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unterhaltskosten bei in der schweiz lebendem elternteil

 
(@engelherz)
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hallo ihr

ich habe erneut einmal eine frage an euch bei der ich nicht wirklich eine zufriedenstellende antwort im internet gefunden habe.
mein partner (unterhaltspflichtig für drei kinder, 9/10/12. mangelfall) zieht in betracht in die schweiz zu ziehen.
das älteste kind würde mit in die schweiz wollen.

nun meine frage, in der schweiz ist das lohnniveau ja um einiges höher als in detschland. das er mehr wird bezahlen müssen und können uns klar.
weiterhin wird nach meiner information mit der düsseldorfer tabelle gerechnet für die beiden kleineren kindern welche bei der mama leben.
aber wie funktioniert die umrechnung?
wie kriege ich in chf ein bereinigtes nettoeinkommen hin?
brutto
- quellensteuer
-krankenversicherung
-berufliche aufwendungen
-Lebensversicherung
- % der höheren lebenshaltungskosten
= netto = umrechnung in euro

kann das in etwa hinkommen?
kann es auch sein, dass wenn wir in der schweiz zusammen wohnen, mein einkommen irgendwie dazugerechnet wird?
in der schweiz liegt das existenzminimum bei 1250.- chf.

diese frage aus reiner neugierde
wie schaut es denn aus wenn sein sohn bei uns in der schweiz leben würde? eigendlich wäre die mutter dann dem sohn unterhaltspflichtig, oder?
(geht nicht, sie bezieht algII) müsste sie nach dem schweizer satz bezahlen? (ab 12j 500.-chf oder 17% des Einkommens).

vielen dank für eure antworten.

liebe grüsse aus der sonnigen schweiz
engelherz


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2008 14:08