Hallo zusammen,
ich habe 2 Fragen zum Unterhalt.
Erstmal zu meiner Situation: mein Lebensgefährte hat eine 15jährige Tochter aus 1. Ehe für die er den Mindestunterhalt von monatlich 334,-€ zahlt (trotz 4. Monat Arbeitslosigkeit und 3½ Jahre ohne Kontakt seitens der Tochter) und einen 4Jährigen Sohn mit mir. Da es finanziell so langsam knapp wird, überlegen wir jetzt den Kindesunterhalt neu berechnen zu lassen erstens wg. der Arbeitslosigkeit (er bekommt 1002,-€ ALGI + 165,-€ nebenher), zweitens weil er ja 2 Kinder versorgen muß.
Jetzt meine Fragen:
Wenn der neu gerechnete Unterhalt unter dem Mindestunterhalt liegt, muß dann die Differenz nachgezahlt werden?
Falls ja: Wie sieht’s aus wenn mein Freund, trotz Arbeitsaufnahme die Nachzahlungen nicht leisten kann? Bleiben die so gebildeten „Schulden“ bestehen bis er zurückzahlen kann, ggf nachdem er den normalen Unterhalt für seine Tochter nicht mehr zahlen muß, z.B. nach beendeter Ausbildung?
Wer kann mir helfen, vielleicht war schon einer von euch in einer ähnlichen Situation und weiß bescheid wie’s abläuft.
Grüße an alle.
KR43
Hallo!
In dieser Konstellation ist es komplett offen ob ein Gericht der UH-Änderung zustimmt, oder aber nicht.
Zunächst einmal sind 6 Monate Arbeitslosigkeit als "vorübergehendes Ereignis" zu werten uns somit nicht unterhaltsrelevant. (Ja, es gibt keinen mit Logik erfassbaren Grund warum dem gegenüber eine 6-monatige Einkommenserhöhung selbstverständlich unterhaltsrelevant ist).
Auch die Auswirkungen das zweiten Kindes sind nicht vorhersehbar. Das geht von "natürlich wird der Betrag oberhalb des Selbstbehaltes dann auf 2 Kinder verteilt" bis zu "Dann senken wir halt den Selbstbehalt so lange bis für beide Kinder der Mindestunterhalt rauskommt".
Wo das Urteil liegen wird ist absolut nicht vorhersehbar.
Ist also « Auslegungssache »? Es geht ja nur um die Existenz von geschiedenen Männern und deren zukünftigen Familien, was soll’s! Ist echt ein Witz, dass die Arbeitslosigkeit erst nach einem ½ Jahr berücksichtigt wird ,wo doch eine Lohnerhöhung gleich OHNE AUFFORDERUNG gemeldet werden muß, sonst macht man sich als Mann ja gleich strafbar, was haben denn geschiedene Männer noch für Rechte!
Eigentlich hatten wir vor zum JA zu gehen, Anwalt und Gericht kommen nicht in Frage wg. den Kosten, aber die Ex von meinem Freund wird nicht davor zurückschrecken wenn sie meint sie hat Chancen zu erreichen, dass er den vollen UH doch zahlen muss!
Traurig ,dass die Frauen die Macht haben die Männer so arm zu machen, dass sie nicht mal mehr die Mittel haben sich dagegen zu wehren.
Danke für deine Antwort, es macht mich nur wütend, dass wir wieder mal zurückstecken müssen, damit sie gut leben kann, sie bekommt nämlich auch noch von Ihrem 2.Mann von dem sie wiederum geschieden ist, KU für ihren Sohn und wahrscheinlich auch Ehefrauenunterhalt, da sie mit dem jetzigen Freund, der voll verdient, nicht verheiratet ist. Und halbtags schaffen im Büro geht sie auch noch und verdient bestimmt nicht schlecht!
Eigentlich kann man nur sagen moralisch eine Niete aber finanziell alles richtig gemacht!
Und so was wird noch von den deutschen Gesetzen unterstützt!!!
Danke noch mal!
Moin
Bitte langsam.
...,wo doch eine Lohnerhöhung gleich OHNE AUFFORDERUNG gemeldet werden muß, sonst macht man sich als Mann ja gleich strafbar,...
Das hat niemand gesagt, und stimmen tut das auch nicht.
Frage: Wieso muss Dein LP zwei Kinder versorgen, jetzt mal völlig unabhängig von der Gesetzgebung? Euer Kind ist 4 Jahre. Bist auch Du der Überzeugung, ausschliesslich Männer haben für den UH von Kindern aufzukommen? Was bitte ist Dein Part?
... Anwalt und Gericht kommen nicht in Frage wg. den Kosten, ...
Blödsinn. Der Schlüssel heisst 1. Beratungsschein und 2. VKH. Und wenn es sich rechnen würde, wärst Du m.M.n. die erste, welche auf diesen Zug aufspringt.
... es macht mich nur wütend, dass wir wieder mal zurückstecken müssen, damit sie gut leben kann, sie bekommt nämlich auch noch von Ihrem 2.Mann von dem sie wiederum geschieden ist, KU für ihren Sohn und wahrscheinlich auch Ehefrauenunterhalt, da sie mit dem jetzigen Freund, der voll verdient, nicht verheiratet ist.
Ok. Was soll ich hierzu sagen. Deine Worte sprechen für sich selbst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Blödsinn. Der Schlüssel heisst 1. Beratungsschein und 2. VKH. Und wenn es sich rechnen würde, wärst Du m.M.n. die erste, welche auf diesen Zug aufspringt.
fraglich ob VKH bei ALG 1 genehmigt wird.
Meine hoffentlich bald EX-Frau arbeitet als langeweile ( wirklich aus langeweile weil nötig hat die es nicht ) halbtags ein wenig in einem Ingeniurbüro.
Sie verdient dort € 600.- netto
Und hat keine VKH für die Verhandlung für TU und KU erhalten.
Die Rcihterin sagte zu Beginn der Verhandlung zur RA(tte) der Gegenseite " Warum sollte Ihre Mandantin VKH bekommen. Sie verdient doch Geld ! "
Also und da hier TO knapp über nen Tausender ALG 1 hat denke ich kaum das es da eine Chance auf VKH hat.
Man möge mich korrigieren wenn ich das falsch sehe.
Moin der gelackmeierte
Ich habe keine Ahnung, was Du von VKH bei einem ALG1 von 1002€ + 165€ verstehst, wenn zwei minderjährige Kinder zu versorgen sind. Vermutlich soviel: 0 (buchstabiert N.U.L.L.)
Lass es dabei.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sorry, hab Probleme mit manchen Abkürzungen: was sind VKH und TO?
Bist auch Du der Überzeugung, ausschliesslich Männer haben für den UH von Kindern aufzukommen?
Ich meine nicht, dass nur der Mann für die Kinder sorgen muss, ich finde es nur unfair, dass er für die 1. Tochter (die eigentlich nix mehr von ihm wissen will, wieso auch immer) 334,-€ zahlen muss, während wir sparen müssen damit wir den Monat zu Ende kriegen, und das geht nur indem wir alle, auch unser Sohn auf Sachen verzichten.
Moin
VKH - Verfahrenskostenhilfe (ermöglicht es, finanzschwachen Menschen ein Verfahren vor Gericht zu führen - kann bei Gericht oder einfacher bei einem Rechtsanwalt beantragt werden)
TO - Thread-Opener
Dafür, dass die 1. Tochter nichts von ihm wissen will, wird es so oder so Gründe geben, welche hier vermutlich nicht zielführend diskutiert werden können. Spielt vom Anliegen her auch keine Rolle. Zudem ist hier zwingend die Meinung der zuerst involvierten Menschen erforderlich - das bist nicht Du.
Um die konkrete finanzielle Situation in der Gesamtheit auf's UH-Recht zu beziehen, wären Zahlen notwendig, welche auch Dein Einkommen beleuchten. Ausgehend von einer max. unterstellten Haushaltsersparnis von 25% bei nicht erwerbstätigen Menschen (und das ist man bei Arbeitslosigkeit) unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von 800€ wäre 600€. Die Verteilmasse wäre demnach 567€. Bei 334€ + 225€ = 559€ wäre es nach ggw. Rechtssprechung völlig akzeptabel.
Und nein, das ist nicht meine Meinung. Nur interessiert die auch nicht die Bohne. Wichtig zu Wissen ist einzig und allein, wie Gerichte entscheiden könnten (Konjunktiv).
Habt ihr schon mal einen Gedanken an aufstockendes ALG2 verschwendet? Titulierter KU ist hier voll anrechenbar.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Spielt vom Anliegen her auch keine Rolle. Zudem ist hier zwingend die Meinung der zuerst involvierten Menschen erforderlich - das bist nicht Du.
Ich bin völlig deiner Meinung, es spielt hier keine Rolle(nur Kontakt mir Ihrem Vater will sie nicht, das Geld wird aber trotzdem einkassiert), aber ich war schon 8 Jahre mit meinem Freund zusammen als der Kontakt abgebrochen ist, ich habe also alles mitgekriegt und ich kann dir versichern, dass es keinen Grund gegeben hat außer, dass ihr zu Hause eingeredet worden ist es gehe ihr schlecht bei uns oder so. Aber wie gesagt, ist jetzt auch egal.
Da mein Freund sowieso vor hat so schnell zu möglich einen Job zu finden (wenn's nur so einfach wäre!!!), gehen wir vielleicht erstmal doch zum JA, und lassen uns da beraten, was wir machen sollen falls er doch mehr als ein ½ Jahr arbeitslos ist!
Was war eigentlich mit dem Beratungsschein? Muss man's beantragen? Wo? Ich kenn mich da nicht aus! Wäre vielleicht auch mal gut von einem Anwalt zu erfahren was man machen kann!
Gruss
Was war eigentlich mit dem Beratungsschein? Muss man's beantragen? Wo? Ich kenn mich da nicht aus! Wäre vielleicht auch mal gut von einem Anwalt zu erfahren was man machen kann!
Gruss
Beratungsschein erhält man unter Vorlage seiner Einnahmen (Lohn, ALG , Rente), Nachweis Unterhalt, Nachweis Miete beim Gericht (in Berlin ist es das Amtsgericht). Mit diesem Schein geht man zum Anwalt und zahlt 10 € für die Beratung. Rest erklärt der Anwalt.
Habt ihr schon mal einen Gedanken an aufstockendes ALG2 verschwendet? Titulierter KU ist hier voll anrechenbar.
Gruss oldie
Daneben oder Davor gibt es noch die Möglichkeit von Wohngeld (Wohngeldamt) und Kinderzulage (Familienkasse). zur Unterstützung
A life lived in fear is a life half lived
OK, und abgesehen davon OB der KU gemindert wird und was wir sonst noch für Möglichkeiten haben... wir haben eigentlich wirklich nur vor zum JA zu gehen! Wenn's von Seite des JA heißt, es muss der volle KU gezahlt werden trotz ALG, lassen wir's! Ich denke wir haben dann vor Gericht sowieso keine Chance.
Was ist jetzt aber wenn das JA entscheidet, dass der KU gekürzt werden kann, muss die Differenz zum Mindestunterhalt (was wir im Moment zahlen), nachgezahlt werden. Dieses Wort MINDESTunterhalt bedeutet für mich, dass es der Unterhalt ist der mindestens monatlich gezahlt werden muss, egal in welchem Zeitraum und wenn's nachbezahlt wird wenn der "normale" Unterhalt wegfällt. Ich weiß aber nicht ob ich da richtig liege, oder was denkt ihr?
Grüße
Eine wirksame Senkung des Unterhalts geht nur über eine Änderung des Titels und darüber kann nur der Titelinhaber entscheiden.
Also selbst wenn das JA deiner Ansicht folgt ist damit noch nichts gewonnen.
Die Mutter muss überzeugt werden.
Oder ein Richter.
Was aber viele JAs gerne machen ist, so zu tun, als ob die Unterhaltspflicht gesenkt würde, obwohl es sich in Wirklichkeit nur um eine Stundung handelt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ist alles nicht so einfach wie wir's gedacht haben!
Danke für eure Antworten.
Grüße