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Unterhaltsrechtsreform

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 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Allerdings ist es auch gleichzeitig die Untergrenze und das ist weitaus dramatischer.

Das wäre schon der Wahnsinn - das stimmt!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2005 01:10
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

und ihr beschwert euch wenn ich auswandern will um ein würdiges Leben zu führen.........

[Editiert am 15/7/2005 von HaS]

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2005 21:23
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Die Diskussion um die möglichen Veränderungen finde ich sehr interessant. Wenn ich das alles so lese dann vergeht einem wirklich die Lust am Heiraten und Kinder zeugen, sprich Familie gründen. Den Glauben an die Politik verliert man auch. Die ganzen Beiträge waren nun doch eher für Geschiedene gedacht (wenn ich es richtig gedeutet habe) Wie verhält sich das ganze denn bei nichtverheraten Kurzzeitbeziehungen. Es wurde ja weiter oben geschriben die Höhe und die Dauer des Unterhaltes setzen sich unter anderrem aus der Dauer der Ehe (Beziehung?) zusammen...
Mein Anwalt sagte mir, daß Ehe und Nichtehe und auch Kurzzeitbeziehung in der man nicht zusammengelebt hat, für die Berechnung von Unterhalt gleichgestellt sind.
Grüße

Alexboy

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2005 19:01
 ilse
(@ilse)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe es glaube ich soweit verstanden, als Zweitfrau wird mein Einkommen dann wahrscheinlich dazugezählt um den Unterhalt zu decken.349 beiStufe 3 egal wieviel oder wie wenig Mann verdient. Das hälftige Kindergeld wird dann bei 349 abgezogen oder ist das schon in der Berechnung drin?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2005 18:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ilse,

wir wissen derzeit auch nicht mehr, als hier steht. Der Referentenentwurf ist ja das, was letztlich als Gesetzesvorlage eingebracht wird. Ob's dann so kommt, steht in den Sternen. Spannend ist allerdings, was "die" so vorhaben und hierüber informiert zu sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2005 19:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unsere völlig verkannte Unrechtministerin Zypresse hat bzgl. der Unterhaltsrechtsreform eine neue Pressemitteilung herausgegeben.

Es sollte sich jeder selbst ein Bild davon machen. Aus diesem Grund habe ich diese Presseerklärung der vorangegangenen gegenübergestellt.

Eine gar wundersame Metamorphose zeigt sich.

>Hier< die Gegenüberstellung.

DeepThought

[Editiert am 7/9/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2005 18:54
(@wurzel30)
Zeigt sich öfters Registriert

😡

hi,

frag mich mal ehrlich was das bringen soll - verheiratet mutter mit der nicht verheiratet mutter gleichzustellen !-
in der selben stufe-
wie soll das dann laufen ?=
ich heiratet als vater und bekommen ein neues kind was bei mir und meiner neuen frau wohnt.
hab dann aber noch uneheliches kind von meiner ex - für das sie BU bis sagen wir mal zum 6 Lebensjahr zugesprochen bekommen hat.
Soll dann KU- von dem einkommen meiner neuen ehe abgezogen werden ( für 2 x kinder ) ?
und rest teilen sich dann die eheliche mutter und die nicht ehelich mutter ?=
da stinkt doch was zu himmel ?=

Mfg Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 19:23
(@Aniram)

Hier liegt doch schon der Hase im Pfeffer:

Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten in bestehenden und geschiedenen Ehen.

Scheinbar ist man noch nicht hinter die Bedeutung des Wortes "Scheidung"
gekommen. Warum sollte sich z.B. mein geschiedener Mann mit mir solidarisch
erklären. Was hat das überhaupt mit Solidariät zu tun ? Nach einer Scheidung
geht jeder im wahrsten Sinne des Wortes seiner Wege, in jeglicher Hinsicht.
Ausgenommen davon sind natürlich gemeinsame Kinder. Eine etwaige finanzielle
Misere meinerseits braucht meinen Ex weder zu interessieren noch zu kümmern.

Klar ausgedrückt: Wenn man den anderen (grob ausgedrückt) nicht los wird, dann
braucht man sich auch nicht scheiden zu lassen, dann würde die räumliche Trennung
- von Tisch und Bett sozusagen, reichen. Die würde der Gesetzgeber jedoch
seltsamerweise sofort bestrafen... mit dem Zwang, die Steuerklasse zu wechseln.

"Frau Zypresse" hat das Wort Solidarität noch nicht verinnerlicht. Das
bedeutet füreinander und nicht einseitig. Das betrifft den Staat genauso wie den
Nehmer-Ex-Gatten, egal ob männlich oder weiblich.

Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe wird heute von beiden Seiten weitaus mehr akzeptiert als dies früher der Fall war.

Achja... wo hat sie das her ? Man sollte ihr dringend diese Seite empfehlen !

Und wir müssen das Unterhaltsrecht transparenter machen, damit ganz allgemein die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen steigt.

Das glaub ich weniger. Ein Unrecht wird nicht akzeptabler, nur weil es transparenter
wird.

eine Besserstellung nicht verheirateter Mütter und Väter, die Kinder betreuen

Tut mir leid, aber der Satz macht mich sehr mißtrauisch. Weil wenn der KU sowieso
nicht zur Debatte steht und selbstverständlich ist, worum geht es dann ? Es war
doch gerade die Rede von Eigenverantwortung.

Damit kann die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden.

Als ob es ihr und den ganzen anderen Kasperln nicht sowas von egal wäre, wie hoch
die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger ist, wenn nicht der Staat dann zur Kasse
gebeten würde. Die Betonung des Interesses müßte richtigerweise auf Sozial..... liegen
und nicht auf Kinder. Darum geht es nämlich, daß nur der Staat ja nichts beitragen muss.
Wie war das doch gleich mit Solidarität ? Diese Mahnung gilt wohl nur für den normalen
Bürger und auch hier nur für Otto-Normal-Verbraucher. Weil die "Großen" werden es
sich schon richten... wie immer.

Ich hör auf... es ist eh zwecklos und ich würde mich nur wiederholen.

Entweder fehlt mir der Blick dafür, aber ich kann keine wesentlichen, geplanten Änderungen
erkennen, die zu mehr Gerechtigkeit führen und somit auch keine Verbesserung.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 20:00
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

habs jetzt 2x durchgelesen und ich glaube ich blicke es auch nicht wirklich.

OK, andere Verteilung des KU.

Die Augenwischerei bleibt doch, oder bin ich jetzt falsch???

Wenn der Ehegattentrennungsunterhalt minimiert wird oder gar wegfällt, hat der Staat mehr Einnahmen.

Es wird immernoch nicht auf den Einzelfall hingewiesen. Was nützt es, wenn das Unterhaltsrecht transparenter wird? So lange alle Unterhaltszahlenden in einen Topf geschmissen werden und alle wegschauen, wie es im Einzelfall wirklich aussieht, ändert sich doch gar nichts.

Ja und doch habe ich entdeckt, daß im Einzelfall entschieden wird: Nämlich für den betreuenden Elternteil wenn es um die Wiederaufnahme der Erwerrbstätigkeit geht. :knockout:

Zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden kann. Nämlich dann wenn eine schulische Übermittagsbetreuung vorhanden ist, kann eine Erwerbstätigkeit werwartet werden. Dies wiederrum kommt aber immer auf den Einzelfall an, ob das Kind schwierig ist ( was für eine Formulierung und wie weit ausdehnbar) , ob es ständige Hilfe bei den Schularbeiten benötigt oder ob der Hort nach der Schule gut zu erreichen ist.

Wo ist nun die Änderung, die so gerechte Reform??? Wieviele betreuende Elternteile werden wohl ab 2006 schwierige Kinder haben, die ständig Hilfe bei den Hausaufgaben benötigen und für die *natürlich* kein Hortplatz in der Nähe ist.

So ist es doch jetzt schon.

Mein Sohn braucht ständige Hilfe bei den Hausaufgaben, wir haben keine Übermittagsbetreuung und der Hort endet sowieso mit dem 12. Lebensjahr.
Ich erledige all die Dinge nach meiner Halbtagstätigkeit, weil wir sonst wegen der Unterhaltszahlungen und wegen der Abzahlung ehelicher Schulden den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen.

Immernoch keine Änderung der Steuerverhältnisse in Sicht?
Ich bin seit Jan.05 *unechte Allenerziehende*, Steuerkl.1, unterstütze den Lebensunterhalt meines Sohnes und unseren kompletten Zweitfamilienhaushalt (wenn diese Zweitfamilie auch immernoch nicht so formuliert wird, wie ich es mir wünsche).
Ab 2006 wahrscheinlich weniger Ehegattenunterhalt, weiterhin für meinen Lebensgefährten Steuerkl.1 und dann kann auch der Unterhalt nicht mehr bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Super...und wo ist jetzt die ausgleichende Gerechtigkeit????

Ich finde unsere eigene kleine Zweitfamilie, die versucht sich Monat für Monat über Wasser zu halten in keinem Absatz der Reform wieder. 😡

Frau Zypries hat nichts gerafft. Ein paar Umformulierungen, ein bischen das Geld verschieben....sonst nichts.

Was soll ich mich eigentlich noch aufregen??
Ich muss fast lachen: finde ich mich schon einmal gar nicht wieder, als unverheiratete unechte Alleinerziehende , der in 1 1/2 Jahren auch der Unterhaltsvorschuß flöten geht und dann nichts mehr an KU zu erwarten ist. Meinen LG finde ich auch nicht, da wir nicht heiraten und auch keine Kinder mehr in die Welt setzen.
Ok, die Mangelfallberechnung trifft auf ihn zu...supiiiii Fortschritt.

Nix von Einzelfallentscheidung bei uns...aber auf der anderen Seite.

Ich weiss, ich weiss, viel aus dem Bauch geschrieben und wahrscheinlich auch durcheinander.

Frage mich gerade ob wir in Augen der Frau Unrechtsministerin überhaupt existieren. 😡

Boah nee

Gruß
Tina

[Editiert am 7/9/2005 von DieMystiks]

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 22:28
(@Aniram)

Hallo Tina !

Frau Zypries hat nichts gerafft. Ein paar Umformulierungen, ein bischen das Geld verschieben....sonst nichts.

Ganz genau das gleiche hab ich mir auch gedacht. Die halten einem
für total blöd und denken, man bemerkt es nicht.

Und dazu:

Ich weiss, ich weiss, viel aus dem Bauch geschrieben und wahrscheinlich auch durcheinander.

Wie denn sonst, wenn nicht aus dem Bauch ? Es trifft Dich und
andere ja tagtäglich genau dort oder genauer gesagt in der
Magengrube.

LG

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2005 22:38




(@ronja)
Zeigt sich öfters Registriert

Ah ja, die Zweitfamilien sollen dadurch besser gestellt werden :mad2:

Die Zweitfamilien die ich kenne, sind Mangelfälle (so wie wir), heißt, ich habe jetzt wo ich unsere gemeinsame 4 Monate alte Tochter betreue auch einen eigenen Anspruch, der gleichrangig zu allen Kindern in der Mangefallberechnung berücksichtigt wird, da ich im Erziehungsurlaub bin.

Nach dem neuen Entwurf, falle ich komplett raus. Bin im 2. Rang. Ein Mangelfall bleibt es trotzdem, da mein Mann 5 Kindern ( 4 aus erster Ehe und 1 aus zweiter) UH-verpflichtet ist. Ergo, ich darf sehen, wo ich bleibe. Wir sind bei beiden Varianten ergänzend Alg II Empfänger, die "Erstfamilie" allerdings bei keiner der Varianten.

So, da muß ich mir dann also meinen Säugling auf den Rücken schnallen und wieder arbeiten gehen, damit dann zum dank (da mein Mann ja Mangelfall bleibt) auch noch der Selbstbehalt wieder gekürzt wird wegen Haushaltsersparnis......Also, wenn das so kommt, dann ist für mich Schluß...dann wird geschieden.

Als Alleinerziehende geht´s mir dann wesentlich besser, vorallem, da ich dann in den Genuß kommen, eher eine Kinderbetreuung zu bekommen um wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, als wenn ich verheiratet bleibe.

Als unsere Tochter noch nicht geboren war, war ich Vollzeit berufstätig, der SB meinen Mannes wurde soweit gekürzt, das ihm tatsächlich noch 550 € blieben. Heißt, ich habe den größten Teil des Lebensunterhaltes getragen einschl. der Kosten zum Umgang. Also irgendwann ist das Maß auch mal voll.

Zweitfamilienfeindlicher geht´s nimmer 😡

LG
Ronja

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 22:02
(@taccina)
Registriert

Hallo,

sorry was habt ihr denn gedacht was da raus kommt?
Etwa das kein Unterhalt mehr an die EX gezahlt werden muß?

Der Staat ist verschuldet über beide Ohren und versucht so einiges einzusparen.
Für die Kinder zahlen die Väter ja meist gerne.
Aber die EXFrauen würden dann ja alle unter HartzIV fallen. Somit würden sie dem Staat dann wieder jede Menge Geld kosten.
So muß also ne andere Zahlquelle her....die EXMänner.

Der Staat schneidet sich doch nicht ins eigen Fleisch!

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 22:24
 elwu
(@elwu)

Hi,

ich weiß gar nicht was diese Diskussion bringen soll. Seit Bestehen der Bundesrepublik wurde von ausnahmslos jeder Regierung, jeder je daran beteiligten Partei, das Unterhaltsrecht weiter ausgebaut. Bis es das in Europa für den 'wirtschaftlich schwächeren' einzigartig komfortable wurde. So lange der Unterhaltsempfänger lebt, sogar über den Tod des Unterhaltsverpflichteten hinaus, hat er das Anrecht auf die gegenleistungsfreie Finanzierung der 'ehelichen Lebensverhältnisse', partizipiert an Einkommensverbesserungen zu denen er nichts beiträgt. Der BGH, angespitzt durch den Schandsenat IV des OLG München, und dann in Folge das BVerfG haben dafür eigens groteske Konstrukte wie die 'Surrogatstheorie' entwickelt.

Es geht darum, die Staatskasse zu schonen und sei es daß darob die Zahlemänner zerbrechen (etliche Tausende männlicher Suizide jedes Jahr dürfen zweifelsfrei den materiellen und emotionalen Ungerechtigkeiten durch das Familienrecht zugerechnet werden - der Staat ist somit ein Massenmörder).

Es geht darum, im einseitig profeministischen Zeitgeist so viel Wählerinnenstimmen wie möglich zu holen.

Es geht NICHT um Gerechtigkeit.

Es geht NICHT um das Wohl der Kinder.

Es herrscht Krieg! Und ich beabsichtige nicht, mich den Rest meines Lebens ohne Gegenwehr abschlachten zu lassen. Und ich hoffe, daß viele, viele andere EU-pflichtige Zahlesel das ebenso halten.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2005 23:18
(@vaterohnerechte)
Schon was gesagt Registriert

Den Spruch das der Staat total verschuldet ist hab ich schon häufiger gehört.Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und bin immer wieder erstaunt darüber wieviel Energie und Einfallsreichtum die Behörden aufbringen um sich vor irgendwelchen Zahlungen zu drücken.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 10:15
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@elwu

(etliche Tausende männlicher Suizide jedes Jahr dürfen zweifelsfrei den materiellen und emotionalen Ungerechtigkeiten durch das Familienrecht zugerechnet werden - der Staat ist somit ein Massen**tsts - ID 17**).

Hast Du über die Suizidsquoten eine Quelle anzugeben? Würde mich interessieren!
Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 10:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Leute, daraus eine "Verschwörungstheorie" à la Mulder und Scully zu produzieren ist sicherlich nicht wirklich sinnvoll. Definitv habe ich den Eindruck, daß der momentane "Ist"-Zustand durch eben zwei schon angesprochene Fakten herbeigeführt wurde, nämlich Staatsverschuldung und der am Anfang existierende, mittlerweile aber nur noch angenommenen Unterlegenheit des Betreuungselternteiles bezüglich der geschlechtsmäßigen Veteilung derselben. Zusammen mit dem mittlerweile seit Jahrzehnten propagierten Benachteiligung der Frau ergibt das Ganze eben diesen Mischmasch aus Gesetzen, Verordnungen, ideologischen Verknüpfungen und eigenen Meinungen der Ausführenden, der als FGG bekannt ist.

Das Problem heute sehe ich eher in anderer Richtung, denn wie schon (leider) korrekterweise festgestellt wurde sind auch die schweren, schmutzigen oder sogar lebensgefährlichen Berufe Frauen ohne weitere zugänglich, aber nicht gefragt. In den Fällen, wo für Männer ein muß besteht, aber für Frauen ein kann draus wird, wie z.B. bei der Bundeswehr, wird aus einer objektiven oder subjektiven Diskriminierung das exakte Gegenteil, über den "Nullpunkt" der Gleichberechtigung hinaus dann eine Diskriminierung der anderen Seite. Weiter besteht fast nur Mädchen- und Frauenförderung, von der Schule an bis zum Beruf, über diverse Freizeitbereiche bis hin zum Rentensystem, denn Frauen leben länger, zahlen aber z.B. bei bestimmten Versicherungen weniger ein mit der Begründung des geringeren Lebensrisikos. Man sollte sich fragen, woher dieses höhere Risiko bei Männern dann stammen mag.

Wir alle, Frauen wie Männer, haben heute eine derartig freie Gesellschaft, in der man tun kann, was auch immer man will, wie noch nie in der Menschheitsgeschichte zuvor, denke ich. Der technologische Fortschritt in Form von Zeitung, Radio, Fernsehen und Internet, nur um einige zu nennen, tut sein weiteres, daß Informationen verteilt werden können, die früher nur lokal verfügbar und unter schwereren Bedingungen zugänglich waren.

Wir sind auf dem Weg, einem Teil der Bevölkerung Rechte zuzugestehen, die aus meiner Sicht auch natürlicherweise gelichmäßig verteilt sein sollten, denen aber Pflichten entgegenstehen, die nicht übernommen werden, und von der empfangenden Bevölkerungsgruppe auch überwiegend gerne angenommen werden, weil sie entweder den bequemsten Weg bedeuten oder aber als "Gerechter Ausgleich für vergangene Generationen" angesehen werden. Die Hälfte des Weges haben wir hinter uns, und am Ende stehen dann Endlösungen à la Solana.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 14:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ihr,

@Xe
ich lese das, was Du schreibst und habe dabei ein Gefühlsgemisch aus Zustimmung, Nichtverstehen und Nichtwissen.
z.B. Solana iss für mich ein UN (oder wars Nato?) Quatschkopp.
Was willst du mir mit á la Solana sagen?

Oder meintest Du á la Solianka. Das ist was russisches zu Essen, wozu dann auch wieder das Französische 'á la' passt.

Hast Du eigentlich mal das Buch: "Der Genetiv ist dem Dativ sein Tod gelesen" Spitzending. Da wir beide einen ähnlichen Humor haben, solltest Du genau so viel Spass daran haben. Lies Dir das mal durch. Musste ich dran denken als ich deinen Beitrag las.

Gruss
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 15:11
 Xe
(@_xe_)
Registriert

ich lese das, was Du schreibst und habe dabei ein Gefühlsgemisch aus Zustimmung, Nichtverstehen und Nichtwissen.
z.B. Solana iss für mich ein UN (oder wars Nato?) Quatschkopp.
Was willst du mir mit á la Solana sagen?

Ich meine diese, aus meiner Sicht (und nicht nur meiner) komplettgestörte Frau: Link.

Oder meintest Du á la Solianka. Das ist was russisches zu Essen, wozu dann auch wieder das Französische 'á la' passt.

Ich lass mich von meinem Essen üblicherweise weder anquatschen noch richtungsweisens beraten...

Hast Du eigentlich mal das Buch: "Der Genetiv ist dem Dativ sein Tod gelesen" Spitzending. Da wir beide einen ähnlichen Humor haben, solltest Du genau so viel Spass daran haben. Lies Dir das mal durch. Musste ich dran denken als ich deinen Beitrag las.

Mach ich direkt nach der Lektüre des japanischen Finanzrechtes, dem Auffrischen meiner Kenntnisse über die französische Froschwanderung und dem Lebenslauf meines Unlieblingsgrünen .

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2005 16:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute im Bundestag

Stand: 07.10.2005

Kindesunterhalt soll Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten
Recht/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Der Kindesunterhalt soll nach Planungen der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts den Vorrang vor anderen Ansprüchen erhalten. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/6003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3117) vom April dieses Jahres. Kinder könnten nicht für sich selbst sorgen und bedürften damit eines besonderen Schutzes. Besonders schutzbedürftige minderjährige und in der Ausbildung befindliche Kinder bis 21 Jahre sollen sich unterhaltsrechtlich deshalb im ersten Rang befinden. Den zweiten Rang sollen Kinder betreuende Elternteile und - aus Gründen des Vertrauensschutzes - langjährige Ehegatten einnehmen. Sonstiger Ehegattenunterhalt solle in den dritten Rang fallen. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sei die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung. Die geänderte Lebenswirklichkeit gerade im Hinblick auf die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen und die damit einhergehende gesteigerte Akzeptanz des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe müsse sich auch im Unterhaltsrecht niederschlagen, argumentiert die Regierung. Sie macht deutlich, die Einverdienerehe werde seltener; immer mehr verheiratete Frauen - auch mit Kindern - seien berufstätig. Nach der Scheidung nehme die Erwerbstätigkeit der Frauen noch einmal deutlich zu; die weitaus meisten allein erziehenden Mütter seien erwerbstätig. Andererseits werde laut einer Untersuchung immer noch in viel zu vielen Fällen kein Kindesunterhalt bezahlt. In 31 Prozent aller Fälle erhielten unterhaltsberechtigte Kinder den Unterhalt nicht in der festgelegten Höhe, unregelmäßig oder gar nicht. Allerdings stehe nach einer anderen Studie fest, dass die Zahlungsbereitschaft bei Kindesunterhalt deutlich höher sei als beim Ehegattenunterhalt. Die Reform des Unterhaltsrechts sehe zugleich eine Anpassung der geltenden Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie die Verbesserung und Vereinfachung der Bestimmungen vor. Dies entlaste auch die Justiz. Nach Ansicht der Regierung sei der derzeitige, nach der aktuellen "Düsseldorfer Tabelle" geltende Selbstbehalt eines gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindes in Höhe monatlich 1.400 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens "sachgerecht". Die Tabelle geht auf das Jahr 1962 zurück und wurde von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterentwickelt. Zu einer weiteren Frage der Liberalen nach der familiären Solidarität bei Unterhalt für pflegebedürftige Eltern und gleichzeitigem Unterhalt für Kinder erklärt die Regierung, dieser werde "nicht überstrapaziert". Sie verweist unter anderem darauf, der notwendige Handlungsspielraum für Unterhaltspflichtige werde dadurch gewährt, dass zunächst vorrangige Ansprüche wie beispielsweise die der eigenen Kinder und eines Ehegatten berücksichtigt werden müssten. Weiter werde dem Unterhaltspflichtigen ein deutlich erhöhter Selbstbehalt zugebilligt, und es werde ein großzügiger Maßstab bei der Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten angelegt. Schließlich habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die eigene angemessene Altersvorsorge der Sorge für den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich vorgehe.

Quelle: >bundestag.de<


...und es wird kommen, wie im Referentenentwurf geschrieben...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2005 21:17
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Nach Ansicht der Regierung sei der derzeitige, nach der aktuellen "Düsseldorfer Tabelle" geltende Selbstbehalt eines gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindes in Höhe monatlich 1.400 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens "sachgerecht". Die Tabelle geht auf das Jahr 1962 zurück und wurde von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterentwickelt.

Warum gilt das nur für die Kinder gegenüber den Eltern? Umgekehrt ist das doch genauso gerecht/ungerecht.
Oder versteh ich da was falsch?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2005 04:09




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