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Unterhaltsneuberechnung

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(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Sorry

ich meine natürlich die Mangelfallberechnung.

mein bereinigtes Netto 1662,- €

Frau 865,- Netto

geplant ist ein jahr Elternzeit die natürlich meine Frau nehmen soll.

Danke

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

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Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 13:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MC,

geplant ist ein jahr Elternzeit die natürlich meine Frau nehmen soll.

auch wenn's nicht direkt mit dem Thema zu tun hat und Dich konkret nicht betrifft: Genau dieses "natürlich" ist bei Trennungen der Grund für grosse Zerwürfnisse bei der Beurteilung der ehelichen Rollenverteilung, aus der dann nachträglich gerne ein "die Alte wollte einfach nicht mehr arbeiten" wird: Wenn das "natürlich" ist (und sei es, weil die Einkommenseinbusse während der Elternzeit kleiner ist), darf man sich hinterher nicht darüber beschweren, dass ein Familiengericht anlässlich einer Trennung diese Rollenverteilung nicht einfach um 180 Grad dreht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 27.02.2013 14:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Anspruchsberechtigung der drei Kinder ist klar. Bei Deiner Frau sieht es wie folgt aus:
- während des Bezugs von Mutterschaftsgeld ist sie nicht bedürftig: Bedarf 800€, Mutterschaftsgeld = 865€
- Elterngeld beträgt ca. 610€ < 800€, sie ist UH-berechtigt

Dein bereinigtes Netto-EK beträgt 1662€. Damit würde die 2.Einkommensgruppe der DT gelten. Da Du aber min. 3 Personen UH schuldest und die DT nur von 2 Personen ausgeht, erfolgt eine Herabstufung in die 1. Einkommengruppe = Mindest-KU. Tiefer geht es nicht, daher muss die hinzukommende Bedürftigkeit Deiner (nachrangigen) Frau nicht weiter beachtet werden.

------------------------------------------------------------------
Bedarfsfeststellung:
Kind 0J: 225€
Kind 11J: 272€
Kind 14J: 334€
gesamt: 831€

Verteilmasse=  bereingt. Netto - SB = 662€
Verteilschlüssel: 662€/831€ = 0,7966

Kind 0J: 225€ * 0,7966 = 180€
Kind 11J: 272€ * 0,7966 = 217€
Kind 14J: 334€ * 0,7966 = 266€
------------------------------------------------------------------
Wenn das mittlere Kind 12J alt wird:
Bedarfsfeststellung:
Kind 0J: 225€
Kind 12J: 334€
Kind 14J: 334€
gesamt: 893€

Verteilschlüssel: 662€/893€ = 0,7413
Kind 0J: 167€
Kind 12J: 248€
Kind 14J: 248€
------------------------------------------------------------------

So in etwa müsste es aussehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 14:31
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie für die schnelle Berechnung,

dann weiß ich erstmal bescheid woran ich ca bin.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

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Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 14:47
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Dann gleich nochmal eine Frage

wie sieht das mit dem Titel aus?

Es besteht aus 2009 ein Titel in höhe von 2 mal 291 €. Wie werde ich im Mangelfall oder vorher den Titel wieder los?

Danke

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

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Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 16:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MC,
ich denke, das sinnvollste ist erst mal das JA zu kontaktieren (dort wurde der Titel ausgestellt, oder?).
Wenn das JA sich weigert, bleibt Dir nur eine Abänderungsklage.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 27.02.2013 17:02
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