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Unterhaltsforderung trotz geringem Verdienstes

 
(@korken)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,
ich erbitte Hilfe von euch, da ich vor einem maximalen Problem stehe. Die RA meiner Ex und sie selbst fordern KU für meine nunmehr 9jährige Tochter. Soweit so gut. Wäre da nicht mein niedriges Einkommen. Ich bin auf 30 Stunden-Basis in der Altenpflege beschäftigt und komme mit etwa 950-1100€/Monat dort raus. Nach Lektüre einiger Threads hier, ist mir natürlich auch die Düsseldorfer Tabelle untergekommen, die soweit ich das richtig verstehe, einen Selbst behält von 950€ bzw 1000€ ab nächste Jahr vorsieht. In der Korrespondenz mit besagter Anwältin habe ich Auskunft darüber gegeben, dass ich nicht imstande bin KU an meine Tochter zu zahlen, da mir die finanziellen Mittel fehlen. Auch habe ich sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Rahmen einer Weiterbildung eine 4jährige berufsbegleitende Ausbildung zum Altenpfleger mache, ich mich zudem in psychologischer Behandlung befinde und letztlich mein Gehalt nach Abzug aller Fix kosten nicht ausreicht. Diese Informationen habe ich ihr nach Rücksprache mit einer von mir konsultierten Anwältin gegeben und nachdem sie mir an gedeihen hat lassen, ich sei verpflichtet, und ich hätte ggf.(!) entweder einen Nebenverdienst zu suchen, meinen Job zu wechseln (ich bin ausgebildeter Erzieher... :redhead:), was per se durch die Beschäftigung im Bereich Altenpflege unmöglich ist. Oder ich sollte zusehen auf 40 Stunden mich her aufsetzen zu lassen, was aus Vertragssituationssicht bei einem AG wie dem meinen (großer christlicher Wohlfahrtsverband) ebenso unmöglich ist. Angebote hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung (ich bot zunächst 50€, dann 100€) wurden nicht angenommen. Selbst 100 wären schon echt grenzwertig.... aber naja. Jetzt verlangen sie 170€ und die auch noch rückwirkend zum 1.11.2012. Ich steh hier echt vor ner existentiellen Frage und erhoffe in ständig auf ermutigende Anregungen eurerseits.
Ach ja: ich habe meine Tochter seit wenigstens 5 Jahren nicht mehr gesehen, das gemeinsame Sorgerecht ist seit November 2011 zum alleinigen übergegangen. Per Gerichtsbeschluss. Mit meiner Einwilligung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2012 23:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Korken,

willkommen hier im Forum.

Mir persönlich fällt es immer etwas schwer, auf solche Beiträge zu antworten. Was ist denn Deine Motiviation zur Zeit? Ja, von Deiner Beschreibung nach ist bei Dir erstmal "nichts zu holen". Muss man das gut finden? Darüber kann man streiten.

Kontakt hattest Du seit dem 4 Lebensjahr Deiner Tochter wohl nicht mehr. Das ist schon mal eine andere Sache, die man eigentlich ändern sollte. Viel scheint da nicht passiert zu sein in den letzten Jahren.

Nach Lektüre einiger Threads hier, ist mir natürlich auch die Düsseldorfer Tabelle untergekommen

Ja? Du lebst sicher nicht erst seit gestern von Deiner Ex und Kind getrennt und bist deshalb barunterhaltspflichtig. Unterhaltsvorschuss läuft auch nicht ewig. Da sollte man sich schon intensiv mit beschäftigen.

Dann liest man, dass Du das GSR abgegeben hast. Dir ist bewußt, dass hier manche Väter vieles drum geben würden? Oder hat Mutti vor Gericht rumgeheult, dass "sie nicht zum Arzt gehen kann"  oder alles so viel wird? Für mich nicht wirklich begreiflich dieser Schritt.

Jetzt verlangen sie 170€ und die auch noch rückwirkend zum 1.11.2012.

Und selbst damit liegen sie weit unter dem Mindestunterhalt. Kinder kosten Geld und es ist Deine Aufgabe diesen aufzubringen. Nicht der Auftrag des Steuerzahlers.

. Auch habe ich sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich im Rahmen einer Weiterbildung eine 4jährige berufsbegleitende Ausbildung zum Altenpfleger mache, ich mich zudem in psychologischer Behandlung befinde und letztlich mein Gehalt nach Abzug aller Fix kosten nicht ausreicht.

Wie schaut es denn mit ergänzenden Leistungen durch die ARGE aus? Hier schon mal ein Antrag gestellt worden?

Nicht böse gemeint: Aber für mich klingt es doch so, als ob Du dich in der Situation ganz passabel eingerichtet hast. Kind soweit "abgewickelt", vom Einkommen halt auf die kritische Grenze eingependelt damit man nichts zahlen muss. Persönlich würde ich es da mit der gegnerischen Anwältin halten:

ich hätte ggf.(!) entweder einen Nebenverdienst zu suchen, meinen Job zu wechseln

Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 01:03
(@Brainstormer)

Edit: @Ingo war schneller, aber ich lass es trotzdem mal stehen:

Moin Korken,

es gibt hier Leute, die sich in diesem Bereich besser auskennen als ich, aber da noch niemand geantwortet hat, mache ich mal den Anfang:

1. Wie du selbst rausgefunden hast, hast du ab nächstes Jahr einen Selbstbehalt von 1000 €. Inwieweit du darüber liegst, wirst du selbst am Besten einschätzen können.
2. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Unterhaltspflicht und eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ein Gericht könnte der Ansicht sein, dass eine 30 Stunden-Woche nicht ausreichend ist und ein Orts- oder Berufswechsel akzeptabel wäre, damit du deiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen kannst. Ob und inwieweit der Selbstbehalt dann gesenkt werden kann, weiß ich nicht.
3. Die Anwältin der Gegenseite kann viel fordern, wenn der Tag lang ist. Zahlen musst du nur das, was ein Gericht entscheidet.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 01:11
(@Brainstormer)

Noch ein Nachtrag: Warum du das GSR aus der Hand gegeben hast, ist mir schleierhaft.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 01:24
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

(ich bin ausgebildeter Erzieher... :redhead:)

Guten Morgen Korken,

dem was Ingo und Brainstormer dir geschrieben haben, ist wenig hinzuzufügen, außer:

Erzieherinnen und Erzieher werden bundesweit händeringend gesucht. Männliche Fachkräfte noch mehr als weibliche. Gerade private Kindertageseinrichtungen zahlen auch gerne übertariflich, nur damit sie überhaupt Fachkräfte bekommen.

Eine Weiter- oder Zusatzausbildung in deinem erlernten Beruf würde dich sehr viel schneller aus dem Geringverdiener-Sektor bringen als die fachfremde Umschulung zum Altenpfleger.

Für Männer und Frauen mit deiner Ausbildung liegt das Geld derzeit buchstäblich auf der Straße.

Warum du das GSR aus der Hand gegeben hast, ist mir schleierhaft.

Das geht mir ebenso wie Brainstormer. Im Zusammenhang mit dieser Aussage von dir

Ach ja: ich habe meine Tochter seit wenigstens 5 Jahren nicht mehr gesehen

habe ich den Eindruck, dass dir das Wohlbefinden deiner Tochter ziemlich am Allerwertesten vorbei geht und du deine eigene Rolle als Elternteil ziemlich geringschätzt. Ich weiß nicht, wie ausgerechnet eine pädagogische Fachkraft zu einer solchen Einstellung gegenüber dem eigenen Kind kommen kann, aber ich würde deiner Tochter und dir wünschen, dass du deine innere Haltung zu deiner Vaterschaft auf den Prüfstand stellen und hoffentlich ändern kannst.

Deine Tochter ist schon 9. Mehr als die Hälfte ihres Lebens hast du in den letzten 5 Jahren versäumt.
Sie ist aber auch erst 9. Knapp die Hälfte ihrer Kindheit und Jugend liegt noch vor ihr -  und danach viele Jahre als junge Erwachsene, in der eine belastbare, verlässliche Beziehung zu beiden Elternteilen eine wichtige Basis für emotionale Stabilität und sinnvolle Lebensentscheidungen sind.

Bis heute gibst du deiner Tochter mit deinem Verhalten diese Botschaften:
"Wer sich auf mich verlässt, ist verlassen!"
"Du brauchst keinen Vater."
"Dein Vater hat kein Interesse an dir."
"Wenn's nach deinem Vater ginge, könntest du ebensogut verhungern oder gar nicht existieren."

Ist es wirklich das, was du als pädagogische Fachkraft (!!!) deiner eigenen Tochter mit auf den Lebensweg geben willst?!?! Im vollen fachlichen Bewusstsein, was solche Botschaften in einer Kinderseele auslösen? Weil du - im Gegensatz zu einem Maschinenbauingenieur oder Bauarbeiter - in deiner Ausblidung gelernt hast, was Kinder für ein gesundes Aufwachsen brauchen?? Ist es wirklich das, was du deinem Kind mitgeben willst???

Schönen Feiertag!  :xmasg: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 11:30