Unterhaltsrechtsref...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsrechtsreform

Seite 21 / 33
 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Denn in der Reform geht es hauptsächlich um die KINDER.

Das würde ich so nicht sagen.

Damit liegst du vollkommen richtig. Der an den betreuenden Elternteil zu zahlende Betreuungsunterhalt ist auch nur für diesen gedacht. Es ist begreiflich, dass für die Reform ein Vehikel gebraucht wird und was ist hierfür geeigneter als das überstrapazierte Kindeswohl.

Der einzige Gewinner bei dieser Reform ist der Staat.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2007 13:59
(@Outlaw)

Hallo erstmal...

Danke an Deep, dass Du das wichtigste schon einmal veröffentlicht hast. Beim lesen fällt mich jedoch der Begriff der "Billigkeit" ständig ins Auge. Und genauso empfinde ich diesen neuen Gesetzentwurf. Einfach nur BILLIG und zäh wie Kaugummi.
Ich habe jetzt in eigener Sache folgendes unternommen:
Bin seit Januar 07 geschieden. Meine Geldsauger Ex bekommt 627 € Unterhalt und die Kids 259 € (10,5 Jahre) und 314 € ( 13 Jahre). Meine Grusel-Ex hat schon im letzen Jahr von August bis Dezember eine Weiterbildung besucht (natürlich überobligatorisch)  :knockout: Seit August diesen Jahres hat sie einen 400€ Job angenommen.  :thumbup:Eigentlich zunächst positiv.
In dem rechtkräftigen Scheidungsurteil  incl. Vereinbarung steht drin, dass die bis zu dem Zeitpunkt, wo das jüngere Kind auf eine weiterführende Schule geht 400 € zum Unterhalt dazuverdienen kann. Dies jedoch für die Zukunft keine präjudizierende Wirkung hat.
Ich habe nun ein Schreiben aufsetzen lassen, damit Frau "Mitarbeiterin des Monats" mir mal Ihre letzten Lohnabrechnungen zukommen läßt um somit den Unterhalt neu zu berechnen.
Theoretisch könnte sie ja nun nicht mehr argumentieren, dass sie ja nicht arbeiten muss, denn sie tut es ja schon und die Kinder kommen damit gut klar.
Eventuell sollte man auch einen Brief an das Amtsgericht verfassen (anonym natürlich  :phantom:) um denen mal mitzuteilen, dass Frau "Staatsabkassiererin" nun Geld haben könnte um die von Steuergeldern bezahlte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen. :note:

Oder bin ich da auf dem Holzweg ???

Ich glaube zumindest, dass sich die ganze Prozedur wieder mal so lange hinzieht, dass ich besser jetzt schon mal die Sache anrolle, bevor ich mich nachher bei den Anwälten und den Gerichten in eine Schlange stellen muss, da Leidensgenossen im Januar / Februar 08 gleiches Ansinnen hegen.
LG
Outlaw

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 19:03
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
zunächst mal Danke für die Antworten.
@ Arme Sau:
Deinen Beitrag  verstehe ich nicht. Ich hatte geschrieben, dass es mir bei meiner Frage um den Betreuungsunterhalt, nicht um den Kindesunterhalt geht.
Der KU ist überhaupt nicht in Frage gestellt.
Mir geht es um Folgendes:
Besagte junge Dame kennt unsere Familienverhältnisse genau, sie war informiert, dass der Mann ihrer Täume, verheiratet ist und Kinder hat, eines davon tatsächlich chronisch krank, ziemlich schwer krank.

Ich will die Entwicklungsgeschichte der Affäre hier nicht darstellen und auch meinen Mann nicht in Schutz nehmen, für das was er tat.
Aber:
Die neue Reform will die nacheheliche Eigenverantwortung Geschiedener stärken. Sie will sogar vermutlich Ehefrauen in der Ehe zur Solidarität verpflichten, indem sie mehr arbeiten müssen, damit die ledige Mami keine Einbußen hat???  Warum werden der unbeteiligten Ehefrau Einbußen zugemutet, der ledigen Mutter aber, die sich ja aktiv an der Entstehung des Kindes und ihrer eigenen Bedürftigkeit beteiligt hat, nicht? Sie soll ihre Lebensstellung behalten, weshalb BU-Anspruch sich an ihrem vorherigen Durchschnittsgehalt orientiert . (sofern der Vater leistungsfähig ist. Wenn nicht, hat erstmal die Ehefrau das Nachsehen?). Der Verdienstausfall durch das Kind soll ersetzt werden. Wer ersetzt mir denn den Verdienstausfall durch dieses Kind und den BU?

Der ledigen Mami soll eine Erwerbstätigkeit  nicht zugemutet werden können mit dem Argument der Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Kinder.....--- ich habe früh wieder in Teilzeit gearbeitet, mein erstes Kind war 4 Monate alt, das zweite 15 Monate.
Meine Kinder sind okay, obwohl ich gearbeitet habe. Gleichbehandlung wäre, wenn sie dasselbe täte. Krippenplätze werden mehr und mehr geschaffen. Sogar ein Rechtsanspruch soll zukünftig bestehen. Also kann es ja nicht dem Kindeswohl entgegen stehen, wenn Mami arbeitet. Warum kann sie also nicht nach Ablauf von z. B. 14 MOnaten (solange erhält sie Elterngeld und Aufstockung als BU durch den KV) wieder teilzeit arbeiten, wenn Betreuungsplätze nachweislich vorhanden sind?

Was ist mit der Eigenverantwortung einer Frau, die von einem verheirateten Mann ein Kind will?
Sie weiß, dass sie allein erziehend sein wird. Manche wollen auch nur ein Kind...suchen sich vielleicht einen Papi dafür aus, von dem sie sich Zahlungsfähigkeit versprechen?

Nochmal: Er hat seinen Teil zur Erzeugung eines Kindes beigetragen, aber hier im Forum gibt es sicher auch noch mehr Männer, denen sowas passiert ist, weil die Dame gesagt hat, sie könne nicht schwanger werden, oder sie nähme die Pille o. a. Das "Vergehen Betrug an Ehefrau" steht hier jetzt aber nicht zur Debatte.

Er trägt nicht die alleinige Verantwortung für die Entstehung des Kindes. Die Ehefrau schon gar nicht. Also warum soll sie zugunsten der ledigen Mutter auf ihren Teil des Familieneinkommens verzichten bzw. reduzieren lassen?

Geht die staatliche Gewalt so weit, die Ehefrau nun zwingen zu können?

Bitte haut nun nicht immer auf mich drauf, versucht mal zu verstehen, wie es Ehefrauen geht, die mal betrogen wurden, die viell sogar die Andere kennen und sogar wie ich - von ihrem Kinderwunsch vorher in Kenntnis gesetzt wurden! In meinem Fall war das eine ganz raffiniert geplante Aktion und die junge Dame hat nichts ausgelassen.

Mit der Bitte um ein bisschen Verständnis und Grüße
Wolke7

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 21:35
(@riviera)

Liebe Wolke7,

boah, ist schon hart und ich entschuldige mich mal fuer den abstrusen Beitrag von "arme Sau". (wie hilfreich der auch war...grins)

Kinder hin, Kinder her....

Bedauerlicher Weise befuerchte ich, dass es Deutschland wohl so gar nicht interessiert wie es dir geht und was du willst oder fuer richtig empfindest.

Ich fuer meinen Teil stimme dir zu!

Generell zahlst du als Ehefrau mit, natuerlich nur inoffiziell und in Faellen wie deinem kraeuselt sich meine Dauerwelle, die ich nicht habe.

Ganz klar haben hier moralisch betrachtetPapi und Mami den Hintern hinzuhalten....meine Meinung...helfen tuts aber nicht, denn was aus seiner Kasse fehlt, fehlt euch als Familie.

Fakt ist, nachdem was ich so gelesen habe, die so geschuetzte Ehe gilt genau ein MAL, beim zweitel mal nicht mehr und du sitzt quasi auf dem Stuhl der zweiten (oder Next).

Ich wuensche dir alles erdenklich Gute! Und gestatte mir ein: ...uc..  (sacht man bei uns hier so)

Gruss von der Insel, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 21:52
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

auf jeden Fall ist sie jetzt erstmal durch  :thumbup:

Mal sehen .... wie´s dann in Wirklichkeit aussieht.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 22:52
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

jetzt nicht gleich steinigen 🙂

aber ich habe heute mit meiner RA über diese sache gesprochen, sie meint, in meinem fall wäre es möglich, den ex bis ans lebensende dran zukriegen. ich wills mal schildern.

26 jahre beziehung, davon 14 jahre verheiratet, scheidung
nach kurzer trennung, wieder zusammen und 3 kinder. (jetzt 14, 8, 7)
mein alter (47) und die lange eheähnliche beziehung führen zu so einem einzelfall
der KV ist zudem superreich.

meine RA ist auf grund dieses neuen unterhaltsrechts der meinung, das mir auf grund der billigkeit kein richter auferlegt, arbeiten zu gehen und mir wahrscheinlich eine ewigkeit BU zusteht.

versteht das nicht falsch, ich liebe meine arbeit. ich bin selbstständig.

ich will damit nur aufzeigen, was das auch heissen könnte. ich werde jetzt wie eine eheliche jangzeitfrau behandelt. ich persönlich werde den tag nicht vor dem abend loben und bin ehrlich gesagt gedient mit diesem gerichtsveranstaltungen. das kostet nur nerven. die stecke ich lieber in meinen job.

aber die möglichkeit scheint zu bestehen. betrachtet das bitte als info.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2007 23:30
(@wolke7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gaya,
Dein Fall scheint aber doch noch ein wenig anders gelagert zu sein.
Ich hab ein Verständnisproblem, Du schreibst:

"26 jahre beziehung, davon 14 jahre verheiratet, scheidung
nach kurzer trennung, wieder zusammen und 3 kinder. (jetzt 14, 8, 7)
mein alter (47) und die lange eheähnliche beziehung führen zu so einem einzelfall
der KV ist zudem superreich."

Eheähnliche Beziehung? Mit dem Kindsvater aller drei Kinder?
Oder warst Du mit dem selben Mann verheiratet, dann getrennt und dann wieder unverheiratet zusammen?

Ich denke mal, wenn eheähnliche Gemeinschaften von so langer Dauer bestehen, dann sollen die per Gesetz jetzt genauso unterhaltsrechtlich behandelt werden, wie geschiedene Ehen.

Frage mich nur, warum Deine Anwältin meint, dass man von Dir keine "nacheheliche" Verantwortung fordern kann.
Wenn das so ist, dann werden sich aber alle Geschiedenen und Noch-Ehefrauen auf die Hinterbeine stellen müssen.

(ach nee, tschuldige, da zählt wohl die lange Dauer der Beziehung, wie bei langdauernden Ehen auch)

Mein Fall ist auch anders. Meine Ehe ist nicht geschieden. Sie wird es auch nicht. Es war ein Seitensprung, keine eheähnliche Gemeinschaft, keine Beziehung, nichts, was dem Mädchen irgendeine Sicherheit versprach. Im Gegenteil. Das hat sie immer gewusst.

Sicher, man hat schon Pferde vor der Apotheke usw......
aber ich hoffe ja nicht, dass der Gesetzgeber solchen Frauen lebenslang Unterhalt beschert, obwohl.... man weiß ja nicht. Mutter könnte ja Billigkeitsgründe erfinden....Kindeswohl ist ein scharfes Schwert...

Trotzdem: Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung schlicht und einfach bestehende Ehen außer Acht gelassen hat. Art 6 GG schützt Ehe und Familie.
Vielleicht hat jemand schon irgendeine Quelle aufgetan, wo man sich schlau machen kann, in wieweit die Eingriffsmöglichkeiten des Staates gehen?
Ich bin ja keine Leibeigene der Bundesregierung, die Geld verdienen muss, damit die Affärenmami nicht dem Staat zur Last fällt.

Wer hat hier das Gefühl, dass hier die Ehefrauen zur Verantwortung gezogen werden, wo sie keine trifft?
Wer hat das Gefühl, dass hier die eheliche Solidarität vor die Eigenverantwortung einer jungen Frau gestellt wird und das mit recht?
Wer ist sich sicher, dass das Kindeswohl meiner Kinder durch die Situation an sich (Seitensprung mit dadurch induziertem Familienstress) nicht berührt wird?
Wer denkt, dass durch die erheblichen Einbußen bis zum Selbstbehalt meines Mannes unseren Kindern keine Nachteile entstehen?

Ich hoffe, die Karlsruher Richter werden sowas bedenken!

Grüße
Wolke7

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 00:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*räusper*

anscheinend muss ich es auf jeder Seite dieses Topics wiederholen: Es geht um die Darlegung der Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform. Es geht nicht um "Wer sieht meine Situation wie ich?" oder sonstwelche persönlichen Problemstellungen. Zu diversen Fragen die Reform betreffend gibt es heute noch keine Antworten.

Ich werde stringent jeden Text löschen, der nicht explizit zum Thema passt. Etwas mehr Disziplin bitte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2007 00:16
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey deep,

du hast ja recht,

aber es sollte nur eine info mit ein bisschen persönlichem hintergrund sein, weil es zur sache passt und das nach dem entwurf nachvollziehbar möglich ist.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 00:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dich meinte ich nicht, gaya  🙂

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2007 00:31




(@nikla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen,

nach dem ja jetzt wohl dei UH-Reorm kommt, kann mir jemand einen Fingerzeig geben wohin hier die Reise geht:

Alle Unterhaltstitel beziehen sich ja ( zumindest bei mir ) auf die "Regelbedarfsverordnung". Daraus leiten sich dann die Zahlbeträge mit den entsprechenden Prozenzsätzen ab.

Wenn es nun ab dem 1.1.2008 diese Regelbedarfsverordnung nicht mehr geben soll, entzieht man doch allen UH-Titeln die Grundlage.

Über Übergangsregelungen etc. habe ich eigentlich noch nicht so richt im WWW gefunden. :crash:

Gruß vom Rhein

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 11:26
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

für mich sieht es so aus,

das jetzt auch uneheliche mütter zwecks verlängerung des BU, zu so einer art scheidungsterror eingeladen werden und das natürlich alles vor gericht ausgetragen wird. der begriff billigkeit macht erfinderisch. auch fällt mir auf, das in dem entwurf die möglichkeit, nach "art des falles" sehr häufig vorkommt.

rechtsanwälte werden, denke ich, ihre helle freude haben.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 19:20
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

nochmal ich.

vielleicht sollte ich noch erwähnen, das ich vor 2 jahren vorm olg unterhalt unbegrenzt wegen " grober unbilligkeit" bekommen habe. das war fast unmöglich. desbalb denke ich, das die billigkeit einiges möglich macht. für mich ist das der grösste dammbruch in dieser vorgesehenen reform.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 19:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wolke,

Trotzdem: Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung schlicht und einfach bestehende Ehen außer Acht gelassen hat. Art 6 GG schützt Ehe und Familie.
[...]
Ich bin ja keine Leibeigene der Bundesregierung, die Geld verdienen muss, damit die Affärenmami nicht dem Staat zur Last fällt.

Dein persönlicher Ärger ist verständlich - nur: Wo lägen die Alternativen? Soll die Allgemeinheit mit Steuergeldern dafür aufkommen, nur damit die "schuldlose" Ehefrau keine finanziellen Einbussen hat? Dein Mann hätte auch das Familienauto in den Graben fahren oder seine Arbeit verlieren können - beides wäre ebenfalls mit finanziellen Einschränkungen für Dich verbunden. Es KANN aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, solche privaten Lebensrisiken auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Nur der Vollständigkeit halber: In diesem Forum gibt es tausende von Männern, deren Frauen eines Tages - warum auch immer - keine Lust auf eine Fortsetzung der Ehe hatten. Diese Männer sehen sich - abgesehen vom häufig damit einhergehenden Verlust ihrer Kinder - mit erheblich höheren finanziellen Einbussen konfrontiert als Du; viele von ihnen leben am Selbstbehalt und damit an der Armutsgrenze. Schuldfragen spielen dabei keine Rolle...

Grüssles
Martin

***edit: Bezug angepasst

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 19:57
(@andreadd)
Registriert

Hallo Gaya,

ich denke, dass genau das nicht beabsichtigt ist. Ich habe auch Frau Zypries sagen hören: einmal Zahnarztfrau - immer Zahnarztfrau - soll nicht mehr funktionieren.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 20:46
 Uli
(@Uli)

Ich habe auch Frau Zypries sagen hören: einmal Zahnarztfrau - immer Zahnarztfrau - soll nicht mehr funktionieren.

... und im selben Atemzug sagte sie, die Reform regele NUR den Betreuungsunterhalt. Dies sei eben der Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern. Bei ersteren blieben die Unterhaltstatbestände, wie wg. Alter, Krankheit und Aufstockung erhalten!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 21:15
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey uli,

in diesem entwurf geht es ganz klar um gleichstellung. dann muss das auch für uneheliche mütter gelten.

ganz liebe grüsse

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 21:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

desbalb denke ich, das die billigkeit einiges möglich macht. für mich ist das der grösste dammbruch in dieser vorgesehenen reform.

Ich geb' Dir recht, das ist ein Pulverfass. Aber man kann's auch positiv sehen:

Unterhalt >=3 Jahre ist auch für geschiedene Exen zukünftig eine Billigkeitsentscheidung, und die Gerichte könnten durchaus die Ansicht entwickeln, dass verlängerter BU an eine gerichtsbekannt entfremdende Ex unbillig ist. Ich glaube oder hoffe, dass diese Damen sich das jetzt genauer überlegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 22:48
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey,

ich habe das gefühl, das geschiedene schnell wieder an unterhalt kommen können. aber jetzt können das nichteheliche genauso gut.
je öfter ich diesen entwurf lese, finde ich, das da ne menge hintertürchen eingebaut sind.

die billigkeit kann die fantasie schon anregen und der einzelfall wird so einigen tür und tor öffnen. ich glaube, das prozesslavinen da anrollen. dieser entwurf ist zu schlüpfrig. allerdings wird ein grossteil eingedämmt. aber der rest ist immernoch reichlich.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 23:06
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber jetzt können das nichteheliche genauso gut.

Nein, nicht genauso gut. Die Vetrauensklausel gilt nur für Geschiedene.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2007 23:15




Seite 21 / 33