Hallo,
bevor ich wieder ein kleines Vermögen beim Anwalt ausgebe möchte ich hier mal nachfragen.
Vielleicht kann mir ja einer helfen.
Jugendamt forderte zu Anfang 100% an Unterhaltszahlung - da dies meine Situation nicht zugelassen hat und das Jugendamt mehr als stur war zog ich vor Gericht - das Gericht hat dann entschieden das ich nur 50% an Unterhalt zahlen muss.
So jetzt nach 3 Jahren kommt erneut ein Schreiben vom Jugendamt. Ich muss jetzt alle Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre vorlegen. Da ich seit 2 Jahren bei einem neuen Arbeitgeber bin und etwas mehr verdiene muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? und wenn ja für die letzten 2 Jahre?
Danke und Grüße
Hi ibu400,
Jugendamt ist nicht immer gleich Jugendamt. Kann es sein, dass das aktuelle Schreiben nicht von der Beistandschaft sondern der Unterhaltskasse kam?
Die Beistandschaft kann neue Auskunft nur für das letzte Jahr fordern. Die Unterhaltskasse, soweit Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, umfassend.
Gruss von der Insel
Doch das Schreiben ist vom Jugendamt, die Mutter ist umgezogen und jetzt ist ein anderes Amt zuständig.
Vom Jugendamt wundert mich nichts mehr - der Mitarbeiter vom Jugendamt hatte bei meinem damaligen Verdienst (1000 Netto) - auch über 200 Euro an Unterhalt gefordert. Erst der Richter (Verfahrenskosten 2000 Euro) gab mir dann recht.