Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt drei Jahre bemüht meinen Unterhaltspflichten als Vater nachzukommen.
Leider ist das leidige Geld immer ein Thema und ich kann meiner Ex auch nichts recht machen. Ich frage mich zum Teil ob ich durch die Scheidung nicht vom Regen in die Traufe gegangen bin. Jedenfalls habe ich jetzt genug und möchte ein neues Leben beginnen, da ich unter diesen ständigen Ansprüchen meiner Ex nicht mehr weitermachen möchte.
Leider kann oder möchte niemand in der Schweiz einem eine Auskunft geben welche Folgen es hat, wenn ich meinen sieben Sachen packe und ins Ausland auswandere. Ich möchte dort ein Restaurant mit Gästehaus erwerben und hoffe so meine innere Ruhe wieder zu finden.
Bitte meldet euch, wenn ihr in der gleichen Lage seid und bereits mehr Informationen über die Rechte und Pflichten eines geschiedenen Vaters wisst. Also, mache ich mich strafbar, wenn ich einfach auswandere oder lässt mich der Staat schon gar nicht auswandern?
Für jedes Schreiben oder Stellungsnahme bin ich euch jetzt schon dankbar.
ever
also erstmal hallo
über genaue summen bezüglich des unterhalts kann ich dir leider nix sagen,aber ich denke, dass du egal wohin du gehst unterhaltspflichtig bleibst.8auch wenn mein ex glaubt, dem wäre nicht so..grrrrrrrr)
lg
bazeba
Moin,
die Rechtssituation in D ist sicherlich nicht 100%ig mit der in CH vergleichbar.
Es ist zumindest in D so, dass du gehen kannst wohin du willst, wenn und so lange du deinen Unterhaltspflichten nachkommst. Machst du dies nicht, wäre dies in D nach § 170 StGB bei gegebener Leistungsfähig eine Unterhaltspflichtverletzung und somit strafbar. Bei deiner Einreise in dein Heimatland könnte dies entsprechende Folgen haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
diese Frage wurde von mir auch meinem Richter gestellt.
Tatsächlich ist der Aufenthaltsort/Wohnort des Kindes für die anzulegenden Rechtsmaßstäbe gültig. Sprich: wohnt das Kind den alten Bundesländern, ist die DT zuständig, unabhängig, ob du wie ich in Österreich bist oder nach Timbuktu oder die Schweiz gehst - mit einer einzigen Ausnahme:
mittlerweile sind hier zwei Leute (weisnich und meine Wenigkeit), die nicht mehr in Deutschland leben, und der Kaufkraftunterschied in Euroländern ist teilweise massiv. Dieses läßt sich einfach durch einen Besuch bei destatis.de (Statistisches Bundesamt) ausrechnen. Bei mir wurde (gegenüber EX) der Selbstbehalt von 890 € um 5% erhöht, bei Weisnicht sein bereinigtes Netto nochmals um den entsprechenden Prozentsatz reduziert. Dieser Link weist aus, dass Schweiz / Bern, Genf, Zürich einen Faktor von 0,84 hat, sprich: ein Euro hat dort 84 Cent Kaufkraft. Daher sollte der Selbstbehalt erhöht werden, damit eine Parität zwischen Einkommen und Unterhalt entsteht. Das spiegelt dann wider, dass zwar ein höheres Einkommen erziehlt wird, aber auch die Lebenshaltung höher ist.
Hoffe geholfen zu haben. 🙂
Gruß aus Wien, Xe
Ciao zusammen,
also vorerst mal herzlichen Dank für die Antworten. :thumbup:
Leider bin ich jetzt auch noch nicht weiter ;( und möchte dazu einige Informationen mehr geben.
Vorerst ist es so, dass ich über CHF 4'000.- im Monat bezahle und dabei muss ich meiner Ex noch ihre Füsse küssen, da sie ja auch 50% arbeitet. Ansonsten wäre der Betrag auf über CHF 5'000.- angestiegen. :rofl2: Soviel zur reichen Schweiz – oder so!
Also, wenn ich auswandere und nicht bezahle, mache ich mich Strafbar, das ist mir klar.
Laut einer Aussage von einer Juristin ist es so, dass ich auswandern darf aber nur – hört, hört – wenn ich in der Lage bin der in der Scheidungskonvention vereinbarte Unterhaltspflicht auch nachkomme kann. :knockout: Also für mich heisst das ein Land zu suchen, wo ich ein Einkommen erzielen kann wo ich mehr verdiene als in der Schweiz.
Sollte ich im falschen Film sein, dann sagt es mir.
Also habe ich keine Rechte sondern nur noch Pflichten und dies für die nächsten 10 Jahre.
Kann das wirklich sein?
Gibt es eine Möglichkeit für mich um Auszuwandern.
Lasst es mich wissen 😉
ever
Hi ever,
leider sind Deine statements lückenhaft, aber ich schliesse daraus, dass Du 1. in der Schweiz lebst, 2. Vater eines oder mehrerer unterhaltsberechtigter Kinder bist und 3. daneben auch noch Ehegatten-Unterhalt an Deine Ex-Frau bezahlst, insgesamt ca. 4.000 CHF pro Monat (für Nicht Schweizer: das sind ca. 2.700 EUR).
Was Du (leider) nicht schreibst: Ob und welche Form des Umgangs mit Deinem/Deinen Kind(ern) pflegst. Denn das hat ursächliche Zusammenhänge mit Deinem Auswanderungswunsch.
Faktisch kannst Du umziehen oder auswandern, wohin Du möchtest - solange Du Deinen Unterhaltspflichten nachkommst. Das ist dann "nur" hinderlich für den Umgang mit Deinen Kindern - einfach aus Entfernungsgründen. Hier gibt es aber einen weiteren Einwand: Du wirst Schwierigkeiten haben, auf dieser Erde ein Land mit einem höheren Einkommensniveau als der Schweiz zu finden.
Zweite Möglichkeit: Du kannst in ein Land auswandern, mit dem die Schweiz kein Auslieferungsabkommen hat - und dann die Unterhaltszahlungen reduzieren oder ganz einstellen. Vermutlich müsstest Du hierfür aber Europa verlassen. Weiterer Nachteil: Du könntest Deine Heimat nicht einmal im Urlaub besuchen, denn vermutlich würde man Dich gleich bei der Einreise festsetzen. Und auch der Kontakt zu Deinem/Deinen Kin(ern) könnte höchstens inder neuen Heimat stattfinden. Schwer vorstellbar, dass die Mutter der Kinder das zulässt.
Dritte Möglichkeit: Du könntest versuchen, mit Deiner Exfrau eine entsprechende aussergerichtliche Einigung zu finden und Dich mit ihr auf einen geringeren Unterhalt verständigen. Hierfür wäre es taktisch möglicherweise denkbar, mit Möglichkeit 2 zu winken.
Dies soll ausdrücklich keine Aufforderung zum Rechtsbruch sein; ich zeige nur Möglichkeiten auf. Die dritte hat allerdings einen gewissen Charme...
Grüssles aus'm Wilden Süden (aus Deiner Perspektive wohl eher Norden)
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
eines ist jetzt ganz wichtig:
vom Ursprungsposting her bin ich davon ausgegangen, dass du zwar in der Schweiz wohnst, das Kind aber in Deutschland ist. Ist das Kind in der Schweiz, greift das schweizer Unterhalts- oder Familienrecht sowie ein paar Spezialitäten wie das Haager Abkommen auf EU-Basis.
Dafür sind wir zwangsläufig kaum der richtige Ansprechpartner hier, weil Vatersein.de sich primär mit deutschem Familienrecht beschäftigt, mit ein paar Ausrutschern in Richtung Österreich und Frankreich, wobei aber die Unterhaltsverpflichteten im Ausland und die Unterhaltsberechtigten in Deutschland leben. An sich könnte dir nur ein Forum aus der Schweiz sowie ein guter Anwalt weiterhelfen.
Gruß, Xe
Hi alle,
vorerst danke für die weiteren Antworten.
Nun bin ich doch schon klüger und weiss zumindest, dass ich eine Auswanderung nur unter verschärften Bedingen in Betracht ziehen kann. Die Gesetze in der Schweiz sind annähernd so streng in Sache Vaterschaft und deren Pflichten wie in Deutschland, was ich so gehört habe.
Ich denke nicht, dass die soziale Schweiz etwas ausgelassen hätte, wenn es um Kosten geht, welche der Verursacher durch Auswanderung probiert auf den Staat abzuwälzen.
Ich werde es mir gut überlegen bevor ich hier die Zelte abbrechen werde.
Danke
ever