Unterhaltspflicht n...
 
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Unterhaltspflicht nach umzug spanien

 
(@polodoc)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Kann mir jemand sagen,ob ich noch unterhaltspflichtig bin wenn ich nach spanien ziehe?
hintergrund-ex hat neuen und der ist reich.ihre große hat zum 18ten nen neuen a3 bekommen und 4x im jahr fahren sie in urlaub-malediven usa....... meine 2 kinder sehe ich nicht,gekonnt verweigert und das ich sie sehe(8+14) dauert noch jahre,wenn.
ich habe mich dumm gezahlt,meine neue partnerschaft leidet sehr darunter und nun kriegen wir nachwuchs.mir wurde gesagt dass erst die anderen 2 unterhaltsberechtigt sind und dann meine neue und das gemeinsame kind.
ich mag und kann nicht mehr,deutschland macht mich fertig und arm.wohne in den neuen bundesländern,werde zu unterhalt nach west verdonnert(sie wohnen da) und pfändungsgrenze ist die osttabelle!!! :gunman:
helft mir wenn ihr könnt und vermeidet an mein gewissen zu appelieren,danke. ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 13:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Ich brauch gar nicht an dein Gewissen appelieren,denn: ein Umzug nach Spanien wird dich nicht von deiner Unterhaltspflicht befreien.

Wenn du und deine LG Nachwuchs bekommt, sind zumindest die Kidner alle gleichranigig was den KU betrifft. Ob deine LG auch Unterhalt von dir bekommen kann, hängt davon ab, ob du für drei Kinder den Mindestunterhalt zahlen kannst oder nicht. Zahlst du weniger wird wohl auch deine LG nicht berücksichtigt werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 13:56
(@polodoc)
Schon was gesagt Registriert

hi,
wenn ich in einem anderen land wohne,dann gelten die dortigen gesetze!zwangsvollstreckung in spanien ist unbekannt.
ausserdem mag ich nicht den luxus finanzieren und selber mit 800euro und 3 personen leben.ausser elterngeld 380euro 12 monate. prima elterngeld denn arbeitslos ist sie geworden und somit hat sie nur anspruch auf sockelbetrag,währe es noch 06 geboren währen es 30 monate/in thüringen/ a 300 euro gewesen. prima hilfe von 9000 euro auf4560 euro gekürzt.  :gunman: :gunman: :gunman:

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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 14:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zwangsvollstreckung in spanien ist unbekannt.

Manchmal gibt es im Leben neues zu endecken ....

Wenn das Einkommen Deiner Ex so hoch ist (ich glaub dreimal höher), dann kann unter Umständen der KU entfallen. Der Umgang hat nicht viel mit KU zu tun, scheint Dich aber nicht wirklich zu interessieren.

Ich lese zur Zeit nur Neid und Mißgunst aus Deinem Beitrag. Vielleicht schreibst Du mehr, damit ich meinen Eindruck revidieren kann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 04.01.2007 15:01
(@polodoc)
Schon was gesagt Registriert

hi,
nein ich bin nur traurig, dass ich die kinder nicht sehe.wie du weißt ist recht haben und kriegen 2erlei.
meine ex hat nur einen lebensgefährten der kohle hat und alles zahlt,sie nicht.den ku an das ja zahle ich ja zurück soweit es geht,muss rückstand 6 monate leisten zu den laufenden.
da meine neue nun auch ein kind bekommt ist logischerweise das geld knapp.
ich möchte nach spanien ziehen,aber weiter an das ja zahlen-den mindestsatz halt den sie bekommt.versteh mich nicht falsch ich liebe die kinder,aber 3jahre kampf und trotz deutschem recht die kinder nicht zu sehen das macht müde und krank.ich habe fast 2 jahre gebraucht um wieder klar zu kommen und ohne meine neue währe ich wohl nicht da wo ich nun bin.
ich möchte nur in ruhe und frieden mit meiner neuen familie leben und wenn es mir ermöglicht wird auch meine kinder wieder in die arme nehmen können,auch wenn ich nach spanien ziehe.
ein angebot aus usa wegen festarbeit habe ich damals nach der trennung wegen der kinder abgelehnt,von meinem deutschen arbeitgeber.denn usa und spanien ist etwas unterschied.
hoffe dir etwas einblick verschafft zu haben.mich interessiert halt nur das rechtliche wegen spanien,zahlen tu ich egal wo ich auf der welt währe.

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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 15:31
(@Bette)

Hallo!

Muß Kasper da zustimmen, hört sich auch für mich etwas neidvoll an. Was hat denn Deine Verpflichtung Deinen Kindern gegenüber mit dem neuen Freund der Ex-Frau zu tun?!?  :question:

Freu Dich doch stattdessen, daß der Neue Deiner "alten" Familie all diese Dinge ermöglicht. Er wäre ja nicht dazu verpflichtet und Du kannst es ihnen doch nicht spendieren. Ist doch nett, daß er sich da so einbringt und mit Deiner Ex-FRau UND Deinen Kindern ein Familienleben hat. Du hast ja auch ein neues Leben mit Neuer und neuem Kind.

Sorry, mußte ich mal loswerden.

LG
B

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Geschrieben : 04.01.2007 15:32
(@polodoc)
Schon was gesagt Registriert

hallo bette
klar ist das toll,meine neue unterstützt mich auch das ich die kids kriege-sehen kann,auch wenn es ohne erfolg ist. nur leider ist nach deutschem recht sie und unser ungebohrenes hinten dran.klartext,heiraten wir bekommt sie für ihre 2 keinen unterhaltsvorschuss mehr und von mir auch nix,da ich für 2 zahlen muss und das geld nicht reicht.somit steht sie ziemlich übel da,ihr ex hatz4 geht seit jahren nicht arbeiten weil er es nicht einsieht. ich gehe arbeiten,zahle meine schulden beim staat ab und wegen des gemeinsamen ungeborenen wurde mir gesagt,vom ja,heiraten sie nicht dann kriegen sie vorschuss weiter und für das neue auch,da er kein genügendes einkommen hat.
jetzt sag du mir das das nicht bitter von einer behörde soetwas zu hören. ;(
verstehe mich ich zahle weiter den mindestunterhalt zurück,in 3 monaten habe ich alles abgezahlt und dann zahle ich und nicht der staat in vorleistung.können nicht viele von sich sagen.

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Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 15:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin polodoc,

dein Kampf hat dich müde gemacht und bzgl. deiner Kinder perspektivenlos. Das ist verständlich. Ich vermute, du kannst aus beruflichen Gründen nach Spanien wechseln.

Die Spanier, nach dem, was ich bisher las, sind auf das deutsche Familienrecht gar nicht gut zu sprechen und ignorieren sämtliche amtlichen Schreiben. Das weiß die Ferkel *ups* Merkel und will aus diesem Grunde die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um EU-weit rechtlich zu nivellieren und durchgreifen zu können. Momentan droht dir dort keine Gefahr, so du für einen Monat vergisst, den KU zu zahlen.

Allerdings, wenn du wieder deutschen Boden betrittst, ...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 15:58
(@Bette)

Sorry, aber kam bei mir so an. Und sorry für meine nachfolgenden "harten Worte".

Ungerecht ist es, ja. Der Staat ist da oftmals nicht nachvollziehbar.

Aber Du und Deine neue LG hättet ja nicht noch ein Kind bekommen müssen. Ich vertrete da den Standpunkt, daß man sich Kinder auch erlauben muß. Bin selbst seit knapp 16 Jahren alleinerziehend und habe keinen Unterhalt bekommen und Vater zahlt Mindestunterhalt (unregelmäßig) über JA. Mußte und muß immer noch auch alles finanzieren, aber ich weiß ja für wen ich es tue und wofür. Ich muß auch rechnen und vieles ist "nicht drin".

Sorry, aber Gejammer über die Ungerechtigkeit bring einen da nicht weiter.

Ich weiß ja nicht, was Deine Lebensgefährtin beruflich macht, aber man kann auch Nebenjobs machen bzw. zu Hause arbeiten.  Auch mit Kleinkind. Hatte selbst ab 2. Lebensjahr meines Sohnes Tagesmutter bis er in den KiGa kam, danach Spagat wegen Arbeit und Öffnungszeiten im KiGa, dann Schule mit Nachmittagsbetreuung. Es geht, wenn man will und sich ein soziales Netzwerk aufbaut.

Also, nicht jammern! Ärmel hochkrempeln und "an die Arbeit".  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 16:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

Du hast ja auch ein neues Leben mit Neuer und neuem Kind.

... ob das durch den Verlust der weiteren eigenen Kinder geschehen sollte, wage ich zu bezweifeln.

@Polodoc:
Deine Kinder sind im Unterhalt gleichrangig. Der Unterhalt Deiner LG muss über ALGII geregelt werden.

Ich verstehe Deinen Frust, und auch, dass Du Dich ungerecht behandelt fühlst! Für den Unterhalt bist aber letztendlich Du verantwortlich.
Und, auch wenn das jetzt etwas überheblich klingt, so sollte man sich nur die Anzahl an Kinder leisten, die man auch finanzieren kann.
Ich würde weiter für den Umgang kämpfen. Bei Deinem Einkommen steht Dir PKH zu und Deine Frau muss den Spass selber bezahlen .... auch eine Möglichkeit seinen Willen zu bekommen.

Hast Du schon mal mit Deiner Ex gesprochen, ob der KU ausgestzt werden könnte?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 16:14




(@Platt)

Hi,

ich spreche jetzt keinen persönlich an.

Ich bin fassungslos. Also wenn ich den Opener richtig verstanden habe gibt es folgende Situation:

1.) Verdient nicht wirklich gut
2.) Sieht seine Kinder nicht, weil Umgangsboykott
3.) Ex hat neuen LG und der ist wohlhabend
4.) Jahrelang um Umgang gekämpft
5.) Opener hat auch eine neue Familie
6.) Opener hat durch ein neues Kind finanzielle Probleme
7.) Will nach Spanien auswandern
8.) Will Rat

Ich gehe einmal davon aus, dass diese Punkte richtig sind.

Die Antworten darauf sind mit erhobenen Zeigefinger und nach guter alter Saubermannmanier. Dann wird noch Neid und Missgunst unterstellt, er soll froh sein, dass der neue LG doch finanziell die ehemalige Familie unterstützt.

Als absolute Krönung kommen dann Sprüche wie:

Aber Du und Deine neue LG hättet ja nicht noch ein Kind bekommen müssen. Ich vertrete da den Standpunkt, daß man sich Kinder auch erlauben muß.

Und, auch wenn das jetzt etwas überheblich klingt, so sollte man sich nur die Anzahl an Kinder leisten, die man auch finanzieren kann.

Ernsthaft nachgefragt. Ab wieviel Einkommen darf man Kinder haben?

Anscheinend gelten bei diesem Opener alle Unterhaltsrichtlinien nicht. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum dann das kommt:

Ich weiß ja nicht, was Deine Lebensgefährtin beruflich macht, aber man kann auch Nebenjobs machen bzw. zu Hause arbeiten.  Auch mit Kleinkind.

Freu Dich doch stattdessen, daß der Neue Deiner "alten" Familie all diese Dinge ermöglicht. Er wäre ja nicht dazu verpflichtet und Du kannst es ihnen doch nicht spendieren. Ist doch nett, daß er sich da so einbringt und mit Deiner Ex-FRau UND Deinen Kindern ein Familienleben hat. Du hast ja auch ein neues Leben mit Neuer und neuem Kind

Das ist der Oberhammer. Er darf seine Kinder nicht sehen, der Neue macht schön auf heile Familie aber ohne jedliche Verantwortung und soll sich freuen. Aber KU der wird gerne genommen. Bei diesem Satz kann ich nur noch k.......

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 16:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich habe ein paar Ferkel husten gehört, daß auch Griechenland so blind ist für deutsche Familienrechtsgeschichten wie Spanien. Und Finnland droht derzeit damit sich ebenfalls bald aus dem deutschen Scheiß rauszuhalten und z.B. Unterhaltstitel gegen in Finnland abgetauchte Väter nicht mehr zu vollstrecken.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 22:15