Der Weg zur Unterhaltsreform ist frei
Die Familienpolitiker der Union haben ihren monatelangen Widerstand gegen eine Reform des Unterhaltsrechts aufgegeben. Nach Informationen der FTD sollen die neuen Regeln für den Fall der Trennung oder Scheidung noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.
Ab dem 1. Januar 2008 sollen demnach Kinder bei der Berechnung des Unterhalts stets gleich behandelt werden, egal, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Damit wollen Union und SPD eines der heikelsten Konfliktthemen dieses Jahres abschließen. Obgleich das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf bereits im Jahr 2006 verabschiedet hatte, wurde die Reform in diesem Jahr gleich mehrfach gestoppt.
Vor allem konservative Familienpolitiker von CDU und CSU traten immer wieder auf die Bremse, weil sie den Stellenwert der Ehe durch die Reform gefährdet sahen. Die Sozialdemokraten und deren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betrachten das Vorhaben dagegen als wichtigen Beitrag zu einer moderneren Gesellschaftspolitik.
Tatsächlich werden heute deutlich mehr Ehen geschieden als noch vor zehn Jahren. Reichten 1995 gut 170.000 Ehepaare die Scheidung ein, waren es 2005 über 200.000. Obwohl das Tauziehen um das neue Unterhaltsrecht in den vergangenen Monaten öffentlich kaum eine Rolle spielte, betrifft die Gesetzesnovelle jedes Jahr Zehntausende Mütter und Väter.
Streit um die Behandlung der Frau
Bis zuletzt drehte sich der Streit zwischen den Koalitionspartnern um die Behandlung der Ehefrau. Die Union argumentierte, insbesondere nach einer langen Ehe müsse die Ex-Frau gegenüber möglichen anderen unterhaltsberechtigten Müttern bevorzugt werden. Heute werden sowohl die geschiedene Frau als auch deren Kinder bei der Höhe und der Dauer des Unterhalts bevorzugt. Die SPD wollte hingegen nicht nur alle Kinder, sondern auch die unterhaltsberechtigten Mütter oder Väter gleich behandeln - unabhängig vom Status ihrer einstigen Beziehung.
Unterstützung erhielten die Sozialdemokraten im Sommer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hielten darin fest, dass sich der sogenannte Betreuungsunterhalt für die Mutter allein aus dem Kind und nicht aus dem Status der Beziehung ableite. Privilegien für ehemalige Ehefrauen waren damit nur noch schwer zu begründen.
Obgleich das Urteil eindeutig war, ging das Gerangel zwischen Rechts- und Familienpolitikern weiter. Verhandelt wurde streng geheim, Kompromisse wurden aus Rücksicht auf die Familienpolitiker immer wieder vertagt. Auch der Plan, die Reform an diesem Freitag im Bundestag verabschieden zu lassen, steht noch unter einem Vorbehalt: Die Fraktionsspitzen von Union und SPD wollen am Montag über den Gesetzentwurf beraten.
Der in den vergangenen Wochen ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass die Ansprüche von Kindern bei der Unterhaltsberechnung zuerst bedient werden. Sie stehen im sogenannten ersten Rang. Die Rangfolge ist dann wichtig, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zumeist des Vaters, nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen.
Im zweiten Rang folgen die Mütter, egal, ob sie mit dem Vater verheiratet waren oder nicht. Außerdem steht hier die Ex-Ehefrau "bei einer Ehe von langer Dauer". Ursprünglich hatte die Union darauf bestanden, für die Ehefrau einen Rang 2a und für die nicht-eheliche Mutter einen Rang 2b zu schaffen. "Diese Differenzierung war nach dem Karlsruher Urteil nicht mehr möglich", heißt es bei den Familienpolitikern der Union.
Indes gibt es eine Billigkeitsklausel: Hat die Ehefrau ihr Leben vor allem der Kindererziehung gewidmet und sich fest auf die Sicherheit ihrer Ehe verlassen, können Richter ihr einen längeren Unterhaltsanspruch zusprechen.
Allerdings soll mit der Reform auch der Druck auf alle Unterhaltsberechtigten steigen, nach der Trennung zügig wieder einen Job anzunehmen und selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Die Unterhaltsdauer soll daher grundsätzlich auf drei Jahre befristet werden.
Quelle: >FTD<
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
was man ja so hört, daß das gesetz nächste woche im bt beschlossen werden soll...
die verhandlung wegen nachehelichen unterhalt ist bei mir am 15.11.
die frage:
wenn es nun wirklich davor beschlossen wird, muß dann der richter schon berücksichtigen? (richter müssen ja vorausschauend entscheiden oder?)
... Die Unterhaltsdauer soll daher grundsätzlich auf drei Jahre befristet werden.
Quelle: >FTD<
WOW! Das klingt zu schön, um wahr zu sein... :thumbup:
dazu die Bestätigung auch >>>hier<<<:
spiegel.de v. 5.11.2007Einigung über Unterhaltsrecht
Die Familienpolitiker der Union haben ihren Widerstand gegen eine Reform des Unterhaltsrechts aufgegeben. Die neuen Regeln werden demnach noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen.
Berlin - Union und SPD haben sich auf eine Reform des Unterhaltsrechts verständigt. Vom nächsten Jahr an sollen alle Kinder die gleichen Ansprüche auf Unterstützung haben - unabhängig davon, ob sie aus der ersten, einer weiteren Ehe oder aus einer Beziehung ohne Trauschein stammen. Das berichtete Justizministerin Brigitte Zypries in der ARD-Sendung "Anne Will". Gleichzeitig werde der Unterhalt für die Elternteile, die Kinder betreuen, zeitlich befristet.
Noch in dieser Woche soll die Reform des Unterhaltsrechts im Bundestag beschlossen werden. Mit der Neuregelung würden eheliche und nicht eheliche Beziehungen keineswegs gleichgestellt, betonte Zypries. Es gehe allein um den Betreuungsunterhalt für Kinder. Vor allem konservative Familienpolitiker von CDU und CSU hatten bei der Reform immer wieder auf die Bremse getreten, weil sie den Stellenwert der Ehe gefährdet sahen.
Der Gesetzentwurf sieht laut Zypries vor, dass die Ansprüche von Kindern bei der Unterhaltsberechnung zuerst bedient werden. Sie stünden im sogenannten ersten Rang. Die Rangfolge ist immer dann wichtig, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zumeist des Vaters, nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen. Im zweiten Rang sollen nach Informationen der "Financial Times Deutschland" die Mütter folgen, egal, ob sie mit dem Vater verheiratet waren oder nicht. Außerdem stehe hier die Ex-Ehefrau bei einer Ehe von langer Dauer.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
BMJ - News:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
BMJ - News: ...
Ich hab's mal aufmerksam gelesen, und dabei festgestellt, dass exakt dasselbe drinsteht wie in dem Entwurf vom letzten Jahr, sie habens wirklich nur umformuliert, vergleicht selbst:
§1615I-Version 2006
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.
[§1615I-Version 2007
Künftig haben alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuend, zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser Betreuungsunterhalt ist im Einzelfall zu verlängern, soweit und solange dies der Billigkeit entspricht. Maßgeblich sind dabei die Belange des Kindes.
§1570-Version 2006
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dabei sind auch die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
§1570-Version 2007
Ab dem Alter von drei Jahren sind – entsprechend dem Anspruch auf einen Kindergartenplatz – auch die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Soweit diese eine mit den Belangen des Kindes vereinbare Erwerbstätigkeit ermöglichen, ist der betreuende Elternteil hierauf zu verweisen. Damit ist der Betreuungsunterhalt, der im Interesse des Kindes geschuldet wird, einheitlich von gleicher Dauer. Darüber hinaus wird mit der Reform die Möglichkeit geschaffen, aus Gründen der nachehelichen Solidarität im Einzelfall den Betreuungsunterhalt für geschiedene Elternteile zusätzlich zu verlängern. Diese Verlängerungsmöglichkeit rechtfertigt sich alleine aus dem in der Ehe gewachsenen Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.
Wird das Verfassungsgericht das hinnehmen ??
Hi pappasorglos,
nach meiner Meinung ja.
Die "Karlsruher" hatten ja entschieden, daß Nichteheliche Kinder nicht benachteiligt werden dürfen.
Denn
... Diese Verlängerungsmöglichkeit rechtfertigt sich alleine aus dem in der Ehe gewachsenen Vertrauen
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo zusammen,
was mir so durch den Kopf geht in dem Zusammenhang...
Gerade in den Mangelfällen ist das doch häufig so, dass der EU durch die ARGE übernommen wird, wenn der Unterhaltspflichtige nicht voll leistungsfähig ist.
Werden jetzt alle Mütter massiv von der ARGE in die Arbeit gedrückt mit denselben Maßnahmen wie die Arbeitslosen? Ablehnung von Arbeit = Kürzung der Leistung?
Dann wird wohl ein Großteil der regelnden Prozesse demnächst zwischen ARGE und Müttern laufen?
Mütter kommen in die Pflicht, sich erklären zu müssen, warum sie nicht arbeiten können?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hi,
Gerade in den Mangelfällen ist das doch häufig so, dass der EU durch die ARGE übernommen wird, wenn der Unterhaltspflichtige nicht voll leistungsfähig ist.
Werden jetzt alle Mütter massiv von der ARGE in die Arbeit gedrückt mit denselben Maßnahmen wie die Arbeitslosen? Ablehnung von Arbeit = Kürzung der Leistung?
Dann wird es wohl so sein, daß wieder irgendein Billigkeitsgrund gefunden wird :exclam:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Dann wird es wohl so sein, daß wieder irgendein Billigkeitsgrund gefunden wird :exclam:
Muss nicht, dafür gibts auch weiterhin § 1573 BGB
guten morgen,
nach lektüre - vielleicht habe ich ja auch etwas nicht verstanden - ergeben sich für mich folgende fragen.
wie seht ihr das:
- wird es so etwas wie eine 'stichtagsregelung' geben? konkret: was bedeutet das neue gesetz z.B. für ehen, die kurz VOR inkrafttreten des gesetzes geschieden wurden? gilt da auch die "drei-jahres-regelung" bzgl. BU...?
- bezieht sich der betreuungsunterhalt auf 3 jahre nach geburt ODER 3 jahre nach scheidung? falls ersteres: bedeutet dies, dass grundsätzlich (abgesehen von den dargestellten einzelfällen bzgl. Billigkeit)nach einer scheidung, bei der das kind 3 jahre oder älter ist, KEIN BU mehr zu zaheln ist???
danke
wolli aus düsseldorf
(dem gerade schwant, dass er möglicherweise sehr viel geld an BU/EU hätte sparen können, wenn seine scheidung nicht juni 2007 sondern erst jetzt stattgefunden hätte...)
Werden jetzt alle Mütter massiv von der ARGE in die Arbeit gedrückt mit denselben Maßnahmen wie die Arbeitslosen? Ablehnung von Arbeit = Kürzung der Leistung?
Hallo Andrea,
das ist eine gute Frage, und ich glaube, die Antwort steckt im Gesetzenwurf, da steht unter:
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
"Die Auswirkungen der Reform auf staatliche Sozialleistungen werden sich voraussichtlich gegenseitig neutralisieren: Mit der Einführung des Vorrangs von Kindesunterhaltsansprüchen vor allen anderen Unterhaltsansprüchen und durch die Definition des Mindestunterhalts wird der Bedarf minderjähriger Kinder in wesentlich mehr Fällen als heute durch Unterhaltsleistungen gedeckt werden können, so dass diese Kinder keine ergänzenden staatlichen Leistungen mehr benötigen. Die entsprechende Haushaltsentlastung wird voraussichtlich aber wieder kompensiert durch einen höheren Bedarf an staatlichen Sozialleistungen für die in den zweiten Rang verwiesenen kinderbetreuenden Elternteile."
Sowas muss wohl in einem Gesetzentwurf stehen, sonst kommt er nie durch. Da ist also nur von Umverteilung die Rede, und keinesfalls davon, dass es massenhaft neue ALG-2 Leistungsfälle geben wird für eine Entlastung der Unterhaltspflichtigen. Meine Prognose ist, dass es bei den Geschiedenen nur oberhalb des Alg-2 Niveaus zu einem Kahlschlag kommen wird, und bei den ledigen sogar massenhaft zu Billigkeitsfällen zur Grundsicherung, sodass das Sozialsystem sogar entlastet werden wird.
- wird es so etwas wie eine 'stichtagsregelung' geben? konkret: was bedeutet das neue gesetz z.B. für ehen, die kurz VOR inkrafttreten des gesetzes geschieden wurden? gilt da auch die "drei-jahres-regelung" bzgl. BU...???
- bezieht sich der betreuungsunterhalt auf 3 jahre nach geburt ODER 3 jahre nach scheidung? falls ersteres: bedeutet dies, dass grundsätzlich (abgesehen von den dargestellten einzelfällen bzgl. Billigkeit)nach einer scheidung, bei der das kind 3 jahre oder älter ist, KEIN BU mehr zu zaheln ist???
Hallo Wolli,
nach meinem Verständnis wird es keine Stichtagsregelung sein, sondern eine "Zumutbarkeits-Klausel":
"Entscheidendes Kriterium, inwieweit eine bestehende Unterhaltsregelung aus Anlass der Neuregelung an das neue Recht anzupassen ist, ist neben der Wesentlichkeit die Zumutbarkeit einer Änderung unter Berücksichtigung des Vertrauens in den Fortbestand einer titulierten bzw. einer nicht titulierten Unterhaltsvereinbarung. Dieses Kriterium ermöglicht eine flexible, an der Einzelfallgerechtigkeit orientierte Überleitung bestehender Unterhaltsregelungen auf die neue Rechtslage."
Die 3-Jahres Grenze meint immer das Alter des Kindes.
danke!
aha...und WER beurteilt die 'zumutbarkeit einer änderung' bzw. 'vertrauen in den fortbestand'?
mein RA...ihr RA...das gericht??
(bei mir existiert eine nicht-titulierte unterhaltsvereinbarung, die ihr baw einen EU von 1300€/monat zusichert.., kinder sind 10 und 4 und erhalten ca. 700€ KU ; sie arbeitet ca. 14 std/woche; hat zw. 800-1000€ netto pro monat eigenes einkommen; tendenz steigend)
hallo ihr lieben
ich weiss , ich hatte das jetzt schon oft gefragt, aber was ist den nun mit den bestehenden titeln , wenn das neue unterhaltsgesetz rauskommt??
mein mann hatte erst einen letzte woche gemacht, auf drängen des jugendamtes und der anwalt meines mannes meinte , nächstes jahr wäre es für meinen mann einen nachteil, weil ich ja nicht mehr mit berechnet werde.
er hat einen statischen titel unterschrieben und bis 18 jahre befristen lassen, eigentlich gilt dies dann nicht mehr oder??
gruss
noella
Moin,
es wird Übergangs-/Überleitungsvorschriften geben. Wie die nun genau aussehen ist in Gänze nichtbekannt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo deep thought
danke für deine antwort.
ich frage mich dann nur, warum das jugendamt nicht bis nächstes jahr mit dem titel warten hätten können, die wussten doch das das gesetz geändert wird und das zum nachteil des vaters auswirkt.
komisch komisch.
gruss
noella
Was mich interessieren würde ist ganz einfach mal die Düsseldorfer Tabelle. Ich hab einen dynamischen Titel und somit steh ich jetzt ein bisschen auf dem Schlauch. Werde ich mehr zahlen müssen oder weniger? Und mit welchen Abweichungen muss man da in etwa rechnen? Und wann wird das losgehen? Wird es die Düsseldorfer Tabelle noch geben? ----------- Also bitte wenn irgendjemand mir da eine Erklärung geben könnte.....
Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Der das Kind betreuende Elternteil erhält von seinem geschiedenen Ehegatten während der Zeit der Kinderbetreuung so lange den sog. Betreuungsunterhalt, bis er durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder selbst für sich sorgen kann. Zu der Frage, ab wann ein kinderbetreuender Ehegatte wieder erwerbstätig werden muss, gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Danach kann dem Ehegatten, der ein Kind betreut, unabhängig von den konkreten Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort, eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden, bis das Kind etwa acht Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen acht und elf Jahre alt, kommt es auf den konkreten Einzelfall an, ob eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden muss. Bei einem elf- bis ca. fünfzehnjährigen Kind ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine Teilzeittätigkeit - wenn auch nicht unbedingt eine Halbtagsstelle - zumutbar. Erst wenn das Kind ca. 16 Jahre alt ist, muss der kinderbetreuende Ehegatte eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen. Diese von der Rechtsprechung entwickelten Altersgrenzen für die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit werden der heutigen Realität mit einer hohen Erwerbstätigenquote bei Frauen und immer besseren Möglichkeiten der Kinderbetreuung nicht mehr gerecht.
Konkret: Ist eine Übermittagbetreuung in der Schule vorhanden, kann von dem kinderbetreuenden Elternteil künftig durchaus früher als heute die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden, damit er jedenfalls zum Teil selbst und eigenverantwortlich seinen Unterhalt bestreiten kann. Auch zukünftig kommt es aber immer auf den Einzelfall an, also darauf, ob das Kind einfach oder schwierig ist, ob es ständige Hilfe bei den Schularbeiten braucht oder sie eigenständig erledigen kann, ob der Hort nach der Schule problemlos zu erreichen ist u.s.w.
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Habe ich auf der Seite des BMJ gefunden...
Was soll das heißen "kann...erwartet werden.."
Meine Tochter ist 5 Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule, wo eine Ganztagsbetreung möglich ist.
Kann meine Ex, dann endlich dazu gebracht werden auf Steuerkarte zu arbeiten und ich kann den Unterhalt kürzen ?
Sie hat eine Titel gegen mich und kassiert kräftig...????
Moin,
ich kann jede Frage vollkommen verstehen. Bei jedem kommt nun Druck auf aus unterschiedlichen Gründen:
- Was ist mit alten Titeln?
- Soll ich mit der Unterhaltsverhandlung warten?
- Kann ich Abänderungsklage einreichen?
- Was ist bei der Beutreuung mehrerer Kinder?
usw. usf.
Ich bitte um Verständnis, dass diese Fragen augenblicklich schlicht nicht beantwortenbar sind. Würden wir dies können, verfügten wir über hellseherische Fähigkeiten, könnten die Lottozahlen vorhersagen und säßen mit Notebook auf'm Schoß am Strand auf den Bahamas (oder jedem anderen freundlichen Ort).
Ich bitte daher um Geduld. Sobald der Gesetzestext vorliegt, werden wir uns an eine Analyse der Änderungen und Auswirkungen machen. Dies nur, soweit es sich aus dem Gesetz ergibt. Wie immer in Deutschland wird das Feintuning den Gerichten überlassen, wodurch eine gehörige Portion Rechtsunsicherheit einzieht. War das vor der Reform anders?
DeepThought
*edit Schreibfehler
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!