da das Kind noch minderjährig ist, dürfte das unschädlich sein.
sophie
Auch minderjährige Kinder trifft nach Beendigung der gesetzlichen Schulpflicht eine Erwerbsobliegenheit (OLG Frankfurt 5 UF 50/15).
Ist jedoch wie immer eine Auslegungssache. Ich bin ja bereit Unterhalt zu zahlen, habe dies ja im August und September anteilig gemacht und vorher wie vom Beistand gefordert in voller Höhe. Wie oft soll ich denn noch den Beistand bitten den Unterhalt neu zu berechnen? Bereits im März 23 bat ich um Anerkennung des seit 01.01.23 höheren Selbstbehaltes. Dies wurde bisher jedoch vom Beistand entweder ignoriert oder abgelehnt.
Verständlicher Weise haben sich die Regelsätze des Unterhaltes lt. Düsseldorfer Tabelle erhöht jedoch auch der Selbstbehalt von Unterhaltsverpflichteten. Der Unterhalt wurde ab Januar bzw. bei mir seit April erhöht (Hier verlor Tochter die 1. Ausbildung), aber mein Selbstbehalt wurde nicht erhöht.
Da ich von unserem Jugendamt nur wenige Meter entfernt wohne, war ich eben bei Frau Beistand.
Wie immer sehr nettes Gespräch. Frau Beistand teilte mir mit, das Neuberechnung Unterhalt erst Ende September/Anfang Oktober stattfinden kann, da Lohnabrechnung von Tochter benötigt. (Diese erhält Tochter erst Ende des Monats)
Frau Beistand ist auch irgendwie auf meiner Seite, durch die Abbüche der Ausbildung von Tochter....
Es ist schon ein Schreiben von Beistand an mich unterwegs da meine Berechnung von September falsch ist
Berechnung:
Mein Einkommen 1614,53 €
bereinigtes Einkommen (5% berufs-
bedingte Aufwendungen) 1533,80 €
abzüglich den seit 01.01.23 geltenden
Selbstbehalt 1370,00 €
=verbleibend 163,80 €
Tochters Einkommen 262,00 €
abzüglich Freibetrag 100,00 €
verbleibend 161,00 €
163,80 € - 161,00 € = 2,80 €.
(Verbleibendes Einkommen 161 Euro von Tochter wird nur hälftig angerechnet)
und die 5 % berufsbedingte Aufwendungen will man mir nicht anerkennen. 1370 Euro Selbstbehalt ist ja nur ne Empfehlung, die Unterhaltsregelsätze seien aber Gesetz BGB... was weiß ich.
Ich war dann noch bei der Unterhaltsvorschussstelle (Bearbeiterin nicht da) aber Vertretung auch sehr nett und kompetend.
Laut Unterhaltsvorschussgesetz sind hier 338 Euro der max Betrag, ich bat darum, dass mir mitgeteilt wird wieviel ich der KM überweisen soll (Im August hat sie 245 Euro bereits erhalten, für September 3 Euro)
Ich schlug vor die Differenz = 93 Euro + 335 Euro abzüglich des Einkommens von Tochter für September und folgende Monate zu überweisen.
Unterhaltsvorschuss halte ich für unnötig. (Ich habe keine Lust mein Einkommen erneut offen zu legen) Dem Beistand liegt eine Auskunft vor und dieser ist auch bewusst, dass ich heute mehr verdiene als letztes Jahr januar bis April aus dessen Monate mein Einkommen berechnet wurde.
So inzwischen habe ich auch das Schreiben vom Beistand. 258 Euro für September soll ich überweisen. Hab ich erledigt.
Die Unterhaltsvorschusskasse will auch keine Einkommensnachweise, solange KM insgesamt 338 Euro erhält (Bereinigtes Einkommen Tochter 80,50 Euro + 258 Euro Unterhalt = 338,50.
Neuberechnung Unterhalt kann erst nach 1. Lohnzettel Tochter erfolgen. Mal gucken ob ich dann am Ende mal wieder überzahlt habe....
Vom Beistand kam noch folgender Satz. " Ich gehe davon aus, dass Sie nunmehr über ein höheres durchschnittliches monatliches Einkommen vom 1614,53 Euro verfügen, denn auch bei der Bahn gab es zwischenzeirlich Tariferhöhung bzw. wurden Sonderzahlungen an die Beschäftigten vorgenommen......... Frau .... erhält eine Kopie von diesem Schreiben zur Kenntnis."
Folgende Mitteilung sandte ich daruf an den Beistand:
ergänzend zu Ihrem Schreiben vom 01.09.23 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen erwähnten Tariferhöhungen erst im Dezember 2023 und August 24 stattfinden, eine Sonderzahlung erfolgte bisher auch nicht. (Oktober 23).
Da Ihr Schreiben in Kopie auch der Kindsmutter zuging, hoffe ich dass dieses keine falschen Begehrlichkeiten bei dieser geweckt hat.
Diese Spitze konnte ich mir nicht vergneifen....
Ich sprach ja letzten Dienstag beim Beistand vor, diese kennt meine Meinung und Einstellung. Solange ich am Ende nicht wieder überzahle ist mir wurscht was die KM an Unterhalt bekommt. Im Dezember ist Tochter 18 und dann hat sich das mit Unterhalt an die Kindesmutter. Sollte bis dahin weiterer Bedarf da sein, dann wird das mit Tochter geklärt.
Wobei Tochter auch gern weiter den Beistand nutzen kann. Bei über 18 jährigen ohne Einkommen und abgebrochener Ausbildung ist der Beistand da auch sehr hart.
Aussage vom Beistand: Was Tochter will mit 18 ausziehen, aber nicht auf mein oder Ihr Steuergeld. (Kindmutter will aber auch das Tochter auszieht mit 18, KM bekommt ja kein Unterhalt mehr) Unser Sohn hat es mit 18 gepackt (hatte aber auch Ausbildung mit 1100 Euro Lehrgeld) Inzwischen lebt er über 3 Jahre in seiner Wohnung, Ausbildung abgeschlossen und übernommen, da läuft es.
So inzwischen habe ich auch das Schreiben vom Beistand. 258 Euro für September soll ich überweisen. Hab ich erledigt.
Ich staune, Frau Beistand ist also tatsächlich allein aufgrund der Erhöhung des Selbstbehaltes unter den titulierten Mindestunterhalt gegangen!? Wenn das auch rückwirkend gilt, dürfte dieses Schreiben also als Vollstreckungsverzicht für Zahlungsrückstände gelten. Geht das irgendwie aus dem Schreiben hervor?
Wobei Tochter auch gern weiter den Beistand nutzen kann. Bei über 18 jährigen ohne Einkommen und abgebrochener Ausbildung ist der Beistand da auch sehr hart.
Die Beistandschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit kraft Gesetzes. Die heutige Frau Beistand kann das volljährige Kind dann max. bis zum 21. Geburtstag nur noch beraten und unterstützen (§ 18 Abs. 4 SGB VIII), aber nicht mehr gesetzlich vertreten! Beratung und Unterstützung muss von der Tochter im Jugendamt beantragt werden.
Da die Tochter ohne Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab Volljährigkeit nicht mehr privilegiert ist, verbleibt dir nicht nur der notwendige, sondern der angemessene Selbstbehalt von derzeit 1.650 €. Falls dann noch Unterhalt von dir zu zahlen ist, müsste eine Abänderung (Herabsetzung) des Titels erfolgen. Das Problem mit der unbefristeten Urkunde kennst du ja... 😉
@tacheles: Zahlungsrückstände gibt es eigentlich nicht. Für August habe ich 245 Euro überwiesen. Gut zu den 338 Euro was Unterhaltsvorschusskasse möchte gibt es ne relation. Dazu teilte mir aber die Frau vom Unterhaltsvorschuss aber nix mit. Solange ich nicht weiß was ich überweisen soll, kann ich auch nix überweisen, für mich ist der Titulierte Betrag nicht mehr ausschlaggebend.
für September habe ich die benannte 258 Euro überwiesen, Tocher bekommt wohl 262 Euro abzüglich 100 Euro und hälftige Anrechnung bleiben 80.50 Euro somit ergeben 80.50+258 338,50 Euro.
Tituliert sind 423,50 Euro (seid 2023 auf 463 Euro angepasst)
Problematik daran ist, Beistand ist sich wohl bewusst, dass sie mir den vollen Selbstbehalt (seit januar 1370 Euro) nicht gewähren möchte. Sie weiß aber auch, dass ich eine neue Anforderung meiner jetzigen Einkommensverhältnisse möglichst vermeiden möchte. Derzeit wird mein Einkommen aus Lohnzetteln von (Januar 2022 bis Mai 2022 berechnet) Damals war mein durschnittliches Einkommen bei 1620 Euro, wenn man danach geht sind die titulierten 463 Euro schon sehr heftig. Wenn man aber mein jetziges Einkommen nimmt wäre ich bei 522 Euro ca. (Wenn man mir den Selbstbehalt von 1370 Euro lassen würde. Daher halte ich meine Füße still und zahle was man von mir verlangt.
Beistand weiß auch das ich im Oktober und November 2022 jeweils 50 Euro zu viel Unterhalt gezahlt habe. Dezember gab es keinen Unterhalt, da Tochter genug verdient. (Oktober und November auch schon) Januar bis März sollte ich aufgrund des höheren Satzes jeweils 38 Euro zahlen. Dies tat ich. Ich teilte Beistand mit, dass Tochter aufgrund von Zulagen, Schichtzuschlägen immer mehr verdient hat als im Vertrag stand und somit die Unterhaltsberechnung mal geprüft werden müsste. Ich bat auch um Verrechnung (Dies passierte leider nie).
Da Tochter eine Ausbildung bereits verloren hat und eine Assistierte Ausbildung selbst abgebrochen hat ist das ganze laut Beistand schon ein wenig problematisch. Es gibt eine müdliche Vereinbahrung zwischen mir und Beistand, solange ich zahle hält Beistand die Füße still.
Exfrau hat wohl bei Beistand vor kurzem vorgesprochen und Beistand hat sich ein Bild gemacht, dass muss wohl nicht so gut sein, interessiert mich ja auch nicht, ist nur gut für mich. Beistand meinte nur zu mir, bei Jugendlichen die sich n Lenz machen ist sie hart und gerade wenn 18 Jährige nicht langsam für sich selbst sorgen... Es kann von einem 18 Jährigen verlangt werden dass er arbeitet und Geld verdient... Tochter wird im Dezember 18 und eine Einstiegsualifikation mit 262 Euro ist da zu wenig, Nebenjob etc....
Ich denke auch, da Beistand weiß, dass ich nie ein großen Aufstand wegen Überzahlung gemacht habe und Exfrau am liebsten noch mehr hätte, kann sie ganz gut damit leben dass ich meine Zahlungen auf den etwas niedrigeren Betrag der Unterhaltsvorschusskasse anpasse, Exfrau will es doch so....
Gut aktueller Sachstand ist auch, dass Ausbildungsbetrieb wohl die Einstiegsqualifikation ab November in eine richtige Ausbildung umwandeln will und dann bekommt Tochter wohl 600 Euro, wobei übliche Lehrlingsgehälter im Einzelhandel so bei 1000 Euro aufwärts liegen...
Ich denke mal bis Dezember wo Tocher 18 wird werde ich noch sehr viel Schriftwechsel mit Unterhaltsvorschusskasse und Beistand haben.
Was mir beim Beistand bei meiner letzten persönlichen Vorsprache am 05.09. sehr zu denken gab war folgender fakt:
Ich fragte Beistand, wenn Kindsmutter oder eben selbst der Beistand meinen das ich zu wenig Unterhalt zahlen, warum denn nicht der Titel vollstreckt wird. Zur Antwort wurde mir gegeben: "ich bin doch nicht blöd und außerdem müsste das die KM selber machen.... " Ich gehe davon aus, es würde Probleme geben, weil mir nicht der volle Selbstbehalt gelassen wird. Und da meine Bitten bzw. Anträge zur Überprüfung von Tochters Gehalt von Oktober 22 bis März 23 ignoriert wurden.
Letztendlich könnte ich hier wirklich mal einen Anwalt beauftragen, am Ende habe ich 1. keine Lust drauf (kosten, streß) und 2. laufe ich gefahr, dass irgendjemand meine Lohnzettel von Juni 22 bis jetzt haben möchte und das möchte ich tunlichst mir verkneifen. (Zur Erläuterung ich habe im Januar 22 einen neuen Job angefangen wo ich schon wesentlich mehr verdient habe (durschnittlich 1620 Euro) jedoch noch in der Anlernphase war, seit Juni 22 verdiene ich nochmal wesentlich mehr durch Schichtzulagen. Laut Düsseldorfer Tabelle bin ich jetzt in Einkommensgruppe 1 und würde in die 3 rutschen
Du hast mich tatsächlich davon überzeugt, dass du dich bei Frau Beistand in guten Händen befindest. 😎 Lass sie machen. Kann man es nicht irgendwie fördern, dass sie ab Volljährigkeit der Tochter den Auftrag für die Unterhaltsberatung erhält? 😉
@tacheles:
Am Ende möchte ich niemanden überzeugen. Meine Geschichte ist lang.
Zusammengefasst: Sohn 2002 geboren, Tochter 2005 geboren Hochzeit 06.06.06 (dofes Datum ich weiß)
Unsere Beziehung war zum Zeitpunkt der Hochzeit schon gescheitert. So hart wie es klingt ich habe geheiratet um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Bis zum Zeitpunkt der Hochzeit hatte meine Exfrau das alleinige, damals war das noch so, Jugendämter haben das gemeinsame jedenfalls hier bei uns damals noch verhindert. Vaterschaft anerkennen nalogo, aber gemeinsames Sorgerecht nein.
2007 war die Trennung (Sohn damals 5, Tochter 2) Die Scheidung war heftig, zog sich von 2007 bis 11.09.2009 (wieder ein tolles Datum) Während der Scheidungszeit Wechselmodell. Exfrau war damals in einer furchtbaren Beziehung, meine damalige Beziehung war, sagen wir mal ok (meine Exfreundin mischte sich zu sehr in Erziehung Kinder ein etc.) Was wohl auch damals ein Problem vor Gericht war. Aber ich war blind vor liebe.
Jedenfalls Sorgerecht blieb gemeinsamt, Aufenthalt bei Exfrau. Jahre gab es nur Unterhaltsvorschuss, da es bei mir Jobtechnisch zwischen 2006 und 2012 mieß aussah. (Südbrandenburg damals noch sehr viele Arbeitslose)
Über die Jahre habe ich mich mehrfach beruflich umorientieren müssen (zwischen ALG1, ALG 2 und mittelgutes Gehalt war alles dabei)
Was ich dazu sagen muss, ich bin aus der Ehe mit Schulden gegangen und war zwischen 2009 und 2015 in der Privatinso, Als ich dann mal verdiente wurde auch noch Lohn gepfändet.
Mühe Arbeit zufinden, zuhaben und zubehalten war bei mir immer da, dass sieht auch der Beistand so, der uns nun seit ca. Anfang 2015 begleitet. Vorher gab es Unterhaltsvorschuss und dieser holte jeden Cent bei mir zurück (November 2023 gibt es die letzte Rate an den Landkreis)
(Da ich mal Bürokaufmann war und natürlich Buch führe werden es für beide Kinder am Ende ca 40.000 Euro sein) Ja es gibt Leute die wesentlich mehr über die Jahre gezahlt haben und es ist ja auch alles gut und schön.
Egal wie daneben die Beziehung mit meiner Exfrau war, die Trennung am Ende ging von ihr aus. Ich Blödmann wäre noch heute mit ihr zusammen, heile Familie halt (bin so erzogen, obwohl die Ehe meine Eltern alles andere als heile war) Aber das ist ein anderes Thema.
Da meine Exfrau mit 16 das 1. mal Schwanger wurde und mit 17 Mutter, mache ich ihr auch aufgrund ihrer Kindheit keine Vorwürfe aber unsere Kinder wuchsen die ersten Jahre überwiegend bei meinen Eltern auf, bis zu Trennung 2007. Hier überwiegend durch meine Mutter versorgt (Beruf Erzieherin, Vollblutmutter)
Nach der Trennung waren die Kinder überwiegend bei mir und meiner damaligen Lebenspartnerin, während des Wechselmodels haben wir uns um alles gekümmert Exfrau bekam sogar Reisetasche mit Sachen, welche natürlich nicht immer vollständig zurückkamen verfärbt wurden. (Ja da gabs richtig Streß zwischen meine damaligen und exfrau)
Alles Kindergarten was ich heute weiß. Ich könnte Bücher füllen über mein Leben, über Jugendämter und Gutachter....
Was ich mich in meinem Leben über meine Exfrau, über das Jugendamt etc geärgert habe.
Alles Bullshit und Sinnlos, Während den 2 Jahren Scheidung hat mich meine Exfreundin gut begleitet und war ne Stütze aber kurz danach war es aus. Ich habe 2009 bis 2017 allein gelebt, hatte die Ferien hälftig und jedes 2. Wochenende die Kinder da, hab mich sonnst noch mehr um meine Kinder kümmern dürfen, Fussballverein, Tanzunterricht, Ärzte, Schule.
Ich war insgesamt 13 Jahre Elternsprecher bei beiden Kindern. Klassenlehrer sagten zu mir, was sie sind getrennt das merkt man gar nicht. Darauf war und bin ich stolz.
Am Ende habe ich mich Jahrelang als Wochenendpapa, trotz teilweise Schichtarbeit um alles gekümmert. Vielleicht auch zu viel, vielleicht hab ich mich zu sehr eingemischt. Aber ich wollte das meine Kinder ihre Hausaufgaben gemacht haben alles in der Schule mithaben..... Die ersten 2 Schuljahre vom großen waren schwierig, weil da war noch das Wechselmodell, eine Woche alles super (Hausaufgaben etc, Unterschrift im Muttiheft und sowas) die nächste Woche nicht.
Über die Jahre hat mich das kaputt gemacht. Folge Burnout... Ich musste kürzer treten. Ich akzeptierte dass meine Exfrau nicht so hinterher ist wie ich und sich um alles kümmert. Ich musste...
2017 lief mir dann meine jetzige Partnerin über den Weg, einfach so. Die hat mich wieder hingebogen. 2,5 Jahre älter, Kinder waren nie ihr Plan. Sie mag meine Kinder, gerade was selbstbewusstsein an geht spricht sie ihr gut zu, aber einmischen auf keinen fall. Alles meine Sache. (So sollte doch ein neuer Partner sein) Sie war selber 15 Jahre verheiratet mit nem Idioten. War 2 fache Stiefmutter, weiß also was so abgehen kann.
Abschließend kann ich nur sagen, ich bin wahnsinnig Stolz auf meine Kinder, der große ist mit 18 ausgezogen, Ausbildung abgeschlossen und die kleene wird im Dezember 18 und packt die Scheiße hoffentlich auch noch. Die letzten 4 Jahre waren für sie nicht so einfach (Ihre größte Bezugsperson war meine Mutter, die vor 4 Jahre durch einen Suizit aus dem Leben geschieden ist).
Für mich war es auch nicht einfach und für den großen erst recht nicht. Die Kinder haben an Ihren Großeltern bzw. Ihre Oma extrem gehangen. Halt ein Herzensguter Mensch.
Am Ende ist es doch Scheiß egal wieviel Unterhalt man zahlt. Am wichtigsten sind die Kinder. Ich habe eine gute Beziehung zu ihnen und da zählt. Der große ist mit 18 ausgezogen und hat zu mir mehr kontakt als zu seiner Mutter, und unserer Tochter will auch so schnell wie möglich raus von Muttern. KM will ja auch das Tochter auszieht wenn es kein Geld mehr gibt.
Eine kleine Anekdote noch nebenbei: Es mag vielleicht alles Zufall sein, aber 2015 als ich erstmals für beide Kinder Unterhalt zahlte machte Exfrau den Führerschein. 2019 als ich besser verdiente kaufte Exfrau sich n neues Auto und 2022 als sich der Unterhalt nochmal erhöhte kaufte Ex sich ne neue Küche... (Alles Zufall)
Insbesondere Tochter kam über die Jahre immer an, wenn diese Geld für die Schule, Schulzeug, Klassenfahrten oder Kleidung brauchte. Beistand meinte das müsse Mutter zahlen... Ja aber was soll ich denn machen, wenn Kind Geld für Schulzeug oder Kleidung braucht? Ich der Vater habe meiner Tochter den ersten BH gekauft ich habe die ersten Surfbretter gekauft als sie ihre Tage bekam. Und das macht mich stolz!
Sorry für die lange Geschichte, aber ich glaube das macht auch deutlich warum der Beistand mich so behandelt.
Zum Abschluss 2 Zitate vom Beistand " Leben und Leben lassen", "Wenn jeder Vater so währe wie sie"
Da meine Tochter gemnächst 18 wird habe ich eine Frage:
Nehmen wir an Tochter wird am 23.12. 18 Jahre alt. Da mit diesem Tag die Beistandschaft endet, zahle ich da nur bis zum Tag des Geburtstages bzw. einen Tag davor (22.12.) Unterhalt an die Kindmutter anteilig?
Beispiel Unterhalt voller Monat wäre 388 Euro. vom 01.bis 22.12. wären dies 275,35 Euro (388 euro/31Tage*22Tage)
Oder muss ich den Gesamtbetrag für Dezember überweisen?
Inwieweit Tochter eine Beistandschaft mit Jugendamt eingehen wird ist mir bisher nicht bekannt. Mir wurde nur von Beistand signalisiert, dass dieser mit dem geringen Einkommen (Einstiegsqualifikation) und der abgebrochenen Ausbildung und der abgebrochenen Assisitierten Ausbildung ab 18 nicht einverstanden sein wird. Zitat Beistand: volljährige Kinder können für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen (abgesehen von Studium etc.) Eine Tätigkeit sollte schon ausgeübt werden, und da ist eine Einstiegsqualifikation mit nur 262 Euro zu wenig, da wird schon ein Wechsel in einen Betrieb wo sie mehr verdient nötig sein. Es ist ja nunmal nicht mehr so, dass es wirklich schwer ist eine Ausbildung oder einen Job zu finden.
Das Finale wird eingeläutet. Oder doch nicht ?
Tochter wird Mitte Dezember 18.
Anfang Dezember hat Tochter Gespräch mit ihren Chef ob es in eine richtige Ausbildung geht, mit mehr Gehalt.
Beistand Jugendamt meinte ich soll Unterhalt für Dezember nur bis zum Geburtstag Tochter überweisen.
Also ca die Hälfte (ich rechne das natürlich genau aus)
Der Titel kann laut Beistand von der Kindsmutter auch nicht vollstreckt werden, da über Minderjährigen Unterhalt und ab 18 hat KM ja keinen Anspruch auf Unterhalt nur Tochter und es müsste eine Neuberechnung erfolgen.
Bisher hat Tochter dahingehend noch nix geäußert…
Ich denke, sollte Tochter auf mich zukommen, werden wir uns einigen ohne irgendwelche Titel oder Anwälte. Laut meine Berechnung volljährigen Unterhalt ca 200€ und ihr Handyvertrag und das war’s.
mal gucken evtl verdient sie dann in ihrer Ausbildung auch mehr als 262€, ab 600€ eigenes Einkommen bin ich raus.
Inwieweit sie dann eine eigene Wohnung bezieht ist noch fraglich.
vor 3 Jahren musste Sohn ja auch bei Mama raus nur er hatte mit 18 genug eigenes Einkommen…
Hallo,
mit Volljährigkeit des Kindes wird in der Regel die Sache einfacher. Wichtig ist, dass es keinen Titel gibt, der auch für das volljährige Kind gilt.
Prinzipiell ist die Tochter ab Volljährigkeit für Ihren Unterhalt selbst verantwortlich. D.h. sie muss Bedürftigkeit nachweisen und nichts tun macht jetzt nicht mehr bedürftig! Macht sie eine Ausbildung (wie auch immer) und hat nicht genügend Einkommen, dann sie natürlich bedürftig.
Da sie aber nicht mehr zur Schule geht ist sie nicht mehr privilegiert und die für Dich entscheidende Maßzahl ist Dein Selbstbehalt, der jetzt der angemessene Selbstbehalt von 1650 Euro ist. Nur das Geld, was darüber ist, steht für Unterhalt überhaupt zur Verfügung. Wenn Deine obige Rechnung richtig ist, dann musst Du gar nichts zahlen. Du solltest also entspannt in die Diskussion gehen.
VG Susi
Wichtig ist, dass es keinen Titel gibt, der auch für das volljährige Kind gilt.
Es existiert eine unbefristete dynamische Jugendamtsurkunde (100% des MU) und ein Schreiben von Frau Beistand, das eine Unterhaltsvereinbarung darstellt und somit wie ein (unbefristeter) Vollstreckungsverzicht anzusehen ist.
Vermutlich besteht ab Volljährigkeit aufgrund des angemessenen Selbstbehalts gar kein Unterhaltsanspruch mehr. @codex hätte dann Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Jugendamtsurkunde. Vielleicht kann die nette Frau Beistand dabei noch etwas unterstützen...
Zum Titel:
Es ist ein dynamischer
Es heißt: Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindesunterhaltes §1612 a Abs. 1 BGB in der zur Zeit geltenden Fassung zu Zahlen. 100% 3. Altersstufe 423,50 Euro
Zum Thema Herausgabe Unterhaltstitel:
Das Problem hat ich schoneinmal bei Sohn vor 3 Jahren. KM gab Titel nicht heraus.
Beistand ist der Meinung muss KM auch nicht, denn Vollstreckbar wäre der Titel eh nicht und bei Versuch könnte ich intervenieren, da minderjährigen Unterhalt dort betitelt ist.
Mir ist recht übel bei dem Gedanken, dass beide vollstreckbaren Titel bei KM liegen. Jedoch letztendlich wäre meines wissens die Vollstreckung nicht so einfach...
Sollte ich ggf. ein Rechtsanwalt zur Herausgabe beider Titel beauftragen, welche Kosten würden auf mich zu kommen?
Am Ende würde ein Schreiben ja dann an beide Kinder zur herausgabe gehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass weder mein Sohn, noch meiner Tochter wenn diese mitte Dezember 18 ist, ein Titel vorliegt. Diese werden bei der Mutter sein bzw. bis zum 18. Geburtstag Tochter bei der Beistandschaft
Jugendamtsurkunden werden immer auf den Namen des Kindes ausgestellt. Während der Minderjährigkeit des Kindes ist derjenige Elternteil bei dem das Kind lebt, vertretungsbefugt und kann somit z.B. auch Zahlungsrückstände aus der Urkunde vollstrecken. Ab Volljährigkeit entfällt die Vertretungsbefugnis, so dass der "betreuende" Elternteil nicht mehr aus der Urkunde vollstrecken kann, Auch keine Zahlungsrückstände aus Zeiten der Minderjährigkeit! Allein das volljährige Kind ist dann dazu befugt. Es hat Anspruch gegen den betreuenden Elternteil auf Aushändigung seiner(!) Jugendamtsurkunde!
codex, ich bin überzeugt davon, dass du mit deiner während der gesamten Diskussion gezeigten Besonnenheit nun auch diese Angelegenheit mit deiner Tochter ohne Anwälte und insbesondere ohne Gerichtsverfahren, also ohne überflüssige Kosten, meistern wirst. Beim Sohn ist dir das ja auch schon gelungen. Dieses Forum wird dich weiterhin unterstützen.
auf die Herausgabe der ORIGINALEN Urkunde klagen
Jede Klage auf Herausgabe der ORIGINALEN Urkunde wird man jämmerlich vergeigen. Ganz einfach deshalb, weil der Antrag auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung lauten muss.
Mindestens eine Verzichtserklärung von der KM.
Auch Unsinn. Für Abänderungen, Verzichtserklärungen und auch Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde an den Unterhaltspflichtigen ist allein das volljährige Kind zuständig!
Am Samstag Mittag erhielt ich von meiner Tochter follgende Nachricht: (original Wortlaut)
"Ich soll mich mit dir mal auseinander setzen, wie es ist wenn ich 18 bin, mit Unterhalt. Ob du dann weiterhin die Summe zahlst die du jetzt zahlst, oder ob es nochmal neu berechnet werden soll. Musst ja den ein Tag zum Jugendamt das mit Frau .... besprechen.. yeyy"
Daran sehe ich, dass meine Tochter auf das Thema null Bock hat. Aber sie muss ja, da KM sicher Druck macht und ihr eigenes Geld nicht ausreicht.
Meine Tochter hat angeblich auch nächste Woche ein Gespräch mit Ihrem Chef. Die Einstiegsqualifizierung sollte ja in eine richtige Ausbildung umgewandelt werden. Und dann sollte sie auch mehr Geld verdienen
ich habe meiner Tochter mitgeteilt, dass ich das Gespräch abwarten möchte. Weiterhin habe ich meiner Tochter mitgeteilt, nach DD Tabelle Stufe 2 ergeben sich ca. 410€ abzüglich ihres Einkommens. (Ihr derzeitiges Einkommen beträgt 262 Euro) Ich habe meiner Tochter keine 100 Euro pauschale Aufwendungen abgezogen. Sehe ich derzeit bei einem so geringen Einkommen auch nicht ein! (Stichwort: Erwerbsobligenheit, habe ihr auch mehrfach mitgeteilt, sie solle sich um eine andere Ausbildung bemühen....) Diese Ansicht teilt, auch die Frau Beistandschaf, inwieweit diese weiter tätig wird weiß ich noch nicht. Ich gehe aber nicht davon aus. Bei gelegenheit werde ich Töchterchen mal befragen was bei dem Gespräch rauskam.
Am 18. Geburtstag der Tochter sind sowohl Vertretungsbefugnis der Mutter als auch Beistandschaft Geschichte.
Wenn die volljährige Tochter dann schnell zum Jugendamt flitzt und kostenlose Beratung und Unterstützung gemäß § 18 Abs. 4 SGB VIII beantragt, ist es durchaus möglich, dass sie dort an die ehemalige Frau Beistand gerät. Vielleicht kann man die Weichen sogar so stellen, dass die beiden sich nicht verpassen. 😉
Ich bin zuversichtlich, dass die Beratungsleistung dieser Frau zu einer baldigen Lösung führen wird.
Und nicht vergessen: Ab 18 sind beide Eltern unterhaltspflichtig.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Und nicht vergessen: Ab 18 sind beide Eltern unterhaltspflichtig.
Ja aber bei der KM wird nicht viel zu holen sein. Sie arbeitet 6 h am Tag als Putzfrau. Und hat noch ein weiteres Kind (10 jahre).
Mal schauen ob Tochter die Beratungsleistung des Jugendamtes in Anspruch nimmt. Ich denke mal es könnte auf den selben Beistand hinauslaufen.
Mal abwarten, es steht ja auch noch das Gespräch meiner Tochter mit ihrem Chef aus.
Gibt es schon eine Düsseldorfer Tabelle 24?
Nein, noch nicht. Aber rechne mit 9% Erhöhung...