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Unterhaltsklage - Was nun ??

 
(@greg-hale)
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Hallo Leute,

ich stehe vor einem schwerwiegenden Problem.
Ich bin seit 04/2008 geschieden. Seit 01/2008 habe ich mich wegen vorheriger Arbeitslosigkeit selbstständig gemacht.
Vom Arbeitsamt habe ich auch einen ordentlichen Existenzgründerzuschuss erhalten, sodaß ich 2008 gut verdient habe. Nur durch die "Sparmaßnahmen" der Firmen werde ich dieses Jahr natürlich nicht mehr an den Umsatz aus 08 kommen.

In einem Schreiben haben meine Ex und ich vereinbart, daß bis Ende 2010 kein Unterhalt gefordert wird (ausser natürlich der Unterhalt fürs gemeinsame Kind, den ich auch zahle [399,-€]).

Seit 01/2009 hat Sie auch einen neuen Lebenspartner, mit dem Sie auch zusammen gezogen ist.
Aber anscheinend reicht nun das Geld nicht mehr (obwohl ihr Neuer auch berufstätig ist), sodaß sie jetzt mein Einkommen überprüft um nachehelichen Unterhalt zu verlangen.

Da wir diese "Berechnungen" ja kennen wird es wohl auf eine Klage hinauslaufen.

Ich bin nun auf der Suche nach Argumenten, Paragraphen oder Ähnlichen, die eine(n) Richter/-in dazu bewegen ein mildes Urteil zu fällen. Ich befürchte das Schlimmste, wenn ich einer Unterhalt bezahlen soll der mich und das Geschäft ruiniert.

Vielen Dank. im Voraus.
Gruß Greg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 14:00
 elwu
(@elwu)

In einem Schreiben haben meine Ex und ich vereinbart, daß bis Ende 2010 kein Unterhalt gefordert wird (ausser natürlich der Unterhalt fürs gemeinsame Kind, den ich auch zahle [399,-€]).

Hallo,

wann hasgt du das letzte Mal eine Auskunft über dein Einkommen erteilt? Von wann ist dieses Schreiben, auf welchen Zahlen basiert das?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 14:07
(@greg-hale)
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Hallo Elwu,

Danke fürs Interesse.
Die letzte Überprüfung war 2007 und genau deswegen darf sie ja jetzt wieder prüfen.
Die Vereinbarung haben wir auch deshalb getroffen, weil ich die kompletten ehelichen Schulden mitgenommen habe. Dank dem Existenzgründerzuschuss habe ich diese auch tilgen können. Nun stehe ich aber dumm da, weil man mir dieses wieder anrechnen wird.

MfG Greg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 14:17
 elwu
(@elwu)

Die letzte Überprüfung war 2007 und genau deswegen darf sie ja jetzt wieder prüfen. Die Vereinbarung haben wir auch deshalb getroffen, weil ich die kompletten ehelichen Schulden mitgenommen habe. Dank dem Existenzgründerzuschuss habe ich diese auch tilgen können. Nun stehe ich aber dumm da, weil man mir dieses wieder anrechnen wird.

Hallo,

an der Auskunftserteilung kommst du nicht vorbei. Dass du bei einer Neuberechnung schlechter dastehst halte ich nicht für sicher, ohne konkrete Zahlen kann ich dazu natürlich nichts beitragen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 14:23
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hier die Zahlen im Einzelnen:
2006 - Angestellter Durschnitt ca. 3800,-€
2007 - Arbeitslos Durchnitt ca. 1700,-€
2008 - Selbsständig Durchschnitt mit EGZ ca. 3600,- ohne ca. 2100,-€
2009 - Selbsständig Durchschnitt erreichbar ca. 1800,-€

Wenn man den Durchschnitt der letzten 3 Jahre nimmt, dann komm ich auf ca. 3030,-€. Das würde bedeuten im schlimmsten Fall muss ich ca. 850,-€ für Die Mutter und 399,-€ fürs Kind zahlen.
Unter dem Strich kann ich mir den Unterhalt von Gesamt 1276,-€ aber garnicht mehr leisten.
Wenn das passiert, dann bleiben mir nicht mehr viele Möglichkeiten offen (ALG2, $170StGb od. schlimmeres)

Ich kann nur hoffen, daß ich mit ausreichend Argumenten das Gericht davon überzeugen kann, daß eine solche Zahlung existenzgefährdet ist. Das ist ja auch der Hintergrund meiner Ex.
Zitat einer SMS: "Glaub mir ohne Gnade egal ob du danach am Ende bist ..."

Gruß Greg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 15:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Greg,

In einem Schreiben haben meine Ex und ich vereinbart, daß bis Ende 2010 kein Unterhalt gefordert wird (ausser natürlich der Unterhalt fürs gemeinsame Kind, den ich auch zahle [399,-€]).

Was für ein Schreiben ist das? Nur eine schriftliche Vereinbarung, die ihr beide einfach so unterschrieben habt; oder ist das notariell beglaubigt, oder gar Bestandteil eures Scheidungsurteils? Im erstgenannten Fall ist die Vereinbarung allerdings kaum das Papier wert, auf dem es steht (betrachte es als eine Art Absichtserklärung), aber in den beiden letztgenannten Fällen dürfte es für Madame ein bisschen schwieriger werden, diese Vereinbarung einfach so wieder zu kippen.

Wenn man den Durchschnitt der letzten 3 Jahre nimmt, dann komm ich auf ca. 3030,-€. Das würde bedeuten im schlimmsten Fall muss ich ca. 850,-€ für Die Mutter und 399,-€ fürs Kind zahlen.

Wie kommt es zu diesem seltsamen Betrag von 399 Euro Kindesunterhalt - anhand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle kann das ja wohl kaum berechnet worden sein? Sogar wenn ich von den 3030 Euro ausgehe - nun, da ziehe ich erst mal mindestens 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen ab, und als Selbstständiger kannst du auch relative hohe Aufwendungen für deine Altersvorsorge geltend machen (so was hast du doch hoffentlich - ansonsten kriegst du nämlich im Alter ein richtiges Problem). Ich schätze daher, du fällst allenfalls in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle (d.i. bereinigtes Netto zwischen 2301 Euro und 2700 Euro). Da du für zwei Personen (KM und Kind) zum Unterhalt aufgefordert wirst (während die Düsseldorfer Tabelle von drei Unterhaltsberechtigten ausgeht), wirst du wahrscheinlich um eine Stufe in Stufe 5 hochgestuft - aber auch das ist ein Zahlbetrag zwischen 256 Euro und 371 Euro, je nach Alter des Kindes. Jedenfalls weniger als diese 399 Euro. Wie alt ist dein Kind?

Wenn man den Durchschnitt der letzten 3 Jahre nimmt, dann komm ich auf ca. 3030,-€.

Na, wir wollen der KM doch mal einen Gefallen tun und auf ihre Anfrage mit möglichst aktuellen Daten antworten! Das heißt, du berücksichtigst nicht die letzten drei Kalenderjahre, sondern die Zeit von September 2006 bis August 2009 ... damit tauschst du acht Monate mit 3800 Euro gegen acht Monate mit 1800 Euro, was den Durchschnitt schon mal erheblich senken dürfte. Anschließend natürlich wieder bereinigen (berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge), und erst dann in die Düsseldorfer Tabelle schauen (wie gehabt, plus eine Stufe, da nur zwei Unterhaltsberechtigte).

Im übrigen würde ich auch gnadenlos versuchen, den Existenzgründerzuschuss aus der Berechnung herauszunehmen, das ist schließlich eine einmalige Angelegenheit und kommt nie wieder. Ob du damit durchkommst weiß ich nicht, aber es ist durchaus hilfreich, wenn Madame merkt, dass eine Neuberechnung auch ganz anders aussehen könnte als von ihr vermutet ... Unterhaltsforderungen sind nämlich nicht nur ein juristisches, sondern oft auch ein psychologisches Spielchen. Ist ein bisschen wie Poker: Es kommt nicht nur darauf an, wer die besseren Karten hat; im Zweifelsfall gewinnt derjenige, der besser bluffen kann 😉

Alternativ könntest du versuchen zu argumentieren, dass dein Angestelltengehalt und das Arbeitslosengeld für die Berechnung deines Einkommens als Selbstständiger völlig unbrauchbar sind, und du folglich "nur" den Durchschnitt des Zeitraums von Januar 2008 bis August 2009 anbieten kannst. Ohne den Existenzgründerzuschuss ist das ein Durchschnitt von knapp zweitausend Euro, und diese Zahl solltest du deinem Exchen durchaus verkaufen mit den Worten: "Siehst du, ich versuche alles, um mehr Geld zu erwirtschaften als das, was ich als Arbeitsloser bekommen habe". Ist ja auch wahr, sind ca. dreihundert Euro mehr. Trotzdem auch hier: Nicht vergessen, das Einkommen zu bereinigen. Vielleicht kannst du ihr diese Variante schmackhaft machen mit einer Vereinbarung in der Art "und sollte sich nachträglich herausstellen, dass ich wider Erwarten doch mehr verdienen konnte, dann gibt es dafür einen Nachschlag auf die Unterhaltszahlungen". Die genauen Bedingungen (wann, in welcher Höhe, und unter welchen Umständen sie diesen Nachschlag von dir bekommt), die müsst ihr natürlich untereinander aushandeln. Ich denke, im Prinzip ist das eine faire Sache, weil du ihr dann und nur dann mehr Unterhalt zahlst, wenn du tatsächlich mehr Geld zur Verfügung hast.

Seit 01/2009 hat Sie auch einen neuen Lebenspartner, mit dem Sie auch zusammen gezogen ist.

Auch damit kannst du pokern. Nach aktueller Rechtssprechung gelten die beiden nach zwei bis drei Jahren als "verfestigte eheähnliche Gemeinschaft", und damit kommst du u.U. aus der Unterhaltspflicht für sie raus. Es gibt allerdings erste Urteile von Amtsgerichten, die eine verfestigte eheähnliche Gemeinschaft bereits nach einem Jahr sehen. Das ist zwar juristisch ziemlich bedeutungslos (da "nur" Amtsgericht und nicht OLG), aber wenn man die Dame mal auf das hinweist, was unter "Leitsätze" in diesem Urteil des Amtsgerichtes Essen steht: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/ag_essen/j2009/106_F_296_08urteil20090311.html - nun ja, es könnte ihre Magengeschwüre schon zum Jucken bringen, weil das nämlich bedeuten könnte, dass sie sich ab 01/2010 aus prinzipiellen Gründen den (H)Exen-Unterhalt an die Backe schmieren darf. Es sei denn natürlich: Sie würde, um sicherzugehen, ihren Neuen gleich wieder rausschmeißen. Aber man will ihr ja nicht unterstellen, dass ihr das Geld wichtiger sei als ihre neue Große Liebe - nicht wahr?

Wie gesagt: Ist ein bisschen wie Poker ...

Zitat einer SMS: "Glaub mir ohne Gnade egal ob du danach am Ende bist ..."

Nun, immerhin ist sie so ehrlich und sagt dir ziemlich offen, was für ein elendes Stück Dreck sie inzwischen geworden ist ...

Falls man auf so etwas überhaupt antwortet (was ich persönlich nicht tun würde), dann allenfalls in diesem Sinne: In letzter Konsequenz bedeutet "am Ende sein" soviel wie "nicht einmal mehr Kindesunterhalt zahlen können".

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 18:09
 elwu
(@elwu)

Hier die Zahlen im Einzelnen:
2006 - Angestellter Durschnitt ca. 3800,-€
2007 - Arbeitslos Durchnitt ca. 1700,-€
2008 - Selbsständig Durchschnitt mit EGZ ca. 3600,- ohne ca. 2100,-€
2009 - Selbsständig Durchschnitt erreichbar ca. 1800,-€

Hallo,

es zählt grundsätzlich das sogenannte gefestigte Einkommen. Bei Selbstständigen geht man zwar von den letzten drei Jahren aus, aber nur, wenn sich da nichts großartiges verändert hat, einmalige Sondereffekte sind bis auf wenige Ausnahmen nicht zu berücksichtigen. Diese Existenzgründerzulage sicherlich nicht. Zumal da ja auch noch die Schulden gegenzurechnen waren. Davon ab dass ich das 'erreichbar' nicht verstehe: wenn überhaupt, erteile ihr am Anfang des nächsten Monats nur Auskunft über die letzten zwölf Monate, also von September 2008 bis August 2009. Und dann warte mal die Antwort ab. Auf die SMS würde ich nicht eingehen. Wie kommen übrigens die 399€ an KU zustande?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 18:30
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Nun zu den Details:
- Die Vereinbarung ist nicht beglaubigt, daher kann ich wahrscheinlich in die Tonne treten.
- "erreichbar" heißt das ich 2009 dieses Einkommen erzielen kann auf Grund von festen Einnahmen
- Der Kindesunterhalt von 399€ wurde 2007 vom Richter festgelegt und besteht aus 199€ Unterhalt und 200€ Mehrbedarf wegen ADHS (sie ist damals pro Woche ca. 180km wegen der Ergoteherapie gefahren)
Im Übrigen habe ich nichts gegen Kindesunterahlt + Mehrbedarf, den zahle ich gern (wenns fürs Kind ist)
- Auf Emails, Anrufe und SMS antworte ich schon geraume Zeit nicht mehr, da das geschriebene Zitat nur eins der vielen Beleidigungen war

Ich glaube nun, daß es absolut auf den/die Richter/-in ankommt, was er aus den Argumenten macht.
(geschiedener Richter=mildes Urteil, geschiedene Richterin= fiktives Einkommen=Pfändung)

folgende Argumente habe ich bis jetzt zusammen getragen:
- die Vereinbarung (auch wenn sie kein rechtlichen Hintergrund hat)
- Ablehnung der Betreuung eines Kindes (ich habe 2 Kinder , eins davon ist aber gesetzlich ein soziales Kind, daß heißt ich bin nicht der leibliche Vater. Beide sehen mich aber als Vater an und üben Umgang aus)
- die "eheähnliche Gemeinschaft" auch wenn sie noch keine 2 Jahr besteht
- die Arbeitsobligenheit $1574 BGB (auch hier steht dagegen, daß beide Kinder Schwierigkeiten haben, eine hat ADS und die andere ADHS=die Frau muss nicht arbeiten)
- und zum Schluss noch die Gefährdung von meiner Existenz und die Gefährdung eines Arbeitsplatzes (ich hab einen ALG2-Empfänger auf 300€ Basis eingestellt, da bekommt die Arbeitsagentur aber das Meiste)

so und das war es auch schon, mehr Argumente habe ich noch nicht.
Deshalb wenn Euch noch etwas einfällt, was ich nutzen kann, dann schreibt mir bitte.

Sorry, ich hab ganz vergessen, zum Pokerspiel bin ich nicht geeignet, ich werde die Nachweise für die o.g. Argumente direkt bei Gericht einreichen, so dass sie dann (wie ich hoffe) das Problem der Gegendarstellung hat.

Vielen Dank nochmal
Gruß Greg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 20:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Greg,

200€ Mehrbedarf wegen ADHS (sie ist damals pro Woche ca. 180km wegen der Ergoteherapie gefahren)

Erst mal: Ist sie immer noch in Ergotherapie mit diesen Kosten? Ansonsten wäre ja die Grundlage für diesen Mehrbedarf weggefallen bzw. hätte sich zumindest vermindert.

Und dann: Wie oft muss(te) sie da eigentlich wöchentlich hin?!? Als mein Junior vor ein paar Jahren in Ergotherapie war, da war das einmal pro Woche eine Stunde; und sogar wenn es bei deiner Tochter zweimal wöchentlich wäre, dann wäre das doch eine einfache Fahrtstrecke von 45 Kilometern! Wenn deine Ex nicht gerade mitten im Wald wohnt, dann müsste es ihr doch eigentlich möglich gewesen sein, in den letzten zwei Jahren mal einen Ergotherapeuten zu finden, zu dem die Fahrtstrecke nicht gar so groß ist - oder irre ich mich da?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 23:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vok

- die Vereinbarung (auch wenn sie kein rechtlichen Hintergrund hat)

Irrtum. Wenn euer beider Unterschrift darunter ist entspricht dies einem privatrechtlichem Vertrag, dessen Einhaltung durchaus einklagbar ist. Oder zweifelst Du auch an einem Kassenbon? Das ist nichts anderes.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2009 00:51




(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hi Vok
Irrtum. Wenn euer beider Unterschrift darunter ist entspricht dies einem privatrechtlichem Vertrag, dessen Einhaltung durchaus einklagbar ist. Oder zweifelst Du auch an einem Kassenbon? Das ist nichts anderes.

Gruss oldie

Hallo Oldie,
Danke für diese Antwort. Wenn das stimmt, dann rettet das meine Selbständigkeit, meine Existenz und den Arbeitsplatz meines Mitarbeiters.

Nur habe ich die Befürchtung das es der/die Richter/-in wiedermal anders auslegen. Deshalb habe ich eine Bitte. Wenn Jemand Gerichtsurteile oder Paragraphen kennt, dann wäre es super wenn man sier hier schreibt.

Viel Dank Gruß Greg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2009 01:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Guckst Du >>hier<<. Wichtig sind die Ausschlusskriterien.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2009 01:19