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Unterhaltsnachweis durch Anwalt ans Amt??

 
(@daddyohneplan)
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Hallo,

meine "noch" Frau hat heute ein Schreiben von der "Job-Börse" bekommen,das ich durch meinen Anwalt die Summe die wir in einem Schreiben angegeben hatten so korrekt ist.
Was muß ich nun tun???

Muß ich wirklich alles auflisten??
Meine Anwältin sagte ein Schreiben in dem steht was sie bekommt für das Kind und den Unterhalt würde genügen,da ich nur bis nächstes jahr noch ihr Unterhaltverpflichtet bin,da sie dann wieder Arbeiten geht...?

Und es stand in dem Schreiben "Nachweis über Unterhalt  April Mai?
Wir wohnen aber noch zusammen,teilen Bett und Tisch?!?
Sie bekommt es doch erst wenn sie Ausgezogen ist oder??

..bitte helft mir weiter....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 15:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daddyohneplan,
erst einmal Willkommen. Mir ging es am Anfang genau wie Dir, daher mein Nick.

Aber du solltest mal ein wenig ausholen.
Ihr wollt euch trennen? Habt euch getrennt?
Kinder? Alter? Wo bleiben die nach der Trennung? Wenn nicht bei Dir, warum?
Arbeitssituation von dir und deiner Frau.
Warum schreibt euch die Arge und was steht oben drauf? Wer hat das initiiert?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 16:02
(@daddyohneplan)
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Danke  😉

Ja,wir haben uns "sozusagen" am Ostersonntag "getrennt".Wir leben aber noch in MEINER Wohnung die auf meinen namen läuft zusammen.
Sie zieht im Juni aus und hat auch schon eine neue Wohnung die sie dem Amt zwecks "Mietantrag/leistung" zugesandt.
sie fragen nun zwar zum 2 mal warum Ich nicht ausziehe denke aber das kommt dadurch das eine andere Sachbearbeiterin es nun macht,meine Vermieterin hatte dort angerufen und gesagt das sie an MICH vermietet hat vor 4 jahren und sie "dazu gezogen" ist.Und wir hatten den Mietvertrag ihnen zugesandt,samt was die Wohnung kostet 680€.(also eh zu teuer zu groß für "das AMt")

Unser Kind ist 16 Monate.Kind geht mit der Mutter.Meine Frau hat einen 400€ Job ist noch bis ende nächstes jahr im Mutterschutz.

"Sie" hat es initiiert,da Sie einen Antrag auf Leistungen nach SGB II/XII gestellt hat.
Ich hatte dann wie geschrieben bei einem Anwalt mir ausrechnen lassen was ich zu zahlen habe.
Meine RA sagte ich solle es so schreiben "Trennungsunterhalt
von.... bis.....2008
230€ Ku
279€Eu
zusammen  509€

ab Januar da Lohsteuerklassen wechsel 3 auf 1

....KU
....EU
zusammen bis Dez 2009

Nun fragen sie Sie im Schreiben nach "Nachweis vom Anwalt,dass aufgelisteten Unterhaltszahlungen so richtig sind"
(sollte ich sie titulieren lassen,hat meine RA auch gemeint und die Titulierung ans Amt senden?)

und..."Nachweiss darüber dass Sie Unterhalt für April und Mai erhalten haben"
Sie wohnt aber doch noch hier und ich zahle ja Essen,Trinken etc???

Und wenn ich dann EU + KU zahle mache ich doch das auch Steuerlich geltent??(Kann doch EU angeben also das ich es im Vorraus Steuerlich bekomme?)

Gruß

daddy 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 16:57
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daddyohneplan,

Danke  😉

Dafür nich! Vätern wird meistens nicht geholfen, also helfen wir uns gegenseitig. Vielleicht kannst Du ja irgendwann auch einem helfen.

Ja,wir haben uns "sozusagen" am Ostersonntag "getrennt".Wir leben aber noch in MEINER Wohnung die auf meinen namen läuft zusammen.
Sie zieht im Juni aus und hat auch schon eine neue Wohnung die sie dem Amt zwecks "Mietantrag/leistung" zugesandt.
sie fragen nun zwar zum 2 mal warum Ich nicht ausziehe denke aber das kommt dadurch das eine andere Sachbearbeiterin es nun macht,meine Vermieterin hatte dort angerufen und gesagt das sie an MICH vermietet hat vor 4 jahren und sie "dazu gezogen" ist.Und wir hatten den Mietvertrag ihnen zugesandt,samt was die Wohnung kostet 680€.(also eh zu teuer zu groß für "das AMt")

Also in D darf man dort wohnen, wo man will. Die Jungs wollen wahrscheinlich Umzugskosten sparen; allerdings darfst Du in deiner Wohnung bleiben (so Du Dir sie auch zukünftig leisten kannst). Ich gehe davon aus, dass die Arge ihre Nase da in etwas hineinsteckt, was sie nichts angehen sollte.

"Sie" hat es initiiert,da Sie einen Antrag auf Leistungen nach SGB II/XII gestellt hat.

Ergo prüfen sie dich. Normalerweise gibt es dafür aber ein Formular.

Ich hatte dann wie geschrieben bei einem Anwalt mir ausrechnen lassen was ich zu zahlen habe.
Meine RA sagte ich solle es so schreiben "Trennungsunterhalt
von.... bis.....2008
230€ Ku
279€Eu
zusammen  509€

Da stimmt was nicht. Du zahlst entweder zu viel KU oder zu wenig EU. Falls wir noch mal drüber schauen sollen, stell die Zahlen ein.

ab Januar da Lohsteuerklassen wechsel 3 auf 1
....KU
....EU
zusammen bis Dez 2009

s.o.

Nun fragen sie Sie im Schreiben nach "Nachweis vom Anwalt,dass aufgelisteten Unterhaltszahlungen so richtig sind"
(sollte ich sie titulieren lassen,hat meine RA auch gemeint und die Titulierung ans Amt senden?)

Soweit richtig und in Ordnung. Niemand rechnet schlechter als Juristen. Stelle mal die Zahlen ein!

und..."Nachweiss darüber dass Sie Unterhalt für April und Mai erhalten haben"
Sie wohnt aber doch noch hier und ich zahle ja Essen,Trinken etc???

Rein rechtlich seid ihr damit nicht getrennt. Trennen heißt nicht, keinen Beischlaf etc. mehr, sondern keine Fürsorge (Einkaufen, kochen, waschen etc für den anderen) mehr.
Da wollte deine Frau wohl die Milch und das Geld für die Kuh: Sie hat wahrscheinlich einen früheren Trennungstermin angegeben. Oder die Arge hat geschlonzt, was auch mal vorkommen sollte. Sprich mal kurz mit der Ex darüber und schreibe der Arge, dass Du nicht genau verstehst, warum du Unterhaltszahlungen vor der Trennung nachweisen sollst und wie du das machen kannst.
Ihr solltet versuchen, möglichst die gleiche Stoßrichtung zu haben, weil euer Leben zukünftig schwer genug wird. Daher sind sachliche Gespräche über solche Dinge wichtig.

Und wenn ich dann EU + KU zahle mache ich doch das auch Steuerlich geltent??(Kann doch EU angeben also das ich es im Vorraus Steuerlich bekomme?)

mmmmmh... nicht ganz.
EU kannst Du geltend machen bis 7200€ pro Jahr, wenn dir die Ex die Anlage U unterschreibt. Im Gegenzug musst Du ihre steuerlichen Nachteile ausgleichen.
Und KU ist pure Bürgerpflicht und nicht steuerlich anrechenbar. Gerade wurde eine Petition zu dem Thema eingestampft.

Und: Die Steuererstattungen erhöhen deine Leistungsfähigkeit, also das Geld, dass du für Unterhalt aufwenden kannst.  :rofl2:

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 21:10
(@daddyohneplan)
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Trotzdem DANKE!! 😉

ok zumal ja wie gesagt sie auch eine neue Wohnung gemeldet hat die die ARGE lt  Schrieben zahlen würde..60qm,420 kalt etc...

Haben sie keines geschickt nur den Hinweis "ich" solle dieses "beglaubigen" lassen das die zahlen stimmen durch meinen RA?
230,-€ sind 307 - 77 € hälftig kindergeld was sie erhält
279,-€ lt berechung Ra
mein Gehalt 1733 €
- berufsbedingte Aufwenungen oder 4%(Fahrtkosten 2*20km)
1/7 erwerbs....
- Kredit für Möbel 50 €
-Altersfond 130,-€
-Fond für Kind 25 €
-Berufsunfähigkeitsversicherung (28€)
-Haftpflicht (Mutter,Kind sind mit drin) (58€)

400,-€ job haben wir mit eingerechnet aber da ich normal,vollzeit arbeite 40 Std gibt es wohl da auch ein Urteil das ich dann die 20Std nicht berechnen müßte...(226€)

und ihren 400,-€ (230€)

macht einen anspruch von 279,-€ EU

da ab Januar dann die I. weniger netto..also auch weniger an EU

Das dachte ich mir!Ich sagte ihr wenn ich das zahle müßte ja das Amt mir die Miete überweisen?Also den Teil den sie ihr gegenüber übernehmen?!

Also wenn ich nun dem Finazamt melde das ich Eu zahle sie das eintragen muß ich ihr mehr zahlen?Sie bekommt aber nur ....glaube 600/680€ ohne miete??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 22:31
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daddyohneplan,
dann schauen wir das noch mal nach.

Leistungsfähigkeit:
1733€ netto
- 69€ Fahrtkosten
- 130€ Altersvorsorge (die musst du im Streitensfalle ggf. halbieren)
=1534€

Der Rest ist hat erst einmal keinen Vorrang vor KU.

Lt. DT landest Du bei Stufe 2+1 = 3 (+1, weil Du nur 2 Unterhaltsberechtigte hast) , also 307€ KU, Zahlbetrag 230€

Für den Trennungsunterhalt kannst Du mehr ansetzen:
1534 - 307€ = 1227€ Leistungsfähigkeit nach KU.
- 50€ Kredit
= 1177€

Was ihr mit dem Fond für das Kind, BU-Versicherung und Haftpflicht macht, müsst ihr ausklamüsern. Ich denke eigentlich sogar, dass man alle Verträge kündigen muss (sie aber innerhalb der minimalen Laufzeit anrechnen sollte, womit sich der TU noch einmal vermindert).

Leistungsfähigkeit gegenüber deiner Frau also 177€ (dir bleibt der sogenannte billige Selbstbehalt von 1000€). Mama hat einen Bedarf von mind. 750€. Daher ist es völlig egal für dich, ob sie einen 400€ Job macht, oder nicht. Selbst wenn ihr das Einkommen komplett angerechnet wird, landet sie nicht bei ihrem Minimalbedarf. 177€+400€<750€.

Wieso kommt dein RA auf 279€? Lies Dir mal die DT und speziell den Anhang durch und Du verstehst etwas besser, was ich hier gemacht habe.

Was bekommst du mit StKl 1? Ich denke etwa 150-200€ weniger, also wirst Du zwar den selben KU zahlen müssen, aber der TU/EU kürzt sich entsprechend.

400,-€ job haben wir mit eingerechnet aber da ich normal,vollzeit arbeite 40 Std gibt es wohl da auch ein Urteil das ich dann die 20Std nicht berechnen müßte...(226€)

Verstehe ich nicht.

Miete zahlen solltest Du nur eine: Deine. Deine Ex kriegt EU/TU per Überweisung. Dabei solltest Du 2 Überweisungen machen mit folgenden Texten:
1. 230€ Kindesunterhalt <Kindesname> <Monat> <Jahr>
2. x€ Trennungsunterhalt <Monat> <Jahr>
Stiftet weniger Verwirrung auch beim Amt.

Deine Steuererstattungen werden dich übrigens eher enttäuschen. Rechne mal noch 6 Monate á 200€=1200€. Macht irgendwo 300€ Erstattungen. Rede einfach nicht über die Steuersachen, vielleicht ergibt sich nächstes Jahr ein verspätetes Weihnachtsgeschenk.

Du wirst Dir übrigens Gedanken machen müssen, wie Du mit 1000€ und ohne Kindergeld klar kommst.

Übrigens kenne ich eure Pläne nicht genau. Aber stelle Dir mal vor, dein Kind würde zu 51% bei Dir leben.
- Somit würdet ihr das Kindergeld nicht gegen Sozialhilfe aufrechnen lassen müssen.
- Gleichzeitig bist Du nicht mehr leistungsfähig, weil Du Kinderbetreuungskosten und 1x KU abziehen kannst (wenn deine Ex nicht schafft, KU zu zahlen).
- Du bekommst vielleicht UVG (ich bin dafür kein Experte),
- deine Ex ergänzendes Hartz4.
- Alle Kinderkosten sind plötzlich absetzbar.
- Du hast StKl 2

Rechnet einfach mal beide Wege durch. Vielleicht ist es bei euch absolut sinnvoll, dass das Kind bei Dir lebt. D.h. nach BGH, dass ihr übereinstimend erklären müsst, dass es zu 51% bei Dir lebt. Ein paar Zeiten wären natürlich auch nicht schlecht.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ihr so am Ende mehr habt, da ihr Einnahmen maximiert und Steuern minimiert. Übrigens auch deine Ex. Denn im Augenblick bekommt sie keinesfalls mehr als Hartz4 und du krebst bei 1000€ rum. Danach behältst Du aber die Kohle, sie bekommt Hartz4 und mit etwas Cash-Unterstützung von deiner Seite für ihren 'Umgang' habt ihr beide gewonnen.
Und bei einigermaßen gleichmäßiger Zeitverteilung erzielt ihr einen positiven Effekt für das Kind (Schau mal nach Wechselmodell).

Denke mal drüber nach. Informiere Dich und sprich mit der Ex.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2008 01:15
(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

220 € Fahrtkosten hatten wir bzw 4% was man ja auch nehmen kann.
dann hatten wir den 400€ Job mit drin
und die Altersabsicherungen auch da man diese ja heute benötigt 😉

Der Ku ist auch unstrittig.es geht vielmehr um den EU und wie ich meinen "neuen Freunden" beim Amt das "erkläre.
Sie sind ja keine Gerichtsbarkeit was ich nun überall höre und ich "muß" ihnen eigentlich nur mein Gehaltszettel geben alle anderen zahlen "gehen sie nichts an"? das sie wohl auch nicht "in der Lage sind" es genau zu berechnen?

II)Steuerlich wollte ich dies nicht nachträglich machen sonderen einen Freibetrag damit mtl. mehr da ist..?

III)
mir bleiben ohne Freibetrag 440 € etwa,mit...~ 600 damit komme ich bis nächstes jahr schon hin da ich ab dann nur noch KU zahlen müßte.

Ich sag´s ja drum prüfe wer sich Ewig bindet...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2008 09:39
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daddyohneplan,
was man nehmen kann, hängt von dem OLG ab. Näheres in den Leitlinien deines OLGs (empfehle ich Dir als Lektüre).

Zur den Kilometern: 4% von 1700€ sind aber nicht 220€. Nehme ich die Hammer Leitlinien, so bekommst du für (220Tage p.a. / 12 Monate p.a.) * 20 km * 0,24€/km *2 = 176€

Und nach dem KU bist du im 2. Rang so derbe ein Mangelfall, dass ihr Einkommen völlig egal ist.
Was dein RA da mit der Differenzmethode berechnet ist mir nicht klar. So lange die Ex nicht ihren Unterhalt sicherstellen kann, wird kein Richter dieses Staates dir Geld lassen und die Arge zu höheren Zahlungen verdonnern.

Zur Altersabsicherung: Die darfst Du haben, wenn vor der Scheidung abgeschlossen und in einer Höhe von 4% des Einkommens. Mit 130€ liegst Du deutlich drüber, also darf man kürzen auf 4%=69€. Wenn dich das interessiert, kann ich dir ein paar tiefere Infos geben.

So. Mit den minimal anrechenbaren Beträgen bedeutet das:

Netto 1733€  - 176€ Fahrtkosten - 69€ Altersvorsorge = 1488€ Leistungsfähigkeit
Damit befindest Du dich sogar nur auf Stufe 1+1 der DT, also ist der KU nur 293€; der Zahlbetrag 216€ (Warum ist bei dir der KU unstrittig, obwohl du noch in der falschen LstKl bist? Also Stufe 3 würde ich erstmal nur titulieren mit einer zeitlichen Begrenzung bis Anfang nächsten Jahres. Mit den neuen Zahlen kannst Du dich dann langfristiger festlegen. Falls Du einfach zustimmst und sogar ggf. einen Titel unterschreibst, kommst Du nachher nicht von dem zu hohen Zahlbetrag runter.)

Verbleibende Leistungsfähigkeit ist also 1272€. Mit der versorgst Du dich und die Ex (Trennungsunterhalt). Allerdings muss dir der sogenannte Billige Selbstbehalt von 1000€ bleiben.

Beim Trennungsunterhalt kannst Du ohne weiteres Eheschulden etc anrechnen und damit schrumpft die Leistungsfähigkeit wie oben gezeigt.
Und dann bleibt einfach nicht mehr viel übrig - speziell nach Steuerklassenwechsel ist der Ofen ganz aus für TU.

Steuerlich interessant ist die ganze Sache nur für die verbleibenden Monate bis Dez. 2008, weil es danach keinen TU geben wird. Wenn Du Dir jetzt einen Freibetrag eintragen lässt, hast nicht Du mehr, sondern deine Leistungsfähigkeit steigt. Daher ist es manchmal sinnvoller zu warten, bei der Steuererklärung eine gute Idee zu haben und die Rückzahlung nicht öffentlich zu diskutieren. Der Gentleman genießt und schweigt.

Dir bleiben nicht 440€, sondern 1000€ (plus Differenz zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag beim KU = 77€). Davon musst du nun aber die Miete allein, dein Leben, dein Arbeitsweg, etc bezahlen. Daher würde ich dir zu einem drastischen Sparkurs raten:
- Kinder-Fond weg, wenn Mutter sich nicht beteiligen will oder kann
- Haftpflicht entsprechend (ich habe erst wieder eine, seitdem ich Kinder bei mir habe, die was kaputt machen können)
- BU weg (hört sich drastisch an, aber sage mir mal, wen oder was du noch absichern willst)
- Rente ggf. einkürzen auf 4%
- ggf umziehen in Wohnklo

Ich habe noch gemacht:
- GEZ weg
- Autos abgeschafft, dafür ein Mopped besorgt und das nur auf Haftpflicht versichert
- Zeitung gekündigt, Vereine gekündigt
- Handyverträge ggf. kündigen

Und nochmal: Lies die Düsseldorfer Tabelle bis ganz nach unten (Da sind die Interessanten Stellen) und tue Dir die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLGs an. Die Leitlinien widersprechen teilweise der DT, sind aber bei Richtern höher bewertet.

Abschließend fragst Du dich, wie Du es deinem Amt klar machen kannst. Bitte halt um Zusendung des Formulars, schreibe alle Unkosten rein und belege sie. Kürzen tun die dann für dich. Anschließend gibt es einen Bescheid und gegen den kann man Einspruch einlegen. Dann wird deine Ex aufgefordert, zu klagen und ihr bekommt die ganze Sache auf leichtbräunliches Papier, das dann von der Arge akzeptiert wird.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2008 16:29
(@daddyohneplan)
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Ok,das sind viele Ratschläge die ich nun mal sortieren muß :redhead:
Kurz noch eine zwischen frage...Du hast die GEZ "abgestellt" wie funktioniert das denn  😉

Was ist mit dem 400,-€ Job sollte/muß ich diesen angeben?
Denn wenn erhöht dieser ja mein "Vermögen"....?

also schick ich denen meine Gehaltsabrechnung plus die Auflistung schriftlich mit Fahrtkosten,dann muß ich ja auch 1/7 Erwerbs... erwähnen 77,-€ hälftiges Kindergeld das mir zu steht,meine Fonds für die Kleine und mich (gehen nach heutigem stand mit rein),Kredit Couch und einzuberechnen ihr nebenjob(?) und den KU 230,-€ (der stimmt wohl habe auf dem Amt nachgefragt)

ODER ich gehe zum Jugenamt und zum Amtsgericht und lasse mir für dieses jahr "einen Titel " für beides geben aufgrund der Berechnug von meiner RA und schicke dies der ARG?!
Sie sind ja keine Geichtsbarkeit höre ich ja immer wieder und wenn man es "schriftlich" somit vom Amt geben würde wäre dies wohl ausreichend?

Schönen Tag!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 12:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo DOP

Ok,das sind viele Ratschläge die ich nun mal sortieren muß :redhead:

Lesen und verstehen sollste die DT und die Leitlinien. Nich sortieren!  Wir sind doch hier nicht beim Wäschewaschen.
Welches ist dein OLG? dann geb ich dir die Links.

Kurz noch eine zwischen frage...Du hast die GEZ "abgestellt" wie funktioniert das denn  😉

Das ist nen ganz normaler Vertrag. Also auf meinem Mopped gab es kein Radio, Fernseher ist weg und ich konnte mir keinen neuen leisten, daher kann man so einen Vertrag mit ruhigem Gewissen kündigen.

Was ist mit dem 400,-€ Job sollte/muß ich diesen angeben?

Ihren Job? Warum? Dass soll sie der Arge mal lieber selber erklären.

Denn wenn erhöht dieser ja mein "Vermögen"....?

Hä? Der bringt dich nicht weiter, glaube es mir einfach.

also schick ich denen meine Gehaltsabrechnung plus die Auflistung schriftlich mit Fahrtkosten,dann muß ich ja auch 1/7 Erwerbs... erwähnen 77,-€ hälftiges Kindergeld das mir zu steht,meine Fonds für die Kleine und mich (gehen nach heutigem stand mit rein),Kredit Couch und einzuberechnen ihr nebenjob(?) und den KU 230,-€ (der stimmt wohl habe auf dem Amt nachgefragt)

Mensch DOP. Du rechnest denen gar nichts vor. Du belegst dein Einkommen (Lohn) und listest die Ausgaben (KM, Kredite, Altersvorsorge...) auf und belegst sie. Punkt.
Falls der Bescheid dann fehlerhaft ist, legst Du Widerspruch ein.
Und der KU stimmt nicht, weil deine Kilometer dich eine Stufe niedriger drücken. Das wird man dir aber beim Amt wahrscheinlich nicht als Rat geben

ODER ich gehe zum Jugenamt und zum Amtsgericht und lasse mir für dieses jahr "einen Titel " für beides geben aufgrund der Berechnug von meiner RA und schicke dies der ARG?!

Wenn Du irgendwas ungeprüft unterschreibst und danach jammerst, sage ich dir meine Adresse. Du kannst dann hier vorbei kommen und ich haue dir auf die Finger.
Ein Titel ist ein amtliches Dokument, erstellt durch Richterhand (dann braucht's keine Unterschrift von Dir), beim Notar und beim JA. So ein Ding umzupissen, hat einen Freund von mir 140k€ gekostet. Ich denke, du fragst mindestens deinen RA und hier nach, bevor Du irgendwas unterschreibst.

Sie sind ja keine Geichtsbarkeit höre ich ja immer wieder und wenn man es "schriftlich" somit vom Amt geben würde wäre dies wohl ausreichend?

Jo. Sie dürfen aber rechnen, Bescheide ausstellen und bei einem abweichenden Urteil (Du hast zu viel gezahlt) auch mal in Regress genommen werden.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 20:42




(@daddyohneplan)
Zeigt sich öfters Registriert

1)OLG Frankfurt

2)Nein ich habe einen 400,-€ job(220,-€ kommen da rum)

3)Habe jetzt nach rat meiner Anwältin 2 titel gemacht,bis ende des Jahres über die Summe die wir berechnet haben.
Da das schreiben der ARGE an meine Frau ging wäre ich nicht verpflichtet zum einen Auskunft mehr zu geben.
Habe nun in einem Schreiben aufgesetzt indem ich  der Arge geschrieben das es keine Rechtlichkeit dafür  über mehr Auskunft bzw das mein anwalt das nicht beglaubigen muß(die hat sich "totgelacht")gebe plus die 2 titel.

Sollten sie doch sich dann melden würde ich Lohnzettel und eine Auflistung senden wobei ich nicht verpflichtet wäre das offen zu legen?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2008 11:14
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Daddyohneplan,
Hier die Leitlinien und die Düsseldorfer Tabelle.

Der 400€-Job erhöht natürlich deine Leistungsfähigkeit. Daher rutscht Du eine Stufe im KU höher.
In dem Umstand, dass auch Du einen 400€-Job hast liegt aber auch eine dumme Gefahr. Du gehst wahrscheinlich 40 Stunden plus Nebenjob arbeiten. Beide Einkommen könnten als eheprägend angesehen werden und daher kannst Du sie nicht aufgeben. Nur kann es passieren, dass Du effektiv keinen positiven Effekt daraus ziehst: Die Differenzmethode findet nur dann Anwendung, wenn ihr kein Mangelfall seid. Du behältst also nicht nicht die Hälfte des Gesamteinkommens plus 1/7tel deines Einkommens, sondern Du musst den Bedarf der KM decken. Dieser ist 750€. Spätestens in 2009 wirst Du also Das Geld aus dem Nebenjob erwirtschaften und weiterreichen müssen.

Natürlich musst Du nicht die Schreiben deiner Ex beantworten. Ich glaube aber schon, dass es eine Auskunftspflicht gibt, da kein Urteil über den Trennungsunterhalt gibt. Ich bin mir recht sicher, dass dein TU-Titel nicht reicht. weiß es aber nicht. Interessant ist die Frage auch nur, wenn Du selbst ein Schreiben bekommst.

Den Sinn des Unterhaltstitels für deine Frau verstehe ich übrigens nicht. Gewiss ist er für deine RAin interessant, weil sie von Dir Gebühren bekommt, einen weiteren Vorteil sehe ich aber nicht.
Den Unterhaltstitel für dein Kind kannst Du übrigens auch kostenlos und nach deinen Wünschen beim JA machen (auch wenn man dich dort vielleicht versuchen wird eines anderen zu belehren).

Du solltest daran denken, dass auch die Interessen deiner RAin nicht immer mit deinen übereinstimmen. Daher ist auch hier ein klarer Auftrag zu geben und dessen Sinn zuvor zu prüfen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2008 14:15