Unterhaltsklage
 
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Unterhaltsklage

 
(@thomas)
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Mahlzeit, heute mochte ich mich mal wieder zu wort melden und eure Meinungen hören.

Ich hatte am Freitag ein Schreiben vom Amtsgericht im postkasten.

Meine Ex möchte eine neuberechnung des Unterhalts für unsern Sohn.
Im vorfeld wurde ich gebeten, div. Einkommensnachweise ein zu reichen.
Was ich auch in Kopie von zwei Lohnabrechnungen gemacht habe.

Als nächstes wollten die von mir Spesenabrechnungen sehen.
(war zeitlang im ausland tätig)

Da ich aber noch keine Spesenabrechnungen hatte und diesen Brief erst gelesen hatte, als der abgabetermin verstrichen war.
(War ja im ausland)

Wurde auch mein Arbeitgeber angeschrieben.

Der Dann wie folgt geantwortet hat.

Sehr geehrte Frau "Rechtsanwältin"

Herr "ich" hat für mich einen befristeten Auslandseinsatz in England unter 3 Monate durchgeführt.

Hierfür hat Herr "ich" durch die erhöhten Kosten, die nach der Arbeitszeit von 20 Uhr enstehen, den gültigen Verpflegungssatz erhalten.

Hörere Aufwendungen als diese hat Herr"ich" nicht erhalten, da dieses laut EstG nicht mehr möglich ist.
Siehe hierzu ebenfalls §4 Abs.5 Satz1 Nr.5 EstG und BMF- Schreiben vom 29.11.1995, IV B6 - S2353 - 218/95 u. IV B1 - S2228 - 5/95
Weiterhin darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass nach § 850 ZPO die Verpflegungssätze und andere sozialen Zulagen für auswärtige Beschäftigung unpfändbar sind.

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DIese wurde der Rechtsanwältin als Fax zugesendet.

Als Antwort wurde auf dieses Fax mit Bleistift vermerkt, dass Sie alle abrechnungen von mir aus dem Jahre 2006 haben möchte.
Dieses allerdings so unleserlich, dass mein Arbeitgeber zurück geschrieben hat,
Die möchte doch bitte den schriftlichen weg wahren und so schreiben, dass man es lesen könnte.
Zudem eine Handlungsvollmacht Ihrer Mandantin anbei.
Dann würde man Ihr die gewünschen Unterlagen zukommen lassen.

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So, Mein Chef hat nix mehr davon gehört.
Jetzt hatte ich Freitage eine Klageschrift im Briefkasten.
ich habe 2 Wochenzeit mir zu überlegen, ob ich gegen angehen möchte.
Wenn nein, brauch ich nix machen
Wenn ja, hätte ich nochmal zwei Wochen diese klage ein zu reichen.

Streitwert ist angeben mit 3000€ (Kindesunterhalt 250,00€ mal 12)

Und jetzt die klage Punkte

1. Der Beklagte wird verurteilt, dem kläger Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer Schriftlichen, Systematischen Aufstellung über

a) Bruttoeinkünfte einschliesslich Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld aus nichtselbstständige Tätigkeit für Die Zeit
vom 01.01.2006 bis 31.10.2006 und die hierauf vorgenommenen Abzüge für Kranken-,Pflege-, Alters- und Erwerbunfähigkeitsvorsorge (einschliesslich Arbeitslosigkeit) sowie für STeuern nebst Erläuterung dieser Abzüge;

b) seine sonstigen Einkünfte aus Steuererstattung, insbesondere aus Kapital vermögen, Einnahmen aus Vermietung und verpachtung unter Darlegung der Bruttoeinnahmen und der Abzüge nebst Erläuterung dieser Abzüge für das Jahr 2005

2. Die erteilten Auskünfte gemäß a) und b) zu belegen durch:

a) Vorlage von Einzelabrechnungen von Jan. 2006 bis Okt. 2006

b) Vorlage des Einkommensteuerabrechnung für das KalenderJahr 2005
nebst der dem Einkommensteuerbescheid zu grunde liegenden Steuererklährung für 2005

3. Der Beklagte wird erforderlichenfalls verurteil, die richtigkeit und vollständigkeit der Auskünfte gemäß Ziffer2 eidestattlich zu versichern.

4. Der Beklagte wird, gegebenfalls nach Erledigung von Ziffer 1, 2 und 3 verurteil, an den Kläger zu händen der Kindesmutter eine monatliche im Vorraus zu entrichtende Unterhaltsrente in höhe der sich aus Ziffer 1 und 2 ergebende Beträge beginnend mit dem 01.Mai 2005 zu Zahlen.

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Im Allgemeinen möchte ich noch hinzufügen,

Mein Sohn ist 8 Jahre alt
und bein Einkommen liegt laut Düsseldorfertabelle in der zweiten Stufe.
Für meine Ex Zahle ich nix.

An unterhalt habe ich bis jetzt immer 241 gezahlt (Titel vom Fam. Gericht) (undynamisch)
Seit September zahle ich 247€ (ohne Titel)

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Desweiteren gibt es noch einige Punkte, die ich gegen meine Ex anbringen möchte.

z.b. verbot für Schulveranstaltungen hat Sie mir gegenüber ausgesprochen.

z.b. Hatten wir ein gemeinsammes Konto für unsern Sohn.
Bei diesen Konto kann der eine nur was machen, wenn der andere mit unterschreibt.
Komischerweise gibt es das Konto seit zwei jahren garnicht mehr.
Wie ich heute erfahren habe.

z.b. Mein Sohn hatte verdacht auf Herzfehler und auf grund dessen ein 24 EKG
Ich habe auch hier keine infos bekommen.
(ich weiss es von unsern Sohn)

Dann Hausverbot an der Schule die unser Sohn besucht
Desweiteren Hausverbot im Hortplatz (Ihre aussage, wenn ich da auflaufe, würde ich ihn nicht mehr zu sehen bekommen.

Um jetzt mal hier kleine Punkte auf zu listen.

Ach ja, es besteht noch immer gemeinsammes Sorgerecht.

War heute bei Gericht und habe mir erstmal einen Beratungsschein geholt.
Donnerstag mittag ist Termin beim Rechtsanwalt.

So, Vorgeschichte ist hier ja nicht so von Interesse.
Sollte ich einen Punkt vergessen haben, fragt mich.
Ich muss jetzt Leider erstmal zu einer Firmensitzung.

Was mich aber besonders Interessiert, was zum Teufel ist Unterhaltsrente?
Bin ich tot und weiss es noch nicht?

Grüße

Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2006 19:25