Hallo zusammen,
vielleicht hat einer von Euch eine Ahnung was in folgendem Fall entschieden würde (oder auch nicht).
1994 geheiratet , (Ex)-Frau hat Tochter (geb 1991) mit in die Ehe gebracht. 1997 Geburt gemeinsamer Sohn. 2006 Trennung. Mitte 2008 Scheidung. Für meinen Sohn bezahle ich Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Für die Ex zahle ich Betreungsunterhalt nach dem Urteil von 2008. Ihr wir ein fiktives Einkommen für eine 3/4 Stelle (die sie nicht hat) angerechnet. Dem Entsprechend zahle ich an Sie Unterhalt. Unser Sohn ist entwicklungsverzögert und geht auf eine Sonderschule und ist daher von morgens bis Nachmittags betreut. Sommer 2008 bekommt Ihre Tochter ein Kind. Sie lebt mit Ihrer Tochter , unserem Sohn und ihrer Enkelin in einer Bedarfsgemeinschaft. Sommer 2009 übernimmt Exfrau die Pflegschaft für ihre Enkelin, da ihre Tochter nicht mit dem Kind klarkommt.
Ich hatte bisher die Hoffnung, das Ex mal wirklich arbeiten geht (wie vom Gericht auch gefordert durch eine 3/4 Stelle) und Sie ihren Lebensunterhalt auch mal selber verdienen kann. Dadurch das Sie jetzt ein 1 jähriges Pflegekind hat, könnte sie ja gar nicht mehr arbeiten gehen. Wie kann sich sowas auf meinen Unterhalt auswirken? Dadurch das sie das Pflegekind angenommen hat, verbaut sie sich meiner Meinung nach jegliche berufliche Zukunft. Von einer Frau mitte 30 kann man ja noch erwarten, das man sein Leben in den Griff bekommt. Aber wenn sie jetzt noch ihre Enkelin großzieht?? Ich finde, für mich müsste dadurch aber mindestesn eine Befristung für den Betreungsunterhalt rausspringen (die man mir bisher nocht nicht gewährt hat). Habe keinen vergleichbaren Fall im Internet finden können. Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
svgund
Hallo svgund,
bekommst die evtl. Pflegegeld, wenn sie die Pflegschaft für ihr Enkelkind übernimmt?
Das Problem sehe ich weniger in der Übernahme der Enkeltochter, als in der Betreuung für euren Sohn.
Evtl. kann sie auch, trotz der guten Betreuung durch die Schule, einen erhöhten Betreuungsbedarf geltend machen, was sie an einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit hindert. Dann würde ich allerdings die Frage aufwerfen, ob die die Betreuung eures kindes und des Kleinkindes leisten kann.
Ich denke das du derzeit mit der fiktiven Anrechnung einer 3/4-Stelle bei einer Entwicklungsstörung eures Sohnes wohl schon ganz gut fährst. Eine Befristung wirst du wohl derzeit nicht durchbekommen, zumal das Urteil ja noch nicht "so lange" zurückliegt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Pflegegeld erhält sie schon. Keine Ahnung in welcher Höhe. Aber wie gesagt, durch die zusätzliche Betreung eines Kleinkindes kann sie ja gar nicht arbeiten. Wenn Sie wenigstens schon mal eine Halbtagstelle hätte, wäre das etwas gewesen, worauf man aufbauen könnte. Aber wenn Du mit mitte 30 immer noch nicht anfängst zu arbeiten und das noch weiter aufschiebst, dann bin ich davon überzeugt, dass die jenige überhaupt nicht mehr arbeiten wird im Leben. Und ich möchte dafür bis zum Rest meines Lebens nicht gerade stehen.
Und glaube mir, die Betreuung des zusätlichen Kindes ist eine weitere Geldquelle. Die leben besser als ich!!!!
Gruß
svgund
Hallo svgund,
dieses aktuelle Urteil sowie der weise Ratschluss des BGH vom letzten Sommer legen nahe, dass einer Frau, in deren weitläufiger Nachbarschaft Kinder unter 21 lärmen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht zugemutet werden kann.
Vor allem dann nicht, wenn sie erkennbar, trotz Urteil, nicht selbst für sich sorgen wird.
Es ist für das Gericht erheblich leichter, sich eine hanebüchene Begründung einfallen zu lassen, warum in diesem Einzelfall weiter du für sie zahlen sollst, statt der Staatskasse diese Last aufzubürden.
Das nennt sich Einzelfallgerechtigkeit.
Man wird das aber sicher nicht mit dem Enkelkind begründen, sondern mit irgendetwas anderem, wofür meine Phantasie aber nicht reicht, das vorher zu sagen.
Insofern denke ich auch, dass du da nur mit viel Glück raus kämst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
wenn ich ehrlich bin, befürchte ich auch das sowas dabei rauskommen könnte. Da ihre Tochter ja auch über Jahre meine Stieftochter war, könnte einem Richter ja auch noch einfallen, das ich damals Verantwortung übernommen habe und die folgen auch tragen müsste. Und am Ende noch mehr bezahlen müsste. Wenn es darum geht die Staatskasse zu schonen, da fallen denen schon recht wahnwitzge Sachen ein. So viel weiß ich auch schon. Aber immerhin habe ich diesen Fall reingestellt und ihr könnt auch mal Eure Phantasie walten lassen. Ist mal eine Abwechslung zu den Standartfragen. :rofl2:
Mit mehr Galgen als Humor
in diesem Sinne
Gruß
svgund