Hallo zusammen,
tatsächlich habe ich jetzt die Unterhaltsforderung meiner Ex-Freundin erhalten. Sie fordert nach Bedarf (Einkommen vor Schwangerschaft) € 2.400,-- von mir (lächerlich). Ich soll diese Woche noch € 2.000,-- für Januar bezahlen. Ich bin selbständig, mein Sohn ist jetzt 1 Jahr alt, sie hat bis Dez € 1.800,-- Elterngeld erhalten.
Ihr Anwalt fordert natürlich alle möglichen Unterlagen von mir.
Mein Steuerberater hat berechnet, daß sie bestenfalls € 230,-- von mir bekommt (ich zahle freiwillig € 370,-- KU, dies war vereinbart, da sie keinen BU verlangen wollte und habe ein wahnsinnig schlechtes 2008 gehabt.
1. wie soll ich auf die Forderung reagieren diese Woche noch Geld zu zahlen weil sie ja jetzt keins hat?
Ist es mein Problem wenn sie´s erst im Januar fordert.
2. wird die Dauer der Beziehung irgendwie auch bewertet? Wir waren ab Februar 2006 zusammen, März 07 schwanger,
Mai 07 bis August 07 getrennt da sie abtreiben wollte und ich damit nicht fertig wurde, Oktober 07 zusammen gezogen, April 08 ist sie dann abgehauen
3. kann ich auch die geforderten Unterlagen ersatzweise nicht dem gegner. Anwalt überlassen sondern einem Amt?
4. Gibt es irgenwelche Kosten die man abziehen kann und an die vielleicht niemand denkt? Ich hab hier was von € 125 pauschal gelesen, weiß aber nicht wofür.
5. sollte es bei € 200 - 300 bleiben reicht ihr das ja nicht zum leben. Kann sie dann verlangen daß ich Vermögensgegenstände z.B. Auto (Geschäftswagen, ziemlich teuer) oder Immobilie zu Geld machen muß?
Ich würde mich über rasche Antworten sehr freuen
Gruß
Moin Entsetzt,
Unterhaltsleistungen richten sich nach dem Bedarf des Gläubigers und der Leistungsfähigkeit des Schuldners. Das heißt, möglicherweise ist ihr Bedarf korrekt mitgeteilt, aber ob Du in der Lage bist das zu leisten, steht auf einem anderen Blatt.
1. Ja. In dem Monat, in dem Du in Verzug gesetzt wirst, also Januar, beginnt die Verpflichtung - so diese festgestellt wird - dem Grunde nach. Jetzt muss die Verpflichtung der Höhe nach festgestellt werden. Wenn diese bspw. durch Gerichtsurteil im August 09 festgestellt wird und sich auf der Summe beläuft, die Dein Anwalt errechnet hat, musst Du ab Inverzugsetzung zahlen, also Januar.
2. Nein. Sie hat als unverheiratete Mutter Anspruch von 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Grundsätzlich. Ausnahmefälle....
3. Nein, weil für SIE ja keiner zuständig ist, in diesem Fall.
4. Weiß ich nicht
5. Nein, Unterhaltsansprüche müssen aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen geleistet werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo entsetzt,
also ich würde so reagieren, erstmal "vernünftige" Beträge für beides, also KU und BU zu überweisen. Weil was Du ab jetzt an KU zuviel zahlst ist vielleicht einfach weg.
Vernünftig ist in dem Fall wohl etwas in der Höhe der Grundsicherung, also etwa 1000€ insgesamt (KU+BU). Und wenn Du in dem anderen Thread ja selbst Dein 3-Jahres-Netto auf 1700 schätzt, kommt das ja ungefähr hin, den von diesen 1000€ sind 640€ steuerabzugsfähig und erhöhen das Netto also um ca 250€.
Wie genau die "Berchnung" von Selbstständigen passiert weiss ich nicht. Ich denke, dass in den Bilanzen und Steuererklärungen ja schon alles drinsteht und es da keine weiteren berufsbedingten Aufwendungen gibt. Aber es gibt 24% Altersvorsorge, und natürlich die Krankenversicherung. Privatnutzung von Geschäftswagen ist aber im Unterhaltsrecht vielleicht anders als Einkommen gewertet als im Steuerecht?
Bei den Unternehmenswerten gilt wohl der Grundsatz: entweder die Milch oder das Steak, und dazu gibt's ein BGH Urteil, zwar zum Zugewinn, aber das Prinzip ist das gleiche (google mal nach "Tierarzt Zugewinn BGH"). D.h. wenn das Einkommen aus dem Unternehmen die Grundlage ist, sind die Werte tabu und umgekehrt.
Es kann natürlich sein, wenn der Ertrag minimal ist, aber da eine Million an Barwerten drinstecken, dass man den Unterhalt aus fiktiven Kapitalerträgen aus diesem Wert errechnet.
Moin,
ich schließe mich den Worten von Pappasorglos an, wäre allerdings bei den freiwilligen Zahlungen etwas weniger großzügig.
Nicht nur weil das Gled dann weg ist, sondern auch weil es Nachweis gelten könnte, dass es ja scheinbar auch in schlechten Zeiten möglich ist so viel zu bezahlen.
Lieber erstmal alle möglichen Dinge zu deinen Gunsten anrechnen und nur den sich daraus ergebenden Betrag bezahlen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Entsetzt,
es macht keinen Sinn hohen KU zu zahlen.
KU sollte laut Tabelle bezahlt werden. Darüber hinaus könnt ihr, auf welchem Wege auch immer, eine Vereinbarung über Betreungsunterhalt treffen.
Der BU ist, im Gegensatz zum KU, dann aber steuerlich absetzbar.
Mach Dir keine Sorgen wegen der hohen Forderungen. Das ist Anwaltsalltag und dient eher der Gewinnmaximierung des RA. Gleichzeitig zeigt es aber eine Mischung aus Dummheit und Gier bei der Ex, da sie diese Tatsachen übersieht.
Habe ich auch hinter mir. Aus den 1700€ wurden 0€ mit viel Blut und Schweiß, Tränen und lächelnden RAs dazwischen.
Gruß,
Michael
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
@weisnich: wie hast du das geschafft?
Nun sabotiert sie auch die getroffene Umgangsregel. Über einmal ist mein Sohn ständig krank und kann nicht zum Papa weil es ihm so schlecht geht. Wenn ich sage ich komme, will sie das nicht, da sie mich nicht in Ihre Wohnung lassen will, ich kann ihn also nicht sehen, so auch diese Woche. Wenn ich dann beim Kinderarzt anrufe heißts " als er hier war war er putsmunter und Fieberfrei. Von Ihr höre ich: gib mir Geld dann siehst du ihn. Am Freitag nacht ruft sie mich sogar an und sagt sie kommt gerade aus der Notaufnahme mit ihm er bekommt keine Luft und hat extreme Hustenanfälle (Krupp-Husten soll diagnostiziert sein), ich wollte sofort losfahren (80 km ein Weg) aber wieder: "wieso ich laß dich nicht in die Wohnung".
Gruß
So langsam kommt mir der Verdacht, daß dies alles so geplant war ab Beginn der Schwangerschaft und das mir der Abtreibung war nur ein Schauspiel.
Moin entsetzt,
So langsam kommt mir der Verdacht, daß dies alles so geplant war ab Beginn der Schwangerschaft und das mir der Abtreibung war nur ein Schauspiel.
Du wärst nicht der erste, der als Finanzier einer "1-Frau-Unternehmung" namens "ich such mir jetzt einen potenten Zahler und krieg mal ein Kind" ausgeguckt wird. Die Beschreibung der Lebenssituation Deiner Ex in Deinem 1. Posting von Mai 2008 gibt diese Deutung jedenfalls durchaus her. Wobei ich routinemässig die Frage in den Raum stelle: "Woher weisst Du, dass DU der Vater dieses Kindes bist?" (Die Antwort "Weil wir zum Zeitpunkt der Zeugung ein Paar waren" gilt dabei höchstens, wenn Deine Ex damals rund um die Uhr einen Keuschheitsgürtel getragen hat...). Ein privater Vaterschaftstest (beispielsweise anlässlich des nächsten Umgangstermins) könnte hier Klarheit (und Überraschungen) bringen.
Wenn das Ganze tatsächlich ein Geschäft werden sollte, passen die finanziellen Erwartungen des zugehörigen "Business-Plans" natürlich nicht zu den wirtschaftlichen Fakten: Du erweist Dich nachträglich als wenig lukrativer Rohrkrepierer. Fordern kann die Dame viel; sie wird auch immer einen Anwalt finden, der ihre Forderung zu Papier bringt. Rechtlich relevant ist aber nur, was ein Gericht an Betreuungsunterhalt ausurteilt; alles andere ist Anwaltsgeplänkel. Eine gerichtliche Klärung hätte übrigens den charmanten Vorteil, dass Du den Umgang gleich mit verhackstücken kannst und Madame ihr "gib mir Kohle, dann siehst Du mein Kind" öffentlich vortragen darf. Pluspunkte wird sie dafür nicht bekommen.
Stell Deine Einkommens-Zahlen für die vergangenen 3 Jahre mal hier ein; dann rechnen die Cracks mal für Dich. Davon zieht man noch einen "Sicherheitsabschlag" ab und überweist den resultierenden Kindes- und Betreuungsunterhalt. Das vermiest gegnerischen Anwälten den Spass und das Engagement, weil es den Streitwert erheblich mindert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
laut Steuerberater, aktuell, ergeben seine Berechnung ein mon. Einkommen netto von ~ 1.865,-- im Schnitt der letzten 3 Jahre aus Geschäft und Vermietung.
Krankenkasse bezahle ich ab August € 510,-- (wurde dort reduziert und wird jetzt nochmal angepasst, freiwillig ges.), zusätzlich habe ich eine priv Zusatz die mon. € 90,-- kostet für stationäre Aufenthalte. Ich bezahle seit Mai 07 € 370,--
KU. Irgendwie hat er dann rumgerechnet und es kamen nach Abzug Selbsbehalt und KU € 430,-- raus und er meinte davon die Hälfte steht ihr zu. Wenn ich KU so lasse.
Meine Anwältin ist leider auf Fortbildung, ich konnte nur kurz mir ihr telefonieren. Sie meinte nur verlangen kann sie viel und daß ich jetzt gleich mal € 2.000,-- überweisen soll ohne genaue Berechnung kommt nicht in Frage. Nachher rennen wir dem Geld hinterher. Ich weiß trotzdem nicht ob es richtig ist nicht sofort zu reagieren und Betrag "x" zu überweisen und dann aufzurechnen wenn der tatsächliche Betrag klar ist.
Moin entsetzt,
Nachher rennen wir dem Geld hinterher. Ich weiß trotzdem nicht ob es richtig ist nicht sofort zu reagieren und Betrag "x" zu überweisen und dann aufzurechnen wenn der tatsächliche Betrag klar ist.
keine unüberlegten Schnellschüsse - Geld, das Du mal als Unterhalt überwiesen hast, ist anschliessend weg. Du brauchst ihm dann auch nicht hinterherzurennen; die Gegenseite würde mit "Entreicherung" argumentieren. Aufzurechnen ist dann nichts mehr.
Wovor hast Du aktuell denn Schiss? Vor einem Anwaltsschreiben? Das ist juristisch nicht relevanter als wenn ich Dir ein Schreiben mit einer beliebigen Forderung schicke. Jetzt warte mal, bis die Anwältin wieder da ist und unsere Unterhaltscracks gerechnet haben; dann sehen wir weiter. Da läuft nichts weg.
Hast Du auch meinen Passus mit dem Vaterschaftstest gelesen? Es macht Sinn, das Problem "von vorn" zu lösen und nicht "von hinten".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
die Unterhaltsforderung kam von ihrem Anwalt natürlich.
Mich regt nur auf, daß ich mit meiner Anwältin nicht richtig reden kann und daß die die Woche schon Geld wollen.
Allerdings sehe ich es nicht als mein Problem an wenn sie erst Geld fordern in dem Monat wo sie es brauchen.
Gruß
Mich regt nur auf, daß ich mit meiner Anwältin nicht richtig reden kann und daß die die Woche schon Geld wollen.
Das ist ja der Punkt. Es kann dir völlig egal sein, ob die was wollen.
Es kommt nur darauf, was du musst und das steht in keinerlei Zusammenhang. Das muss man sich immer wieder vor Augen halten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mich regt nur auf, daß ich mit meiner Anwältin nicht richtig reden kann und daß die die Woche schon Geld wollen.
Ein Typ, der auf der Strasse Dein Portemonnaie von Dir verlangt, würde es nicht "diese Woche", sondern sogar sofort haben wollen. Gibst Du es ihm? Lass Dich doch nicht von einem Stück Papier gleich ins Bockshorn jagen, nur weil "Anwalt" draufsteht - aber beantworte vielleicht einmal die eventuelle Zahlungen überhaupt auslösende Frage:
"Woher weisst Du, dass DU der Vater dieses Kindes bist?" (Die Antwort "Weil wir zum Zeitpunkt der Zeugung ein Paar waren" gilt dabei höchstens, wenn Deine Ex damals rund um die Uhr einen Keuschheitsgürtel getragen hat...).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
weil ich es mir wünsche, weil der Kleine super ist und ich ihn total liebe (leider weiß sie das auch). Weil er so jung und total tapfer ist (er lacht auch bei der Impfung). Weil er das beste ist was mir im Leben je passiert ist. Weil ich ihn lieben würde und "Vater" wäre selbst wenn er nicht von mir ist, er kann für nichts.
Das schlimme, was auch an mir nagt ist, es gab tatsächlich einige "ungereimtheiten" in unserer Beziehung.
Außerdem habe ich die Befürchtung, daß das Verlangen eines Vaterschaftstestes als Rache gesehen wird und folgender Maßen interpretiert wird:
- er ist sich nicht einmal sicher ob es sein Kind ist, dann kann man auch ungehindert sein Umgangsrecht kürzen
- und man kann als KM das alleinige Sorgerecht beantragen (allerdings frag ich mich so langsam eh wozu es GSR überhaupt gibt, ich habe noch keinen Vorteil entdeckt, weil sie machen kann was sie will.
Gruß
Hallo
Außerdem habe ich die Befürchtung, daß das Verlangen eines Vaterschaftstestes als Rache gesehen wird und folgender Maßen interpretiert wird:
- er ist sich nicht einmal sicher ob es sein Kind ist, dann kann man auch ungehindert sein Umgangsrecht kürzen
- und man kann als KM das alleinige Sorgerecht beantragen (allerdings frag ich mich so langsam eh wozu es GSR überhaupt gibt, ich habe noch keinen Vorteil entdeckt, weil sie machen kann was sie will.
Deine Befürchtungen in allen Ehren, aber sie sind Grundlos. Ein Vaterschaftstest nimmt dir nicht Rechte, sonder er gibt dir Rechte.
Rache? Wofür? Wenn du der Vater bist, gibt dir der Test nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Da du ja angeblich der Vater bist, hast du die Rechte schon, Madame könnte also nur Angst haben, das plötzlich kein " pflichtiger " mehr da ist und sie alleine da steht.
Mit anderen Worten: Es ist völlig Wumpe, wie sie was interprettiert. Ihre Baustelle, nicht deine.
LG Jemmy
:exclams: ps.: Brille hat manches Mal eine sehr trockene Art, aber du solltest dir sehr genau ansehen, was er schreibt, denn schon so mancher hat im Nachhinein gesagt: Mist, hätte ich mal auf dich gehört !
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
*vollquoting des eigenen Beitrags gelöscht.
Ach ja, für die vermietete Immobilie habe ich noch Schulden. Ich zahle Zins und Tilgung. Wird das auch berücksichtigt? (z.B. als Altersvorsorge)
Gruß
Moin.
Für die Immobilie gilt:
Kaltmiete - Kosten- Zinsen = Ertrag = Unterhaltsrelevant
Tilgung können ggf. als Altersversorgung geltend gemacht werden, aber nur wenn die gesamte AV nicht 24% (gesetzliche + 4%) übersteigt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin entsetzt,
weil ich es mir wünsche, weil der Kleine super ist und ich ihn total liebe (leider weiß sie das auch). Weil er so jung und total tapfer ist (er lacht auch bei der Impfung). Weil er das beste ist was mir im Leben je passiert ist. Weil ich ihn lieben würde und "Vater" wäre selbst wenn er nicht von mir ist, er kann für nichts.
Das schlimme, was auch an mir nagt ist, es gab tatsächlich einige "ungereimtheiten" in unserer Beziehung.
eine Illusion ist eine denkbar schlechte Voraussetzung für eine Vaterschaft. Es ist ja nicht so, dass man sich das Vater-Sein "ersitzen" könnte, wenn man selbst nur lange und intensiv daran glaubt bzw. allfällige Zweifel einfach ausblendet. Um einen krassen Vergleich zu bemühen: Du würdest Dich ja auch nicht auf einen Spielplatz setzen, Dir dort ein hübsches Kind ausgucken, Dir wünschen, Du seist sein Vater und die Mutter anschliessend mit monatlichen Zahlungen beglücken.
Hinzu kommt - gerade WENN Du dieses Kind liebst: Es hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Nicht nur jetzt, sondern für alle Zeiten. Dafür interessiert es sich heute und die nächsten Jahre nicht - aber irgendwann vielleicht doch. Wie lange willst Du einen jungen Menschen, von dem Du behauptest, ihn zu lieben, dann belügen? Und welche Gründe willst Du dafür anführen?
Du schreibst selbst von "Ungereimtheiten". Diese Zweifel werden nicht kleiner, sondern grösser werden; beispielsweise, wenn Du mit den Jahren feststellst, dass dieses Kind so überhaupt nichts von Dir hat. Oder falls Deine Ex ihren Umgangsboykott ausweitet nach dem Motto "ich hab ein Kind, ein sorgloses Leben und die Kohle von einem, der glaubt, der Vater dieses Kindes zu sein - aber Kontakt haben müssen die beiden deswegen ja nicht".
Ich sehe KEINEN vernünftigen Grund, warum Du Dir hier nicht vor allem anderen erst einmal Gewissheit verschaffen solltest, ob Du tatsächlich Vater oder nur Zahldepp bist; ganz egal, wie niedlich dieses Kind ist. Man kann aus Angst vor den möglichen Folgen vielleicht ein paar Monate in einer Illusion leben - aber sicher nicht sein ganzes Leben danach ausrichten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo entsetzt,
in Ergänzung zu dem Beitrag von Brille. Niemand spricht von einem offenen Vaterschaft den du gerichtlich anordnen lässt.
Nimm beim nächsten Umgang unauffällig eine Speichelprobe und KM wird nichts davon mitbekommen. Adressen die solche Tests anonym auswerten
müssten im Web zu finden sein.
Gruß
Bart
Moin,
Niemand spricht von einem offenen Vaterschaft den du gerichtlich anordnen lässt.
Nimm beim nächsten Umgang unauffällig eine Speichelprobe und KM wird nichts davon mitbekommen.
Natürlich nur so, auch wenn das nicht gerichtsverwertbar ist. Deshalb hatte ich ja geschrieben
Ein privater Vaterschaftstest (beispielsweise anlässlich des nächsten Umgangstermins) könnte hier Klarheit (und Überraschungen) bringen.
Wir reden von einem Investment von vielleicht 200 EUR. Aber das macht natürlich nur Sinn, wenn der TO bereit ist, die eigenen Augen aufzumachen, auch ein eventuell "unerwünschtes" Ergebnis in Kauf zu nehmen und sich dann ggf. von einer Illusion zu verabschieden.
Grüssles
Martin
(der sicher ist, dass "glauben" für Vaterschaft nicht reicht; schon gar nicht, wenn man sie nicht mit Leben füllen darf)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ihr habt alle vollkommen Recht. Wie sicher ist denn so ein Test übers Internet? Könnt ihr mir da Adressen nennen?
Gruß
