Unterhaltsnachzahlu...
 
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Unterhaltsnachzahlung an inzwischen Volljährige

 
(@baumann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe noch eine Unterhaltsnachzahlung an meine inzwischen volljährige Tochter zu leisten.
Diese Zahlung ergibt sich noch aus der Zeit, als sie minderjährig war.

Ich habe jetzt einen Brief von der KM erhalten, in dem sie ihre Bankverbindung (Konto läuft auf
ihren Namen) bekannt gibt.
Sie schreibt jedoch in Wir-Form. (Wir geben hiermit die Bankverbindung bekannt....). Wahrscheinlich hat
sie eine Kopie von meinem Brief ans Jugendamt erhalten, in dem ich mitgeteilt hatte, die Nachzahlung zu leisten.
Tochter wohnt momentan nicht bei der Mutter, sondern ist vollstationär untergebracht.

Steht das Geld noch der KM zu (da aus Zeiten der Minderjährigkeit) oder der inzwischen volljährigen Tochter?

Danke und schönen Gruß
Baumann

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 15:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baumann

UH-berechtigt war und ist die Tochter. Die KM hatte lediglich die Funktion des gesetzl. Vertreters. Daher sind diese UH-Schulden an die Tochter als Titelinhaber zu leisten. Das httest Du zuvor ja auch getan, allerdings zu Händen der KM. Den Brief der KM kannst Du daher ignorieren. Die Tochter selber muss bekanntgeben, wohin das Geld zu fliessen hat. Das kann widerum das Konto der KM sein.

Wenn Tochter mündig ist darf nur sie selber bekanntgeben, wohin das Geld aus der UH-Schuld zu zahlen ist. Die KM ist hier so ziemlich die ungeeignetste Person, die möglich ist, da sie selber eine bar-UH-Pflicht ggü. der Tochter hat.
Hat die vollst. Pflege was mit dem JA bzw. SGB VIII zu tun?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 15:30
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ist wirklich die volljährige Tochter der Empfangsberechtigte für Nachzahlungen, die sich noch auf Zeiten ihrer Minderjährigkeit beziehen, in denen die Mutter den Betreungsunterhalt geleistet hat und dieser naturgemäß Aufwendungen entstanden sind.

Gruß aus Schwelm

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 15:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja ist es. Steht auch in allen Titel so. Für Kind xx zu Händen des gesetzlichen Vertreters. Möchte die KM Aufwendungen geltend machen und einen Teil des KU dafür beanspruchen wäre die Tochter dafür Ansprechpartner

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 16:19
(@baumann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

super, vielen Dank für die schnellen Antworten!
Also, ich ignoriere den Brief und warte auf Nachricht von der Tochter!

@oldie
Die vollstationäre Unterbringung hat mit SBG VIII und der Jugendhilfe zu tun. Hatte dazu hier
im Forum auch schon Fragen gestellt. Die Sache läuft noch.

Gruss und nochmals vielen Dank
Baumann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 17:23