Hallo,
die Pflichtige lebt in Thüringen. Sie ist 3 Kindern zu UH verpflichtet, zahlt aber keinem was. Das dritte Kind erhält noch UVG (lebt bei dessen Vater), die beiden ersten leben beim ersten KV und erhalten nichts außer KG.
Es soll eine Pfändung erfolgen (die erste blieb erfolglos, weil KM vorher schon Konto gekündigt hatte). Anscheinend hat sie mal wieder Arbeit (ob teilw "schwarz", kann nicht gesagt werden), und sie hat neues Konto. Dieses musste sie beim GV angeben, als der da war um Zwangsgeld zu vollstrecken.
So, nun die eig Frage: Auf welchen Selbstbehalt würde die Pflichtige vom zuständigen AG gesetzt werden? Kann der KV gleich den sozialhilferechtlichen Selbstbehalt (oder wie das heißt) beantragen? Demnach würden ihr 232 € für Miete plus Regelsatz= 614 € mtl zustehen, und alles was drüber liegt, könnte gepfändet werden.
Nehmen wir an, es käme so, sie hat aber ein P-Konto: würde dann die Pfändung ins Leere laufen, wegen dortigem Freibetrag von knapp 1029 €?
Liebe Grüße
Hi Romy,
man könnte versuchen, den pfandfreien Betrag so festsetzen zu lassen. Die Festsetzung des Gerichts ersetzt dann für diese Pfändung (aber nur für diese) den Freibetrag des P-Kontos.
Gruss von der Insel
Hallo,
mich stört der Ausdruck "die Pflichtige", warum schreibt die To´in nicht einfach "die Kindesmutter" oder "die Mutter"?
Ich habe hier im Forum noch kein einziges Mal den Ausdruck " der Pflichtige" gesehen..
Btw, das posting könnte vom Inhalt her von meinem Exmann nebst seiner Gattin stammen...
Warum schreibt nicht der Vater der Kinder, um die es geht?
LG
LM
Hallo loewenmama,
doch, den Ausdruck hab ich schon gelesen.
Pflichtige trifft es nun mal, denn eine Mutter ist sie nicht mehr. :gunman:
Der KV schreibt nicht, weil er nur sehr schlecht schreiben kann. Vor 16 Jahren nach D gekommen.
Und ja, er hat immer brav seinen Unterhalt gezahlt und war Vater. Er machte das, was man von der sog. "Mutter" eig erwarten müsste, nur tut sie das Gegenteil, nämlich gar nichts.
Und mit gar nichts meine ich auch wirklich gar nichts.
Gruß
Moin Romy,
Pflichtige trifft es nun mal, denn eine Mutter ist sie nicht mehr. :gunman:
bei allem Verständnis für Deinen Ärger (der vor allem der Ärger Deines Partners ist), denke ich nicht, dass Dir als Next das Recht zusteht, solche finalen Werturteile über andere Menschen zu fällen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die "KM" will es doch selbst nicht. Ihre Aussage war "Ich bin glücklich, endlich meine Freiheit!"