Und zum Thema Kinderarmut: Auch das ist doch so typisch an diesem Gesetzesentwurf - es wird verlagert und verlagert, die Lücke die dort entsteht muss mit anderen Mitteln gefüllt werden. Wirkliche Änderungen, z.B. Schaffung von mehr Kindertagesstätten damit die Mütter eher wieder ins Berufsleben einsteigen können, kann kaum umgesetzt werden weil es einfach zu viel kostet. Vielleicht in zwanzig Jahren, dann können wir unseren Kindern ja erzählen, wie schwer es wir doch hatten...
Wenn der KU das Existenzminimum darstellt, so frage ich mich
a) warum ist das nicht auch so im EStG enthalten (sondern nur der einfache Kfb) ?
b) warum kennt das EStG keine Altersstaffelung ?
Der Kinderfreibetrag ist entstanden auf massiven Druck seitens des BVerfG auf den Gesetzgeber zur steuerlichen Freistellung des Existenzminumims für Kinder. Wenn es um KU geht, sieht der Gesetzgeber nunmehr das Existenzminimum als doppelt so hoch und zudem mit Altersstaffelung versehen an. Zumindest ist damit die einkommensabhängige Steffelung des KU vom Tisch. Ob das gut ist, stelle ich als Frage mal in den Raum - passt aber irgendwie zum rotgrünen Gesocks, das Geld der Einkommensstarken zu schützen und zu mehren.
zu a) man müsste dann auch das EStG ändern... und der Begriff "Existenzminimum" ist in so vielen verschiedenen Gesetzeswerken und so unterschiedlichen Rechtsgebieten gültig... das käme einem Rundumschlag des deutschen Rechts gleich - und welche Regierung könnte so etwas vorlegen und durchbringen?
Was wäre dann wirklich das Existenzminimum? Pro Person 10qm, Essensgutscheine und 20 Euro Taschengeld? :mad2:
zu b) Ich glaube, so eine Altersstaffelung gibt´s wirklich nur beim Kindesunterhalt... korrigiert mich, wenn ich falsch liege
und ansonsten: Wir haben ja noch immer dieses wunderbare Modell des gleichzeitig nebenher Bestehens von Kindergeld und Kinderfreibetrag... das Finanzamt macht bei der Festsetzung der Einkommenssteuer eine Günstigerprüfung, welche Anwendung (Kindergeld oder KFB) mehr Kohle ergibt und setzt diese dann an. Den KFB zu verdoppeln wäre wirklich nur für die Einkommensstarken von Vorteil, aber vielleicht, mit Westerwelle als Finanzminister :knockout:
LG
slave
[Editiert am 2/6/2005 von slave_machinery]
¡No Pasarán!
Moin,
Hmmmmmm...entweder denke ich zu kompliziert oder der eine oder andere zu einfach?
Also ich denke dann wohl zu einfach :). Es steht doch noch überhaupt nichts fest und die Reform ist noch "Zukunftsmusik".
Warum sich über ungelegte Eier aufregen, es ist ein Entwurf.
*baldrianrüberreich*
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Panorama im Ersten gesehen?
"Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle" - so lautet das ehrenwerte Motto der geplanten Unterhaltsreform von Justizministerin Zypries. Auch die Union spendet Beifall und will die Reform im Falle eines Wahlsieges umsetzen.Doch die kinderfreundlichen Politiker haben ihr neues Unterhaltssystem nicht richtig durchdacht: Viele Kinder bekommen in Zukunft nicht mehr, sondern weniger Geld. Der Grund: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Unterhaltszahlungen an die Kinder künftig Vorrang vor dem Unterhaltsanspruch der Mutter haben. Aber nur der Unterhalt an die Mutter kann vom Ex-Mann steuerlich abgesetzt werden. Da diese Absetzmöglichkeit jetzt entfällt, bleibt für alle weniger netto übrig. Gespart hat nur der Staat, bis zu 200 Euro pro Monat und Scheidungsfall.
Nach der Sendung können Sie hier das Video des Beitrages ansehen und am Freitagnachmittag den dazugehörigen Text herunterladen.
http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2005/0602/kinder.html
Gruß
eskima
Da ist ja die magische Geldquelle. Ich hatte gar nicht daran gedacht. Nun ja. Doch keine Romantiker.
Der Entwurf wird von der CDU verfolgt werden, so sie dran kommen bzw. gestützt werden, so sie nicht dran kommen. Also vollkommen egal, was passiert.^
Panorama habe ich auch gesehen. Leider komplett. Leider, weil ich nun ob der Lügen der Politiker mehr gefrustet bin, als vorher. Manchmal ist es besser, das nicht so deutlich mitzubekommen.
Von dem RA habe ich heute eine Rundmail zugespielt bekommen. Wenngleich er sehr der mütterzentriertheit nach argumentiert, hat er im Kern mehr als nur recht.
Ziel ist die Entlastung des Bundesfinanziministers. Durch die Verlagerung des Unterhaltshalts in Richtung Kinder geht die Absetzbarkeit des TU/EU flöten. Ein Geldsegen für den Bund und die Gemeinden. Aber auch hier zeigt sich wieder die Kurzsichtigkeit der politischen Helden. Es fallen die Kinder aus der Armutsstatistik raus und damit gibt es keine jährliche Haue mehr vom Kinderschutzbund. Der alleinerziehende Elternteil fällt dadurch der staatlichen Unterstützung anheim und dessen einzige Lobby ist der VAMV. Hmmmm - eigentlich nicht schlecht. Die sind ja bisweilen derart mies drauf, die möchte ich nicht gegen mich haben.
Seite 38 erster Absatz letzter Satz des Referentenentwurfs:
"Korrekturbedürftig kann eine Mangelfallberechnung insbesondere dann sein, wenn nach ihrem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete zweite Familie auch unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat."
Das heißt auf gut Deutsch: Es wird eine Einkommensgesamtrechnung erstellt, also inkl. der Einkünfte der Zweitfrau. Damit muss eine der Sache nach völlig unbeteiligte Person ihre Einküfte offenlegen, damit erkennbar ist, ob der SB des Unterhaltspflichtigen soweit abgeschmolzen werden kann, bis Parität der Einkommen zwischen alter und neuer Ehe hergestellt ist.
Lese nur ich das so?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DT,
nein, das liest nicht nur du so. Aber konkret in unserem Fall mußte ich mich längst offenbaren, es gibt keine Geheimnisse mehr.
Bleibt nur die "Freude" wenn der Nächste 18 ist und sich nicht allein unterhalten kann, das dauert noch 1 1/2 Jahre *sfg*
Gruß
eskima
Guten Morgen,
wir haben das Thema gestern abend disskutiert. Mein LG meinte "das können die gar nicht machen, so schlimm wird das garantiert nicht kommen". Aber nachdem ich mir jetzt mal alles genau durchgelesen habe, stehen meine Nackenhaare.
Ich hatte mir ja erhofft, das es besser wird - weil auch immer von der Gleichstellung zwischen Erst- und Zweitfrau gesprochen wurde.
Da war ich wohl ein wenig zu optimistisch ...
LG
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
hallo zusammen,
auch ich habe natürlich mit interesse 😡 die geplante änderung und die hier daraus resultierende diskussion verfolgt. für viele wird - wenn es letztendlich tatsächlich so kommt - dies eine verschlechterung der bisherigen situation darstellen. wobei was heisst in diesem zusammenhang eigentlich schlechter :question: - geht es oftmals noch schlimmer?
wenn ich aber den text und dt´s kommentare richtig verstanden habe - gerade was die parität der einkommen betrifft - werden die den kürzeren ziehen, die eh schon am minimum lebten...
unter dem aspekt das die ex willig ist und arbeiten gehen kann, sowie sowohl kinder in der neuen als auch der alten gemeinschaft vorhanden sind, dürften die änderungen nicht all zu gravierend sein (bitte korregiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe).
somit sieht doch wohl der schlechteste fall wie folgt aus:
gescheiden mit 2 kindern, in einer neuen beziehung lebend, das neue kind in einem alter wo die neue lg wieder arbeiten kann/muss und die ex hält es aus den unterschiedlichsten gründen nicht für nötig eine arbeit anzunehmen.... :knockout:
nach all dem was ich nun gelesen habe kann ich nur hoffen, dass egal welche regierung im herbst das ruder ergreift, andere themen wichtiger sind (eigenheimzulage, pendlerpauschale....) als dem armen mann/frau noch tiefer in die tasche zu greifen und jegliche basis eines neuen lebens zu nehmen
gruss regen
schon mit dem aktuellen Gesetz haben wir resigniert, und nicht unbedingt die Zuversicht das es besser oder anders wird. Da bekommt das Kind doch nur einen anderen Namen.
Unsere Exe fährt (fliegt) dieses Jahr zum 2. mal in Urlaub, während wir uns (nicht nur) an den wöchentlichen Umgangs WE fragen was wir den Kindern auf den Tisch bringen.
Wird sich daran was ändern ? Ich glaube es nicht mehr
Die Akzeptanz der Reform wird durch geschickte Formulierungen und das Vorspielen falscher Tatsachen erschlichen.
In keinem Punkt wird die Unterhaltsdauer für den Betreuungselternteil eingeschränkt. Und das, obwohl großmundig behauptet wird, die nacheheliche Verantwortung soll gestärkt werden. Sobald Kinder im Spiel sind, gilt das bequeme Sofa weiterhin als Hauptaufenthaltsort des Betreuungselternteiles. Und dann, nach Jahren der aufopferungsvollen Erziehungsleistung ist es schlicht zu spät für die Rückkehr in den Beruf. Zum Glück gibt es ja die §§ 1571 bis 1573 BGB. Und wie gut, dass diese Regelungen im Referentenentwurf nicht angetastet werden. Doch, § 1573 Abs. 5, die zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt sind gestrichen worden. Damit ist die Unterhaltsrente ja bis zum Ende gesichert.
Ich beobachte die Diskussion zu diesem Thema in einem anderen Forum, welches zu einem Verein gehört, der Unterhaltsbelange im Namen führt. Beschämend, für wie dumm die Mitglieder verkauft werden. Diese senile Gangart ist jedoch bezeichnend. Man will sich ja nichts verderben und wenn, dann höchstens mit den Mitgliedern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Interessant auch >dieser< Aufsatz des RAs aus der gestrigen Panorama-Sendung, den ich in Teilen aber nicht stütze.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nicht schlecht geschrieben der Artikel. Besonders bemerkenswert fand ich die Ausführungen zum Realsplitting!!! Das kann man uns doch nicht verkaufen, dass die Gesetzemacher das nicht bedacht hatten und nur rein "zufällig" 600 Mio EURO mehr in die Staatskasse fließen.
Ich schätze es auf über 600 Mio. € in 5 Jahren. Es wurde vom Autoren auch nur mit vorsichtigen Annahmen operiert um argumentativ nicht gleich aus dem Rennen zu fliegen.
Und natürlich ist einziges Ziel der Reform das Staatsinteresse. Ist denn wirklich jemand so naiv und denkt angesichts der heutigen Verhältnisse (Wirtschaft, Gesellschaft), der Staat würde etwas für das Wohlergehen seiner Bürger machen?
DeepThought
[Editiert am 3/6/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
ich hoffe Deinem Blutdruck geht es wieder etwas besser. Oder hast Du noch das gleiche Rauschen im Ohr wie ich. Bis jetzt hat noch keiner die Leiter an die Palme gebracht, auf der ich sitze. Dass das Ganze eine Mogelpackung schönster Güte ist, sage ich schon sehr lange (noch bevor ich den Referentenentwurf zu Gesicht bekam).
Es ist eine Umschichtung zu Gunsten des Staates und zu Lasten der Väter, Zweitfamilien und Kinder. Das war doch zu erwarten gewesen. Der Staat kann es sich doch gar nicht leisten, auf irgendwas zu verzichten oder gar drauf zu bezahlen. Die Schönfärberei der Politiker, als sie ihr neuestes Werk anpriesen, war doch deutlich zu sehen.
Es ist ja nicht nur so, dass der Steuervorteil beim Vater für die Unterhaltszahlung oftmals entfällt. Durch die Verlagerung der Zahlungen auf den Kindesunterhalt bekommen erst recht viele Väter die A....karte.
Bei Kindesunterhalt für minderjährige und minderjährigen gleichgestellten Kindern hat der Unterhaltspflichtige ja eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Somit nehme ich an, dass in Zukunft der Staatsanwalt sich des Öfteren mit dem § 170 StGB befassen "darf".
Dann zu den unterschiedlichen hohen Bedarfseinordnungen eines Kindes. Bei allen möglichen Stellen hat das Kind einen anderen Bedarf: Hartz IV, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt vom Elternteil, Steuer usw. Das soll sich ja wieder nicht ändern. Oder steht irgendwo geschrieben, dass das Kind, wenn der Vater nicht zahlen kann, den dann notwendigen Regelbetrag von staatlichen Stellen bekommt?
Hat einer schon mal mit einem Hartz IV Rechner (gibts ja im Internet) ausgerechnet was mit seinem Kindesunterhalt passiert, wenn Mama oder deren Lebensgefährte Hartz IV benötigt? Richtig, ein Teil des Unterhaltes, gedacht für den Lebensstandard des Kindes (noch am Lebensstandard des Vaters festgemacht) wandert zu anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft - unter Umständen zum Lebensgefährten. Hab's mal im Februar bei einem ALG II Rechner http://www.alleinerziehend.net/Alleinerziehend-ALGII-Rechner.html auf einer Alleinerziehenden HP gemacht. Solche Sachen sollte ich nicht so oft machen, ist tatsächlich gesundheitsschädlich.
Beim jetzigen Gesetzentwurf werden evtl. die jetzt noch unterhaltspflichtigen Exmänner von geschiedenen KINDERLOSEN Paaren entlastet. Selbst das will ich noch nicht so glauben, es gibt ja immer noch die dehnbaren Gummis: wenn sie keine Arbeit findet usw. Wie man keine findet, wissen wir doch auch alle. Bevor Sozialämter dann die Kasse aufmachen, werden sie wieder den Exmännern ins Portemonnaie greifen.
Aber ich glaube sowieso nicht, dass der Gesetzentwurf so durchkommt: die kochen in Berlin erst mal an der Suppe. Im Moment sind sie dabei die Zutaten einzukaufen. Sie haben noch einiges vergessen und müssen noch mal los zum Shopping. Ob es diese Regierung noch schafft sie auf den Tisch zu bringen? Egal – die nächste Regierung wird auch mit drin rumrühren und Zutaten einfügen wollen. Bei der jetzigen Regierung auch die Opposition – da es ja sonst nicht durch den Bundesrat kommt. Somit werden Kompromisse gemacht und hier was weggelassen und dort was dazugefügt. Wir müssen abwarten. Es kann rauskommen – versalzen, zu lasch, angebrannt, übergekocht oder gar vom Herd geschmissen.
Noch ein Tipp: im VafK- und Zweitfrauen-Forum sammeln wir Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf. Vielleicht habt Ihr auch ein paar gute Ideen.
Viele Grüße
Ingrid (aus der Wüste Gobi - aber dort muss man sich auch ärgern)
Hallo Ingrid,
Bei Kindesunterhalt für minderjährige und minderjährigen gleichgestellten Kindern hat der Unterhaltspflichtige ja eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Somit nehme ich an, dass in Zukunft der Staatsanwalt sich des Öfteren mit dem § 170 StGB befassen "darf".
Da liegen auch meine größten Bauchschmerzen. Ich hab zwar nur 'unsere' Leitlininen gelesen (Schleswig-Holstein), aber da steht dann schon ganz oben:
Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielbare Einkünfte sein (fiktives Einkommen).
Somit ist bei KU für minderjährige und privilegierte Kinder alles drin. Der Selbstbehalt kann mit diesem Argument bis ins Bodenlose gedrückt werden. Der Zahlungsverpflichtete könnte ja einen Nebenjob annehmen, also rechnen wir doch mal fiktiv ein Einkommen aus Nebenjob an, damit der Mindestunterhalt auch im Mangelfall gewährleistet ist...
Man könnte natürlich auch fiktiv annehmen, dass Next ihren Partner unterstützen wird, da sie ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben und somit kann mehr KU gezahlt werden...
Ich könnte :pukey:
Gruß
eskima
Hallo,
wenn man das alles so liest wird einem ja grottenschlecht. Wollen die Minister wirklich nur noch Singlehaushalte und die Geburtenzahlen noch mehr reduzieren, genau das werden sie mit diesem Referentenentwurf heraufbeschwören.
Das ganze wird dazu führen, daß eben Erst- und Zweitfamilie noch mehr als bisher Sozialhilfeabhängig werden müssen. Und was die gesteigerte Erwerbsobligenheit angeht, von der du sprichst Ingrid. Da gibt es doch noch das Arbeitsrecht und da darf man z.B. nicht mehr als 10 Stunden hintereinander arbeiten, das tun die meisten ja eh schon und außerdem muß der Arbeitgeber dieser Nebentätigkeit auch zustimmen und wenn er dies nicht tut?
Ich habe so den Eindruck, auf die Vorschläge, die von den einzelnen Gremien, wie z.B. zweitfrauen, oder isuv gemacht wurden oder werden, wurde in keinster Weise eingegangen. Wäre wohl zu groß, diese Reform die dann nötig gewesen wäre.
Wenn ich den Referentenentwurf lesen, so hat sich kaum etwas verändert, es wurde nur in anderen Worten gefasst und die Staatskassen entlastet durch das streichen von Steuervorteilen. Ich hoffe doch sehr, daß das BverfG so etwas nicht akzeptieren wird.
Gruß
euridike
Tja, und das gilt dann in Zukunft auch für die Zweitfrauen???? Zur Unterhaltung der Erstfrau???
Ich bin ja gutmütig, aber da hört's echt auf!
Gruß
Andrea
PS: Zweitfrauen aktiv-Chat morgen um 20.00 Uhr
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Panorama im Ersten gesehen?
Jep. Siehe auch diesen Thread: http://www.das-familienrecht.de/forum/read.php?1,523
cya,
elwu
Hallo,
hab ich richtig verstanden dass der Kindesunterhalt nicht nach dem Gehalt gemessen wird. Heißt das, dass ein besserverdienender in Zukunft möglicherweise weniger KU zahlen muss wie bisher? Sind Deine errechneten Beträge die Obergrenze?
Grüße
Barbara
Moin babs,
dass der Kindesunterhalt nicht nach dem Gehalt gemessen wird.
...werden soll. Das ganze hat Vorschlags-Charakter.
Heißt das, dass ein besserverdienender in Zukunft möglicherweise weniger KU zahlen muss wie bisher?
Wenn das so durchgeht, ja. Wieder ein Beweis für das ach so soziale Engagement der Rot-Grünen Blender.
Sind Deine errechneten Beträge die Obergrenze?
Ich habe nur den Text mathematisch aufbereitet. Und wie gesagt, wenn das so durchgeht, dann ja. Allerdings ist es auch gleichzeitig die Untergrenze und das ist weitaus dramatischer.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!