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Unterhaltsneuberechnung

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(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Ich bitte mal um Mithilfe bei Unterhaltsberechnung.

Folgende Gegebenheit

Nicht verheiratet, 2 Kinder, 14 und 11 Jahre alt.

Mein bereinigtes Durchschnittseinkommen beträgt 1662,- €.

Ich zahle monatlich 647,- Unterhalt für beide Kids, Stufe 105 % DDT.

Jetzt zu den Punkten, bei denen ich Hilfe brauche.

Ich habe im Februar geheiratet, meine Frau verdient 865,- Brutto, ganztags als Verkäuferin.

Im Juli wird unser gemeinsames Kind auf die Welt kommen.

Zu den Fragen

Ist das Einkommen meiner Frau Unterhaltsmindernd oder Steigernd, wie wirkt sich die Geburt des Kindes auf den Unterhalt aus?

Das JA verlangt im Moment von mir einen neuen Titel, da ich zwar den vollen Unterhalt bezahle ich aber noch einen Titel in Höhe der vorherigen Alterstufe bei meiner Großen habe.

Vielen Dank im Voraus

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 15:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei dem EK Deiner Frau ist sie Dir ggü. UH-berechtigt. Von daher ist eine Herabstufung auf 100% schon jetzt angebracht. Versuche es. Spätestens nach Geburt des Kindes ist es ein Mangelfall (3 Kinder und Deine Frau sind UH-berechtigt) und eine Neuberechnung muss/sollte erfolgen.

Auch schon mal an ausstockendes ALG2 gedacht? Mach Dich schlau. Gegen das Titulierungsinteresse des JA kannst Du derzeit nichts einwenden. Im Moment ist es halt so. Und die werden auch nicht begeistert sein zu hören, dass Du als bald zum Mangelfall wirst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 15:29
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie

Das sind ja tolle Aussichten.

ALG 2 wird nix ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich Selbstständig bin.

MC

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 16:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mufficrator!

ALG 2 wird nix ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich Selbstständig bin.

Bist Du Dir da sicher? Vlt. kann Deine Frau den Antrag stellen und Du bist mit deinem Einkommen in der BG...nur so als Idee!

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 16:13
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Danke Marco

Das mit der Bedarfsgemeinschaft werde ich Probieren.

Wie verkaufe ich die momentane Situation dem JA.

Soll ich hingehen und sagen a) Ich habe geheiratet und b) schwanger sind wir auch noch und c) das Geld reicht nicht für Unterhalt.

Oder höre ich dan vom JA " lieber Herr Muffi, das haben Sie doch auch vorher gewußt, dann hätten Sie halt verhüten müssen und Heiraten geht dann schon gar nicht"

MC

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 19:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du könntest

... hingehen und sagen a) Ich habe geheiratet und b) schwanger sind wir auch noch und c) das Geld reicht nicht für Unterhalt ...

für alle und es soll doch neu gerechnet werden. Heiratsurkunde und Mutterpass mitnehmen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 25.02.2013 20:19
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie

ich werde berichten wie es gelaufen ist.

Danke an alle

MC

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Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 20:28
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

ALG 2 wird nix ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich Selbstständig bin.

Es ist völlig egal, ob du selbstständig bist. Du kannst hingehen und musst den Antrag ausfüllen. Du musst dann halt alle 6 Monate nachweisen was du verdient hast und beim Antrag/ Wiederbewilligungsantrag eine vorrausschauende Einkommensschau abgeben. Ihr müsst nur sehen, relativ schnell da wieder raus zu kommen-

Bei der Abgabe vergiss den aktuellen Unterhaltstitel nicht.

A life lived in fear is a life half lived

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Geschrieben : 25.02.2013 20:36
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

So ich war beim JA.

erstmal muß ich einen Fehler korrigieren meine Frau hat 865,- Netto und nicht Brutto und weil das ja fast 1000,- sind und Ihre Unterhaltsforderung nachrangig ist ändert sich ja sowiso nix.

865 gleich 1000,da hätte in Mathe besser aufpassen müssen.

Somit bin ich wenn das Baby geboren wird immer noch kein Mangelfall weil das ja sehr knapp wäre und ich als Selbstständiger ja sowiso unter generalverdacht stehe, zu betrügen. Ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt wäre nur ein Anhaltspunkt in Wahrheit würde ich viel mehr verdienen.

Ich wurde 2012 letztmalig geprüft. Geprüft wurde der Abschluß 2009 und 2010. 2009 hat die gute JA Tante gar nicht bewertet weil das Jahr so schlecht war und ich weniger verdient habe, sie könne das ausklammern, ich entgegnete 2008 wäre schon ausgeklammert worden bei der ersten Festlegung zum Unterhalt. Die Antwort war sie darf auch zwei Jahre ausschließen das wären ausrutscher noch unten. :knockout:

Gibt es außer dem Jugendamt eine Stelle die den Unterhalt berechnen kann?

Soll ich mich über die JAtante beschweren oder ist das so korrekt?

Wenn mini muffi geboren ist soll ich mit Steuerbescheid 2011 zu Ihr kommen und sie würde dann neu berechnen, na da habe ich ja richtiges Vertrauen.

erstmal so weit

MC

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 14:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mufficrator!
Du kannst mit unserer Hilfe den KU errechnen (lassen) und lässt diesen beim Notar Deines vertrauens gegen ca. 20 Oyro Schreibgebühr titulieren. Wenn das JA mit dem Zahlbetrag nicht einverstanden ist, müsste es wegen der Differenz evtl. klagen...
Im Übrigen ist bei Selbstatändigkeit das durchschnittliche Einkommen der vergangenen drei Jahre zu ermitteln; nur die speckigen guten Jahren rauspicken und die schlechten unterm Tisch fallen lassen geht nicht.

Grüssung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 14:16




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal kurz zum Thema Mangelfall. Dein derzeitiges bereinigtes Einkommen beläuft sich auf 1662€, Dein SB beträgt 1000€. Die Verteilmasse für alle UH-Gläubiger beträgt daher 662€.
Mindestbedarf der 3 Kinder:
Kind 0J: 225€
Kind 11J: 272€ (mit 12J dann 334€)
Kind 14J: 334€
Zusammen also 831€. 831€ > 662€. Im UH-Recht nennt man das einen absoluten Mangelfall. Und hierbei ist ein Bedarf Deiner Frau noch gar nicht erfasst. Das weiss auch die Tussie von JA-Mitarbeiterin. Zumindest weisst Du jetzt, dass sie vermutlich nicht freiwillig einwilligen wird.

... und lässt diesen beim Notar Deines vertrauens gegen ca. 20 Oyro Schreibgebühr titulieren.

Da bereits Titel ausgestellt sind geht das nicht.

Gruss oldie

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Geschrieben : 26.02.2013 15:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da bereits Titel ausgestellt sind geht das nicht.

Uuuuuuuups .. übersehen!  :redhead:

Grüssung
Marco

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Geschrieben : 26.02.2013 15:22
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Jo soweit erst mal danke

Ich denke ich werde der JAtante mal ein Briefchen schreiben indem ich Ihrer Berechnung erstmal wiederspreche, sie bitten mir mitzuteilen welche Unterlagen sie aus den Jahren 2008, 2009 und 2010, nochmal brauch um eine korrekte Berechnung durchzuführen, meinen Unterhalt auf den titulierten Betrag kürzen, und darauf hinweisen das meine Frau sehr wohl Unterhaltsrelevant ist,mal sehen was passiert.

MC

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 15:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Im Moment ist es müssig, über zukünftige Ereignisse mit dem JA zu sprechen. Das hat bereits geblockt, da wirst Du keine Verbesserung der Situation i.M. erzielen. Was Du tun könntest wäre, dass sie bei Dir die letzten 3 Jahre bei der Einkommensermittlung einfliessen lassen soll. Wenn nicht, soll sie doch klagen. Könntest Dudaher  bitte sagen, welches das zuständige OLG ist?

Gruss oldie

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Geschrieben : 26.02.2013 15:58
(@mufficrator)
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Hi Oldi

Ich wohne im schönsten Bundesland, OLG ist Rostock

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 16:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

1.5 Bei der Ermittlung des zukünftigen Einkommens eines Selbstständigen ist in der Regel der Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde zu legen.

aus den URL des OLG Rostock. Möchte die Dame davon abweichen, muss sie es konkret begründen. Unterhaltsmaximierung alleine reicht nicht aus. 2008 weglassen, weil 2009 besser ist. 2009 weglassen, weil 2010 besser. So sollte es ja nun nicht gehandhabt werden. Und dieser Ermessensspielraum - Ich darf das. - klappt nur, wenn Du es zulässt. Sage einfach nein und bestehe auf die letzten drei Jahre. Will sie nicht, willst Du auch nicht (neutitulieren). Nach Geburt des Kindes sieht es sowieso anders aus - und zwar zum Nachteil für die beiden grossen Kinder.

Gruss oldie

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Geschrieben : 26.02.2013 16:59
(@mufficrator)
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Danke OLdie

Wie sieht das denn jetzt mit meiner Frau aus, ist sie nun unterhaltsberechtigt oder nicht und was bedeutet nachrangig. Wäre der Unterhalt dann die Aufstockung Ihres Nettos auf 1000,- €.

Danke

MC

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2013 17:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

aus der DT2013 (die URL des OLG Rostock sind hier noch nicht aktualisiert)

V. Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 1.000 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 800 EUR

Damit ist Deine Frau i.M. grundsätzlich UH-berechtigt. Wie es nach der Geburt aussieht, hängt von der Lohnfortzahlung und dem darauf folgendem Elterngeldbezug ab.

Minderj. und privilegierte, aber unverheiratete, Kinder sind immer im ersten Rang. Danach folgen die anderen Berechtigten. §1609 BGB - Rangfolge.
Die Rangfolge legt fest, wer als erster was vom Kuchen abbekommt. Die späteren Ränge gehen dann leer aus, wenn der Mindestbedarf der vorrangigen UH-Berechtigten nicht gedeckt werden kann. So wie bei Dir. Dennoch bleibt der Anspruch bestehen, nur der Berechtigte (hier Deine Frau) bekommt nichts. Auch nicht später rückwirkend, es laufen also keine Schulden auf.

Gruss oldie

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Geschrieben : 26.02.2013 17:30
(@mufficrator)
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Guten Morgen

nochmals Danke Oldie

Nach Geburt des Kindes sieht es sowieso anders aus - und zwar zum Nachteil für die beiden grossen Kinder.

wie sehe das denn in Zahlen aus, wenn wir den optimierten bereinigten Nettobetrag zu grunde legten, den meine kompetente Ja tante herbeigerechnet hat?

MC

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Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 12:00
(@oldie)
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Moin

Präzisiere mal, was Du meinst. Was ist das optimierte bereinigte Netto-EK, welche Zahlen legt die Dame vom JA zugrunde, welcher Zeitabschnitt soll betrachtet werden (vor oder nach Geburt)?

Ein Betrachtung, wie es nach der Geburt aussehen würde, habe ich >>hier<< angerissen. Oder meinst Du eine mögliche Mangelfallberechnung? Dann sind die konkreten Zahlen zum Einkommen von Dir (die letzten drei Jahre) und Deiner Frau zwingend erforderlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
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Geschrieben : 27.02.2013 12:51




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