Unterhaltsrückstand...
 
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Unterhaltsrückstand ohne Titel

 
 jiji
(@jiji)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mal wieder..

mit jüngsten schreiben vom JA und bezüglich der Neuberechnung Unterhaltszahlung für ab
01.06.2011 Urkundlich anzuerkennen(Titel), fordert man mich auf Unterhaltsrückstand für 2010/2011
zu zahlen da ich ab 01.01.2010 hätte 32 Euro zu wenig bezahlt, mir wäre auch hierzu im Januar 2010
ein schreiben zugegangen welches als Kopie in Anlage beigefügt.

Hierzu meine Fragen:
1. Kann von mir überhaupt Unterhaltsrückstand eingefordert werden da es keinen Titel auf Unterhalt bisher
    gegeben hatt ?  JA droht mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

2. Ist die Zahlung von 250 Euro an die KM direkt und nie eine Beanstandung diesbezüglich erhalten habe nicht als
    stillschweigendes einverständniss zu sehen ?

3. Ein Titel nicht rückwirkend erstriiten werden kann ?

gruß in euren abend jiji


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2011 21:17
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ob es einen Titel gibt oder nicht musst du selber wissen.
Vollstreckt werden kann nur ein Titel, und nicht was ein JA-MA so an feuchten Träumen hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2011 21:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

dann frag doch mal freundlich nach, wie Dir dieses Schriftstück zugestellt worden ist. Solange Du nicht zum Typ der Kategorie "ich nehme meine Post und kippe sie ungelesen unters Bett / in die Mülltone" gehörst, sollte ein Behördenschreiben ja schon aufgefallen sein. Mit Zustellungsurkunde alle mal. Das kann der liebe JA-SB ja mal in der Akte raussuchen.

Ausserdem erscheint mir der Reaktionszeitraum Januar 2010 bis jetzt September 2011 (insbesondere bei Auslbleiben der Zahlung) doch etwas lang. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2011 02:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jiji,

wenn dich das Jugendamt beweisbar angeschrieben hat und der Anspruch berechtigt ist, legst du dir die Karten.

Das Ganze nennt sich "in Verzug setzen". Spätestens bei Gericht wirst Du zweiter Gewinner und hast dann unter Umständen auch noch Gerichtskosten an der Backe.

Prüfe also, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Ist er das, dann zahle und stimme dich ggf. (zu wenig Kohle um sofort zu zahlen) mit dem Jugendamt über die Zahlungsmodalitäten ab.

Der KU ist meiner Meinung nach in Deutschland im Allgemeinen zu hoch. Ich habe bisher aber versucht, korrekt zu zahlen, damit ich mir an der Front nichts vorwerfen lassen muss.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2011 07:09