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unterhaltsrelatives Einkommen

 
(@papawolfi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

mich würde interesieren ob ich bei der Berechnung des unterhaltsrelativen Einkommens im Bezug auf den Kinderunterhalt die Zahlungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung für meine Kinder abziehen kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde ja auch zur Absicherung der Unterhaltszahlungen dienen. Bei der Unfallversicherung für meine Kinder bin ich mir nicht sicher, da ich das freiwillig mache.

Schönen Gruß

papawolfi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2010 10:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe DAS HIER gefunden, wonach die Berufsunfähigkeitsversicherung abzugsfähig sein soll.

Wenn Du zB eine hast, die Dir am Ende des Berufslebens wie eine kapitalgedeckte LV eine hübsche Summe auszahlt, ist das sogar noch besser begründbar, weil sie dann gleichzeitig auch der Altersvorsorge dient, sofern sie nicht wegen Berufsunfähigkeit in Anspruch genommen wird. Dann dürfte sie bis zu einem Betrag von 4% vom Brutto abzugsfähig sein.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 23:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papawolfi

In Ergänzung zu LBM:
Die Unfallversicherung für die Kinder ist Dein Privatvergnügen. Sie begründet weder einen UH-Anspruch noch einen Mehrbedarf und kann deshalb nicht einkommensmindernd verrechnet werden. Zwischenmenschlich jedoch, oder nach Deinen eigenen Moralvorstellungen, ist (fast) alles möglich. Besteht noch eine Kommunikationsbasis zur KM?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 23:35
(@papawolfi)
Schon was gesagt Registriert

ich habe DAS HIER gefunden, wonach die Berufsunfähigkeitsversicherung abzugsfähig sein soll.

Danke, so was habe ich gesucht. Hab jetzt mal die Kanzlei der Seite kontaktiert ob die mir eine rechtliche Grundlage dafür nennen können. Wenn ich eine Antwort
bekomme poste ich da hier rein.

Zwischenmenschlich jedoch, oder nach Deinen eigenen Moralvorstellungen, ist (fast) alles möglich. Besteht noch eine Kommunikationsbasis zur KM?

Das sehe ich auch so, leider keine Komunikationsbasis vorhanden. Mal sehen wie ich das in Zukunft handhabe.

LG

Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 10:38
(@papawolfi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe jetzt eine Antwort bezüglich der Anrechenbarkeit der Berüfsunfähigkeitsversicherung von der Kanzlei bekommen.

OLG Hamm - BGB § 1361, § 1577, § 1578, § 1603(10. FamS, Urteil v. 4.8.2000 - 10 UF 284/99)1. Auch bei einem abhängig Beschäftigten ist der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhaltsrechtlich abzugsfähig, weil die getrenntlebende Ehefrau und die Kinder ggf. von dieser Versicherung profitieren würden.

Gruß

Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 17:41
(@papawolfi)
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Hallo,

ich habe heute Post vom Anwalt meiner Ex bekommen. In dieser steht nun auch etwas von einem Titel für den Kinderunterhalt.

Ab 01.07.2011 ist dann ein Kindesunterhalt in Höhe von 115% des Mindestunterhalts geschuldet, derzeit pro Kind 398,00 €.
Ihr Mandant wird aufgefordert, einen entsprechenden Titel erstellen zu lassen.
Meine Mandantschaft verzichtet bei Vorlage eines nunmehr geänderten Titels auf Ansprüche aus vorhandenen sonstigen Unterhaltstitel.

Da ich ich in der Vergangeheit nachher immer schlauer war als vorher würde mich interessieren auf was ich besonders achten soll.
Ich möchte da nicht schon wieder einen Fehler machen.
Außerdem habe ich schon öfters gelesen das man so etwas auch beim Jugendamt beantragen kann. Was ist der Unterschied und welche
Vorraussetzungen braucht man hierfür. Sollte sich mein Einkommen ändern muß ich dann die ganze Prozedur wieder neu machen?

Schönen Gruß

Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2010 18:14