur kosten gehabt hätte.Deine eine Km muss nicht arbeiten gehen mit Kind!
Daher muss sie auch keinen Unterhalt zahlen.
Zudem sagt der Richter das rückständige Unterhaltschulden nicht nach Jahren gezahlt werden müssen da es eine zumutung sei und die existens gefährde aufgrund der hohen summe.
Also wäre trotz regelmässiger vollstreckungen das selbe bei herausgekommen lt.dem Richter da sich über Jahre rückstände angesammelt haben und die muss man nicht mehr zahlen.
Egal was ich getan hätte es wäre immer das selbe ergebnis bei herausgekommen.
Gruss
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2008 13:14
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Am 08.03.08 entschied das Fam.Gericht Helmstedt das meine ansprüche gegenüber der KM verjährt sind.

nur damit es keine Missverständnisse gibt: Der Unterhalt ist nicht verjährt sondern verwirkt.

Grüße
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2008 14:57