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Unterhaltskürzung für die Ex-Frau - wenn man neue Partnerin heiratet?

 
 DoMi
(@domi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Team, ich benötige dringend mal Eure Hilfe.
Bin seit kurzem durch Zufall auf Euer Forum gestoßen und ich muß sagen, dass ich super froh bin, eine Community gefunden zu haben, die sich mit so einem wichtigen Thema auseindersetzt wie  das "vatersein.de". Habe mich schon ein bisschen bei Euch eingelesen und das Schlimme nur an dem Ganzen ist, dass ich nicht der Einzige bin, dem es so geht wie manchen hier....

Ps. Bei Gelegenheit erzähl ich Euch gerne meine Geschichte, nur bin ich momentan leider noch nicht dazu gekommen.  :redhead:

Vorab trotzdem noch eine Frage an Euch. Ich habe einen knapp 3 Jahre alten Sohn, den ich alle 14 Tage, samstags für 7 Std. zu Besuch bei mir habe.
April 2004 habe ich mich von meiner Ex getrennt und seit Januar diesen Jahren sind wir offiziell geschieden. Nun habe ich eine neue Partnerin, mit der ich seit Mai 2004 offiziell zusammen bin. Meine Ex-Frau möchte vehement nicht arbeiten gehen, weshalb auch wenn sie sich das Geld woanders (wie z.b. bei mir) holen kann. Hierbei geht es nicht um meinen Kleinen, für Ihn zahle ich den Unterhalt gerne, denn ich liebe Ihn über alles und das Wohl meines Kindes liegt mit sehr am Herzen. Aber dass sich das meine Ex viel zu bequem macht sehe ich absolut nicht ein.  :exclam:
Meine Frage nun an Euch: Würde sich an dem Unterhalt meiner Ex-Frau etwas ändern wenn ich meine neue Lebensgefährtin (mit der ich übrigens auch eine neue Familie gründen möchte weil Sie genau das ist, was ich schon immer gesucht habe  :)) heiraten würde aber ich noch keine Kinder mit Ihr habe??? Ich warte auf Eure Antwort. Dankeschön!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 12:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Herzlich willkommen Domo auf VS, der Seite auch für mutige Männer, die eine neue Familie gründen wollen.

Also, wenn du heiratest ändert sich deine Steuerklasse. Wenn du dadruch etwas mehr auf dem Konto hast kann das deinem Kind durch Erhöhung des KU zugute kommen (falls du in eine höhere Stufe der DDT dadruch kommst). Bezgl. des EU darf deine Ex vom Steuervorteil nicht partizipieren.

Wenn du ein weiteres Kind hast wir das natürlich berücksichtigt. Allein die Tatsache das du heiratest wird den Unterhalt für deine Ex nicht schmälern, es sei denn deine Ehefrau kann sich nicht selbst unterhalten. Allerdings gilt wohl derzeit immer noch das eine Frau bis zum Alter von ca. 10 Jahren gasr nicht arbeiten muß, weil sie ein Kind betreut und danach erstmal nur halbtags... aber das soll sich ja ändern.

Ich hab nun keine Ahnung wie das mit dem neuen Unterhaltsgesetz wird, da dann ja die minderjährigen Kinder vorgehen und dann erst die Exen und aktuellen Frauen berücksichtigt werden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:57
 DoMi
(@domi)
Schon was gesagt Registriert

Mmh, ist ja hart aber was wäre z.b. wenn meine zukünftige Frau bei einer Heirat Steuerklasse 3 und ich die Steuerklasse 5 nehmen würde? Würde sich dann etwas ändern? Also um ehrlich zu sein fragt mich mein Anwalt des öfteren wann ich denn vorhätte meine jetzige Freundin zu heiraten. Dies wäre anscheinend zu unserem Vorteil gedacht...
Was ist wenn ich die Vermutung habe, dass meine Ex arbeiten ginge, wenn auch nur als Nebenjob.
Ich dies aber nicht wirklich darlegen kann. Könnte man dagegen etwas tun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 14:20
 Ella
(@ella)
Zeigt sich öfters Registriert

Du darfst garnicht die schlechtere Lohnsteuerklasse wählen. Maximal ist 4/4 zulässig. Ansonsten musst du die bessere Lohnsteuerklasse, also 3, wählen.
Das einzige, keinen oder weniger Unterhalt an deine Ex zu zahlen, wäre, mit deiner LG nen Kind zu machen.
Aber es wäre ziemlich sinnfrei, einen derartigen Schritt verfrüht zu machen, wenn es euch nur um das Geld geht, das nicht an deine Ex gehen soll, auch wenn ihr schon wisst, dass ihr mal Kinder wollt.

Ella

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 14:49