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Unterhaltsrückzahlung vom Sozialen Vater ???

 
(@tiefgefallen1987)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr´s
Ich habe mal eine Frage: Ist es möglich das der Soziale Vater nach 9 Jahren, den Unterhalt den er dem Kind gezahlt hat vom biologischen Vater einklagen kann ??? Auch wenn er erst seit eineinhalb Monaten weiss das er der biologische Vater ist ??? Geht sowas überhaupt... Der soziale Vater hat aber in den 9 Jahren ALG2 bekommen.

Lieben Gruß Tiefgefallen1987

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 13:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern der SV tatsächlich KU geleistet hat kann er den sich tatsächlich zurückholen. Das scheint in diesem Fall nicht der Fall zu sein.

Hat aber der Staat Unterhalt, in Form welcher Leistungen auch immer, für das Kind geleistet kann ich mir durchaus vorstellen, dass sie versuchen werden sich am tatsächlichen Vater schadlos zu halten und rückwirkend den KU zu bekommen. Rechtlich ist das auch möglich, da sie bisher ja keinen KU fordern konnten, da sie rechtlich daran gehindert waren. Das eben durch die Annahme das ein anderer Vater ist und nun festgestellt wurde, das dem nicht so ist.

Allerdings geht dann der laufende Unterhalt für dieses Kind und eure gemeinsamen Kinder vor. Im schlimmsten Fall wird euch so eine Rückforderung noch ziemlichviele Jahre begleiten.

Und ja, es mag dir ungerecht vorkommen, wahrscheinlich ist es das auch. Aber weder der Steuerzahler noch der Staat können was dafür, dass die KM gelogen hat oder einfach den Überblick verloren hatte. Wäre dein Mann schon damals als Vater festgestellt worden, hätte er schon ab diesem Zeitpunkt zahlen müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 13:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Aber weder der Steuerzahler noch der Staat können was dafür, dass die KM gelogen hat oder einfach den Überblick verloren hatte."

Aber der KV kann genau sowenig dafür. "Gerecht" wäre es wenn der Schaden vom Verursacher zu tragen wäre, also von der KM die wissentlich gelogen hat. Warum jetzt der KV plötzlich vor riesigen Schulden stehen soll ich auch nicht nachvollziehbar.
Das Argument "sonst hätte er ja auch zahlen müssen" zieht hier nicht - es ist kaum zu erwarten das jeder Mann der einmal mit einer Frau schläft schonmal über die nächsten 18 Jahre Rücklagen für eventuelle UH-Forderungen bildet.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 14:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habakuk,

ich schrieb ja, das es sicher auch ungerecht ist. Nur hat der Gesetzgeber das derzeit so geregelt. Und der KM nachzuweisen, dass sie bewusst gelogen hatte oder bei 7 oder 8 Männern einfach den Überblick verloren hatte dürfte nunmal nicht möglich sein. Einizger Ansatzpunkt wäre gewesen, dass der SV schon seit Jahren wusste, dass er nicht als leiblicher Vater in Betracht kommt, dann hätte er nämlich gar nicht erst anfechten können.

es ist kaum zu erwarten das jeder Mann der einmal mit einer Frau schläft schonmal über die nächsten 18 Jahre Rücklagen für eventuelle UH-Forderungen bildet.

Das nicht. Aber inzwischen soltle es sich rumgesprochen haben, dass bei kurzfristen Beziehungen oder ONS Kondome nicht nur vor Krankheiten schützen, sondern auch vor Schwangerschaften. Ich wundere mich immer wieder, dass Menschen so mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit spielen. Ich würde zumindest niemals in einer solchen Situation ohne Schutz GV praktizieren.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 14:15
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde zumindest niemals in einer solchen Situation ohne Schutz GV praktizieren.

:applaus1:

Ihr seid alle so toll!!!  :thumbup:

Als 15jähriger hab ich einfach nur Glück gehabt. Später war ich immer noch dumm genug einer verlogenen Schnalle zu glauben.
Wenn du da anfängst je Frau wie ne HIV-positive N*tte zu behandeln, kommt das Geheule von wegen Vertrauen und so und das Höschen bleibt oben. Wäre im Nachhinein das geringere Übel gewesen, seiht aber kaum ein Mann kurz vor der Bettkante so.

Als 15jähriger wär ich garnicht leistungsfähig gewesen sodas bei korrekter Prüfung garkeine Schulden aufgelaufen wären.
Ich finde, der Ehemann der TO sollte unbedingt anhand von Steuerbescheiden oder Schulbescheinigungen oder Kindergeldbewilligung seiner Eltern nachweisen das er selber ja noch ein Kind war als sein Ältester gezeugt wurde.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 14:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Howi,

schade, dass du solche Erfahrungen gemacht hast. Als normal würde ich sie trotzdem nicht sehen.

Ich finde, der Ehemann der TO sollte unbedingt anhand von Steuerbescheiden oder Schulbescheinigungen oder Kindergeldbewilligung seiner Eltern nachweisen das er selber ja noch ein Kind war als sein Ältester gezeugt wurde.

Hat ja auch keiner gesagt, dass er 9 Jahre zurückzahlen muss. Aber ab dem Zeitpunkt ab dem er durch Ausbildungsabschluß verdient hat wird evtl. nachzahlen dürfen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 15:02
(@tiefgefallen1987)
Schon was gesagt Registriert

Ok..
Ich dachte immer das man erst zahlen muss wenn man weiss das man der biologische Vater ist..
Gut wieder was dazu gelernt..

Wer bekommt den das Geld?? Geht das an den SV oder bekommt das JA dieses ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 18:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer bekommt den das Geld??

Das kommt drauf an wer Zahlungen geleistet hat. Hat das Kind Sozialleistungen bekommen wird das JC diese Leistungen versuchen zurückzufordern. Der SV könnte nur etwas bekommen, wenn er nachweislich selbst für das Kind aufgekommen ist (was bei Hartz IV ja nicht derFall ist)

Ich dachte immer das man erst zahlen muss wenn man weiss das man der biologische Vater ist..
Gut wieder was dazu gelernt..

Grundsätzlich ja. Nur gibt es die Krücke, dass man auch nachträglich zur Kasse gebeten werden kann, wenn das Kind (das ja juristisch KU-berechtigt ist) quasi daran gehindert war seine Unterhaltsansprüche anzumelden bzw. durchzusetzen. Daraus ergeben sich dann eben auch "Schadensersatzsansprüche" wenn ein anderer für den KU aufgekommen ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich dachte immer das man erst zahlen muss wenn man weiss das man der biologische Vater ist..

naja, wenn das ein justiziabler Grund wäre, wüssten viele ganz lange nichts von ihrer Vaterschaft. Oder nie.

Die Behauptung, diesbezüglich "belogen" worden zu sein, heilt jedenfalls nichts, denn lügen kann man nur, wenn man die Wahrheit weiss. Der Beweis, das die KM gelogen habe, ist nach 9 Jahren nicht mehr zu führen. Zumal eine Frau, die im Empfängniszeitraum (der sich je nach Zyklus-Regelmässigkeit leicht über mehrere Wochen erstrecken kann) mit mehr als einem Kerl in der Kiste war, ohne DNA-Test tatsächlich nicht sagen kann, wer nun "getroffen" hat. Ausser das Baby ist schwarz (wie einer der potenziellen Väter) oder einer der Betthasen war Boris Becker.

Wer bekommt den das Geld?? Geht das an den SV oder bekommt das JA dieses ??

derjenige (auch anteilig), der für den Unterhalt in Vorleistung getreten ist; möglicherweise teilweise der SV und der deutsche Staat. Kann eine komplizierte Rechnung werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2014 19:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wer ist denn der Rechtliche Vater ?

Beim Scheinvaterregress geht es um einen Schadensersatzanspruch des Rechtlichen Vaters.

Wenn eine rechtliche Vaterschaft nicht bestand, dann wäre ein derartiger Regress etwas neues (und mit Sicherheit kein Selbstläufer).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 17:04




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der rechtliche Vater war der Ex-Ehemann der KM

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 17:44
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

willentliches Unterschieben eines Kindes seitens einer KM wird sich nach einer gewissen Zeit kaum nachweisen lassen. Wenn sie aber in einem bestimmten Zeitfenster mit mehreren potentiellen Vätern Verkehr hatte und ein Kind entstanden ist, muss diese KM wissen, dass es mehrere mögliche Väter gibt. Wenn sie also nicht zeitnah nach der Geburt zur Abklärung der wirklichen Vaterschaft Tests machen lässt, erfüllt sie m.E. nach
§169 StGB den Straftatbestand der Personenstandsfälschung, und zwar unter der Strafbedingung des Eventualvorsatzes.

Mich wundert, dass in solchen Fällen ein Eventualvorsatz  n i c h t  angenommen wird.

MfG dick

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 22:06