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Unterhaltsrechtsreform

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst Du die Quelle Deiner Kunde offenbaren?

Auch wenn Du manchmal sehr spezialisierte Urteile raushaust, die ich zwar lese aber nicht anwenden kann. Extra für Pappasorglos (ganz ganz unten)

Grüßle,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 01:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Extra für Pappasorglos (ganz ganz unten)

Danke! Ich find das Klasse, weil die Liste der romantischen Heiratsmotive damit länger wird. Nicht mehr nur "Willst Du mit mir Steuern sparen", sondern auch "Willst Du den zweiten Rang mit meiner Ex teilen?"

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 01:23
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, aus dem Teenyalter sind wir doch wohl raus, oder? Romantik? Für uns gelten wohl eher die 3 K's der Pappas: Kinder, Knechten, Kasse  :rofl2: :rofl2:

Gruß,
Michael

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Geschrieben : 24.03.2007 01:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"Willst Du den zweiten Rang mit meiner Ex teilen?"

You made my day  :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ich bin nach wie vor noch nicht davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf definitiv zur Unterschrift kommt. Aber wenn er unterschrieben wird, dann wird noch mehr verbrieft, dass man von Vätern überwiegend die Kohle will.

edit: oder anders ausgedrückt: was kann einem Vater, der bereits auf den SB gedrückt wird, noch schrecken?  Sollen sich die Frauen und Herren Politiker doch streiten, wer sein sauer verdientes Geld bekommt, letztlich hat der Vater ganz andere Probleme.

Wie wäre es denn mit einer "Kasse", in die alles Geld direkt vom Arbeitgeber überwiesen wird und dann können sich alle Kinder, Erstfrauen, Zweitfrauen, Drittfrauen und folgende an die "Kasse" wenden und ihre Ansprüche geltend machen. Damit hat der Unterhaltsverpflichtete endlich den Kopf frei, seiner Arbeit nachzugehen. Er hat Zeit für seine (Umgangs-)Kinder und muss sich nicht mit diesem ganzen Kram rumschlagen. Nebenbei werden auch noch Arbeitsplätze geschaffen, denn es braucht ja Leute, die in der "Kasse" sitzen und die Gelder nach den Vorgaben der Gesetze verteilen  :phantom:

okay, musste mal raus  :redhead:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 01:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit euren Ideen könnt ihr auch ganz bös in die gewollte Falle treten:

Seite 38 erster Absatz letzter Satz des Referentenentwurfs:
"Korrekturbedürftig kann eine Mangelfallberechnung insbesondere dann sein, wenn nach ihrem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete zweite Familie auch unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat."

Das heißt auf gut Deutsch: Es wird eine Einkommensgesamtrechnung erstellt, also inkl. der Einkünfte der Zweitfrau. Damit muss eine der Sache nach völlig unbeteiligte Person ihre Einküfte offenlegen, damit erkennbar ist, ob der SB des Unterhaltspflichtigen soweit abgeschmolzen werden kann, bis Parität der Einkommen zwischen alter und neuer Ehe hergestellt ist.

Also, nicht zu viel Romatik bitte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2007 02:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DeepThought,

dein Einwand kann mich nicht schrecken. Ich musste schon vor neun Jahren mein Einkommen beim JA offenlegen (damals noch in Unkenntnis und in der Hoffnung, dass wir an einer Gerichtsverhandlung vorbeikommen - lieber eine friedliche Einigung) und vor vier Jahren direkt bei Gericht.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 24.03.2007 02:43
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Abend Ihr Nachtschwärmer,

und da mir das schon unverheiratet, wenn auch fiktiv gerechnet,  passiert ist, bleib ich bei meiner Meinung.  😉

Und ärgere mich weiterhin, daß ich nicht so "abgebrüht" bin.....wat ein lotterleben, wenn ich ewig und 3 Tage mein Luxus gesponsert bei Ex bekäme. :rofl2:

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 02:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo paulina,

und da mir das schon unverheiratet, wenn auch fiktiv gerechnet,  passiert ist, bleib ich bei meiner Meinung.  😉

Ich hatte damals die Option: entweder Belege auf den Tisch oder fiktive Anrechnung... ich hab mich für die Belege entschieden...

Und ärgere mich weiterhin, daß ich nicht so "abgebrüht" bin.....wat ein lotterleben, wenn ich ewig und 3 Tage mein Luxus gesponsert bei Ex bekäme. :rofl2:

Brauchst dich nicht ärgern. Du kannst immerhin in den Spiegel schauen  😉

Unser Tag wird kommen und zwar spätestens, wenn für ein volljähriges Kind KU gefordert wird. Dann werden wir auch in die Finanzen der Ex Einsicht haben und glaub mir, das wird für mich ein innerer Reichsparteigtag 😉

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 24.03.2007 03:05
(@diver)
Schon was gesagt Registriert

Weiss jemand, ob im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform die Düsseldorfer Tabelle bestehen bleibt oder ob die Koppelung des KU an den Steuerfreibetrag umgesetzt wird? Falls ja, gibt es dann neben einer Differenzierung nach  Alter der Kinder auch wieder eine Differenzierung nach dem Einkommen der Melkkuh (analog Düsseldorfer Tabelle)?

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Geschrieben : 26.03.2007 13:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die DDT würde ja eh turnusmäßig dieses jahr angepasst. Von daher nehme ich mal an ,das man die neue Lage dann gleich mit einbaut. Wobei ich immer noch nicht weiß was ich mir unter dieser kopplung vorzustellen habe...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 13:54




(@Laura75)

Gibt es denn dann gar keine Mangefälle mehr. Aber das funktioniert doch in der Praxis nicht  :bahnhof:

Hier mal der Link:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2006/04/2006-04-05-neues-unterhaltsrecht-kinder-gehen-vor.html

Speziell in unserem Fall würde das bedeutren, dass aus derzeit 409€ KU, mal eben 569€ werden. Und da ist unser gemeinsames Kind noch gar nicht eingerechnet  :question: Das Einkommen ist 1300 €

Ich versteh es einfach nicht  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 19:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wieder mal abgeordnetenwatch.de (Christine Lambrecht)  zu der Frage, was die Formel

KU = 2*Kinderfreibetrag*Altersfaktor

mit Normenklarheit zu tun hat, wie im Gesetzentwiurf zur Unterhaltsreform behauptet.

"Da der Kinderfreibetrag beiden Elternteilen zukommt, wird der Mindestunterhalt als doppelter Freibetrag festgesetzt. Beide Kinderfreibeträge bilden das sächliche Existenzminimum eines Kindes."

Gut, dass diese Leute Politik machen, weil würden sie Flugzeuge bauen, hätten die halb so lange Flügel um die doppelte Last zu tragen. Mal zwei, durch zwei, wenn interessiert das schon. Ich wander' aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 16:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deutscher Bundestag, 16. Wahperiode, Drucksache 16/4914, Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. März 2007 eingegangenen Antworten der Bundesregierung:

21. Abgeordnete
Sibylle Laurischk (FDP): Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach die bevorstehende Unterhaltsrechtsreform zu erheblicher steuerlicher Mehrbelastung der Unterhaltsverpflichteten führen wird (u. a. FOCUS schon in der 34. Kalenderwoche 2005, zuletzt AP in einer Tickermeldung vom 22. März 2007, 1.11 Uhr, den Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, zitierend), da minderjährige Kinder in den ersten Rang rücken sollen, Unterhaltsleistungen an sie jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden können, Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten hingegen schon?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach vom 29. März 2007: Ziel der Unterhaltsrechtsreform ist es, den Unterhalt minderjähriger Kinder nachhaltig zu sichern. Der Vorrang der Kinder kann dazu führen, dass für nachrangig Berechtigte weniger Unterhalt zur Verfügung steht, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen an den früheren Ehegatten im Wege des so genannten Realsplittings steuerlich geltend zu machen, etwas geringer ausfällt. Die praktische Bedeutung des Realsplittings in Mangelfällen ist jedoch gering, zumals sie im Einzelfall auch negative sozialrechtliche Auswirkungen haben kann und sich die neue Kindergeldverrechnung kompensatorisch auswirken wird.

Jaja, bloß nicht zu laut sagen, was der Staat sich in die Tasche steckt und lügt...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2007 14:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach vom 29. März 2007:
"... und sich die neue Kindergeldverrechnung kompensatorisch auswirken wird."

Das ist Zynismus Pur.

Gemeint ist hier, dass die Kindergeld-Hälfte der Barunterhaltspflichtigen für die EU-Berechnung zur Verfügung stehen soll. Erstens hat der gute Herr Staatssekretär wohl noch nicht gemerkt, dass seine eigene Partei den Selbstbehaltern diese  Kindergeld-Hälfte schon längst abgeknöpft hat, und zweitens ist die Aussage, eine Steuererhöhung sei unbedenklich, wenn sie nur die Zahlväter trifft, einfach widerlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2007 15:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

„Heiraten kann sich wieder lohnen“

Frau Rakete-Dombek, die Familienpolitiker der Union haben dafür gesorgt, dass geschiedene Ehefrauen auch im neuen Unterhaltsrecht bessergestellt werden sollen als unverheiratete Mütter. Ist das gerecht?

Es ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes in einigen Fällen gerecht. Das gilt zum Beispiel für die Ehen, in denen die Frauen auf Wunsch des Ehemannes Hausfrauen waren. Wie soll denn eine Frau, die 20 Jahre lang den Haushalt geführt hat, mit 50 Jahren und ohne eine eigene Ausbildung plötzlich noch eine Arbeit finden? Wenn die Frau ihrem Mann jahrzehntelang die Hemden gebügelt hat, steht er auch nach der Scheidung weiter in der Verantwortung, auch wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt. Da Kinder sich aber nicht aussuchen können, ob sie ehelich oder nichtehelich geboren werden und weil sie den Lebensstandard ihrer Mütter teilen, leuchtet mir bei den Müttern, die beide ihre Kinder betreuen, die Unterscheidung nicht sofort ein.

Künftig sollen alle Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich, die geschiedenen Frauen vom ersten Rang verdrängen. Stattdessen sollen die Kinder rechtlich an erster Stelle stehen. Ist das richtig?

Ja. Kinder können sich nicht selbst unterhalten, daher sind sie ganz besonders schutzbedürftig. Das gilt für eheliche und nichteheliche Kinder gleichermaßen. Derzeit stehen die Kinder auf dem ersten Rang, gemeinsam mit der geschiedenen Ehefrau. Künftig soll die Ex-Frau auf den zweiten Rang rutschen, zugunsten aller Kinder. Das finde ich richtig.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Ex-Frauen, die gemeinsame Kinder betreuen, im Unterhaltsrecht auf Rang zwei und nichtverheiratete Mütter auf Rang drei stehen. Was heißt das?

Man könnte meinen, es handele sich um ein Eheförderungsprogramm, Heiraten lohnt sich dann nämlich wieder. Durch die Heirat rutscht die Partnerin in denselben Rang wie die geschiedene Ehefrau. Gerade in den Fällen, in denen das Geld nicht für alle reicht, verschafft das der „Zweitfamilie“ einen höheren Etat.

Das Interview führte Heike Jahberg.

Ingeborg Rakete-Dombek ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Sie arbeitet als Anwältin in Berlin.

Quelle: >Tagesspiegel<


Waren bisher ehewillige Paare auch als Nutzer von Steuervorteilen anzusehen, so wird die Zweitehe als Unterhaltsspaarmodell angepriesen. Jeder sich abermals ehelichende Unterhaltsverpflichtete wird nun zum Unterhaltsdrückeberger deklassiert. So steht's da zwar nicht wörtlich, doch sinngemäß.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 01.05.2007 13:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Weiss jemand, wann es im Bundestag was zur Reform gibt?

Auf abgeordnetenwatch.de war vor 2 Wochen zu lesen (Dr. Christian Ruck):

"2./3. Lesung des Unterhaltsrechtsreformgesetzes in der 19. Kalenderwoche. Inkrafttreten der Reform 1. Juli 2007."

KW 19 ist nächste Woche, aber in den Tagesordnungen steht nichts drin.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 17:06
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo papasorglos,

wann die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist bleibt weiterhin unklar. Auch die ISUVler können da nur spekulieren und die sind eigentlich immer nah dran am politischen Geschehen.

Schau mal unter http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=44583 wo ich die selbe Frage schon platziert habe - aber mehr als Spekulationen gibt es derzeit nicht. Ob die Untenhaltsrechtsreform daher zum 01.07.2007 kommt bleibt fraglich.

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2007 11:00
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Kann man nicht mal eine groß angelegte Demonstration zustandebringen?
Es müssten doch unzählige Ihren Unwillen zum Ausdruck bringen wollen. So wie wir in Deutschland unserem Staat zu Füßen liegen, das gibt es doch in keinem anderem Land.
Wenn unsere Herren und Damen Politiker/innen keinen öffentlichen Druck bekommen wird sich auch nichts ändern.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2007 12:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Dann mal los<.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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Themenstarter Geschrieben : 05.05.2007 13:02
(@pappasorglos)
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wann die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist bleibt weiterhin unklar. Auch die ISUVler können da nur spekulieren und die sind eigentlich immer nah dran am politischen Geschehen.

Noch abgeordnetenwatch/Dr. Ruck:

"es spricht vieles für eine Verschiebung der 2./3. Lesung des Unterhaltsrechtsreformgesetzes. Uns wurde signalisiert, dass der Koalitionspartner noch Beratungsbedarf angemeldet hat. Voraussichtlich soll nun die eigentlich für die 19. KW vorgesehene Debatte in der 24. KW stattfinden. Damit wird wahrscheinlich, dass auch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht - wie beabsichtigt - zum 1. Juli 2007 verkündet werden kann."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 14:47




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