Hallo!
Ich lebe mit meinen beiden Kindern (3 und 9 Jahre) getrennt von meinem Ehemann. Er zahlt für beide Kinder regelmäßig den Unterhalt. Nun möchte unser Großer unbedingt zu seinem Vater ziehen. Wie wird der Unterhalt der Kinder in so einem Fall gehandhabt? Wenn ein Kind bei der Mutter und ein Kind beim Vater wohnt??? Muß ich womöglich noch zahlen???
Schon einmal lieben Dank für Antworten!
Hallo Linchen,
ja soweit Du Unterhalt leisten kannst, mußt Du auch KU zahlen. Der errechnet sich wie Du ja sicher weißt aus dem monatlichen Netto, das Du verdienst.
Gruß
Melly
Hallo linchen,
und willkommen bei VS!
Zu Deiner Frage: Natürlich musst DU! Was für eine Frage? Derjenige, der das Kind nicht betreut, ist unterhaltspflichtig!
Aber: Es müsste sich praktisch aufheben.
Dein Sohn ist in einer höheren Altersstufe, hat also Anspruch auf mehr Unterhalt, wobei es da auf dein Einkommen ankommt. In der untersten Stufe sind es momentan 222, ab Juli 227 (?) Euro Ost, West hab ich grad nich im Kopf, aber findest du hier im Forum.
Hat dein Ex einen Titel? Der muss geändert werden und du brauchst dann auch einen.
Versuche bitte nicht, dich aus der Verantwortung zu ziehen, Kindesunterhalt ist Ehrensache und schließlich auch für deinen Sohn gedacht.
Falls du kein Einkommen hast, kann dein Ex UVG beantragen vom JA. Das sind dann aber deine Schulden, die das JA wiederhaben will.
Letztlich ist es aber doch nur ein Differenzbetrag, den du zu leisten hättest, solltet ihr euch einigen, den KU miteinander zu verrechnen.
Schreib mal noch ein paar mehr Info's von dir. Wo lebst du, wie sind deine Einkommensverhältnisse?
Gruß, Romy
Erstmal ein Dankeschön für die super-schnellen Antworten!!!
Natürlich will ich mich nicht aus der Verantwortung ziehen! Nur bekomme ich nur ALGII. Zuzahlender Unterhalt wird da, glaube ich, angerechnet. Genauso wie mir der Unterhalt den ich erhalte, gegen gerechnet wird. Oder nicht? Ich habe keine Ahnung! Wurde heute nachmittag mit der Problematik regelrecht überfallen von meinem Kind. Leider... 🙁
Und was passiert, wenn ich mit einem neuen Partner zusammen ziehe? Fällt sein Einkommen auch in die Berechnung des Unterhalts?
Hallo Linchen,
das Einkommen des Freundes zählt nicht für den KU. Nur denk an Harz 4, da wirds dann rng. Da wird das Einkommen Deines FReundes dazu gezählt.
Gruß
Melly
Hey!
Hier ist schon einiges gesagt worden bezüglich KU
Ich finde es nur etwas errschend so eine aussage zu hören..
Muß ich womöglich noch zahlen???
Muß denn immer nur womöglich der KV zahlen?
Die Vernatwortung für ihre Kinder eben auch in finazieller Hinsicht haben schließlich beide Elternteile!
Denn der KV mußte ja "womöglich" auch KU zahlen und das entsprechend seines Einkommens und auch pünktlich und das scheint ja doch geklappt zu haben .. also sollte man das doch auch von der KM erwarten können ...
Die Verantwortung tragen eben beide und da dürfte es keine Schreckmomente drüber geben auch für sein Kind finanziell auf zu kommen...
Wenn du doch ALG II bekommst, dann müßtest du doch auch wissen und es auch auf dem Bescheid ersehen das die KU-Leistungen mit eingerechnet wurden als Einkommen .. und so würde es auch aussehen wenn du KU zu leisten hättest ...
Und wenn du mit einem LG zusammen ziehst wird eine "Bedarfsgemeinschaft" vorausgesetzt und sein Einkommen läuft mit in die Berechnung für ALG II mit ein ...
Wie eben der KU wie schon erwähnt auch.. lese dir einfach einmal deinen Bescheid durch, da muss der KU auftauchen ..
Gruß
Jens
Ja, das weiß ich! Also hebt sich der Unterhalt dann gegenseitig auf, wenn ich das richtig verstehe, ja?
Nun noch kurz zu mir: Ich bin 33 Jahre alt, wohne im schönen Vorharz und lebe seit eineinhalb Jahren getrennt (und ab morgen hoffentlich geschieden)!
Mein Sohn hat mich da heute in eine echte Krise geschubst. Habe bis heute noch mit keiner Silbe drüber nachgedacht! Mal davon abgesehen, das es meiner Meinung nach nicht umsetzbar sein wird das er zu seinem Vater zieht durch Schichtarbeit usw. Aber ich muß mich da, glaube ich, auf alles gefasst machen. Er ist seit der Trennung sowieso nicht sehr umgänglich und wenn ich mich jetzt richtig quer stelle, wird es bestimmt noch schlimmer.
Hey!
Also Morgen ist Scheidungstermin!
Na da erstmal alles gute für ...
Und heute kam er damit zu dir??
Wieso grad heute und wieso möchte er zum Vater?
Könnte auch gut sein das das Thema morgen bei der Scheidung angesprochenn wird ..
Was denkt denn der KV darüber?
Und wie will er das organisieren?
Gruß
Jens
Moin Linchen,
Verrechnugn von KU ist nur mit Zustimmung der Parteien möglich. Knifflig wird's wenn die Kinder altersmäßig weit auseinander liegen wegen der Erhöhungen gem. Altersstufen.
Ich persönlich halte von solchen Aufrechnereien absolut nix. Ex überweis an dich und du an ihn. In der Mitte des Bankweges winkt sich das Geld nett zu.
So wäre es grundsätzlich.
Du als ALG II-Armutsopfer (nicht ironisch gemeint!) bist von jeglicher Unterhaltszahlung befreit. Würdest du leisten, käme der Staat auf die pfiffige Idee, du hättest ja genug Geld, also bräuchtest du ALG II nicht.
Merkwürdig ist der urplötzliche Gedanke des Kindes. Ich sehe da, wie Jens, einen Zusammenhang mit der Scheidung. Sprecht noch einmal in Ruhe drüber. Wie wäre es mit probewohnen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wieso er plötzlich jetzt darauf kommt? Nun,ja. Ich will ja niemanden irgendetwas unterstellen. Aber, ich bin der festen Meinung das es dem Vater nicht um das Wohl des Kindes geht. Ich wohne mit den Kinder zusammen im Haus meiner Eltern. Die Kinder lieben ihre Großeltern und die Versorgung der Kinder ist 120Prozent sicher! Ihnen fehlt es an nichts! Eher bin ich der Ansicht, das er hier eine Möglichkeit sieht, ne Menge Geld zu sparen und oben drauf noch das Kindergeld zu bekommen. Die Idee ist schon ein wenig älter. Im März letzten Jahres bekam ich einen Brief seines Anwalts, wodrin ich aufgefordert wurde, O... im Haushalt meines Mannes wohnen zu lassen. Wie er sich die Versorgung vorstellt, konnte er mir damals schon nicht beantworten. Dies lehnte ich natürlich ab. Darauf kam auch nie wieder irgendetwas in dieser Richtung.
Das nun hinter meinem Rücken das Kind beeinflußt wird, finde ich heftig!
Mein Sohn selbst findet die Idee natürlich klasse, da es bei seinem Vater sogut wie keine Regeln gibt, an die er sich halten muß (z.B. ins Bett gehen wann er es möchte). Ob sich dies im Alltag weiter so führen lässt, laß ich mal dahin gestellt.
Wenn ich nun aber, Aufgrund ich ja nur ALGII bekomme, befreit bin von Unterhaltszahlungen, hat der Vater doch Anspruch auf Unterhaltsvorschuß vom JA. Das muß ich doch sicher irgendwann zurück zahlen, wenn ich wieder Geld verdiene, oder?
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Anm. Admin: Keine Real-Names!
[Editiert am 9/5/2005 von DeepThought]
Hey!
Das ist ja wirklich weit gedacht vom KV *Ironie
Sagt doch schon alles, das damalige Schreiben von seinem RA und das du das abgelehnt hast u nie wieder etwas kam .. da scheinst du mit deiner Vermutung wohl eher richtig zu liegen, das es ihm mehr um die finazielle Lage geht..vermutlich zumindest, denn sonst hätte er sich dazu geäußert weiter und dir konkrete Vorschläge gemacht und hätte er eine Vorstellung gehabt wie es laufen kann und hätte sich weiter darum bemüht..
Und hätte vielleicht auch Gründe nennen können warum denn der Älteste zu ihm wechseln sollte..
Und es mag schon sein das er jetzt im Wege der Scheidung deinem Sohn diesen "Floh" ins Ohr gesetzt hat ..
Gut ist das wahrlich nicht..
Und das solche Dinge erstmal ziehen, keine Grenzen und Regeln zu setzen ist klar, wird aber schnell dann völligst nach hinten los gehen ..
Du solltest dennoch aber auch vielleicht mal mit deinem Sohn ein intensives Gespräch f+ühren in aller Ruhe, alt genug ist er ja um einiges zu verstehen ..
Allerdings solltest du mit dem KV auch einmal ein intensives Gespräch führen ...
Und dich zusätzlich evtl auch heute darauf einstellen, das das Thema auf den Tisch kommt, evtl solltest du vor dem Termin kurz mit deinem RA darüber sprechen und überlegen ob es nicht zumindest im Termin auch erwähnt wird .. vielleicht äußert sich der Richter schon dementsprechend dazu ..
Zumindest solltest du auf das Thema etwas grad heute vorbereitet sein!
befreit bin von Unterhaltszahlungen, hat der Vater doch Anspruch auf Unterhaltsvorschuß vom JA. Das muß ich doch sicher irgendwann zurück zahlen, wenn ich wieder Geld verdiene, oder?
Ja diesen Anspruch könnte er dann haben.. und wenn du Leistungsfähig wärst, könnte es auch passieren das man dich auffordert die Leistung zurück zu erstatten ..
Und evtl könnte der KV u das JA dioch auch auffordern wenn die Kinderbetreuung bei dir eh 120 %tig sicher gestellt ist, dir auch einen Job baldigst zu suchen um ebenfalls für den KU zu sorgen ..
Wobei du für das jüngste Kind ja dann auch weiterhin Anspruch auf KU vom KV besteht.
Außerdem finde ich es schon auch etwas bedenklich das du von deinem Kind mit dem Thema "überfallen" wurdest, wann wollte denn mal der KV mit dir darüber sprechen..gar nicht??
Wünsche dir erstmal für den Scheidungstermin heute alles Gute!
Gruß
Jens
Grundsätzlich redet er mit mir persönlich erstmal gar nicht über irgendetwas. Nur, wenn ich ihn auf etwas anspreche, was ich gehört habe von meinem Sohn oder auch von gemeinsamen Bekannten, bekomme ich eine Antwort oder auch nicht. Stattdessen rennt er wegen jedem Mist zu seinem Anwalt und beschwert sich hinterher bei mir, das der so teuer wäre! Ich habe in der Vergangenheit schon etliche Male versucht, mit ihm über die verschiedenen Punkte zu sprechen. Mit wenig bis gar keinen Erfolg!
Stattdessen war er wohl schon vor einiger Zeit mit dem Kind zusammen beim Jugendamt! Das hat mir Ole auch erst heute morgen beim Frühstück erzählt.
Ich habe mir gestern abend noch so meine Gedanken gemacht damit ich heute vor Gericht nicht gegebenenfalls aus allen Wolken falle. Desweiteren werde ich vor dem Termin noch einmal mit meinem Anwalt sprechen.
So, nun muß ich den Babybären in den Kiga bringen und dann los zum Gericht. Danke für die vielen Antworten auf meine Fragen!
Hey!
Na das ist ja echt wohl nicht wahr was da so hinter deinem Rücken läuft .. von viel Verstand zeugt das erstmal für mich nicht .. sorry, wenn ich das mal so sage über den KV.
Aber mit dem Kind mal so einfahc hinterrücks zum Ja zu gehen umd da vielleicht zuspruch zu ernten.. :knockout:
Vielleicht solltest du noch mal zusätzlich selber deshalb mal Kontakt zum JA aufnehmen ..
Und die derzeitige Brisanz des Themas ist wohl doch wirklich derzeit im Scheidungstermin auch zu finden, da wird schon auch ein gewisser Zusammenhang bestehen ...
Denke das es sicherlich angesprochen wird.. zumindest wäre es zu vermuten ..
Und das der RA für den KV teuer ist ist nun logisch ..
Und drücke dir für heute die Daumen..
Und berichte doch danach!
Gruß
Jens
P.S. .. am besten wäre es außerdem wenn du nicht den realen Namen deines sohne hier
schreiben würdest, ist nicht unbedingt vorteilhaft ..
Da bin ich wieder! Und seit 10.05Uhr frisch geschieden!!! 😀
Ja, es hat schon so seine Gründe, warum ich mich von ihm getrennt habe!
Beim Gericht war kein Ton von zu hören über die Sache mit unserem Ältesten! Wir haben halt das gemeinsame Sorgerecht.
Ich war vor einiger Zeit schon einmal bei der Beratungsstelle des JA weil unser Großer nicht ganz einfach zu händeln ist. Ich wollte einfach nur, das dem KV mal von behördlicher Stelle gesagt wird, das er nicht hinter meinem Rücken aggieren soll um dem Kind irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen. Und vielleicht das dem Kind auch mal von jemand Unabhängigen die Nachteile eines Umzugs klar gemacht werden. Aber nichts da! Mir wurde zu verstehen gegeben, das die wirklich erst dann aktiv werden, wenn alles zu spät ist. Sprich, wenn eine akute Gefährdung nicht auszuschließen ist. Ansonsten sollte ich doch meinen Sohn die persönliche Erfahrung machen lassen. Aber will man als Mutter nicht die eigenen Kinder vor genau solchen Erfahrungen schützen???
[Editiert am 9/5/2005 von linchen]
Da bin ich wieder! Und seit 10.05Uhr frisch geschieden!!!
Glückwunsch, so du es denn positiv siehst.
Aber will man als Mutter nicht die eigenen Kinder vor genau solchen Erfahrungen schützen???
Das wollen Väter auch! Nur lässt man sie seltener.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey!
Dann ist es ja jetzt geschafft erstmal ....
Wundert mich nur das da nichts weiter kam ...
das dem KV mal von behördlicher Stelle gesagt wird, das er nicht hinter meinem Rücken aggieren soll um dem Kind irgendwelche Flöhe ins Ohr zu setzen. Und vielleicht das dem Kind auch mal von jemand Unabhängigen die Nachteile eines Umzugs klar gemacht werden
denke das solltest du auch besser erstmal noch tun, ihm und auch dem KV das verstädnlich zu machen ..
Ansonsten sollte ich doch meinen Sohn die persönliche Erfahrung machen lassen.
allerdings erachte ich das auch so erstmasl niht als einen gute Idee, ihn die Erfahrung einfach erstmal machen zu lassen..
Aber zu vermuten ist doch erstmal eh das es dem KV nicht so sehr wichtig ist, denn sonst hätte das Thema doch heute auch evtl Angesprochen werden können ..
Soltest da erstmal gelassen in die Zukunft schauen und mit deinem sohn als auch mit dem KV persönlich einmal darüber sprechen..
Gruß
Jens
