Hallo zusammen,
ich habe eine Frage für einen guten Freund, der im moment nicht weiter weiß.
Mein Freund wurde vor 3 Wochen von seiner Freundin verlassen, mit der er ein uneheliches Kind (5 Monate alt) hat. Anfangs hat sie im gesagt, dass Sie keinen finanziellen Ansprüche an Ihn habe, worauf er sofort gesagt hat, dass er für das Kind Unterhalt zahlen wird und auch Umgang haben will. Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass die ganzen Versprechungen ein Trug waren, da letzte Woche bei Ihm ein Schreiben vom Ihrem Anwalt ankam, dass er für Sie auch Unterhalt zu zahlen hätte und zwar sofort. Meine Frage ist nun, ob er für die Exfreundin den geforderten Unterhalt zahlen muss?
Macht es was aus, dass Sie einfach abgehauen ist (schon vorher 2-3 mal), dass sie schon seit längeren eine Beziehung mit einem anderen hat und er versucht hat, die bestehende Beziehung zu retten?
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal vorweg.
Hallo spider-mike,
herzliche willkommen bei VS, dem Forum für Hilfesuchende Freunde.
Grundsätzlich ist er für 3 Jahre auch der KM zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Ob sie abgehauen ist oder mit jemand anderem zusammenlebt ist dabei völlig unerheblich. Einzig die Tatsache das sie Mutter des gemeinsamen Kindes ist und sich nicht selbst unterhalten kann berechtigt sie zu Unterhalt.
dabei muß aber berücksichtigt werden das dem KV der SB von 1.100 € gegenüber der KM verbleiben muß, gegenüberdem Kind sind es 900 €. Die Höhe des BU richtet sich aber auch nach dem Einkomemn das dier KM vor der Geburt hatte.
Ob in der geforderten Höhe gezahlt werden muß, kann man ohne Angaben nicht sagen:
- Wie hoch ist sein Nettoeinkommen?
- Wieviel KU zahlt er?
- Wieviel BU wird gefordert?
Der Vollständigkeit halber: Hat er die Vaterschaft anerkannt und wie ist das SR geregelt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus spider-Mike!
Erst mal willkommen hier im Forum.
Bei
Macht es was aus, dass Sie einfach abgehauen ist (schon vorher 2-3 mal), dass sie schon seit längeren eine Beziehung mit einem anderen hat und er versucht hat, die bestehende Beziehung zu retten?
stellt sich mir als erstes die Frage, ob Dein Freund 1000%-ig sicher ist, dass er der leibliche Vater des Kindes ist. Hat er die Vaterschaft anerkannt?
Wenn die erste Frage mit nein beantwortet wird, würde ich erst mal auf einen entsprechenden privaten Vaterschaftstest (die Exfreundin wird sicher nichts dagegen haben, falls er der Vater ist) bestehen und unter Vorbehalt den KU weiterzahlen (oder zumindest ansparen).
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!