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Unterhaltsrechtsreform

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Boa.....alles muss man sich selbst beantworten.

Was steht in Ricks Post am Ende?
"Die Gesetzesänderung soll nach derzeitigem Stand zum 01.07.2007 in Kraft treten. Ausführliche Informationen stehen im Internet unter www.bmj.de/Unterhaltsrecht zur Verfügung."

Und dem Typen vom BMJ möchte ich mal ein wenig vertrauen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2007 00:07
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Kurze Wasserstandsmeldung;

Es gibt eine Antwort von dem lieben Herr Norbert G(R)eis (siehe Spielinterview (6/2007) - 05.02.2007) auf Abgeordnetenwatch ( http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_geis-650-5650--p468.html#frage56893 ).

Angeblich haben CDU/CSU jetzt einen Kompromiss gefunden und sind nun in Verhandlungen mit der SPD.

Na dann.

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 14:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einem aktuellen BGH-Urteil zur Anrechnung des LG im KU bei priviligierten vollj. Kindern (>hier<) enthält folgende Passage:

In der für den 1. Juli 2007 zu erwartenden Fassung werden die Gerichte diese Unterhaltsbeträge der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle anzuheben und dem mit der anstehenden Unterhaltsrechtsreform vorgesehenen Mindestunterhalt minderjähriger Kinder (künftige erste Einkommensgruppen der ersten drei Altersstufen) anzupassen haben.

Hieraus lässt sich ableiten:
1. Es wird weiterhin eine DT geben.
2. Die Unterhaltsrechtsreform wird zum 01.07.2007 kommen

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 10:37
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Es wird weiterhin eine DT geben.

Was auch sonst? Es wird lediglich die Regelbetragsverordnung (quasi, die Skala der DT) ersetzt durch das Existenzminimum.

Ich habe nur mit Anwälten und einem Referendar für die neue Gesetzgebung gesprochen. Die meinten, dass sich der KU im allgemeinen senken wird. Das glaube ich allerdings nicht und warte weiterhin gespannt auf das, was da kommt.

Interessant ist auch, dass einige Lücken in dem Entwurf zu finden sind. Beispiel: Nach altem Recht haben Mütter auch bei Totgeburten einen Unterhaltsanspruch. In dem neuen Recht findet sich rein gar nichts dazu.

Bestimmt wird es einfacher....  :rofl2: :rofl2: :rofl2:
... hat uns die Zypresse ja versprochen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 11:57
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

da kommt mir sofort der Gedanke -bzgl. meiner EU Verhandlung- diese hinauszuzögern  :phantom:
Dieser BGH- "Hinweis" läßt sich bestimmt in die Verhandlung integrieren.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 12:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ersetzt durch das Existenzminimum.

durch das sächliche Existenzminimum. Der einzige Sinn, diese Unterscheidung zu machen und weiterhin zwischen dem Kinder- und dem Betreuungsfreitbetrag zu differnzieren ist es gerade, keine feste Kopplung zwischen Unterhalt und Kinderfreibetrag zu schaffen und weiterhin eine Stellschraube zu haben, an der man beliebig drehen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 12:11
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin @all,

heute schon die "BILD" gelesen oder unter www.bild.de geguckt?
Da bin ich ja mal gespannt.......

Gruß balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2007 08:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier der vollständige Link, da ab morgen das Thema von der Titelseite verschwinden wird:
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/03/15/unterhaltsrecht/muetter.html

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2007 10:29
(@albatros_9)
Schon was gesagt Registriert

Ist gerade über den Reuters-Ticker gekommen :

Keine Lösung im Streit um neues Unterhaltsrecht in Sicht

    Berlin, 22. Mär (Reuters) - Auch kurz vor einem Treffen zur
Lösung des koalitionsinternen Streits um die Novelle des
Unterhaltsrechts zeichnet sich noch keine Lösung ab. Sowohl
Union wie SPD betonten am Donnerstag ihre gegensätzlichen
Vorstellungen vor allem in Bezug auf das Familienbild. Der
parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Norbert
Röttgen sagte in der ARD, die Union wolle eine Reform zum Schutz
der Ehe. Nach einer Trennung müsse sich der Partner, der die
gemeinsamen Kinder betreue, auf die ursprünglich gemeinsame
Lebensplanung verlassen können. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) wertete diese Haltung im Deutschlandfunk mit Blick
auf nichteheliche Partnerschaften als dem heutigen
Gesellschaftsbild nicht mehr angemessen. Beide Seiten betonten,
es gehe bei der Reform um eine Verbesserung für die Kinder.
    Am Donnerstagnachmittag wollen sich Zypries, die
Fraktionsvorsitzenden Peter Struck (SPD) und Volker Kauder
(Union) sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer treffen, um
eine Lösung zu suchen. Röttgen zeigte sich zuversichtlich, dass
die Reform wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann. Zypries
ging allerdings von harten Verhandlungen aus.
    bus/bob
 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 11:01
(@bronze)
Registriert

Nach einer Trennung müsse sich der Partner, der die
gemeinsamen Kinder betreue, auf die ursprünglich gemeinsame
Lebensplanung verlassen können.

Bitte was!!! Hat der einen am Appel?!
Die Olle legt den Mann ab, beschließt mit dem Eigenverdienst, den Unterhaltsleistungen und ohne Mann ein besseres Leben führen zu können, räkelt sich genüßlich in den mütterlich weichen Kissen des deutschen Familienrechts (warum wird DIESES Schimpfwort eigentlich nicht weggetztzt? Hm?) grapscht sich die Kinder mit dem Argument, sie habe ja in den 8 Jahren Erziehungszeit schon sooo viel Verzicht und Unbill in Kauf nehmen müssen (ich denke immer noch über die hierbei zu Grunde liegende Logik nach), verfolgt strigent ihre von Männe stets unterstützte Lebensplanung einer Rückkehr ins Berufsleben, tuned dabei aber nach Gusto und völlig straffrei an ihren Arbeitszeiten rum, um dem KV nur ja nicht irgendwelche Umgangsbonbons wegen absehbarer Betreuungslücken zu liefern, liefert ersatzweise aber die haarsträubendsten Argumente, weshalb es für Kinder besser ist allein zu entscheiden, ob sie vor der Glotze rumgammeln oder weiter dazu erzogen werden lieber ihre Birne, Augen Ohren und Körper zu trainieren, gefährdet damit sehenden Auges die hochgesteckten Bildungsziele für die Kinder, reißt mit ihrem Vorgehen sämtliche finanziellen Zielsetzungen in den Abgrund, beißt den KV damit zusätzlich von den Kindern weg und die Kinder vom KV, deren "Lebensplanung" gewiss auch ganz anders aussieht, pulverisiert damit die ohnehin zerbröselnde Lebensplanung des ganzen Restes der Familie munter wieiter auf Nanopartikelgröße, dass hier von Rechtswegen schon die Feinstaubverordnung dem ganzen Unfug ein Ende setzen müßte - und der Arsch faselt was von ürsprünglich, Lebensplanung, gemeinsam und erhalten zusammen? :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:

Anderer Ansatz. Der Verbleib der oder der Umgang mit den Kindern ist grundsätzlich so zu regeln, dass die ursprüngliche gemeinsame Lebensplanung weitestgehend erhalten werden kann. Da sollte das Denken hingehen. Es geht nämlich auch, aber NICHT NUR um Knete. Und der Partner, der die Kinder nicht betreut, obwohl er das rasend gerne tun würde, muss sich auch auf den Erhalt der ursprünglich gemeinsamen Lebensplanung für die Kinder verlassen können. Kann er aber nicht. Der kann ohne Bestallung für die alltägliche Sorge nur zugucken, wie die Kids in eine denkbar verschlechterte Ausgangslage reinschlittern. Aber für Schnuckiputzi darf sich ja nix ändern, da bleiben wir mal ganz behutsam. Diese Monetärargumentation des Herrn Röttgen mag ja für kinderlose Zahnarztgattinnnen eine ganz verlockende Sache sein. Dazu brauchen wir aber keine Reformen.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 13:03




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Koalition einigt sich auf neues Unterhaltsrecht

Erst die Kinder, dann die Frauen
Die große Koalition hat sich auf eine Reform des Unterhaltsrechts geeinigt. Das gab Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nach einem Gespräch mit den Spitzen der Unions- und SPD-Fraktionen bekannt. Kinder sollen danach im Unterhaltsrecht Vorrang genießen.

Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Entwurf des Bundeskabinetts werden aber geschiedene Ehefrauen besser gestellt. Damit ging Zypries auf Forderungen der Unionsfraktion ein. Nach ihrem bisherigen Entwurf, der vom Bundeskabinett im April 2006 bereits verabschiedet worden war, wären geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhaltsschuldners gleichgestellt worden, wenn beide kleine Kinder erziehen.

Geschiedene Ehefrauen bleiben priviligiertDie Union setzte nun eine Privilegierung der geschiedenen Ehefrauen beim so genannten Betreuungsunterhalt durch. Die geschiedenen Ehefrauen kommen nach den Angaben der Ministerin in den zweiten Rang, die nicht verheirateten Frauen in den so genannten dritten Rang. Dies ist dann wichtig, wenn das Geld des Unterhaltspflichtigen nicht reicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Im Ergebnis bleibt es also dabei, dass nicht verheiratete Frauen im Unterhaltsrecht schlechter behandelt werden als geschiedene.

Zypries zeigte sich zuversichtlich, dass das entsprechende Gesetz am 1. Juli wie geplant in Kraft treten könne. Die SPD-Politikerin hatte bereits im September 2005 kurz vor der Neuwahl dem damaligen rot-grünen Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein zweiter Anlauf folgte ein halbes Jahr später: Anfang April 2006 beschloss das schwarz-rote Kabinett die Reform, die ursprünglich zum 1. April 2007 in Kraft treten sollte. Der Entwurf wurde voriges Jahr im Mai vom Bundesrat und im Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten. Ziel der Reform ist es, Kinder im Falle einer Scheidung besser zu stellen.

Quelle: >Tagesschau<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 19:40
(@hamburger jung)

"Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik. Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb stellen wir ihr Wohl an die erste Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote – insbesondere von kurzen Ehen – müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen „Patchwork-Familien“, dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat."

Zu finden auf der Seite des BMJ.

Ich mag Leute nicht, die ihre angebliche Überzeugung irgendwelchen Lobbyisten- in diesem Fall erzkonservativen Puffgängern- opfern.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 20:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ehrlicherweise, ich habs mir nicht im Einzelnen durchgelesen. Aber wo bleibt denn dabei noch die Reform? Es ändert sich doch an den tatsächlichen Umständen eh nix. Defacto war es doch bisher auch schon so, das erst der KU kam dann der Unterhalt für die Ex. Ok, verheiratet und unverheiratet Exen waren auch bisher nicht gleichgestellt. Die Gründung einerzweiten Familie ist weiterhin für den Unterhaltszahler finanziell fast nicht zu machen. Oder ist dann Ex-Ehefrau und aktuelle Ehefrau gleichgestellt? Davon hab ich nix gelesen. Wozu denn das ganze?????

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 21:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jep, midnightwish, die Reform ist verreckt.

Kinder waren faktisch im ersten Rang. Rechtlich gesellte sich die Ex zwar dazu, das wurde aber durch die Rechtsprechung "umgangen". Und dass die Zweitfrau erst nach der Ex kommt, war bisher auch schon so.

Also, was wurde erreicht?

  • Die Kopplung des KU an den KFB gem. EStG und damit Wegfall der Regelbetragsverordnung.
  • Die Kopplung des KU an den KFB gem. EStG und damit Erhöhung des KU zum 01.07.2007 in den oberen Einkommensgruppen.
  • Grundsätzliche hälftige Anrechnung des KG auf den KU beim Unterhaltsverpflichteten.
  • Zurückweisung der Ex auf den zweiten Rang und damit einhergehend Verdrängung der Zweitfrau auf den dritten Rang.

Damit klar die Ansage der Politik: Nur die Ehe ist schützenswert, Mütter von Bastarden sind gesellschaftlich nicht schützenswert. Den gesellschaftlichen Wandel hat die Politik nicht umsetzen wollen - aber fein, dass wir so ausgiebig drüber gesprochen haben.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 22:04
(@hamburger jung)

Hi Deep,

# Die Kopplung des KU an den KFB gem. EStG und damit Wegfall der Regelbetragsverordnung.
# Die Kopplung des KU an den KFB gem. EStG und damit Erhöhung des KU zum 01.07.2007 in den oberen Einkommensgruppen.
# Grundsätzliche hälftige Anrechnung des KG auf den KU beim Unterhaltsverpflichteten.

Kannste mir das mal übersetzen?  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 22:41
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

im Endeffekt hat sich das bewahrheitet, was viele geahnt und befürchtet haben - dass ein (an sich guter) Ansatz schlicht im Gesumpfe der Lobbyisten versackt. Als Tieger gestartet, jetzt als Bettvorleger gelandet - im Endeffekt bleibt unter dem Strich nur das Mehr im Geldsäckel des Fiskus, eine neue Familie ist weiterhin nicht bei Mangelfällen statthaft, denn Ex ist weiterhin nicht zuzumuten, sofort wieder arbeiten zu gehen, Next schon.

Ich denke grade, es war nicht das verkehrteste, aus dem ehemaligen Rechtstaat Deutschland ausgewandert zu sein.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 22:42
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forianer,
mit Bedauern habe ich heute im Radio gehört, was die aus der ehemaligen Reform gemacht haben und mir genau mid's Frage gestellt.

Mir sind aber trotzdem einige Dinge nicht klar.
Was z.B., wenn man nach der Ehe eine Frau heiratet und mit ihr ein Kind hat. Dann auch 3. Rang? Wenn ja, wäre natürlich die nächste Frage, was dann bei einer Trennung passiert, wenn sich der Mann zu einem neuen Kind mit der 3. Partnerin entscheidet. MAchen die dann nen 4. Rang auf?

Und die Leutz aus dem 4. werden dann in den 5. verschoben.... oder wie jetzt?

Vielleicht sollten wir doch ne APO gründen. Also, ich suche Leute mit WBK, BW-Erfahrung und vielleicht Mikrobiologen. Dann machen wir einfach eine Reform, aber eine wahrhaftige.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 23:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

deep,

Nur die Ehe ist schützenswert

Aber wohl auch nur die erste Ehe.

Böser Gedanke: man zeugt Kinder ohne zu heiraten und heiratet erst dann, wenn man sicher ist keine Kinder mehr bekommen zu wollen und hat damit eine kinderlose Ehefrau.

Ich weiß nicht, aber es ist doch eh alles Augenwischerei.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 23:36
(@hamburger jung)

Hi midnightwish,

man zeugt Kinder ohne zu heiraten und heiratet erst dann, wenn man sicher ist keine Kinder mehr bekommen zu wollen und hat damit eine kinderlose Ehefrau.

Dann sind die gemeinsamen Kinder trotzdem automatisch ehelich, wenn ich mich da richtig erinnere.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 10:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da stimmt hhj,

aber ich meinte eher das man dann die Frau heiratet mit der man keine kinder hat und auch keine mehr bekommt 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 10:20




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