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Unterhaltsrechtsreform

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(@tri-city-maniac)
Zeigt sich öfters Registriert

So'n Unsinn, warum sollten einer unterhaltsberechtigten Person die nicht arbeitet, mindestens genausoviel Geld bleiben wie nem arbeitstätigen Unterhaltspflichtigen? Jetzt hörts aber auf hier  ...

Hier in diesem dummen Land läuft alles schief. Wenn schon einem Unterhaltspflichtigerm der arbeitet weniger Geld bleibt als seiner Exfrau, die nicht arbeitet. Auch wenn ein Kind vorhanden ist ... einfach lachhaft. Viele arbeiten nur, damit sie das Geld haben um überhaupt zur Arbeit fahren können ... ein Witz. Selbstbehalt 1000 Euro ... das ich mich nicht gleich übergebe (sorry). Klar, daß da viele überlegen, das Handtuch zu werfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 20:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal offtopic
Ich war gestern bei einem sehr guten Freund. Wir trafen uns bei ihm in der Firma; er hat einen kleinen Laden mit interessantem Fuhrpark (leider alles Sachen, die ich nicht fahren darf  :exclam:).
Während wir so sprachen, öffnete er seine Geschäftspost; unter anderem welche in grünen Umschlägen. Er erzählte, dass einer seiner Angestellten, den er eigentlich gerne bei sich hat, mit dem arbeiten aufhören will: Er unterliegt 3(!) Unterhaltspfändungen mit Rückständen eines 10-Jahres-Gehalts. Freibetrag 751€.

Privatrechtliche Schulden kann man in 6-7 Jahre loswerden. Unterhaltsschulden verjähren nach 30 Jahren.

Solange macht es für seinen Angestellten keinen Sinn, morgens zu ihm zu kommen. Der ist dann aber 70. Also bleibt er in Sozialhilfe und alimentiert damit sein kärgliches Leben (neben ein wenig Schwarzarbeit) und weitere Sozialhilfeleben. Gewonnen hat am Ende niemand. Mein Freund nicht, der Staat nicht, die Ex nicht, die Kinder nicht und auch nicht der Angestellte.

Dass es da keine bessere Lösung gibt, als jemanden alle Hoffnung zu nehmen, verstehe ich nicht. Die Privatwirtschaft konnte sich doch auch auf einen sinnvollen Weg einigen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 21:46
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

So'n Unsinn, warum sollten einer unterhaltsberechtigten Person die nicht arbeitet, mindestens genausoviel Geld bleiben wie nem arbeitstätigen Unterhaltspflichtigen? Jetzt hörts aber auf hier  ...

Hier in diesem dummen Land läuft alles schief. Wenn schon einem Unterhaltspflichtigerm der arbeitet weniger Geld bleibt als seiner Exfrau, die nicht arbeitet. Auch wenn ein Kind vorhanden ist ... einfach lachhaft. Viele arbeiten nur, damit sie das Geld haben um überhaupt zur Arbeit fahren können ... ein Witz. Selbstbehalt 1000 Euro ... das ich mich nicht gleich übergebe (sorry). Klar, daß da viele überlegen, das Handtuch zu werfen.

Bevor du hier "So,n Unsinn" schreist, solltest du dir die Beiträge vielleicht erstmal durchlesen.
Es geht darum das selbst wenn man die EX ,nach neuem Unterhaltsrecht, zur Arbeit zwingen könnte, sie dann den gleichen Mindestbehalt hat wie der Unterhaltspflichtige.
Solange sie diesen Mindestbedarf nicht selbst verdienen kann, bleibt sie bedürftig.
Abänderungsklage auf Halb-oder Ganztagstätigkeit bringt also nichts, solange sie ihren Eigenbedarf nicht decken kann.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 22:05
(@Outlaw)

Hallo Thomas
Wann ist denn eine Ex in der Lage ihren Eigenbedarf zu decken?

Lg Outlaw


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 11:31
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

ich poste es mal hier ... Das OLG Celle befristete ihren Unterhaltsanspruch nach ca. 13 Ehejahren auf 2,5 Jahren.

http://www.haufe.de/SID106.LwhoqEIJViA/newsDetails?newsID=1210660896.13&d_start:int=0&topic=Recht&topicView=Recht&topic=Recht&topicView=Recht

Auf der Homepage, bei denen, habe ich noch nix gefunden.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

siehe hierzu auch >>>HIER<<<

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 17:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rechtsanwalt Benkelberg hat ein Verfahren vor dem BVerfG angeleiert, womit er das neue Unterhaltsrecht als verfassungswidrig erklären lassen will.

>Weiterlesen< auf focus.de


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2008 23:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm deep, der link funktioniert nicht.

edit: jetzt gehts


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2008 23:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*ups* korrigiert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2008 23:47
 elwu
(@elwu)

Rechtsanwalt Benkelberg hat ein Verfahren vor dem BVerfG angeleiert, womit er das neue Unterhaltsrecht als verfassungswidrig erklären lassen will.

Hallo,

der unsägliche Benkelberg mal wieder... Vielleicht schiesst er sich diesmal ins eigene Knie. Es gibt AFAIK kein Grundrecht der Kinder auf elterliche BEtreuung - und wenn es das gibt, dann muss es für beide Eltern gleichermassen gelten. Benkenberg meint ja eigentlich, Recht auf mütterliche Betreuung.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2008 12:19




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BGH prüft Erwerbspflicht von Müttern mit dreijährigem Kind

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof will erstmals prüfen, ob einer alleinerziehenden Mutter schon ab dem dritte Lebensjahr ihres Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden kann. Von der Entscheidung hängt ab, wie lange der Kindesvater neben dem Kindesunterhalt auch Unterhalt an die Mutter zahlen muss. Die Verhandlung soll am 16. Juli stattfinden, wie der BGH am Montag mitteilte.

>Weiterlesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 23:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Deep
meinst Du wirklich, dass die 12er Kasperlegruppe vom BGH das Mädel arbeiten schickt. Ich hoffe mal nicht.

Unterhaltsam wird doch nur sein, was das BMJ / die Zypresse dann dazu sagt. Wahrscheinlich irgendwas von "es braucht halt noch ein wenig Zeit"...

Wenn der Mann dann noch zum BVerfG geht, ist dann noch spannend, ob die das annehmen und zu welchem Schluss man dort kommt.

Ergebnis also in 2-5 Jahren.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 01:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der Mann dann noch zum BVerfG geht, ist dann noch spannend, ob die das annehmen und zu welchem Schluss man dort kommt.

Da gibt es keinen Dissens:
Der BGH möchte grundsätzlich soviel Geldtransfer wie möglich und das BVerfG will, dass Eheliche und Uneheliche gleich behandelt werden.

Also keinerlei Hindernis, nun endlich lebenslangen Unterhalt für alle zu beschließen.

Damit wären auch die Sozialkassen endlich saniert.

Gruss Beppo

[Klugschwatz]Es sind 5 Kasper pro Senat[/Klugschwatz]


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 02:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch Beppo,
sieh das mal nicht so schwarz.

Mit dem Ergebnis würden am darauffolgenden Tag einige Tausend Prozesse angeleiert werden. Ein halbes Jahr später sinkt dann die Geburtenrate auf 1/10tel des aktuellen Werts.

Soooo doof sind se dann auch nich....

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 02:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch!
Die sind so doof.

Bei denen ist nach unten wirklich keine Grenze.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 02:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein neuerlicher Salto rückwärts:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,565727,00.html

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja gut, noch ist es ja nur die Meinung von Frau Spiegel.

Da es sich aber um den BGH handelt, bin ich auch sicher, das Gleichheit nicht gegen die verheiratete Frau hergestellt wird, sondern für die unverheiratete.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 13:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein neuerlicher Salto rückwärts

"Nach der Arbeit muss das Kind ja noch abgeholt, verköstigt, vielleicht bespielt und schließlich ins Bett gebracht werden. Dies könne zu einer "überobligatorischen Belastung der Mutter führen".

Aua. Und was war jetzt nochmal die Begründung für die Befreiung von der Barunterhaltspflicht, also die "Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt"  ???


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 13:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aua. Und was war jetzt nochmal die Begründung für die Befreiung von der Barunterhaltspflicht, also die "Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt"   ???

Was schert den BGH der Sch* den er gestern gesagt hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 13:09
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass man/n vielleicht bewusst nicht geheiratet hat, um bei einer eventuellen Trennung gerade das Thema EU/BU zu umgehen.

Mal eine ganz kühne Behauptung. Wenn ein unverheiratetes Paar sich trennt und einer muss BU zahlen, weil diesbezüglich verheiratete  und unverheiratete gleich gestellt werden, dann müsste doch im Umkehrschluss der Erwerbstätige doch einen Anspruch auf die Lst - Klasse drei haben, natürlich rückwirkend auch.

Ich würde es auch spannend finden was passiert, wenn in einer intakten Beziehung der/die Erwerbstätige verstirbt. Wenn also BU laufen soll, dann müsste doch die Rentenversicherung in diesem Fall nicht nur Halbwaisenrente sondern auch die Witwenrente auszahlen.

Wie ist es denn mit der Familienhilfe in der GKV geregelt? Wissen wir alle.

Ist nur schon klar alles gebündelter Blödsinn von mir. Es wäre aber trotzdem interessant mit diesen Aspekten einmal vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

LG
nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 14:27




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