Hallo an alle Väter
Brauch noch mal ein rat von euch, da meine bald Ex Frau doch nicht auf den Nachehelichen Unterhalt verzichten möchte weil sie bedenken hat wenn es in Zukunft nicht so optimal läuft das sie eine Sicherheit hat!
Habe nur eine 3 Jahre Ehe mit ihr gehabt und muss jetzt für sie denn Rest meines Lebens für ihre Sicherheit sorgen und das sehe ich wirklich nicht ein! Als ich sie kennen gelehrt habe war sie verschuldet und bekam vom amt Hilfe, habe einen Kredit aufgenommen und Bezahle das noch die nächsten 2 Jahre das ab!
Da wir uns trotzdem im guten Tränen möchten versuchen wir eine gemeinsame Lösung zu finden!
Wir haben uns jetzt aufs neue geeinigt das wir gemeinsam die Betreuung für unsere Tochter übernehmen also 50:50 jeder genau so viel wie der andere nicht mehr nicht weniger! Echtes geteiltes Bereuung ! Da die kleine so wieso 3 mal die Woche bei mir Schläft nehme ich sie noch ein halben Tag mehr so das es von der Zeit passt.
Bei der 50.50 Reglung ist das so das man(n) kein oder weniger (oder anteilig) KU halt Zahlen muss, weil man genau so viel für sein Kind sorgt wie der andere!
Jetzt die fragen die da zu kommt!
1. Geht das überhaupt vor Gericht durch?
2. Kann meine Ex Frau das widerrufen?
3. Wie viel Selbsterhalt steht mir zu wenn ich zu hälfte für mein eigens Kind sorge?
Momentan Verdient sie genau so viel wie ich so um die 1500,-
4. Was passiert wenn sie weniger oder in Zukunft nichts mehr verdient, wie viel hätte sie Anspruch auf mein Einkommen?
Danke im vor raus an euch.
Hallo,
was meint denn Deine Gattin, was bei gleichem Verdienst und ggf. vorrangige Kindesunterhalt für sie noch um die Ecke kommt? Wie alt ist euer Kind? Jünger als drei? Theoretisch muss sie dann, wenn das Kind bei ihr leben würde, noch nicht arbeiten. Nur, wenn Dein Gehalt von 1.500 Euro bereinigt wird um berufsbedingten Aufwand und sofern vorhanden noch eine private Altersvorsorge, ist nach Abzug des Kindesunterhalts von 225 Euro (wenn unter 6 J.) vielleicht ein Rest von 1.200 vorhanden.
Dann darfst Du aber auch noch den Kredit in Abzug bringen, den Du ja noch zahlst. Dann bleibt für sie nichts mehr übrig, weil Du wohl am SB von 1.050 Euro ihr gegenüber angekommen bist.
Du solltest ihr also klarmachen, dass bei Aufgabe des WM SIE am meisten drauf zahlt. Sie hat weniger Zeit, sie hat, wenn sie die Arbeit aufgibt weniger Geld und ist wieder Kunder beim Amt. Während Du mehr Zeit hast und Dich finanziell kaum verschlechterst. Ob Du nun für das Kind in Naturalien sorgst, wenn es hälftig bei Dir ist oder zahlst .... Was ich damit sagen will ist, dass Du ihr klarmachen solltest, dass Versorgung durch Dich aufgrund Deines geringen Verdienstes sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie sollte das Gefühl bekommen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet, wenn sie das Modell kippt.
Zu Deinen Fragen:
1) ja, wenn ihr euch einig seid
2) ja, weil es nicht gesetzlich verankert ist und sie es kippen kann, wenn sie es nicht mehr will
3) ihr gegenüber 1.050 Euro, aber da Du für das Kind selber sorgst und den Kredit trägst, dürfte da nichts zu machen sein
4) Anspruch in Form von Trennungs- und ggf. Ehegattenunterhalt ja, aber Du wirst nicht leistungsfähig sein.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die schelle antwort
Meine Tochter wird am November 6 Jahre
Eine wichtige frage habe ich noch
Wie seht aus wenn ich in Zukunft 1500,. + urlaubs- und Weihnachts Geld + 92,- anteilig Kindergeld bekomme und alle schulden ausgeglichen sind. Und bei ihr im zeit punkt alles schiff geht heißt keine arbeit kein Geld und hat Anspruch auf unterhalt von mir.
Wie viel würde sie von mein einkommen ihr zu stehen?
Ich weis das ich ihren Anteil vom Kindesunterhalt zahlen müsste!
Hätte sie Anspruch auf mein betreuungs unterhalt Anteil für meine Tochter oder steht das mir fest zu?
Wie sicher ist das alles das ich nicht mehr an sie was bezahlen müsste?