hey,
das ist nicht ganz richtig, für mich hat sie schon vor 2 jahren gegolten. das ist ja, was ich meine. viele uneheliche mütter können sich jetzt leichter an den rechten der geschiedenen orientieren
mit freundlichen grüssen
gaya
Moin,
ich hab mir das jetzt auch angetan und mich durchgelesen. Ich würde gaya zustimmen: Nichteheliche Mütter haben mehr Hintertüren, länger als drei Jahre BU zu bekommen. Da wäre als erstes die Hintertüre, dass das Kind noch Betreuung braucht, weil es sich nicht altersgemäß entwickelt hat. Die zweite Hintertüre wäre eine fehlende Kinderbetreuung. Ich bin ja nicht die Fitteste in Sachen Betreuungsunterhalt, aber ich meine, dass bislang für nichteheliche Mütter nach drei Jahren Schluss ist. Dies steht aber nicht in der Reform.
Mir ist aufgefallen, dass nichtprivilegierte Volljährige in den vierten Rang verwiesen werden, also ganz weit nach hinten.
Last not least habe ich im Ohr gehabt, dass diese Reform deshalb gemacht wurde, damit Kinder aus der Mangelfallberechnung heraus kommen und ihnen der Mindesunterhalt gezahlt werden kann. Auf absolute Mangelfälle ist diese Reform gar nicht anwendbar und es steht auch nichts darüber drin (oder ich hab nichts gefunden).
Mit der Anrechnung des halben Kindergeldes auf den Mindestunterhalt dürften dann auch keine weiteren Umgangskosten mehr geltend gemacht werden können.
eskima
hey,
die abdeckung der betreuung ist in weiten teilen utopisch, bei mehren kindern nicht realisierbar. das ist billigkeit
das nächste ding ist,
halte deine kinder dumm, dann bekommst du unterhalt. das steht da frei übersetzt von mir drin. das ist billgkeit
aber die absolute gleichstellung birgt noch viel mehr tücken. auch das ist billigkeit
mit freundlichen grüssen
gaya
rehi,
gaya fällt die "Billigkeit" ins Auge und mir der "Vertrauensschutz". Ob da eine Hintertür für Schuld aufgestoßen werden soll? Ich hab noch im Ohr, das im Vorfeld darüber diskutiert wurde, dass der Mann sich eine Jüngere sucht und die Frau völlig mittellos mit den Kinder da steht...
Bleibt zu hoffen, dass die Billigkeit und der Vertrauensschutz dann auch für die Männer anwendbar ist.
eskima
Ob da eine Hintertür für Schuld aufgestoßen werden soll?
Bleibt zu hoffen, dass die Billigkeit und der Vertrauensschutz dann auch für die Männer anwendbar ist.
Genau das lese ich auch daraus, Eskima und hoffe auf deinen 2. Absatz.
Wenn ich genug Vetrauen in die Richterschaft hätte, würde ich diese Möglichkeit sogar begrüssen, nur, ich habe dieses Vertrauen nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-familienrecht-nuernberg/neues-unterhaltsrecht-2007.htm
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Moin,
merci, ZoE, für den Link. Mal gucken, was dort steht.
Ich habe soeben die Gegenüberstellung von aktuellem Recht, Referentenentwurf und durchgewunkenem Entwurf eingestellt (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich bitte zu beachten:
Die Festlegung des KU gem. Formulierungshilfe Seite 3:
4. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt
a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 279 Euro,
b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 322 Euro,
c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 365 Euro
jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten Betrag übersteigt.
betrifft Übergangsvorschriften für vorhandene Titel. Diese Übergangsvorschrift referenziert auf § 1612a BGB. Die im Referentenentwurf zu § 1612a BGB vorgenommenen Änderungen betreffen alle ab dem 01.01.2008 neu bzw. erstmalig festzusetzenden KU-Titel. Eine Abänderungsklage wegen geänderter Rechtslage greift nicht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
>RA Hauß< hat eine gute und übersichtliche >Zusammenfassung nebst Kommentar< verfasst und gibt zudem eine >kritische Stellungnahme< ab.
Danke an babbedeckel für diesen Fund 🙂 :thumbup:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo zusammen,
was ich nicht finde, ist etwas konkretes über EU bei langjäriger ehe (hier 21 jahre) bei kindern,die 15 und 19 sind (bald) und mutter ganztags arbeitet und auch während der ehe immer wieder teilzeit gearbeitet hat.
gibt es etwas verbindliches, ab wann nach der scheidung EU verringert werden kann (es besteht kein titel, bis jetzt common sense).
danke für hinweise.
gruss
bengel
Die Video-Aufzeichnung der Bundestagssitzung vom 9.11 ist jetzt online, also wenn mal garnichts im Fernsehen kommt, die Debatte über's Unterhaltsrecht dauerte 45 Minuten:
http://archiv.bundestag.t-bn.de/Archiv/servlets/Rede/Search
Suchen nach:
- Sitzung 124
- Tagesordungspunkt "ZP 17"
Mooin
Mir geht da gerade so eine Rechnung durch den Kopf nachdem bei sinkendem EU auch der KU sinken würde und frage mich, ob das sein kann oder wo mein Denkfehler ist.
Mein Netto vor TU wurde unter Berücksichtigung der StKl. 1 und dem Realsplitting ermittelt.
Wenn jetzt, z.B. durch die Reform der EU sinken oder entfallen würde, würde ja auch die Steuerersparnis entfallen und damit wäre mein KU relevantes Netto ja auch kleiner und damit letztlich auch der KU.
Umgekehrt natürlich genauso. Steigender EU = steigender KU!!??
Kann das sein?
Soviel zum Kindeswohl der Reform.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann das sein?
Soviel zum Kindeswohl der Reform.
Ja, kann sein. Der Effekt ist im Mangelfall sogar noch viel grösser als bei Dir, und er ist auch bei der Bundestagsdebatte letzten Freitag mehrmals angesprochen worden, und es gab mehrere Lippenbekenntnisse, dass man ja bei der Harmonisierung zwischen Unterhalts- und Steurrecht vielleicht noch nicht ganz fertig sei, aber es blieb bei Lippenbekenntnissen.
Im Mangelfall war mir das klar.
Bei Nicht-Mangelfällen ist mir das eben erst bewusst geworden und gilt dann ja auch schon heute bei Veränderungen im EU.
Erinnert ein bisschen an die Signatur von, ich glaube Sky, mit dem Käse und den Löchern.
Silly, isn't it?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jo, das einzig wahrhaftige bei diesem schwammigen Stückwerk ist:
Weniger Sozialausgaben, weil viele Kinder aus der Berechnung rausfallen und Mütter früher gezwungen werden können zu arbeiten.
Mehr Steuereinnahmen weil der EU, in der Steuererklärung, nicht mehr entlastend wirkt.
Das vieles Rechtens und längst überfällig erscheint, ist doch nur Teil einer "schmackhafteren" Verpackung..
Schlagworte wie "Kindswohl" und "Eigenverantwortung" passen ebenfalls wunderbar zur Verpackung, ändern aber nichts daran, wer der eigentliche Gewinner dieser "Reform" ist.
Der Staat nämlich, dem das Kindswohl nur so lange am Herzen liegt, wenn es nichts kostet oder sogar Geld einbringt. :schaemdich:
Gruß
Thomas
Moin,
ich hatte gestern abend aktuelle Zahlen zum Unterhaltsvorschuss beim Stastischen Bundesamt angefordert. Deibel sind die flott: Heute um 10:48 war die Antwort da.
Die Tabelle ist sauspannend und wird von mir gern bei Bedarf eingestellt.
Im Jahre 2006 bekamen 498.384 Kinder Unterhaltsvorschuss. Davon sind 253.804 Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren und 244.580 Kinder im Alter 6 bis 11 Jahren. Ich gehe für die nachfolgenden Berechnungen davon aus, dass kein Unterhaltsvorschuss zurückbezahlt wird, da dieser Wert nicht bekannt ist. Es ändert an der Aussage letztlich auch nichts.
Unterhaltsvorschuss ist kein Titel, also an die aktuelle Gesetzgebung gebunden; es gibt keine Übergangsvorschriften. Der Unterhaltsvorschuss derzeit beträgt gem. >RegelBetrV< für:
Kinder 0 bis 5 Jahre: 202 € abzgl 77 € KG = 125 €
Kinder 6 bis 11 Jahre 245 € abzgl. 77 € KG = 168 €
Dies auf die o.g. Anzahl Kinder in den beiden Altersgruppen angewendet bedeutet:
Kinder 0 bis 5 Jahre: 125 € * 253.804 Kinder = 31.725.500 € / Monat
Kinder 6 bis 11 Jahre: 168 € * 244.580 Kinder = 41.089.440 € / Monat
Unterhaltsvorschuss in 2006 gesamt: 72.814.940 € / Monat * 12 = 873.779.280 €
Nun kommt die Unterhaltsrechtsreform mit den KU-Beträgen wie auf Seite 1 dieses Topic nachzulesen ist.
Vielleicht missinterpretiere ich die Änderungen in § 1612 BGB, in dem da steht:
„§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhalts- pflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.
In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.
(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu be- rücksichtigen.
Die würde bedeuten, dass für den Unterhaltsvorschuss § 1612b Abs. 1 Nr. 2 anzuwenden ist, wonach das KG in voller Höhe abzuziehen ist.
Unter dieser Prämisse berechne ich den ab 01.01.2008 vom Staat aufzuwendenden Unterhaltsvorschuss wie folgt:
Kinder 0 bis 5 Jahre: 258,40 € - 154 € KG = 104,40 € * 253.804 Kinder = 26.497.137 €
Kinder 6 bis 11 Jahre: 304,00 € - 154 € KG = 150,00 € * 244.580 Kinder = 36.687.000 €
Unterhaltsvorschuss in 2008 gesamt: 63.184.137 € / Monat * 12 = 758.209.644 €
Das macht eine Ersparnis im Staatshaushalt von 9.630.803 € / Monat bzw. 115.569.636 € im Jahr. Wohlgemerkt, die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschuss sind nicht einbezogen, da nicht bekannt.
Kann das sein?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin DT,
ich kann dir gedanklich nicht folgen, denn dort steht doch, dass das Kindergeld hälftig angerechnet wird, wenn ein ET seinen Unterhalt durch Betreuung leistet. Beim UVG ist es doch so, dass das Kind normalerweise bei einem ET lebt, der das Kind betreut, warum also das ganze Kindergeld anrechnen?
Mir geht noch ein anderer Gedanke durch den Kopf. Die Düsseldorfer Tabelle soll entfallen, soweit klar. Aber damit kann doch eigentlich nur die Berechnung gemeint sein, oder? Irgendwo muss doch verankert sein, was als Einkommen zählt, wie sich die Werbungskosten zusammensetzen (5% oder bei Nachweis), wie im absoluten Mangelfall vorzugehen ist, usw.
eskima
Moin Eskima,
damit hast du Recht. Die Rechnung sähe richtig so aus:
Kinder 0 bis 5 Jahre: 258,40 € - 77 € KG = 181,40 € * 253.804 Kinder = 46.040.045 €
Kinder 6 bis 11 Jahre: 304,00 € - 77 € KG = 227,00 € * 244.580 Kinder = 55.519.660 €
Unterhaltsvorschuss in 2008 gesamt: 101.559.705 € / Monat * 12 = 1.218.716.460 €
Das macht eine Mehrbelastung des Staatshaushalts von 28.744.765 € / Monat bzw. 344.937.180 € im Jahr, weiterhin ohne Berücksichtigung der Rückzahlungen von Unterhaltsvorschuss.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
dazu noch eine aktuelle Meldung >>>HIER<<<; Auszug:
Höheres Kindergeld erst ab 2010
Deutschlands Kinder werden immer ärmer, der Alltag immer teurer - doch die Große Koalition hat jetzt einem Zeitungsbericht zufolge in einem Geheimbeschluss die Erhöhung des Kindergeldes gestoppt. Mehr Unterstützung für Familien soll es erst ab 2010 geben.
Das konterkariert die behauptete Wichtigkeit der Familie - und wurde von unseren Parlamentariern praktisch zeitgleich mit einer Diätenerhöhung beschlossen: Im Schnelldurchgang genehmigten sich unsere Damen und Herren Volksvertreter eine Erhöhung ihrer eigenen Bezüge von mal eben gleich 9,4 Prozent (>>>HIER<<<. Auszug:
Blitzgesetz zur Erhöhung der Diäten
Rasanter hat der Bundestag wohl noch nie ein Gesetz verabschiedet. Nur eine Woche dauerte es, bis das Parlament heute entschied, die Diäten der Abgeordneten in zwei Schritten um 9,4 Prozent zu erhöhen und die üppige Altersversorgung leicht zu kürzen.
Wenn es um die eigenen Interessen geht, können Abgeordnete ohne jeden Zeitverlust und ganz unbürokratisch entscheiden. Im Windschatten des Wirbels um die Große Koalition und die ungehörigen Äußerungen des Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse verabschiedete der Bundestag heute in dritter Lesung einen Gesetzentwurf, der keine zwei Wochen alt war.
Man erkennt die Prioritäten unserer Volksvertreter; Tenor: "Warum sollen wir uns um peanuts kümmern, solange es uns selbst gut geht?"
Verständnislos
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Moin,
vielleicht ein kleines Fünkchen Hoffnung - der Widerstand formiert sich.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,518098,00.html
Grapfruit