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Unterhaltspflicht wenn Kind Maßnahme der ARGE macht?

 
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir liegt folgende Situation vor:

Tochter (wird bald 20 J.) lebt bei KM, geht noch zur Berufsfachschule und beginnt im Sommer nach Beendigung der Schule eine Maßnahme des Arbeitsamts. Dort wird sie in einer Akademie diverse Praktika absolvieren, um sich für einen Ausbildungsberuf zu entscheiden. Soweit ich weiß, erhält sie dort kein Geld. Die Maßnahme soll solange dauern, bis sie eine Ausbildungsstelle hat.

Weiß jemand, ob ich weiterhin unterhaltspflichtig bin (sie ist dann ja keine Schülerin, kein Azubi) ?

Schonmal Danke und beste Grüße aus dem hohen Norden, Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2016 18:28
(@Mrs_Mima)

Hallo Martin,

also wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen.

Aber so rein aus dem Bauch heraus finde ich das eine gute Maßnahme, die dazu geeignet sein  kann, dass deine Tochter schnell(er) in Lohn und Brot kommt. So gammelt sie nicht rum und gewinnt wertvolle Einblicke in verschiedene Berufe.

Ich würde sie weiterhin finanziell unterstützen aber eine zeitliche Begrenzung einbauen (nach einem 1/2 Jahr muss sie sich entschieden haben oder so).

Wie ist euer Verhältnis? Lass dir die Praktika bescheinigen.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 18:55
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mima, ich stimme Dir in allem zu, natürlich will ich meine Tochter unterstützen und freue mich, wenn Sie diese Praktika macht, wir haben ein super Verhältnis.

Die rechtliche Lage würde mich aber trotzdem interessieren... wenn sie keine Schülerin und keine Azubine ist und ich (offiziell) keinen Unterhalt zahlen würde...hätte sie evtl Anspruch auf Harz4 während der Maßnahme?

danke und viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2016 19:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß, erhält sie dort kein Geld. Die Maßnahme soll solange dauern, bis sie eine Ausbildungsstelle hat.

Schau mal hier: BVB und BVB2

Deine Tochter sollte sich kümmern, denn sie muss als Volljährige alles tun, um die Unterhaltslast der Eltern zu mindern. Sie sollte zB auch sehen, ob sie einen Nebenjob machen kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 19:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zum rechtlichen Aspekt kann ich was sagen. Laut Gesetz gibt es an sich keine Verpflichtung. Hier sind aber die Gerichte eingesprungen und zu einem Konsens gekommen, der sich ständige Rechtssprechung nennt.
Zwischen der Schul- und der Berufsausbildung wurde eine Orientierungsphase definiert, in welcher der passende Ausbildungswunsch gefunden werden kann. Diese Phase wird unterschiedlich lang eingeschätzt, häufig zw. 3-6 Monaten. Es gibt auch einen Beschluss, welcher einen Zeitraum von 12 Monaten für akzeptabel hält. In dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Unterhalt.

Gruss oldie

Edit: Du schreibst oben, dass sie eine Berufsfachschule besuchte, und jetzt auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Welchen Abschluss hat sie denn auf der Berufsfachschule erworben?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 19:13
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

@ edit oldie: Sie hat 2014 auf der Realschule den SEK I erworben, auf der Berufsfachschule Wirtschaft 2015 keinen höheren Abschluss (möglich wäre der erweiterte SEK I gewesen). Seit Sommer 2015 geht sie wiederholt zur selben Berufsfachschule, jetzt im Bereich Elektrotechnik (Wirtschaft war nicht ihr Ding... Technik aber auch nicht wie sie jetzt festgestellt hat) und mit dem Erweiterten Abschluss wird es wohl auch nix...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2016 20:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sie besucht also 'ne Berufsfachschule und kehrt genauso zurück, wie sie hingegangen ist. Was war denn die Erwartung? Höherer Schulabschluss, Berufsausbildung, Zeit todschlagen? Mir fehlt jetzt ein wenig das Motiv.

Was bitte war denn das Ziel des Besuchs der Berufsfachschule? Etwa ein Berufsabschluss?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2016 00:14
(@martinauskiel)
Schon was gesagt Registriert

Moin, mit Motiven und Zielen ist das so ne Sache... irgendwas zwischen Orientierungsphase und Zeit totschlagen denke ich... egal, besser als rumgammeln.

Der Berufsschulabschluss führt i.d.R. dazu, eine Ausbildung im entsprechenden Fachbereich um 1 Jahr zu verkürzen. Nutzt aber nix, wenn weder Wirtschaft noch Elektrotechnik interessant genug für eine Ausbildung sind...

Ich hoffe, dass sie bei den Praktika in verschiedenen Bereichen etwas für sich findet...wird langsam mal Zeit...bisher kann sie sich für nichts begeistern

Viele Grüße von der stürmischen Ostsee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2016 11:25