Liebes Forum,
ich lebe im Sweden. Das JA hat für die Berechnung meine UH meiner 11 jährigen Tochter meine Lohnabrechnung angefordert. Ich habe das JA bei der Berechnung gebeten, nicht nur die Währung umzurechnen, sondern auch mit einzubeziehen, dass ich höhere Lebenshaltungskosten als in Dtl habe. Dies hat das JA ignoriert und 1:1 die Währung umgerechnet (aktueller Kurs). Ist dies denn so zulässig oder muss nicht vielmehr meine höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden?
Danke!
Marcel
Moin
Das ist so nicht richtig. Hierfür gibt es die einen Vergleich der Kaufkraftparitäten. Eine anerkannte Quelle hierfür ist die Datenbank von eurostat, hier der direkte Link zur Tabelle
Danach liegen in Schweden die Lebenshaltungskosten (2012 letzte Erhebung) bei 128,6% ggü. denen in Deutschland.
schwed. Einkommen / 1,286 = vergleichbares Einkommen in D.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Muss ich dem jetzt selbst widersprechen, oder muss das nun ein Anwalt tun? Das JA hat angekündigt, sollte ich den Bescheid nicht akzeptieren, wird das lokale Gericht der Unterhaltstitel eingeklagt.
Danke
Marcel
Gegenüber dem JA kannst du selbst widersprechen.
Das JA hat keine Entscheidungsbefugnis.
Die können nur klagen.
Und erst wenn die Klage vorliegt, brauchst du einen Anwalt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du kannst dir mit unserer Hilfe ausrechnen lassen, wieviel Unterhalt du korrekt bezahlen müsstest. Dann gehst du zu einem Notar, lässt eine Unterhaltsurkunde erstellen und schickst diese dem Jugendamt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du verrätst uns, was du verdienst, netto, wie deine berufsbedingten Aufwendungen sind, wie vielen Personen du zu Unterhalt verpflichtet bist und wie hoch deine Umgangskosten sind.
Ganz wichtig und das jetzt schon mal merken: die Urkunde lässt du bis zum 18. Geburtstag befristen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Soll ich das hier im Forum machen? Oder Schreibe ich dass irgendjemanden? Und wie gehe ich "damit" zu einem Notar?
Sry das ich hier so blöd frage!
Wir können dir hier im Forum helfen zu rechnen und auch helfen zu formulieren, was im Titel stehen soll. Dann gehst du damit zum Notar und lässt das in eine notarielle Urkunde fassen. Die bekommt dann die Mutter des Kindes.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn du in Schweden lebst, ist es natürlich etwas aufwendig in Deutschland zu einem Notar zu gehen.
Aber ich würde, glaube ich, auf die Titulierung verzichten, wenn du nicht ständig in Deutschland bist.
Ich würde daher einfach durch uns den Unterhalt berechnen lassen und dem JA denen Betrag, den du zu zahlen gedenkst, schriftlich mitteilen.
Ob sie sich dann noch wegen des fehlenden Titels verklagen, halte ich für unwahrscheinlich, zumal das ja in Schweden nur schwer durchzusetzen wäre.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da wäre ich vorsichtig. Denn durch Rechtshilfeabkommen ist heute staatenübergreifend einiges möglich.
Alternativ lässt er den Titel auf schwedisch von einem Notar in Schweden erstellen und von einem amtlich zugelassenen Dolmetscher übersetzen.
Wäre mir jedenfalls lieber als ggf. In Abwesenheit zu Unterhalt verurteilt zu werden oder dann zu einem Gerichtsverfahren anzureisen und einen deutschen Anwalt zu bezahlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ihr seid Super! Danke im Vorraus.
Verdiene umgerechnet von SEK AUF EUR (1:1) 2200€ Netto. Keine speziellen Berufsbedingten Aufwendungen bis aus ÖPNV Ticket jeden Monat. Was ist mit Bildungs/Weiterbildungsschulden? Dürfen die mit eingerechnet werden? Sonst habe ich nichts weiter, was ich abziehen möchte. Umgang haben wir (leider) nicht.
Viele Grüße,
Marcel
Hast du eine private Altersversorge? Wieviel km sind es zwischen Wohnung und Arbeit?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Je nachdem wo Du in Schweden wohnst und wie oft Du auch mal in D bist: vielleicht mal bei einem Besuch in D den Titel erstellen lassen? Frage in die Runde: Geht das vielleicht auch in der Botschaft/ dem Konsulat?
Umgang haben wir (leider) nicht.
Warum nicht???
Toto, der für letzteres die Entfernung nicht pauschal gelten lässt... zumindestens in den Ferien...
Hallo
Ein Titel kann in der Deutschen Botschaft / Konsulat in Schweden erstellt werden.
Hat bei meinem Mann in der Schweiz wunderbar geklappt und war Kostenfrei für ihn.
Liebe Grüsse
engelherz
Moin Schwede,
auf welchen Betrag kommt denn das JA ?
Ggf. kannst Du auch die JA-Berechnung mal abtippen (so sie die denn mitgeliefert haben) ...
Nur mal grob auf Basis der von Oldie verlinkten Eurostat-Tabelle (ohne Abzug ÖPNV):
2.200 EUR / 128,6 (SWE) * 101,1 (D) = 1.730 EUR
Hast Du weitere UH-Pflichten (Kinder, Ehefrau) ?
Wenn nein, wäre eine Einstufung in EK-Stufe 3 ok ...
Wie alt ist Euer Kind ?
In welcher Region in D lebt es ?
Gruß
United
Moin nochmal,
Wenn nein, wäre eine Einstufung in EK-Stufe 3 ok ...
Wie alt ist Euer Kind ?
Wer lesen kann ...
Bei einem 11jährigen Kind entspräche Stufe 3 -> 309 EUR (ab dem 12. Geburtstag 377 EUR).
Gruß
United
Moin
Meine Formel enthält einen Fehler, da ich wie bei destatis davon ausgegangen bin, die Tabellenangaben beziehen sich auf Deutschland = 100%. Das stimmt aber nicht, sondern die EU28 ist der Bezug. D. steht dort mit 101,1%. D.h.:
EK (SWE) / 1,286 * 1,011 = vergleichbares EK in D
Der Unterschied dürfte minimal sein, zumal auch keine neue Gehaltsgruppe in der DT erreicht wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo
Ich bin selber Unterhaltsschuldner im Ausland und hatte meinen Fall am AG und OLG (Hamm). In beiden Verfahren wurde eine Kaufkraftanpassung vorgenommen und auch anerkannt.
Grundsätzlich gilt, dass eine Kaufkraftanpassung immer vorzunehmen ist, sobald eine Partei im Ausland ist. Das eigentliche Problem ist wie gerechnet wird und was im Streitfall am Gericht anerkannt wird.
Wie schon von den anderen geschrieben, kann das JA viel schreiben umrechnen. Schreibe zurück, mache deine eigene Rechnung auf und bezüglich der Anpassung kannst du folgende Bausteine verenden.
Dieser Kaufkraftunterschied ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1987, 682, 683) bei der Festsetzung des Unterhalts zu berücksichtigen. Wendl/ Dose, a.a.O., § 7, Rz. 22 ff. “Eine etwaige Kaufkraftbereinigung ist zu erfolgen. Dabei ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten je nach Aufenthaltsort auch des Verpflichteten im Ausland zu korrigieren.“
Das aktuellste Urteil zum Thema ist vom OLG Oldenburg
OLG Oldenburg (OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 19.10.2012, 11 UF 55/12. Das ist ein Schweizer Fall und denn kannst du als Beispiel anführen.
Dort findest du auch die richtige Berechnung. Als Basis hat man Preisdaten von Eurostat genommen, siehe Link von Oldie.
Lokales Einkommen in EUR x (Preisdaten Deutschland/Preisdaten Schweden)
Alternativ gibt es auch Daten von der OECD unter dem Begriff PPP – private consumption. Diese http://stats.oecd.org/Index.aspx?datasetcode=SNA_TABLE4 Diese Methode wurde mir vom Bundesamt in Wiesbaden gegeben und in meinem Verfahren auch anerkannt.
Wie auch immer die Rechnung sieht so aus:
Eurostat: (101.1/128.6) (Jahr 2012)
0.7861 bedeutet 21% Preisunterschied und damit eine Anpassung deines Einkommens um 21% nach unten. In deinem Beispiel von ca. 20000 SEK (2200 EUR)
=2200*0.79= 1738 EUR
Das lokale Einkommen ist übrigens das bereinigte Einkommen.
OECD
PPP Werte 2012 für private consumption
0.821692/9.104201= 0.090
20.000 SEKx0.090=1800 EUR
Gucke auch mal hier
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/auslandsberuehrung_77589643.html
Einen Titel würde ich in Deutschland von einem Notar erstellen lassen und dann bei der deutschen Botschaft in Schweden beurkunden lasssen.
Viel Erfolg
Gruß von der Südhalbkugel
