aha...und WER beurteilt die 'zumutbarkeit einer änderung' bzw. 'vertrauen in den fortbestand'? mein RA...ihr RA...das gericht??
Denke, das wird sein, wie immer, entweder man einigt sich oder das Gericht entscheidet, das besondere hier ist nur,dass es für die Entscheidung nicht nur Gesetze und Leitlinien benutzt, sondern auch die Vorgeschichte.
Kann mir vorstellen, wenn Du z.B. mit Vor-Ankündigung ab Einschulung des kleinen wesentlich weniger zahlst, weil Du der Meinung bist , die Änderung sei zumutbar, dass Du dann gute Chancen hast, damit durchzukommen, weil bei einer eventuellen Klage das Gericht Deine Ansicht teilen würde.
Meine Scheidung ist am 13.11.07- Mist -
1. Wäre es nicht im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht - insbesondere die fett gedruckte von der Meldung des BMJ hier zitierte Passage von Vorteil für mich die Scheidung auf Januar verschieben?
2. Falls keine Terminverschiebung auf Januar möglich ist, wäre m.E. eine entsprechenden Klausel in meiner Scheidensfolgenvereinbarung in der Art von: "Eine Abänderung sowie eine Befristung des nachehelichen Unterhaltes insbesondere im Hinblick auf die zum 01.01.2008 in Kraft tretende Unterhaltsreform behalten sich die Parteien ausdrücklich vor."
sinnvoll - was meinen die Profis hier - Deep, Brille, Midnightwish...???
Zitat aus der angehängten Email des Bundesministeriums der Justiz :
"Die neuen Vorschriften gelten zwar grundsätzlich auch für
"Altfälle", dies allerdings nur, wenn es den Betroffenen
unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die einmal
getroffene Regelung zumutbar ist."
Meine Antwort unter Nr. 379 wurde zur Kenntnis genommen?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja
Moin,
ich hoffe das mit diesen neuen Regelungen auch dieses unselige "überobligatorische Einkommen" ausgestorben ist. Ich habe nie nachvollziehen können, wie jemand ein Unterhalt zur Betreuung eines Kindes bekommen kann, um dann das Kind in eine Fremdbetreuung zu geben, um ein Einkommen zu erzielen.
Vielleicht stirbt nach und nach diese Allzeit-Versorgungs-Mentalität hiermit aus. Oder auch der Ergeiz zum Erhalt der Ehe wird "gestärkt".
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das kann ich auch nicht verstehen,konnte es auch noch nie....überobligatorische Leistung.....! Mein Anwalt und ich haben uns eingehend über den neuen Gesetzentwurf unterhalten, da er mit einem Referenten der Bundesministerin in Kontakt steht. Es hört sich vieles schön an, aber auch hier gibt es wieder sehr viel Spielraum zur Entscheidungsfindung der Richter....
Allein die Einzelfallentscheidungsmöglichkeit oder auch Billigkeit....gibt jeder KM die Gelegenheit ein Schlupfloch zu finden um weiter abzukassieren.....Km haben es nun generell schwerer....ok...aber
1) Wer entscheidet wann die Mutter einen Halbtagsjob zu finden hat
2) Wer entscheidet ob die KM nicht zu Hause bleiben kann, da
a) das kind keine Kinderbetreuung findet
b) das kind psychologische Hilfe braucht,weil
a) das kind unter der trennung leidet
b) das Kind andere psychologische Hilfe braucht
3) Wer entscheidet wann was erwartet werden kann von der KM
Ich habe zwar Hoffnung...alles in allem ist vieles aber Makulatur.....
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Die Reform steht heute in den Ausschüssen auf der Tagesordnung:
Im Rechtsauschuss:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/tagesordnungen/a06_078to2e.pdf
und im Alles-Ausser-Männer-Ausschuss:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/tagesordnungen/pa13_43_TO.pdf
Hi,
Allein die Einzelfallentscheidungsmöglichkeit oder auch Billigkeit....gibt jeder KM die Gelegenheit ein Schlupfloch zu finden um weiter abzukassieren.....Km haben es nun generell schwerer....ok...aber
Richtig, es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Gerade aus den Gründen "krankes Kind" etc. Da wird mann keine Chance haben.
ABER die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, obwohl im "alten Gesetz schon verankert, JETZT aber nochmal explizit erwähnt,
wird die Richter imho zum Umdenken zwingen....hoffe ich zumindest.
...und die Hoffnung stirbt zuletzt.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
Die Reform steht heute in den Ausschüssen auf der Tagesordnung:
Wenn ich >Aktuelle Themen< mir ansehe, wird auch hierauf versehen. Ferner wird referenziert auf den Gesetzentwurf (>BT-Drucksache 16/1830<), welcher auf den 15.06.2006 datiert, somit nicht die Fassung über die jüngste Einigung sein kann. Nur, wo ist das zu finden, über das die Damen und Herren Volksvertreter heute sinnieren?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hib-Meldung: Neues Unterhaltsrecht mit breiter Mehrheit gebilligt (im Rechtsausschuss):
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_282/02.html
Und es steht jetzt auch für Freitag auf der Tagesordnung für's Plenum.
Nur, wo ist das zu finden, über das die Damen und Herren Volksvertreter heute sinnieren?
Keine Ahnung, auch auf der Tagesordnung für Freitag steht 16/1830 ...
Aber wie ich bereits festgestellt habe, gibt es eigentlich keine inhaltliche Änderung zwischen diesem Entwurf und dem, was als allerneuester Konsens beim BMJ zu lesen ist:
Sie haben einfach 1 1/2 Jahre im Kreis diskutiert und müssens jetzt nur so umformulieren, dass das Verfassungsgericht nicht merkt, dass es ignoriert wird.
Tach,
hat eigentlich noch jemand was von der Umstellung des KU, bzw dem Wegfall der DT gehört?
Das sollte doch eigentlich auch mit der Unterhaltsrechtsreform verknotet werden.
Davon habe ich jetzt aber irgendwie nix mehr gehört.
Edit: Ziehe meine Frage zurück euer Ehren.
Hatte übersehen, dass das doch drin steht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
>Hier< die sog. Formulierungshilfe, resp. neue Gesetzentwurf. Sobald ich Luft habe, stelle ich den heutigen, geplanten und jetzt greifenden Text gegenüber.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was fällt sofort ins Auge:
Der Mindest-KU ist nicht explizit an den KFB gem. EStG gekoppelt. Der Mindest-KU gem neuem Recht wird grds. um das halbe KG gekürzt, wodurch sich keine höheren Zahlbeträge ergeben. Und das für die kommenden zwei Jahre!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die KU Abstufungen nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen tauchen aber irgendwie trotzdem nicht auf.
Gelten denn dann die Stufen der DT doch weiter?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Mindest-KU ist *NICHT* explizit an den KFB gem. EStG gekoppelt.
Doch schon, dass jetzt zusätzlich Zahlen in Euro im Gesetz stehen sollen ist eine Übergangsregelung, die verhindern soll, dass mit dem Inkrafttreten der Reform die Zahlbeträge erstmal sinken.
Wenn dann die nächste Erhöhung des Kinderfreibetrages kommt gilt §1612a wie im ursprünglichen Entwurf.
Werden die Zahlen der aktuellen DT jetzt eigentlich schon bundesweit benutzt oder gibt es noch die Berliner Tabelle mit anderen Zahlen?
Hallo,
ich habe eine oder zwei Fragen:
Kann jemand eine Einschätzung abgeben, was das neue Recht (nur in Bezug auf BU, nicht KU!) für Ehefrauen in bestehender Ehe bedeutet, deren Männer - warum auch immer - aus einer Affäre oder einen ONS ein uneheliches Kind haben?
Wie weit reichen die Eingriffsmöglichkeiten des Staates?
Kann es sein, dass nach Erfüllung der Unterhaltspflicht für die Kinder und Abzug des Selbstbehaltes der verbleibende Teil so unter den Müttern verteilt wird, dass auch die Ehefrau gezwungen wird, mehr zu arbeiten? Obwohl sich Mann und Frau festgelegt hatten, dass sie bei den Kindern bleibt und den Haushalt führt?
Geht sie dann arbeiten, um indirekt die Frau zu unterstützen, die viell. versucht hat, sich in die Ehe zu drängen?
Merkwürdiges Gefühl...
Hallo Wolke 7,
ich würde mal davon ausgehen das es dem Kind ob ehelich oder nicht ganz egal ist woher das Geld kommt damit es wenigstens grundversorgt ist!
Dem Kind ist es auch vollkommen egal wie es gezeugt wurde und dazu gehören immer zwei!
Also würde ich mir an deiner Stelle vielleicht schon mal einen Job suchen.
Denn in der Reform geht es hauptsächlich um die KINDER.
Moin,
ganz so eindeutig sehe ich es nicht. Da haben wir erstmal den Vertrauensschutz, so makaber sich das in dieser Situation auch anhört. Wenn die Ehefrau schon seit Jahren im Wesentlichen die Kinder betreut und die Lebensführung so angelegt ist, dann kann sie nicht so einfach aus der Unterhaltsberechnung verdrängt werden. Wichtig wäre hier, dass auch der Ehemann mit dem Vertrauensschutz argumentiert.
Zum zweiten hat Wolke7 in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass eines ihrer Kinder ein Handicap hat und besondere Betreuung braucht(e?). Das ist ein weiterer Grund für EU.
@ Wolke7
lass dich nicht verrückt machen, warte erstmal ab
eskima
Denn in der Reform geht es hauptsächlich um die KINDER.
Das würde ich so nicht sagen. Es geht doch in der Reform auch um die Gleichbehandlung der Mütter. Und diese Änderungen sind doch gerade was die Dauer des EU betrifft ziemlich groß. Oder hab ich da was nicht richtig verstanden?
Moin,
in sämtlichen mir bekannten Fernsehdiskussionen wurde betont, dass es nur um den Betreuungsunterhalt geht. Alle anderen Gründe für EU bleiben unberührt.
eskima