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Unterhaltsrechtsreform

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 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Du hast du grds. Einbeziehung des hälftigen KG vergessen. Und dann wird's weniger.

Also:

Mindestunterhalt = Kinderfreibetrag * 2 = 3.648,00 €

    * bis Vollendung 6. Lj. = 85 % = 3.100,88 € / 12 = 258,40 € KU/mtl.
    * bis Vollendung 12. Lj. = 100 % = 3.648,00 € / 12 = 304,00 € KU/mtl.
    * ab 13. Lj. = 115 % = 4195,20 € / 12 = 349,60 € KU/mtl.

Daraus folgt neu:

* 258,40 - KG/2 = 182,40 €
* 304,00 - KG/2 = 228,00 €
* 349,60 - KG/2 = 273,60 €

Richtig?
Wie war das mit Mangel?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2007 19:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist eine sehr gute Frage und ich hatte sie befürchtet. Meine Antwort ist: "Ich weiß es nicht". Zwar steht im Referentenentwurf, dass die KG-Anrechung im Mangelfall zu unterbleiben hat. Dies hätte aber zur Folge, dass Mangelfälle mehr zahlen als Nicht-Mangelfälle (wg. KG-Anrechnung).

Es bleibt spannend...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2007 19:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Antwort ist: "Ich weiß es nicht". Zwar steht im Referentenentwurf, dass die KG-Anrechung im Mangelfall zu unterbleiben hat. Dies hätte aber zur Folge, dass Mangelfälle mehr zahlen als Nicht-Mangelfälle (wg. KG-Anrechnung).

Niemand weiss das. Und es ist erschreckend, dass sie tatsächlich einen Gesetzentwurf verabschieden wollten, den niemand quantitativ verstehen kann, es also wieder den Gerichten überlassen bleibt, und das obwohl sie dick "Normenklarheit" reingeschrieben haben.

Bei der KG-Anrechnung ging's sogar noch weiter, weil es quasi die offizielle Antwort auf den Schildbürgerstreich beim Realsplitting ist, dass ja jetzt die KG-Hälfte des Unterhaltsverpflichteten in den EU-Topf geworfen werde, die des Unterhaltsberechtigten dagegen nicht. Dadurch würde der Steuernachteil ausgegelichen. Als hätten diese Leute noch nicht mitgekriegt, dass diese KG-Hälfte bei den Mangelfällen schon vor 6 Jahren kassiert wurde.  Und dass das Verfassungsgericht bei den Regelungen zum Kindergeld eigentlich Normenklarheit angemahnt hat. Aber wen interessiert das schon. Das ist ein Kindergarten.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2007 21:06
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich hab woanders das hier gelesen(ich weiss aber die Quelle noch nicht, wird nachgereicht):

.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2007 22:24
(@murielspapa)
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Hallo,
leider keine guten Nachrichten:

http://www.faz.net/p/Rub71F0F92B94C240AF8193D17861D4690E/Dx1~Ec3a81bb0333c0beeff304c23acaf8d1b~ATpl~Ecommon~Scontent.html

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 11:15
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

leider keine guten Nachrichten:

also mein Orakel sagte, daß dies klar war  😉
Ich schätze 01.01.08 *orakelmodusaus*

Ach ja, mein RA meinte letzte Woche, daß die Gerichte sich,zur Zeit,  sehr schwer tun, diesbzgl. ein Urteil zu fällen.

Gruß
babbedeckel

PS: Schade das ich den Artikel nicht ganz lesen konnte, weil ich kein FAZ-Abonnement habe.

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 12:35
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo babbedeckel,

dann mache ich es einfach mal so:

Entscheidung über neues Unterhaltsrecht verschoben
Union will prüfen, ob Gesetz wirklich geändert werden muss

pca. BERLIN, 21. Juni. Das neue Unterhaltsrecht bleibt vorläufig unvollendet. Nachdem eine Karlsruher Entscheidung vom Mai den Anspruch ehelicher und nichtehelicher Kinder auf Gleichbehandlung untermauert hatte, sehen zwar Justizministerium und SPD-Fraktion die Notwendigkeit, das schon in erster Lesung erörterte Gesetz noch einmal zu ändern. In der Union kann man sich dazu aber noch nicht entschließen.

Der Änderungsvorschlag der Justizministerin Zypries (SPD) stieß bei CDU und CSU teilweise auf Ablehnung. Während Rechtspolitiker überwiegend Zypries' Vorschlag gutheißen, sehen Familienpolitiker den von ihnen erstrittenen Kompromiss bei der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten gefährdet und wollen ihn erhalten, indem sie Änderungswünsche pauschal zurückweisen. Ein Staats- oder ein Familienrechtler soll nun für die Union prüfen, ob es nötig ist, den Entwurf zu ändern, und wenn ja, inwiefern. Frau Zypries ist nach Prüfung der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Auffassung, dass Änderungen am Entwurf unabdingbar sind. Vorschläge dazu hatte sie am 15. Juni den Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern der Koalition unterbreitet. Wie dem Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt, zu entnehmen ist, sollen Elternteile, die Kinder betreuen, künftig grundsätzlich gleich lang Unterhalt bekommen, nämlich für drei Jahre. Sowohl für Verheiratete als auch für Nichtverheiratete kann sich der Anspruch verlängern, etwa "wenn im konkreten Fall keine ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten bestehen", so die Justizministerin. Für Geschiedene wird dieser Anspruch jedoch zusätzlich "durch eine ausdrückliche Regelung um den Aspekt der nachehelichen Solidarität ergänzt", was bedeute, dass im Einzelfall berücksichtigt werden kann, welche Rollenverteilung in der Ehe vereinbart war und praktiziert wurde. Es handele sich, so Zypries in ihrem Schreiben, "also um eine Art ,Annexanspruch', der untrennbar mit dem Anspruch wegen der Betreuung des Kindes verbunden ist". Auf diese Weise, so wird es in der Fraktionsführung der Union wahrgenommen, kommt die Ministerin den Wünschen von CDU und CSU erkennbar entgegen.

Frau Zypries stellte aber fest, dass die vorgesehene Rangfolge beim Betreuungsunterhalt verfassungswidrig sei, weil sie die Kinder "zwangsläufig" benachteilige. Gegen die Änderungsabsicht am vorliegenden Gesetzesvorschlag hat sich deshalb ausdrücklich der CSU-Politiker Singhammer ausgesprochen. Er sagte der "Passauer Neuen Presse" am Dienstag: "Der Gesetzentwurf ist verfassungskonform. Wir halten Änderungen nicht für notwendig." Karlsruhe habe nicht über die Rangfolge beim Ehegattenunterhalt entschieden, deshalb wolle er bei dem bisherigen Kompromiss bleiben. Andererseits heißt es in der Fraktion, man wolle doch nicht "mit Anlauf" in Karlsruhe scheitern, wenn nach Verabschiedung des Gesetzes jemand klagt und sich herausstellt, dass die Auffassung des Justizministeriums doch zutreffend war.

Text: F.A.Z., 22.06.2007, Nr. 142 / Seite 4

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 13:38
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi Ihr,

und genau das ist das Problem zur Zeit. Die Gerichte entscheiden gar nichts mehr, weil keiner weiß was kommt und wie es weitergehen soll.
Wem kommt das wieder mal zu Gute? Natürlich, den Ex-Frauen.

Unsere Ex bekommt seit ca. 6 Jahren den gleichen EU + BU obwohl die Kinder mitlerweile 13 und 15 sind und auf weiterführende Schulen gehen. Sie macht weiterhin nur ihre 15 Stunden die Woche. Mein Mann bekommt seit Jahren schon kein Urlaubsgeld mehr und nur noch hälftiges Weihnachtsgeld (oder sogar nur noch 1/3?). Die Berechnungen stimmen nicht mehr. Aber keiner macht was bzw. will eine Entscheidung treffen. Die Ex lacht sich doch ins Fäustchen. 😡

Worauf und wie lange soll man denn jetzt noch warten:question:

Wegen der 2,- € beim KU klagt doch kein Mensch. Ich weiß gar nicht warum die ersten sich aufregen (Kinderschutzbund). Das ist doch völlig unrelevant. Wenn es bei uns schon beim ersten Versuch einer Unterhaltsabänderungsklage hieß der Betrag sei zu gering um Aussicht auf Erfolg zu haben, was denn dann beim KU???????????????

Es ist zum  ;(

Gruß
coco

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2007 13:44
(@neuesglueck)

Hallo,

seit Wochen/Monaten hört man(n) nix mehr zum Thema UH-Rechts-Reform?!
Kommt sie? Wenn ja, wann? Wie?  :question:

Wenn jemand was weiss, bitte posten. Danke.

Gruß NG  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 12:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja,

neues Glück, das ist die Preisfrage.

So wie sie geplant war wird sie nicht kommen, dafür wurde ja gesorgt. Nun haben die Zuständigen einige Monate Zeit die gerügten Passagen zu überarbeiten. Wann sie kommt und wie sie dann aussehen wird kann derzeit niemand sagen. Aber sobald es was Neues gibt wirst du es hier erfahren.

Hier kannst du den "aktuellen" Stand nachlesen.

http://www.bmj.bund.de/enid/8406f331e0f7f222666b52824b129a1e,0/Unterhaltsrecht/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1bb.html

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 13:03




(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Hallo,

seit Wochen/Monaten hört man(n) nix mehr zum Thema UH-Rechts-Reform?!
Kommt sie? Wenn ja, wann? Wie?  :question:

Wenn jemand was weiss, bitte posten. Danke.

Gruß NG  🙂

wie wir alle wissen, wurde das neue Unterhaltsrecht auf Eis gelegt, da das BVerfG wegen unterschiedliche Behandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder was dagegen hatte.
Der Rest bleibt, meines Wissens.
Besonders die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung  :thumbup:

Ich denke, daß nach der Sommerpause bis zum Herbst, oder auch bis zum 01.01.08 entschieden wird.
Das hat mir mein Orakel gesagt, bzw. ein bißchen hoffe/baue ich darauf !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 13:26
(@neuesglueck)

DANKE!  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2007 14:50
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

ICH WERDE WAHNSINNIG! 

allem guten Glauben und Hoffen zum Trotz:

MEIN ANWALT SAGTE MIR HEUTE, DAS ICH VOR ENDE 2008 NICHT MER MIT DER UH-RECHTS-REFORM RECHNEN BRAUCHE!!!!

:gunman: :gunman: :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2007 21:16
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sash,

keine Ahnung was deinen Anwalt zu so einer Aussage bewogen hat. So schwarz würde ich jetzt nicht sehen.

Auf der HP von ISUV gibt es einen Thread in dem recht aktuelle Info´s  zu dem Thema stehen. Außerdem empfehle ich

dir abgeordnetenwatch.de. Dort gibt es Statements von beteiligten Politikern zu dem Thema. Da kannst du dir selbst

ein Bild machen wann mit der Reform zu rechen ist.

Kopf hoch, du bist nicht der einzige der auf die Reform wartet.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2007 21:23
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Bart, hast mir echt wieder Mut gemacht! 

Aber es ist doch wirklich unerträglich ..... die Gegenseite argumentiert mit der bestehenden Rechtssprechung .. wo die Ungerechtigkeit zum Himmel schreit ... und ich kann bisher nur zukucken  ;(  !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2007 21:57
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Sash,

Aber es ist doch wirklich unerträglich ..... die Gegenseite argumentiert mit der bestehenden Rechtssprechung .. wo die Ungerechtigkeit zum Himmel schreit ... und ich kann bisher nur zukucken  ;(  !

Rege dich nicht auf...wir warten doch "alle" drauf, und halten die Füße still.
Die CDU war halt wieder mal schuld, daß sich das ganze verzögert  😉
Egal...kommen wird sie.
...und einige Richter berücksichtigen dies vielleicht schon.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2007 22:37
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

zur Info

Einigung beim Unterhaltsrecht rückt näher
© AP
22.09.2007 12:43:16 -

(live-PR.com) -
Berlin (AP) Im koalitionsinternen Streit um eine Reform des Unterhaltsrechts zeichnet sich eine Einigung ab. Wie der «Spiegel» am Samstag vorab berichtete, hat die Union einem Kompromissvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Grundsatz zugestimmt. Aus Unionskreisen hieß es dazu, eine Einigung sei auf gutem Wege.
Zypries will allen Eltern, die Kinder betreuen, drei Jahre lang einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt einräumen. Die bislang noch im Gesetzentwurf vorgesehene Bevorzugung von Verheirateten und Geschiedenen gegenüber Nichtverheirateten soll aufgehoben werden.
Wie der «Spiegel» berichtet, sollen geschiedene Frauen in Ausnahmefällen länger finanziell unterstützt werden, wenn es «nach der Rollenverteilung in der konkreten Ehe unter Vertrauensschutzgesichtspunkten geboten ist», wie das Nachrichtenmagazin zitierte. Die von der Union geforderte unterschiedliche Rangfolge der Ansprüche solle es nicht geben.
Zypries und Unionsfraktions-Geschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) wollen kommende Woche die Details klären, schreibt der «Spiegel». Ein Treffen sei dazu aber nicht geplant, erklärte eine Fraktionssprecherin auf AP-Anfrage. «Man ist in der Sache noch im Gespräch.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das klingt ja schon mal so gxxl dass es eigentlich nicht wahr sein kann!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 22:11
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich fang mal an zu träumen. ´In Ausnahmefällen´ länger als drei Jahre BU heisst in den allermeisten Fällen wird kein nachehelicher Unterhalt fällig.

Aber wie gesagt, es ist ein Traum. Da würde den Sozialstaat eine Lawine an Kosten überrollen wenn er die geschiedenen Männer ´aus der Pflicht´entlässt.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 22:21
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

bin ja gespannt, was der satz heissen soll:

Wie der «Spiegel» berichtet, sollen geschiedene Frauen in Ausnahmefällen länger finanziell unterstützt werden, wenn es «nach der Rollenverteilung in der konkreten Ehe unter Vertrauensschutzgesichtspunkten geboten ist», wie das Nachrichtenmagazin zitierte.

da können ja die richter wieder ausholen bis zum geht nicht mehr...

hoffe nur, daß frauen trotzdem gezwungen werden zu arbeiten. weil meine würd sich dann noch weiter davor drücken. aber wenn sie scho nen neuen hat u zudem mein kleiner in den kiga geht, muß sie ja gezwungen werden.

was anderes wäre ne riesensauerei, denn was macht sie denn sonst in der zeit von neun bis halb 2. (mei klaner ist um halb neun im kiga bis mind 2)

bin ja gespannt... wann sie kommt und wie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 21:32




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