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Unterhaltsneuberechnung

 
(@zweitmama)
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Hallo & guten Abend zusammen,

lange habe ich mich hier nicht mehr aktiv zu Wort gemeldet - auch, weil es glücklicherweise keinen Grund gab  :thumbup: habe immer nur still mitgelesen...

Jetzt habe ich aber doch mal eine Frage, da ich leider nicht ganz durchblicke  :redhead:

Mein LG hat heute per Einscheiben Post von der KM bekommen, die danach aussieht, dass dies vom JA geschrieben worden (und nur von der KM auf Papier gebracht worden ist)
Darin wird er aufgefordert die Einkommensnachweise von 05/2009 bis 04/2010 an das JA zu senden, inkl. des Steuerbescheides. Des Weiteren hängt eine vorläufige Neuberechnung des Unterhaltes rückwirkend zum 01.01.2010 bei.
Dabei wird gerechnet: aktueller Mindestunterhalt (364€) x Prozentzahl aus 2008 (95%) - anzurechnendes KG (92€) ergibt einen neuen Zahlbetrag von 254€.
Bisher haben wir immer 231€ bezahlt. Es besteht ein Titel aus Mai 2002 wo 116% festgelegt worden sind. Die Tochter ist im Mai 10 Jahre alt geworden.

Nun meine Frage:
Wozu die Steuererklärung 2009, wenn nicht die kompletten Lohnzettel 2009 gefordert werden?
Ist die Berechnung richtig? Warum finde ich die 254€ nicht in der DDT? Woher kommen die 364€ Mindestunterhalt?

Mein LG ist gern bereit sein Einkommen nachzuweisen und auch den Unterhalt anzupassen, aber wir würden es gern verstehen wollen,

Vielen Dank für die Hilfe
LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 23:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zur EK-Auskunft gehört auch der letzte Steuerbescheid. Falls der von 2009 noch nicht vorliegt, dann eben der aus 2008.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2010 17:20
(@zweitmama)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

kann mir denn auch jemand was zu der Berechnung sagen?
Wäre sehr nett.

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2010 18:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da es sich um einen Alttitel (vor 2008) handelt wurde gemäß der Übergangsvorschrift der Prozentsatz angepasst und, da es sich um einen dynamischen Titel handelt, auf die aktuell gültige DDT angewendet. Das wurde hier vorgerechnet:

Dabei wird gerechnet: aktueller Mindestunterhalt (364€) x Prozentzahl aus 2008 (95%) - anzurechnendes KG (92€) ergibt einen neuen Zahlbetrag von 254€.

Der Bedarf des Kindes laut DDT beträgt also 364€. Das wäre der Mindestunterhalt für ein Kind zw. 6-11 Jahre. Davon 95% sind 346€. Minus halbes KG von 92€ ergeben 254€.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2010 18:15