Hallo liebe Forumsteilnehmer und -innen,
ich habe zwei einfache (so glaube ich zumindest) Fragen zum Kindesunterhalt:
Die Kinder leben bei mir und die KM ist unterhaltspflichtig aber nicht leistungsfähig, d.h. sie leistet keinen Unterhalt. Daher erhalte ich UV vom hiesigen Landratsamt. UV für ein Kind läuft demnächst aus da es 12 wird.
1. Hat eine Unterhaltsklage Sinn wenn KM Hartz IV-Empfängerin ist? :frustrierend:
2. Kann die Verpflichtung zum Kindesunterhalt auch auf die Eltern der KM (sind vermögend) übergehen?
Vielen Dank :schilddanke:
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hallo, flyaway,
ich kann dir nur zu 1. etwas aufschreiben:
Ich habe eine Bekannte, selbst ALG2-Bezieherin, deren Kind vor kurzem 12 wurde.
Die UVK stellte die Zahlungen ein.
Der Vater der Kinder ist nicht leistungsfähig und bezieht ebenfalls ALG.
Meine Bekannte wurde aufgefordert, den Vater zu verklagen, obwohl klar war, dass er nicht leistungsfähig ist. :knockout:
Sie leben im gleichen Ort, so dass das Sozialamt eigentlich Einblick in den Vorgang gehabt haben dürfte.
Bis das alles geklärt ist, gibt es keine Kohle für das nun 12-jährige Kind, wie mir meine Bekannte erklärte.
Sie kann jetzt zusehen, wie sie erst einmal klar kommt.
Das ist halt irgendwie Behördenschwachsinn, den ich nicht nachvollziehen kann.
Zu 2. weiß ich nichts sicher.
Gruß: Lavendel
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Hi flyaway,
zu 2.:
Diese Möglichkeit gibt es in der Theorie.
Zu beachten ist allerdings das es bei den Großeltern alle 4 Großelternteile in die "Pflicht" genommen werden, was nichts anderes heißt, als das der Mindestunterhalt nur zur Hälfte von den mütterlichen Eltern zu leisten wäre. Die Freibeträge sind recht hoch. Zudem dabei erstmal geprüft wird, ob der andere Elternteil (in diesem Falle du) den Unterhalt nicht durch seine Arbeitsleistung schon sicherstellen könnte.
Mir persönlich ist derzeit kein Fall im Sinn, bei dem die Großeltern in die Pflicht genommen wurden (außer bei minderjährigen Eltern)
mit Neujahrsgrüßen Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zu beachten auch, dass die Eltern (also auch Du) vorrangig herangezogen werden, also erst wenn Du auch absolut nicht kannst, könnten die Grosseltern ins Spiel kommen.
Siehe:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=34345
und: