Unterhaltsrechtsref...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsrechtsreform

Seite 13 / 33
 
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

gibt´s schon irgendwo den gesamten neuen Text? Wo gab´s denn noch Kompromisse?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 10:50
 Uli
(@Uli)

Ist gerade über den Reuters-Ticker gekommen :

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Norbert
Röttgen sagte in der ARD, die Union wolle eine Reform zum Schutz
der Ehe. Nach einer Trennung müsse sich der Partner, der die
gemeinsamen Kinder betreue, auf die ursprünglich gemeinsame
Lebensplanung verlassen können.

Kann man dem Herrn Röttgen irgendwie eine Email zukommen lassen? Ich möchte als Betreuungselternteil gerne irgendwo unsere ursprünglich gemeinsame Lebensplanung einfordern!
:phantom:
Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:05
(@sandgren)

hy uli,

Kann man dem Herrn Röttgen irgendwie eine Email zukommen lassen? Ich möchte als Betreuungselternteil gerne irgendwo unsere ursprünglich gemeinsame Lebensplanung einfordern!
:phantom:
Uli

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

kann ich mich anschliessen?

ich würde gerne erleben wie ein gericht meiner ex den entgangenen 2ten fliterwochen auf den malediven aufdrückt!! :rofl2: :rofl2:

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:16
 Uli
(@Uli)

Ich habe seine Emailadresse gefunden!  🙂

Dabei fiel mir auch sein Statement zur "Reform" in die Hände >siehe hier<.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:18
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

auf der von Uli empfohlenen Website

http://www.norbert-roettgen.de/content/view/242/66/

habe ich die Passage gefunden:

"Drittens haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem
die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch
den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders
als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf
vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich
ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder
selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer
Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft
geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert
werden. Hierfür liefert das Bundesjustizministerium bis zum kommenden
Montag einen Formulierungsvorschlag."

Somit sind wohl doch noch nicht alle Hoffnungen auf eine zumindest zeitliche Begrenzung des EU und Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung des Unterhaltsempfängers geschwunden???? Oder sehe ich das zu optimistisch?

Fragende Grüße Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:23
(@bronze)
Registriert

Und noch ne Adresse im Bundestag. Doppelt hält besser, denke ich.

http://www.bundestag.de/mdb/bio/R/roettno0.html

Kontakt auf der rechten Seite.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach einer Trennung müsse sich der Partner, der die
gemeinsamen Kinder betreue, auf die ursprünglich gemeinsame
Lebensplanung verlassen können.

Hm, Mann und Frau einigen sich darauf das der Mann das Geld ranschafft und die Frau daheim ür die Kinder da ist und den Haushalt führt.

Nach dem obigen Satz darf sich Frau darauf verlassen das Mann sie auch nach einer Scheidung adäquat finanziell versorgt. genauso müßte dermann sich darauf verlassen können, das die Frau weiterhin ihm den Haushalt füher (putzt, kocht und die Wäsche wäscht), denn so war ja die gemeinsame Planung.

Und samstags sitzen Mann und Next auf dem Sofa und gucken der Ex bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus der ehemals gemeinsamen Lebensplanung zu  :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 11:36
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

"(...) Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. (...)"

Somit sind wohl doch noch nicht alle Hoffnungen auf eine zumindest zeitliche Begrenzung des EU und Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung des Unterhaltsempfängers geschwunden?

Heißt wohl eher:

Abschaffung der 3-Jahres-Frist beim nichtehel. BU und Herstellung von mehr Einzelfallgerechtigkeit in der Befristung des EU/BU mithilfe von an den speziellen Gegebenheiten der Situation orientierten Richterrechts durch Reduktion der gesetzlichen Vorgaben auf die "Billigkeit".

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 12:02
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

die Vorteile für uns sind wohl die Stärkung der Eigenverantwortung, Befristung und Herabsetzung des EU
...und das vor allem für AEs.
Dann noch die Rangfolge ... 1. Kinder dann die Ehefrauen.
Der rechte Flüge der CDU/CSU hat die Stärkung der Ehe eingebracht, und daraus folgt das die uneheliche Frau im 3. Rang ist.
Aber irgendwie alles Gummi...mal sehen wie die ersten Urteile aussehen, besonders auch die Umsetzung des §1578b.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 12:18
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

auch ich dem Dr. geschrieben. Mal sehen, ob er sich herabläßt und sich meldet:

Herr Dr. Röttgen,

wie ich erfahren habe, waren Sie an der Mitwirkung der o.g. Reform beteiligt.

Auch ich als CDU-Wähler bin grundsätzlich für den Schutz der Ehe. Wenn sich aber zwei Eheleute einig darüber sind, dass ihre Beziehung gescheitert ist, kann es doch in einem Staat mit unserem Rechtsverständnis nicht angehen, dass eine der betroffenen Personen für lange, lange Zeit die Melkkuh der anderen Person ist. Für viele Menschen ist die Ehe eine "heilige und christliche" Institution. Das beide Seiten aber derart dem deutschen (Un-)Recht ausgeliefert bleiben, kann für viele nicht wahr sein. Ich appeliere an Sie und Ihre Parteikollegen sich umgehend mit den ursprünglichen Reformgedanken auseinanderzusetzen. Sollten Sie Bedarf an aktuellen Situationsberichten aus der Praxis des Deutschen Familienrechts benötigen, besuchen Sie die sehr erfolgreiche Internetseite von www.vatersein.de . Ich bin mir sicher, dass auch Sie dort einen Einblick in die Gefühlswelt von uns Elternteilen erhalten, die sich schon jetzt mit teils unglaublichen Urteilen, Beschlüssen usw. arrangieren müssen.
Bitte denken Sie nicht, dass dort irgendwelche Väter in Selbstmitleid verzweifelt Hasstiraden pedigen. Es ist vielmehr ein Spiegelbild des täglichen Alptraums für Eltern, die nicht nur ihren Partner/in sondern sehr häufig auch ihr Kind verloren haben oder keinen Umgang bekommen. Die Gründe dazu sind sehr vielschichtig. Ich freue mich von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen, dass Sie niemals in die Mühlen des deutschen Familienrechts geraten.

Mit freundlichen Grüßen

SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 12:59




(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Uli:

Na, da bin ich ja mal auf die Antwort von Hernn Röttgen gespannt  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ich persönlich darf ja noch ein wenig gespannt sein, wie denn die Justiz mit der neuen Rechtslage  beim Unterhalt  ( die ja wohl schon Berücksichtigung findet im Mitte April - genauer am 12.04.  - zu erwartenden Entscheid ) umgeht.

Vielleicht muss meine (dann entgültig auch juristische) Ex  :3ertralala: fleissig zur Arbeit schreiten, damit der Unterhalt für die Kinder sichergestellt ist  :exclam: :exclam: - nix mehr mit Selbstverwirklichung und zweiter, neuer Ausbildung, weil der alte Job so doof war :troesti:

Na ja, werde dann natürlich umgehend berichten und Herrn Röttgen eine entsprechende Lobes-und Dankmail verfassen, denn schliesslich darf ich ja jetzt als Betreuungselternteil zweier Kinder auf  dIe ursprüngliche Lebensplanung vertrauen >hahahahaha<....

Mann, hab' ich das gut - wieso Sorgen machen, dass meine Ex  412,00 EUR von mir fordert......... :knockout:

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 13:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Höhere Abgabenlast durch neues Unterhaltsrecht befürchtet

Osnabrück - Die geplante Reform des Unterhaltsrechts für Geschiedene führt nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) zu einer höheren Abgabenlast der Unterhaltspflichtigen. «Gewinner dabei ist der Steuerstaat», sagte DSTG-Chef Dieter Ondracek in einem Interview der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

Nach einer fast einjährigen Hängepartie will sich die große Koalition noch in dieser Woche auf ein neues Unterhaltsrecht einigen. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD werden bei einem Treffen mit Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag nach einem Kompromiss suchen. Ziel der Reform ist es, Scheidungskinder besser zu stellen.

Doch wenn das Gesetz wie geplant in Kraft trete, könne der Fiskus dem Unterhaltspflichtigen tiefer in die Tasche greifen, wurde Ondracek zitiert. Der Unterhaltszahler könne die Zahlungen nicht mehr in bisheriger Höhe steuerlich absetzen. Stattdessen müsse er höhere Steuern zahlen und habe so ein geringeres Nettoeinkommen. «Das ist ein Ergebnis der geplanten Reform, das sicher niemand bedacht hat.»

Quelle: >net tribune<

Ist es nicht geradezu kriecherisch, wie der Herr Chef vom DSTG den Staat in Schutz nimmt? Auffallend, dass diese Erkenntnis das Tageslicht erblickt, da nun alles zu spät ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 13:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich habe mich ein wenig kundig gemacht.

Im 2. Rang stehen nun alle Ehefrauen (geschiedene und nicht-geschiedene), die Kinder betreuen, sowie langjährige Ehefrauen. Im 3. z.B. die kinderbetreuenden unverheirateten Mütter.
Daher: Heiraten ist angesagt bei 'Zweitkindern'.

Dann ist und bleibt da noch das Wischiwaschi der erhöhten Eigenverantwortung. Was daraus wird, muss die Rechtsrealtät in Zukunft entscheiden. Ich bleibe aber dabei pessimistisch, weil ein Richter dann zumeist gegen den Staat und für Sozialtransfer zur Mutter entscheiden muss. Da wird das Hemd (also der Unterhaltszahler) näher als die Jacke (also die hochgepriesene Eigenverantwortung) bleiben.

Nun kann man sich fragen, was Mann dafür opferte. Und das ist neben höheren Steuern auch noch die Besserstellung unverheirateter Mütter (BU auch nach dem 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes). Dies speziell auch im Anbetracht der gewachsenen Anzahl unverheiratet geborener Kinder.

In Anbetracht der fehlenden Änderungen im Umgangsrecht / Sorgerecht (und hier meine ich speziell die Besserstellung unverheirateter Väter aber auch anderer Details) bin ich mir nicht sicher, ob sich das Ungleichgewicht aus den 70ern auspendelt. Ich glaube eher an das Gegenteil.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 19:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich habe mich ein wenig kundig gemacht.

Im 2. Rang stehen nun alle Ehefrauen (geschiedene und nicht-geschiedene), die Kinder betreuen, sowie langjährige Ehefrauen. Im 3. z.B. die kinderbetreuenden unverheirateten Mütter.
Daher: Heiraten ist angesagt bei 'Zweitkindern'.

Kannst Du die Quelle Deiner Kunde offenbaren? Scheint irgendwie der entscheidende Punkt zu sein (und bei Deiner Interpretation immerhin doch eine Perspektive für Zweitfamilien), ich fürchte nur, da reden sie noch um den heissen Brei.

Bei der Zypresse heisst es:

"Die geschiedenen Ehefrauen kommen nach den Angaben der Ministerin in den zweiten Rang, die nicht verheirateten Frauen in den so genannten dritten Rang"

Wohlgemerkt kein Wort über Zweit-Ehefrauen...

Bei Dr. Röttgen heisst es:

"Er oder sie muss sich auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung, insbesondere wenn Kinder daraus hervorgegangen sind, in besonderer Weise verlassen können und auch vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt werden."

Auch Zweit-Ehefrauen konkurrieren um Ansprüche...

Also was ist jetzt Sache?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 19:30
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Also wieder "Dumm gelaufen" für alle Zweitpartner, die mit dem Unterhaltspflichtigen in eheähnlicher Gemeinschaft [ ich würde einen "gebrauchten nämlich nicht heiraten, solange da noch alte Unterhaltsansprüche aufflackern könnten] zusammenleben und Kinder betreuen.

Zum Rest sage ich nix :exclam:, war zu erwarten  :gunman:...grummel

Mhm...wie wäre das eigentlich, wenn nun Betroffene dort tatsächlich mal hinschreiben? Ich meine, bei Pre***re komt man auch aus dem Knebelvertrag, wenn man seine Kündigung nur oft genug dem Vorstand zukommen läßt.  :rofl2:

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 19:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mal dersherum gedacht:
Warum immer systemkonform leben? Nur weil von der Politik selbst abgelegte, doch von denen vom Bürger erwartete Moralvorstellungen zu erfüllen sind?

Ich kann nur immer wieder betonen: Das System ändert sich ohne Leidensdruck nicht. Und es gibt mehr als nur eine Möglichkeit, das System gegen sich selbst zu richten.

Für Menschen, die sich kaputt machen, um am Ende nichts zu haben, kann ich nur wenig Verständnis entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen an den 15. Senat

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 19:52
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit freundlichen Grüßen an den 15. Senat

:question: War das nun ein insider??? *völlig auf dem Schlauch stehe*
Ganz langsam für mich "Kopfblondi" übersetzt :redhead:  .......

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 19:55
(@Laura75)

Also wieder "Dumm gelaufen" für alle Zweitpartner, die mit dem Unterhaltspflichtigen in eheähnlicher Gemeinschaft [ ich würde einen "gebrauchten nämlich nicht heiraten, solange da noch alte Unterhaltsansprüche aufflackern könnten] zusammenleben und Kinder betreuen.

lg, paulina

Hallo paulina,
manchmal stehe ich ja auch auf dem Schlauch  :redhead:
Kannst Du bitte mal Deine Einstellung diesbezüglich mal etwas mehr Ausformulieren?
Deine Haltung diesbezüglich finde ich interessant und hat mich neugierig gemacht!  Wäre echt sehr nett 🙂

Grüße
Laura75

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 20:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also was ist jetzt Sache?

Hab hier die F.A.Z. von heute, darin steht:

"Geschiedene Ehepartner und neue Ehepartner kommen demnach in den zweiten Rang, die nichtverheiratetetn Mütter oder Väter in den sogenannten dritten Rang".

D.h. da steht nicht kinderbetreuend oder langjährig....

Ich bleib dabei, die haben sich garnicht geeinigt, die Journalisten haben's nur noch nicht gemerkt, die Konservativen wollen nach wie vor die Privilegierung der Erstehe.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 22:27
 Uli
(@Uli)

Mit freundlichen Grüßen an den 15. Senat

:question: War das nun ein insider??? *völlig auf dem Schlauch stehe*
Ganz langsam für mich "Kopfblondi" übersetzt :redhead:  .......

lg, paulina

Und ich grüße in diesem Sinne den 7.Senat und wünsche viel "Spaß" bei der Lektüre!

nicht nur für Insider, auch für outsider!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 22:40




Seite 13 / 33