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Unterhaltspflicht / Selbstständigkeit

 
(@dogwalker)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe bis letzten Monat einen Gründungszuschuß von der Agentur für Arbeit bekommen ( bisherige höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 € für die soziale Absicherung ).
Der Anspruch nach 9 Monaten ist nun abgelaufen.
Leider verdiene ich durch meine Selbstständigkeit noch nicht so viel das ich in der Lage wäre Kindesunterhalt bezahlen zu können ( Selbstbehalt 980 € ).
Meine Frage ist, ob mich das Jugendamt von Rechtswegen dazu zwingen kann, meine Selbstständigkeit aufzugeben ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 23:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen,

ein Hallo und Tschüss erhöht sicher die Bereitschaft zu antworten  😉

Nein das JA kann dich auf dem Klageweg nicht zwingen einen anderen Job anzunehmen. Aber ein Gericht kann in einem Urteil festlegen, das du mehr Geld mit einem Angestellen-Verhältnis erwirtschaften kannst und dir mit fiktiven Einkünften ein Einkommen unterstellen aus dem du den Mindestunterhalt zahlen kannst.
Wie du dann an dieses Geld kommst bleibt dir überlassen.

Wichtig wäre allerdings zu wissen, ob es bereits einen gültigen Titel gibt.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2010 09:02
(@dogwalker)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo Tina und natürlich ein Hallo an alle Anderen.
Ich entschuldige mich ganz klar für mein benehmen, auf diese Art und Weise hier angefangen zu haben - das gehört sich natürlich nicht.

Was bedeutet es wenn es einen gültigen Titel gibt ?
Kann das Jugendamt denn trotzdem einen Mindesunterhalt von mir verlangen, auch wenn ich nach Abzug meiner Betriebsausgaben meinen Selbstbehalt von 980€ noch nicht übersteige ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2010 17:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Titel heisst eine Urkunde, mit welcher Du Dich zur Zahlung von KU verpflichtest. Damit kann im Falle von Nichtzahlung gepfändet werden.
Gibt es diesen oder nicht? Wenn ja, was steht drin?

Kann das Jugendamt denn trotzdem einen Mindesunterhalt von mir verlangen, auch wenn ich nach Abzug meiner Betriebsausgaben meinen Selbstbehalt von 980€ noch nicht übersteige?

Ja, das kann es. Wie Tina schon schrieb, Du hast dafür zu sorgen, dass dieser gedeckt; ob als Selbstständiger oder als Angestellter, das ist Deine Baustelle...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 18:24
(@dogwalker)
Schon was gesagt Registriert

Eine Urkunde bezüglich eines Titels habe ich nicht, bzw gibt es nicht.
Ich bin zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, laut Düsseldorfer Tabelle weil meine beiden Jungs bei meiner Ehefrau leben.
Die Scheidung ist aber eingereicht. - Warte im prinzip nur noch auf den Gerichtstermin bezüglich Scheidung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 18:36